Betriebsprüfung durch die Renten versicherung – ein Erfolgsmodell ...
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geführt wird. Eine Prüfung beim Steuerberater<br />
ermöglicht es dabei, <strong>die</strong> Prüfung<br />
mehrerer Arbeitgeber mit<strong>ein</strong>ander zu verbinden.<br />
Für den Beitrag zur Unfall<strong>versicherung</strong><br />
spielt <strong>die</strong> Beurteilung der Entgelteigenschaft<br />
von Zuwendungen des Unternehmers<br />
an den Beschäftigten, <strong>die</strong> von wenigen<br />
Ausnahmen abgesehen mit der in<br />
der übrigen Sozial<strong>versicherung</strong> über<strong>ein</strong>stimmt,<br />
ebenfalls <strong>ein</strong>e Rolle. Insoweit lassen<br />
sich <strong>durch</strong> <strong>ein</strong>e gem<strong>ein</strong>same Prüfung<br />
Synergieeff ekte erzielen.<br />
Ein zweiter, bei den Berufsgenossenschaften<br />
für <strong>die</strong> Beitragshöhe wesentlicher Faktor<br />
ist jedoch <strong>die</strong> Zuordnung der Arbeitsentgelte<br />
zu <strong>ein</strong>er Gefahrtarifstelle. Die<br />
Abhängigkeit des Beitrags vom Gefährdungspotenzial<br />
des Unternehmens ist <strong>ein</strong><br />
wesentliches Merkmal des Unfall<strong>versicherung</strong>srechts.<br />
In ihr spiegelt sich nicht nur<br />
das <strong>versicherung</strong>smathematische Äquivalenzprinzip<br />
wider, sie soll auch fi nanzielle<br />
Anreize für <strong>die</strong> Prävention bieten.<br />
Daher stellt <strong>die</strong> Überprüfung der richtigen<br />
Zuordnung von Entgelten zu <strong>ein</strong>er Gefahrtarifstelle<br />
<strong>ein</strong>en entscheidenden Bestandteil<br />
<strong>ein</strong>er Prüfung nach § 166 Absatz 1<br />
SGB VII dar.<br />
Praktisch relevant wird <strong>die</strong>s immer dann,<br />
wenn <strong>ein</strong>em Unternehmen mehr als <strong>ein</strong>e<br />
Gefahrtarifstelle zugeordnet wurde. Einige<br />
Berufsgenossenschaften sehen zum<br />
Beispiel grundsätzlich <strong>ein</strong>e gesonderte<br />
Veranlagung für den r<strong>ein</strong> kaufmännischen<br />
Bereich <strong>ein</strong>es Unternehmens vor. Da <strong>die</strong><br />
auf <strong>die</strong>sen Bereich entfallende Gefahrklasse<br />
in der Regel sehr viel günstiger ist als <strong>die</strong><br />
für den gewerblichen Teil geltende Gefahrklasse,<br />
ist <strong>ein</strong>e fehlerhafte Zuordnung von<br />
Entgelten hier besonders beitragsrelevant.<br />
Dies zeigt sich auch an folgendem Beispiel:<br />
Bei der BG BAU führt <strong>die</strong> Entdeckung von<br />
1.000 Euro nicht verbeitragtem Entgelt<br />
im Bürobereich zu 4,32 Euro und beim<br />
Hochbau zu 69,55 Euro an Nachforderungen.<br />
Die Neuzuordnung des Entgelts <strong>ein</strong>es<br />
fälschlich dem kaufmännischen Bereich<br />
zugerechneten Beschäftigten mit Durchschnittsver<strong>die</strong>nst<br />
(30.660 Euro) zur Hochbau-GTS<br />
erbringt <strong>ein</strong>e Beitragsnachforderung<br />
von rd. 2.000 Euro 6 .<br />
Wie sich an <strong>die</strong>sem Beispiel zeigt, ist für<br />
<strong>die</strong> Praxis <strong>die</strong> Überprüfung der Zuordnung<br />
der Entgelte zu <strong>ein</strong>er Gefahrtarifstelle<br />
wesentlich ergiebiger als <strong>die</strong> Suche<br />
nach nicht verbeitragten Entgelten. Auch<br />
unter dem Gesichtspunkt der Beitrags-<br />
<strong>Betriebsprüfung</strong> <strong>durch</strong> <strong>die</strong> <strong>Renten</strong><strong>versicherung</strong><br />
gerechtigkeit und der Förderung der Prävention<br />
im Sinne der Versicherten muss<br />
daher <strong>die</strong> <strong>Betriebsprüfung</strong> auf <strong>die</strong>sen Bereich<br />
<strong>ein</strong> besonderes Augenmerk richten.<br />
Nach der Erfahrung der Berufsgenossenschaften<br />
entfi el der weitaus größte Anteil<br />
an den im Saldo jährlich rund 67 Millionen<br />
Euro Beitragsnachforderungen aufgrund<br />
ihrer <strong>Betriebsprüfung</strong>en auf Feststellungen<br />
zur Gefahrtarifzuordnung.<br />
Mit der Übertragung der <strong>Betriebsprüfung</strong><br />
auf <strong>die</strong> Träger der <strong>Renten</strong><strong>versicherung</strong><br />
wurden <strong>die</strong>se vor das Problem gestellt,<br />
<strong>ein</strong>e Aufgabe zu übernehmen, <strong>die</strong> sich<br />
mit der für <strong>die</strong> Belange der übrigen Prüfgegenstände<br />
optimierten Prüfstrategie<br />
nicht ver<strong>ein</strong>baren lässt.<br />
Eine zutreffende Beurteilung, welchem<br />
Unternehmensteil <strong>die</strong> Tätigkeit <strong>ein</strong>es Versicherten<br />
zuzurechnen ist, lässt sich nicht<br />
all<strong>ein</strong> anhand von schriftlichen Unterlagen<br />
<strong>durch</strong>führen. Es lassen sich allenfalls<br />
Anhaltspunkte gewinnen, <strong>die</strong> dann<br />
allerdings vor Ort im Rahmen <strong>ein</strong>er Betriebsbesichtigung<br />
nachvollzogen werden<br />
müssen. Ein solches Vorgehen ist jedoch<br />
zeitaufwändig und passt nicht in <strong>die</strong> bestehenden<br />
Abläufe mit <strong>ein</strong>er sehr strikten<br />
Zeit- und Ressourcenplanung. ▸<br />
DGUV Forum 9/12 · 11<br />
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