Betriebsprüfung durch die Renten versicherung – ein Erfolgsmodell ...
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Brüssel frischt europäisches Normungssystem auf<br />
Noch vor der Brüsseler Sommerpause<br />
haben sich das Europäische Parlament,<br />
der Rat und <strong>die</strong> Europäische Kommission<br />
auf <strong>ein</strong>en Kompromisstext für <strong>ein</strong>e<br />
Verordnung zur europäischen Normung<br />
ge<strong>ein</strong>igt.<br />
Mit dem 2011 vorgeschlagenen Rechtstext<br />
wollte <strong>die</strong> Kommission <strong>die</strong> Erarbeitung<br />
europäischer Normen beschleunigen.<br />
Auch <strong>ein</strong>e Verbesserung der<br />
Beteiligung betroff ener Kreise an der Erstellung<br />
der Normen war ihr <strong>ein</strong> Anliegen.<br />
Über Monate hinweg diskutierten<br />
<strong>die</strong> europäischen Gesetzgebungsorgane<br />
intensiv über <strong>die</strong> Vorschläge der Kommission.<br />
Auch <strong>die</strong> Kommission Arbeitsschutz<br />
und Normung (KAN) hat sich in<br />
Vor ungefähr drei Jahren stand der Vertrag<br />
von Lissabon im Mittelpunkt der<br />
Brüsseler Debatten. Würde das neue<br />
Regelwerk positive Veränderungen mit<br />
sich bringen oder hätten <strong>die</strong> Mitgliedstaaten<br />
lediglich wieder <strong>ein</strong> paar Kompetenzen<br />
an <strong>die</strong> EU abzutreten?<br />
Drei Jahre später hat sich herausgestellt,<br />
dass das Reformwerk <strong>durch</strong>aus positive<br />
Neuerungen mit sich bringt. Zum ersten<br />
Mal haben <strong>die</strong> nationalen Parlamente<br />
<strong>die</strong> <strong>durch</strong> den Lissabon-Vertrag <strong>ein</strong>geführte<br />
„Subsidiaritätsrüge“ erfolgreich<br />
nutzen können. Was steckt hinter <strong>die</strong>sem<br />
Fachbegriff ?<br />
Das Prinzip der Subsidiarität besagt,<br />
dass primär <strong>die</strong> Mitgliedstaaten für den<br />
Erlass entsprechender Gesetze zuständig<br />
sind. Die EU kann nur in nationalen<br />
Weitere Informationen: ilka.woelfle@esip.org<br />
der Debatte zu Wort gemeldet und sich<br />
insbesondere für arbeitsschutzrelevante<br />
Aspekte stark gemacht.<br />
Mit dem nun ausgehandelten Kompromiss<br />
dürften nach <strong>ein</strong>er ersten Einschätzung<br />
<strong>die</strong> Interessen des Arbeitsschutzes<br />
hinreichend gewahrt s<strong>ein</strong>, hierzu hat sicherlich<br />
auch <strong>die</strong> Lobbyarbeit der KAN<br />
beigetragen. Beispielsweise wird <strong>die</strong><br />
Beteiligung der interessierten Kreise gestärkt,<br />
ohne dabei jedoch das nationale<br />
Delegationsprinzip zu gefährden. Zudem<br />
dürfte <strong>–</strong> wie von der KAN gefordert<br />
<strong>–</strong> das Mitspracherecht der Mitgliedstaaten<br />
und der Normungsorganisationen<br />
bei der Vergabe von Mandaten weiterhin<br />
gewahrt s<strong>ein</strong>.<br />
Gelbe Karte für <strong>die</strong> Europäische Kommission<br />
Angelegenheiten tätig werden, wenn <strong>die</strong><br />
Mitgliedstaaten <strong>die</strong>se nicht selbst ausreichend<br />
lösen können. Dieses Recht<br />
können <strong>die</strong> nationalen Parlamente in <strong>ein</strong>em<br />
laufenden Gesetzgebungsverfahren<br />
mit Hilfe der Subsidiaritätsrüge <strong>ein</strong>fordern.<br />
Sie führt jedoch nur zum Erfolg,<br />
wenn <strong>–</strong> grob gesagt <strong>–</strong> mindestens <strong>ein</strong><br />
Drittel der nationalen Parlamente <strong>die</strong>se<br />
Auff assung teilen.<br />
Foto: Shutterstock/ AISPIX by Image Source<br />
Nachrichten aus Brüssel<br />
Nach der Sommerpause müssen formal<br />
noch das Europäische Parlament und<br />
der Rat dem Kompromisstext zustimmen.<br />
Wenn alles gut geht, kann <strong>die</strong><br />
Verordnung Anfang 2013 in Kraft treten.<br />
Ende Mai haben zwölf nationale Parlamente<br />
zum ersten Mal der Kommission<br />
<strong>die</strong> „gelbe Karte“ gezeigt und <strong>die</strong> vorgelegten<br />
Verordnungsvorschläge über<br />
<strong>die</strong> Ausübung des Rechts auf kollektive<br />
Maßnahmen im Kontext der Niederlassungs-<br />
und Dienstleistungsfreiheit<br />
infrage gestellt. Kritisiert wird insbesondere,<br />
dass <strong>die</strong> Grundfreiheiten des<br />
Binnenmarktes zu hoch gegenüber<br />
Arbeitnehmerbelangen und sozialen<br />
Grundrechten gewichtet würden. Dies<br />
gefährde ernsthaft das nationale Streikrecht<br />
in Deutschland und vielen anderen<br />
Mitgliedstaaten.<br />
Die Kommission muss nun prüfen: Sie<br />
kann an ihrem Entwurf festhalten, ihn<br />
ändern oder ihn zurückziehen. Der Fortgang<br />
des Verfahrens bleibt also spannend.<br />
Foto: Shutterstock/Hadrian<br />
DGUV Forum 9/12 · 7