Ausgabe 12.2011 - dittgen Bauunternehmen GmbH
Ausgabe 12.2011 - dittgen Bauunternehmen GmbH
Ausgabe 12.2011 - dittgen Bauunternehmen GmbH
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Ausgabe</strong> 12-2011 <strong>Ausgabe</strong> 12-2011<br />
Kreisverkehrsplatz am Globus in Völklingen<br />
Ge - Am Anfang war es wie immer beim Kreiselbau. Man<br />
sah nichts. Über die Hälfte der uns zur Verfügung stehenden<br />
äußerst knappen Bauzeit seit Mitte September 2011<br />
gingen für Leitungsverlegung bzw. die Ent wässerungs -<br />
arbeiten drauf.<br />
Einzelne der beteiligten und von der Firma Globus<br />
beauftragten Hochbauunternehmen wiegten sich hinsichtlich<br />
ihrer ebenfalls knapp bemessenen Bauzeit in<br />
Sicherheit, dass <strong>dittgen</strong> es zum mit Globus vereinbarten<br />
Termin 26. November 2011 niemals schaffen würde,<br />
einen kompletten Kreisverkehrsplatz zu erstellen und<br />
waren deshalb der Meinung, dass sich der Termin der<br />
Verkehrsfreigabe und damit der Parkhausanbindung<br />
schon nach hinten verschieben würde.<br />
Inzwischen ist das nicht mehr so. Das betreffende Unter -<br />
nehmen hat seit etwa drei Wochen erkannt, dass es im<br />
Zwei- bis Dreischichtbetrieb sein Parkdeck vollends<br />
erstellen muss, da wir planmäßig fertig werden.<br />
Dass dies funktioniert hat, haben wir vor allem dem tollen<br />
Engagement der Kolonnen Glessner und Riehm zu<br />
verdanken, die beide den von uns erstellten taggenauen<br />
Bauzeitenplan umgesetzt haben.<br />
Bau- und Asphaltkolonnen haben, zeitweise durch<br />
unsere eigenen Fräsen unterstützt, in ganz hervorragender<br />
Weise zusammengearbeitet und sich gegenseitig<br />
geholfen, um so die für die Stadt Völklingen und die<br />
Globus-Gruppe wichtige Eröffnung wegen des Weih -<br />
nachts geschäftes zu ermöglichen.<br />
Als Beispiel hierfür sei der kurzfristig intern einberufene<br />
Wettbewerb beim HGT-Einbau zwischen Fertiger<br />
und Radlader genannt. Wer als Sieger hervorgegangen<br />
ist, wissen nur die beiden Kolonnen selbst. Die Kolonne<br />
Glessner wurde allerdings von dem der Kolonne Ames<br />
entliehenen Radlader-Fahrer W. Robert unterstützt, was<br />
der Asphaltkolonne leichte zeitliche Nachteile einbrachte,<br />
welche aber durch die Genauigkeit der<br />
Nivellierautomatik des Fertigers kompensiert wurden.<br />
Der Einbau der HGT (Hydraulisch<br />
gebundene Tragschicht) war übrigens ein<br />
Vorschlag von <strong>dittgen</strong>, da -wie so oft- für<br />
die notwendige Stärke eines klassischen<br />
Fahrbahnaufbaus die Leitungen verschiedener<br />
Leitungsträger einfach zu wenig<br />
Über deckung vorhanden war und sich<br />
durch diese Bauweise Einsparungen ohne<br />
Tragfähigkeitseinbußen erzielen lassen.<br />
Steuerfreie Gehaltsextras<br />
Regeln für Tankgutschein gelockert<br />
RD - Bürokratieabbau per Gerichtsurteil: Der Bundes -<br />
finanzhof erleichtert steuerfreie Geschenke an Mit ar -<br />
beiter. Vor allem das Tanken auf Firmenkosten geht nun<br />
deutlich leichter.<br />
Gutscheine vom Arbeitgeber sorgten bisher regelmäßig<br />
für Ärger. Als sogenannter Sachbezug sollten sie im<br />
Wert von bis zu 44 Euro monatlich ein kleines steuerfreies<br />
Gehaltsextra sein. Doch der bürokratische Auf -<br />
wand und die Überwachung durch den Fiskus verdarben<br />
regelmäßig den Spaß an den Gutscheinen.<br />
Denn die Gutscheine mussten immer ganz bestimmte<br />
Spielregeln erfüllen, damit sie steuerfrei blieben. Vor<br />
allem durfte kein Euro-Betrag auf ihnen vermerkt sein.<br />
Stattdessen musste der Arbeitgeber detailliert Warenart,<br />
Warenmenge und Bezugsstelle vermerken. Besonders<br />
problematisch war das bei Tankgutscheinen: Auf wie<br />
viel Liter soll man einen Gutschein ausstellen, wenn<br />
morgen schon der Spritpreis steigen kann? Auch nur<br />
ein Cent über der 44 Euro-Grenze - schon war der<br />
Steuervorteil futsch.<br />
Die neuen Regeln: Viel mehr ist erlaubt<br />
Damit ist jetzt Schluss: Der Bundesfinanzhof hat in drei<br />
Urteilen neu definiert, wann es sich bei solchen Gut -<br />
scheinen um echte, steuerfreie Sachbezüge handelt.<br />
• Fall 1: Ein Arbeitgeber hatte seinen Mitarbeitern<br />
das Recht eingeräumt, auf seine Kosten gegen<br />
Vorlage einer Tankkarte bei einer bestimmten<br />
Tankstelle bis zu einem Höchstbetrag von 44 Euro<br />
monatlich zu tanken.<br />
• Fall 2: Arbeitnehmer hatten anlässlich ihres<br />
Geburtstages von ihrem Arbeitgeber<br />
Geschenkgutscheine einer großen Buchkette im<br />
Wert von jeweils 20 Euro erhalten.<br />
• Fall 3: Arbeitnehmer durften mit den vom<br />
Arbeitgeber ausgestellten Tankgutscheinen jeweils<br />
30 Liter Kraftstoff bei einer Tankstelle ihrer Wahl<br />
tanken und sich die Kosten dafür vom Chef<br />
erstatten lassen.<br />
Bisher hatten die Finanzämter in solchen Fällen immer<br />
einen steuerpflichtigen Barlohn unterstellt.<br />
Der BFH bewertete jedoch alle drei Fälle als Sachbezüge:<br />
Warengutscheine seien kein Barlohn, entschieden die<br />
Richter. Entscheidend für die Steuer freiheit sei, welche<br />
Leistungen ein Arbeitnehmer in Anspruch nehmen<br />
könne. Unerheblich sei hingegen, wie der Arbeitgeber<br />
diesen Anspruch erfüllt.<br />
Einzige Ausnahme: Nur wenn sich der Mitarbeiter einen<br />
Gutschein vom Chef in bar auszahlen lasse, handele es<br />
sich auch um Barlohn.<br />
Der BFH hat damit seine restriktive Rechtsprechung<br />
aufgegeben und für die Finanzämter neue Maßstäbe<br />
gesetzt.<br />
„Ich habe<br />
wahrscheinlich mehr als jeder<br />
andere auf diesem Planeten<br />
Computerausrüstungen an Schulen<br />
verschenkt, aber ich bin zu der Erkenntnis<br />
gekommen, dass das, was falsch läuft in<br />
der staatlichen Erziehung, nicht<br />
durch mehr Technologie<br />
repariert werden<br />
kann.”<br />
Steve Jobs in einem Interview mit dem<br />
amerikanischen Magazin „Wired" vom<br />
Februar 1996.