Betriebsprüfung durch die Renten versicherung – ein Erfolgsmodell ...
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Unfall<strong>versicherung</strong><br />
Allerdings erwies sich das Moratorium beständiger als gedacht.<br />
Innerhalb der ursprünglichen Frist von fünf Jahren kam es zu<br />
k<strong>ein</strong>er Annäherung der unterschiedlichen Standpunkte.<br />
sie <strong>ein</strong>en ausschlaggebenden Einfl uss hat.<br />
Dies bezieht sich ausdrücklich auch auf<br />
mittelbare Beteiligungen. Das Kriterium<br />
der Erwerbswirtschaftlichkeit fi el ersatzlos<br />
weg. So verschwand <strong>ein</strong> wesentlicher<br />
Streitgegenstand, während andere Fragen<br />
weiterhin ungeklärt im Raum standen.<br />
Die gesetzliche Neuregelung sollte von<br />
Beginn an nur <strong>ein</strong>e Zwischenlösung darstellen.<br />
Das Moratorium wurde deshalb<br />
zeitlich befristet. Innerhalb der Frist sollte<br />
festgestellt werden, ob sich <strong>die</strong> Neuregelung<br />
als sachgerecht und tragfähig erweist.<br />
Diese Forderung bezog auch Fragen<br />
des wirtschaftlichen Wettbewerbs <strong>ein</strong>. Ziel<br />
war es insbesondere, wettbewerbswidrige<br />
Unterschiede zwischen konkurrierenden<br />
Unternehmen infolge der Zugehörigkeit zu<br />
unterschiedlichen Unfall<strong>versicherung</strong>strägern<br />
zu verhindern.<br />
Allerdings erwies sich das Moratorium beständiger<br />
als gedacht. Innerhalb der ursprünglichen<br />
Frist von fünf Jahren kam es<br />
zu k<strong>ein</strong>er Annäherung der unterschiedlichen<br />
Standpunkte. Zwischen den Unfall<strong>versicherung</strong>strägern<br />
der öffentlichen<br />
Hand und den gewerblichen Berufsgenossenschaften<br />
gab es in <strong>die</strong>ser Frage k<strong>ein</strong>e<br />
wesentliche Annäherung. Dieses Patt<br />
setzte sich im politischen Bereich fort.<br />
Mit der Folge, dass <strong>die</strong> Frist zunächst um<br />
zwei Jahre verlängert wurde. Nachdem<br />
sich auch in <strong>die</strong>sem Zeitraum politische<br />
M O R A T<br />
20 · DGUV Forum 9/12<br />
Lösungen nicht abzeichneten, hat der Gesetzgeber<br />
Ende 2011 den Ball der Selbstverwaltung<br />
der Unfall<strong>versicherung</strong> zugeworfen.<br />
Nun sollte <strong>die</strong> DGUV <strong>ein</strong> Konzept<br />
zur Neuregelung der Zuständigkeit zwischen<br />
öff entlicher und gewerblicher Unfall<strong>versicherung</strong><br />
im Bereich der rechtlich<br />
selbstständigen Unternehmen vorlegen.<br />
Doch damit nicht genug: Im Gesetz wurde<br />
<strong>die</strong> Vorlagefrist zugleich auf fünf Monate<br />
beschränkt und <strong>die</strong> Moratoriumsfrist<br />
letztmalig um <strong>ein</strong> Jahr verlängert. Damit<br />
galt es nicht nur <strong>ein</strong>e inhaltliche „Herkulesaufgabe“<br />
zu bewältigen, sondern dabei<br />
auch noch Sprinterqualitäten an den Tag<br />
zu legen.<br />
Der Lösungsansatz<br />
Die Notwendigkeit <strong>ein</strong>er von allen Verbandsmitgliedern<br />
getragenen dauerhaften<br />
Lösung war innerhalb der DGUV bereits<br />
frühzeitig erkannt worden. Deshalb<br />
wurden im Vorfeld der gesetzlichen Verpfl<br />
ichtung Überlegungen angestellt, wie<br />
der „gordische Knoten“ zu lösen bzw. zu<br />
<strong>durch</strong>schlagen sei. Zu <strong>die</strong>sem Zweck entstand<br />
<strong>ein</strong>e Arbeitsgruppe aus Mitgliedern<br />
der Geschäftsführungen verschiedener<br />
öff entlicher und gewerblicher Unfall<strong>versicherung</strong>sträger,<br />
<strong>die</strong> vom <strong>ein</strong>schlägigen<br />
Facharbeitskreis auf Verwaltungsebene<br />
unterstützt wurde.<br />
An <strong>die</strong>ser Stelle muss nochmals ausdrücklich<br />
darauf hingewiesen werden, dass <strong>die</strong><br />
Grundsatzpositionen der öffentlichen<br />
und der gewerblichen Träger zur Zuständigkeitsabgrenzung<br />
bei rechtlich selbstständigen<br />
Unternehmen in den vergangenen<br />
Jahrzehnten weit aus<strong>ein</strong>anderlagen.<br />
Einigkeit bestand aber darin, <strong>ein</strong>e Rückkehr<br />
zum alten Übernahmeverfahren angesichts<br />
der damit verbundenen Probleme<br />
(siehe oben) abzulehnen. Genau das<br />
tritt aber <strong>ein</strong>, wenn <strong>die</strong> Moratoriumsfrist<br />
am 31. Dezember 2012 abläuft, ohne dass<br />
<strong>ein</strong>e neue gesetzliche Regelung in Kraft<br />
getreten ist.<br />
Vor <strong>die</strong>sem Hintergrund war der gesetzliche<br />
Auftrag nur <strong>durch</strong> <strong>ein</strong>en Kompromiss<br />
zu erfüllen, der sachlich begründet<br />
ist und von allen Betroffenen mitgetragen<br />
werden kann. Dieser Ansatz ist konsequent<br />
verfolgt worden. Auf der Basis<br />
<strong>ein</strong>er <strong>ein</strong>gehenden Analyse des Ist-Zustandes<br />
wurden <strong>die</strong> bestehenden Diff erenzen<br />
offengelegt und nach ihrer Bedeutung<br />
gewichtet. Daraus ergab sich dann <strong>ein</strong><br />
Bild der für <strong>ein</strong>e Kompromissfi ndung besonders<br />
zu berücksichtigenden Aspekte.<br />
Dieser Prozess musste zuletzt wegen der<br />
rigiden Terminvorgabe des Gesetzgebers<br />
noch deutlich intensiviert und beschleunigt<br />
werden.<br />
Trotz <strong>die</strong>ser Umstände ist es am Ende<br />
gelungen, <strong>ein</strong>en Vorschlag zu erarbeiten,<br />
der <strong>die</strong> Zustimmung aller maßgeblichen<br />
Gremien der DGUV gefunden hat.<br />
Das höchste Selbstverwaltungsorgan, <strong>die</strong><br />
Mitgliederversammlung der DGUV, hat<br />
dem Konzept am 24. Mai 2012 abschließend<br />
<strong>ein</strong>stimmig ohne Enthaltungen zugestimmt.<br />
Eindrucksvoller lässt sich der<br />
Erfolg der Bemühungen um <strong>ein</strong>e Konsenslösung<br />
nicht dokumentieren.