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Ausgabe 12.2011 - dittgen Bauunternehmen GmbH

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<strong>Ausgabe</strong> 12-2011 <strong>Ausgabe</strong> 12-2011<br />

Kreisverkehrsplatz am Globus in Völklingen<br />

Ge - Am Anfang war es wie immer beim Kreiselbau. Man<br />

sah nichts. Über die Hälfte der uns zur Verfügung stehenden<br />

äußerst knappen Bauzeit seit Mitte September 2011<br />

gingen für Leitungsverlegung bzw. die Ent wässerungs -<br />

arbeiten drauf.<br />

Einzelne der beteiligten und von der Firma Globus<br />

beauftragten Hochbauunternehmen wiegten sich hinsichtlich<br />

ihrer ebenfalls knapp bemessenen Bauzeit in<br />

Sicherheit, dass <strong>dittgen</strong> es zum mit Globus vereinbarten<br />

Termin 26. November 2011 niemals schaffen würde,<br />

einen kompletten Kreisverkehrsplatz zu erstellen und<br />

waren deshalb der Meinung, dass sich der Termin der<br />

Verkehrsfreigabe und damit der Parkhausanbindung<br />

schon nach hinten verschieben würde.<br />

Inzwischen ist das nicht mehr so. Das betreffende Unter -<br />

nehmen hat seit etwa drei Wochen erkannt, dass es im<br />

Zwei- bis Dreischichtbetrieb sein Parkdeck vollends<br />

erstellen muss, da wir planmäßig fertig werden.<br />

Dass dies funktioniert hat, haben wir vor allem dem tollen<br />

Engagement der Kolonnen Glessner und Riehm zu<br />

verdanken, die beide den von uns erstellten taggenauen<br />

Bauzeitenplan umgesetzt haben.<br />

Bau- und Asphaltkolonnen haben, zeitweise durch<br />

unsere eigenen Fräsen unterstützt, in ganz hervorragender<br />

Weise zusammengearbeitet und sich gegenseitig<br />

geholfen, um so die für die Stadt Völklingen und die<br />

Globus-Gruppe wichtige Eröffnung wegen des Weih -<br />

nachts geschäftes zu ermöglichen.<br />

Als Beispiel hierfür sei der kurzfristig intern einberufene<br />

Wettbewerb beim HGT-Einbau zwischen Fertiger<br />

und Radlader genannt. Wer als Sieger hervorgegangen<br />

ist, wissen nur die beiden Kolonnen selbst. Die Kolonne<br />

Glessner wurde allerdings von dem der Kolonne Ames<br />

entliehenen Radlader-Fahrer W. Robert unterstützt, was<br />

der Asphaltkolonne leichte zeitliche Nachteile einbrachte,<br />

welche aber durch die Genauigkeit der<br />

Nivellierautomatik des Fertigers kompensiert wurden.<br />

Der Einbau der HGT (Hydraulisch<br />

gebundene Tragschicht) war übrigens ein<br />

Vorschlag von <strong>dittgen</strong>, da -wie so oft- für<br />

die notwendige Stärke eines klassischen<br />

Fahrbahnaufbaus die Leitungen verschiedener<br />

Leitungsträger einfach zu wenig<br />

Über deckung vorhanden war und sich<br />

durch diese Bauweise Einsparungen ohne<br />

Tragfähigkeitseinbußen erzielen lassen.<br />

Steuerfreie Gehaltsextras<br />

Regeln für Tankgutschein gelockert<br />

RD - Bürokratieabbau per Gerichtsurteil: Der Bundes -<br />

finanzhof erleichtert steuerfreie Geschenke an Mit ar -<br />

beiter. Vor allem das Tanken auf Firmenkosten geht nun<br />

deutlich leichter.<br />

Gutscheine vom Arbeitgeber sorgten bisher regelmäßig<br />

für Ärger. Als sogenannter Sachbezug sollten sie im<br />

Wert von bis zu 44 Euro monatlich ein kleines steuerfreies<br />

Gehaltsextra sein. Doch der bürokratische Auf -<br />

wand und die Überwachung durch den Fiskus verdarben<br />

regelmäßig den Spaß an den Gutscheinen.<br />

Denn die Gutscheine mussten immer ganz bestimmte<br />

Spielregeln erfüllen, damit sie steuerfrei blieben. Vor<br />

allem durfte kein Euro-Betrag auf ihnen vermerkt sein.<br />

Stattdessen musste der Arbeitgeber detailliert Warenart,<br />

Warenmenge und Bezugsstelle vermerken. Besonders<br />

problematisch war das bei Tankgutscheinen: Auf wie<br />

viel Liter soll man einen Gutschein ausstellen, wenn<br />

morgen schon der Spritpreis steigen kann? Auch nur<br />

ein Cent über der 44 Euro-Grenze - schon war der<br />

Steuervorteil futsch.<br />

Die neuen Regeln: Viel mehr ist erlaubt<br />

Damit ist jetzt Schluss: Der Bundesfinanzhof hat in drei<br />

Urteilen neu definiert, wann es sich bei solchen Gut -<br />

scheinen um echte, steuerfreie Sachbezüge handelt.<br />

• Fall 1: Ein Arbeitgeber hatte seinen Mitarbeitern<br />

das Recht eingeräumt, auf seine Kosten gegen<br />

Vorlage einer Tankkarte bei einer bestimmten<br />

Tankstelle bis zu einem Höchstbetrag von 44 Euro<br />

monatlich zu tanken.<br />

• Fall 2: Arbeitnehmer hatten anlässlich ihres<br />

Geburtstages von ihrem Arbeitgeber<br />

Geschenkgutscheine einer großen Buchkette im<br />

Wert von jeweils 20 Euro erhalten.<br />

• Fall 3: Arbeitnehmer durften mit den vom<br />

Arbeitgeber ausgestellten Tankgutscheinen jeweils<br />

30 Liter Kraftstoff bei einer Tankstelle ihrer Wahl<br />

tanken und sich die Kosten dafür vom Chef<br />

erstatten lassen.<br />

Bisher hatten die Finanzämter in solchen Fällen immer<br />

einen steuerpflichtigen Barlohn unterstellt.<br />

Der BFH bewertete jedoch alle drei Fälle als Sachbezüge:<br />

Warengutscheine seien kein Barlohn, entschieden die<br />

Richter. Entscheidend für die Steuer freiheit sei, welche<br />

Leistungen ein Arbeitnehmer in Anspruch nehmen<br />

könne. Unerheblich sei hingegen, wie der Arbeitgeber<br />

diesen Anspruch erfüllt.<br />

Einzige Ausnahme: Nur wenn sich der Mitarbeiter einen<br />

Gutschein vom Chef in bar auszahlen lasse, handele es<br />

sich auch um Barlohn.<br />

Der BFH hat damit seine restriktive Rechtsprechung<br />

aufgegeben und für die Finanzämter neue Maßstäbe<br />

gesetzt.<br />

„Ich habe<br />

wahrscheinlich mehr als jeder<br />

andere auf diesem Planeten<br />

Computerausrüstungen an Schulen<br />

verschenkt, aber ich bin zu der Erkenntnis<br />

gekommen, dass das, was falsch läuft in<br />

der staatlichen Erziehung, nicht<br />

durch mehr Technologie<br />

repariert werden<br />

kann.”<br />

Steve Jobs in einem Interview mit dem<br />

amerikanischen Magazin „Wired" vom<br />

Februar 1996.

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