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Betriebsprüfung durch die Renten versicherung – ein Erfolgsmodell ...

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Brüssel frischt europäisches Normungssystem auf<br />

Noch vor der Brüsseler Sommerpause<br />

haben sich das Europäische Parlament,<br />

der Rat und <strong>die</strong> Europäische Kommission<br />

auf <strong>ein</strong>en Kompromisstext für <strong>ein</strong>e<br />

Verordnung zur europäischen Normung<br />

ge<strong>ein</strong>igt.<br />

Mit dem 2011 vorgeschlagenen Rechtstext<br />

wollte <strong>die</strong> Kommission <strong>die</strong> Erarbeitung<br />

europäischer Normen beschleunigen.<br />

Auch <strong>ein</strong>e Verbesserung der<br />

Beteiligung betroff ener Kreise an der Erstellung<br />

der Normen war ihr <strong>ein</strong> Anliegen.<br />

Über Monate hinweg diskutierten<br />

<strong>die</strong> europäischen Gesetzgebungsorgane<br />

intensiv über <strong>die</strong> Vorschläge der Kommission.<br />

Auch <strong>die</strong> Kommission Arbeitsschutz<br />

und Normung (KAN) hat sich in<br />

Vor ungefähr drei Jahren stand der Vertrag<br />

von Lissabon im Mittelpunkt der<br />

Brüsseler Debatten. Würde das neue<br />

Regelwerk positive Veränderungen mit<br />

sich bringen oder hätten <strong>die</strong> Mitgliedstaaten<br />

lediglich wieder <strong>ein</strong> paar Kompetenzen<br />

an <strong>die</strong> EU abzutreten?<br />

Drei Jahre später hat sich herausgestellt,<br />

dass das Reformwerk <strong>durch</strong>aus positive<br />

Neuerungen mit sich bringt. Zum ersten<br />

Mal haben <strong>die</strong> nationalen Parlamente<br />

<strong>die</strong> <strong>durch</strong> den Lissabon-Vertrag <strong>ein</strong>geführte<br />

„Subsidiaritätsrüge“ erfolgreich<br />

nutzen können. Was steckt hinter <strong>die</strong>sem<br />

Fachbegriff ?<br />

Das Prinzip der Subsidiarität besagt,<br />

dass primär <strong>die</strong> Mitgliedstaaten für den<br />

Erlass entsprechender Gesetze zuständig<br />

sind. Die EU kann nur in nationalen<br />

Weitere Informationen: ilka.woelfle@esip.org<br />

der Debatte zu Wort gemeldet und sich<br />

insbesondere für arbeitsschutzrelevante<br />

Aspekte stark gemacht.<br />

Mit dem nun ausgehandelten Kompromiss<br />

dürften nach <strong>ein</strong>er ersten Einschätzung<br />

<strong>die</strong> Interessen des Arbeitsschutzes<br />

hinreichend gewahrt s<strong>ein</strong>, hierzu hat sicherlich<br />

auch <strong>die</strong> Lobbyarbeit der KAN<br />

beigetragen. Beispielsweise wird <strong>die</strong><br />

Beteiligung der interessierten Kreise gestärkt,<br />

ohne dabei jedoch das nationale<br />

Delegationsprinzip zu gefährden. Zudem<br />

dürfte <strong>–</strong> wie von der KAN gefordert<br />

<strong>–</strong> das Mitspracherecht der Mitgliedstaaten<br />

und der Normungsorganisationen<br />

bei der Vergabe von Mandaten weiterhin<br />

gewahrt s<strong>ein</strong>.<br />

Gelbe Karte für <strong>die</strong> Europäische Kommission<br />

Angelegenheiten tätig werden, wenn <strong>die</strong><br />

Mitgliedstaaten <strong>die</strong>se nicht selbst ausreichend<br />

lösen können. Dieses Recht<br />

können <strong>die</strong> nationalen Parlamente in <strong>ein</strong>em<br />

laufenden Gesetzgebungsverfahren<br />

mit Hilfe der Subsidiaritätsrüge <strong>ein</strong>fordern.<br />

Sie führt jedoch nur zum Erfolg,<br />

wenn <strong>–</strong> grob gesagt <strong>–</strong> mindestens <strong>ein</strong><br />

Drittel der nationalen Parlamente <strong>die</strong>se<br />

Auff assung teilen.<br />

Foto: Shutterstock/ AISPIX by Image Source<br />

Nachrichten aus Brüssel<br />

Nach der Sommerpause müssen formal<br />

noch das Europäische Parlament und<br />

der Rat dem Kompromisstext zustimmen.<br />

Wenn alles gut geht, kann <strong>die</strong><br />

Verordnung Anfang 2013 in Kraft treten.<br />

Ende Mai haben zwölf nationale Parlamente<br />

zum ersten Mal der Kommission<br />

<strong>die</strong> „gelbe Karte“ gezeigt und <strong>die</strong> vorgelegten<br />

Verordnungsvorschläge über<br />

<strong>die</strong> Ausübung des Rechts auf kollektive<br />

Maßnahmen im Kontext der Niederlassungs-<br />

und Dienstleistungsfreiheit<br />

infrage gestellt. Kritisiert wird insbesondere,<br />

dass <strong>die</strong> Grundfreiheiten des<br />

Binnenmarktes zu hoch gegenüber<br />

Arbeitnehmerbelangen und sozialen<br />

Grundrechten gewichtet würden. Dies<br />

gefährde ernsthaft das nationale Streikrecht<br />

in Deutschland und vielen anderen<br />

Mitgliedstaaten.<br />

Die Kommission muss nun prüfen: Sie<br />

kann an ihrem Entwurf festhalten, ihn<br />

ändern oder ihn zurückziehen. Der Fortgang<br />

des Verfahrens bleibt also spannend.<br />

Foto: Shutterstock/Hadrian<br />

DGUV Forum 9/12 · 7

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