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Betriebsprüfung durch die Renten versicherung – ein Erfolgsmodell ...

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geführt wird. Eine Prüfung beim Steuerberater<br />

ermöglicht es dabei, <strong>die</strong> Prüfung<br />

mehrerer Arbeitgeber mit<strong>ein</strong>ander zu verbinden.<br />

Für den Beitrag zur Unfall<strong>versicherung</strong><br />

spielt <strong>die</strong> Beurteilung der Entgelteigenschaft<br />

von Zuwendungen des Unternehmers<br />

an den Beschäftigten, <strong>die</strong> von wenigen<br />

Ausnahmen abgesehen mit der in<br />

der übrigen Sozial<strong>versicherung</strong> über<strong>ein</strong>stimmt,<br />

ebenfalls <strong>ein</strong>e Rolle. Insoweit lassen<br />

sich <strong>durch</strong> <strong>ein</strong>e gem<strong>ein</strong>same Prüfung<br />

Synergieeff ekte erzielen.<br />

Ein zweiter, bei den Berufsgenossenschaften<br />

für <strong>die</strong> Beitragshöhe wesentlicher Faktor<br />

ist jedoch <strong>die</strong> Zuordnung der Arbeitsentgelte<br />

zu <strong>ein</strong>er Gefahrtarifstelle. Die<br />

Abhängigkeit des Beitrags vom Gefährdungspotenzial<br />

des Unternehmens ist <strong>ein</strong><br />

wesentliches Merkmal des Unfall<strong>versicherung</strong>srechts.<br />

In ihr spiegelt sich nicht nur<br />

das <strong>versicherung</strong>smathematische Äquivalenzprinzip<br />

wider, sie soll auch fi nanzielle<br />

Anreize für <strong>die</strong> Prävention bieten.<br />

Daher stellt <strong>die</strong> Überprüfung der richtigen<br />

Zuordnung von Entgelten zu <strong>ein</strong>er Gefahrtarifstelle<br />

<strong>ein</strong>en entscheidenden Bestandteil<br />

<strong>ein</strong>er Prüfung nach § 166 Absatz 1<br />

SGB VII dar.<br />

Praktisch relevant wird <strong>die</strong>s immer dann,<br />

wenn <strong>ein</strong>em Unternehmen mehr als <strong>ein</strong>e<br />

Gefahrtarifstelle zugeordnet wurde. Einige<br />

Berufsgenossenschaften sehen zum<br />

Beispiel grundsätzlich <strong>ein</strong>e gesonderte<br />

Veranlagung für den r<strong>ein</strong> kaufmännischen<br />

Bereich <strong>ein</strong>es Unternehmens vor. Da <strong>die</strong><br />

auf <strong>die</strong>sen Bereich entfallende Gefahrklasse<br />

in der Regel sehr viel günstiger ist als <strong>die</strong><br />

für den gewerblichen Teil geltende Gefahrklasse,<br />

ist <strong>ein</strong>e fehlerhafte Zuordnung von<br />

Entgelten hier besonders beitragsrelevant.<br />

Dies zeigt sich auch an folgendem Beispiel:<br />

Bei der BG BAU führt <strong>die</strong> Entdeckung von<br />

1.000 Euro nicht verbeitragtem Entgelt<br />

im Bürobereich zu 4,32 Euro und beim<br />

Hochbau zu 69,55 Euro an Nachforderungen.<br />

Die Neuzuordnung des Entgelts <strong>ein</strong>es<br />

fälschlich dem kaufmännischen Bereich<br />

zugerechneten Beschäftigten mit Durchschnittsver<strong>die</strong>nst<br />

(30.660 Euro) zur Hochbau-GTS<br />

erbringt <strong>ein</strong>e Beitragsnachforderung<br />

von rd. 2.000 Euro 6 .<br />

Wie sich an <strong>die</strong>sem Beispiel zeigt, ist für<br />

<strong>die</strong> Praxis <strong>die</strong> Überprüfung der Zuordnung<br />

der Entgelte zu <strong>ein</strong>er Gefahrtarifstelle<br />

wesentlich ergiebiger als <strong>die</strong> Suche<br />

nach nicht verbeitragten Entgelten. Auch<br />

unter dem Gesichtspunkt der Beitrags-<br />

<strong>Betriebsprüfung</strong> <strong>durch</strong> <strong>die</strong> <strong>Renten</strong><strong>versicherung</strong><br />

gerechtigkeit und der Förderung der Prävention<br />

im Sinne der Versicherten muss<br />

daher <strong>die</strong> <strong>Betriebsprüfung</strong> auf <strong>die</strong>sen Bereich<br />

<strong>ein</strong> besonderes Augenmerk richten.<br />

Nach der Erfahrung der Berufsgenossenschaften<br />

entfi el der weitaus größte Anteil<br />

an den im Saldo jährlich rund 67 Millionen<br />

Euro Beitragsnachforderungen aufgrund<br />

ihrer <strong>Betriebsprüfung</strong>en auf Feststellungen<br />

zur Gefahrtarifzuordnung.<br />

Mit der Übertragung der <strong>Betriebsprüfung</strong><br />

auf <strong>die</strong> Träger der <strong>Renten</strong><strong>versicherung</strong><br />

wurden <strong>die</strong>se vor das Problem gestellt,<br />

<strong>ein</strong>e Aufgabe zu übernehmen, <strong>die</strong> sich<br />

mit der für <strong>die</strong> Belange der übrigen Prüfgegenstände<br />

optimierten Prüfstrategie<br />

nicht ver<strong>ein</strong>baren lässt.<br />

Eine zutreffende Beurteilung, welchem<br />

Unternehmensteil <strong>die</strong> Tätigkeit <strong>ein</strong>es Versicherten<br />

zuzurechnen ist, lässt sich nicht<br />

all<strong>ein</strong> anhand von schriftlichen Unterlagen<br />

<strong>durch</strong>führen. Es lassen sich allenfalls<br />

Anhaltspunkte gewinnen, <strong>die</strong> dann<br />

allerdings vor Ort im Rahmen <strong>ein</strong>er Betriebsbesichtigung<br />

nachvollzogen werden<br />

müssen. Ein solches Vorgehen ist jedoch<br />

zeitaufwändig und passt nicht in <strong>die</strong> bestehenden<br />

Abläufe mit <strong>ein</strong>er sehr strikten<br />

Zeit- und Ressourcenplanung. ▸<br />

DGUV Forum 9/12 · 11<br />

Foto: fotolia.de/N-Media-Images

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