Betriebsprüfung durch die Renten versicherung – ein Erfolgsmodell ...
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wieder infrage zu stellen: <strong>die</strong> Schulung<br />
der rund 3.700 RV-Prüfer, <strong>die</strong> Einstellung<br />
von 268 zusätzlichen Prüfern bei der <strong>Renten</strong><strong>versicherung</strong>,<br />
der Abbau von Kapazitäten<br />
bei der Unfall<strong>versicherung</strong>, <strong>die</strong> Etablierung<br />
<strong>ein</strong>es Datenaustauschverfahrens<br />
UV-RV, <strong>die</strong> Erweiterung des DEÜV-Meldeverfahrens<br />
etc. Zugleich gingen <strong>die</strong> Synergieeff<br />
ekte, <strong>die</strong> sich im Bereich Prüfung der<br />
Arbeitsentgelte ergeben, wieder verloren.<br />
Die <strong>Renten</strong><strong>versicherung</strong> und Unfall<strong>versicherung</strong><br />
haben aus den Erfahrungen<br />
mit mehr als zwei Jahren Prüftätigkeit gem<strong>ein</strong>sam<br />
den Schluss gezogen, dass das<br />
Rad nicht zurückzudrehen ist, dass jedoch<br />
<strong>ein</strong>e Optimierung der <strong>Betriebsprüfung</strong><br />
erforderlich ist.<br />
Die Vorstände der DGUV e.V. und der DRV-<br />
Bund haben daher gem<strong>ein</strong>same Positionen<br />
zur <strong>Betriebsprüfung</strong> beschlossen<br />
(siehe Auszug im Kasten). Danach soll<br />
weiterhin <strong>ein</strong>e <strong>ein</strong>heitliche Prüfung <strong>durch</strong><br />
<strong>die</strong> <strong>Renten</strong><strong>versicherung</strong> stattfinden. An<br />
den Stellen, an denen <strong>die</strong> Belange der<br />
Positionen der Deutschen Gesetzlichen Unfall<strong>versicherung</strong> e.V. und<br />
der Deutschen <strong>Renten</strong><strong>versicherung</strong> Bund zum Bürokratieabbau, zur<br />
Beitragsgerechtigkeit und zur Bekämpfung von Schwarzarbeit im<br />
Rahmen der <strong>Betriebsprüfung</strong><br />
• Beschluss des Vorstandes der DGUV am 22.5.2012<br />
• Beschluss des Bundesvorstandes der Deutschen <strong>Renten</strong><strong>versicherung</strong> Bund<br />
am 24.5.2012<br />
Die vollständige Erhebung und Einziehung geschuldeter Beiträge ist <strong>ein</strong> tragender<br />
Grundsatz der deutschen Sozial<strong>versicherung</strong> und im Interesse der Beitragsgerechtigkeit<br />
zwingend geboten. Dies gilt für den Bereich der gesetzlichen Unfall<strong>versicherung</strong><br />
in besonderer Weise, weil der hier bestehenden gefährdungsbezogenen<br />
Beitragsgestaltung <strong>ein</strong>e zentrale Rolle bei der Prävention von Arbeitsunfällen und<br />
Berufskrankheiten zukommt. Umso wichtiger ist es, dass <strong>Betriebsprüfung</strong>en für <strong>die</strong><br />
gesetzliche Unfall<strong>versicherung</strong> <strong>die</strong>ser Notwendigkeit Rechnung tragen. […]<br />
Die Deutsche Gesetzliche Unfall<strong>versicherung</strong> e. V. und <strong>die</strong> Deutsche <strong>Renten</strong><strong>versicherung</strong><br />
Bund regen deshalb zur Optimierung der Prüfungen folgende<br />
gesetzgeberische Maßnahmen an:<br />
1. Die <strong>Renten</strong><strong>versicherung</strong> nimmt Unternehmen auf Benennung der Unfall<strong>versicherung</strong><br />
von den Prüfungen der UV-Grundlagen aus, bei denen der Aufwand für <strong>die</strong><br />
Prüfung mutmaßlich in k<strong>ein</strong>em vernün� igen Verhältnis zum Ergebnis der Prüfung<br />
steht. Verfahren und Umfang sind zwischen der <strong>Renten</strong><strong>versicherung</strong> und Unfall<strong>versicherung</strong><br />
abzustimmen, wobei u. a. <strong>ein</strong>e Stichprobenregelung auch für <strong>die</strong><br />
benannten Unternehmen gesichert s<strong>ein</strong> muss. Die Prüfung des Gesamtsozial<strong>versicherung</strong>sbeitrags<br />
<strong>durch</strong> <strong>die</strong> <strong>Renten</strong><strong>versicherung</strong>sträger wird von dem Verfahren<br />
nicht berührt.<br />
2. Die Unfall<strong>versicherung</strong>sträger erhalten im Einzelfall zur Sicherstellung <strong>ein</strong>er vollständigen<br />
und richtigen Beitragserhebung <strong>ein</strong> anlass- und ursachenbezogenes<br />
Prüfrecht, wenn Unstimmigkeiten im Beitragsverfahren oder andere au� ällige<br />
Sachverhalte vorliegen, deren Au� lärung k<strong>ein</strong>en Zeitverzug duldet. Dies gilt insbesondere<br />
für mögliche Schwarzarbeit, soweit nicht <strong>ein</strong> rechtzeitiges Einschreiten<br />
der Finanzkontrolle Schwarzarbeit bekannt, zu erwarten oder erkennbar ist.<br />
Die Ergebnisse der Prüfungen teilt <strong>die</strong> Unfall<strong>versicherung</strong> der <strong>Renten</strong><strong>versicherung</strong><br />
mit. Vier Jahre nach Inkra� treten der Neuregelung sollte <strong>ein</strong>e Überprüfung mit<br />
dem Ziel <strong>ein</strong>er weiteren Optimierung erfolgen.<br />
3. Die Unfall<strong>versicherung</strong>sträger erhalten das Recht, bei den <strong>Renten</strong><strong>versicherung</strong>strägern<br />
<strong>die</strong> Aufgabenerfüllung nach § 166 SGB VII zu prüfen.<br />
<strong>Betriebsprüfung</strong> <strong>durch</strong> <strong>die</strong> <strong>Renten</strong><strong>versicherung</strong><br />
Unfall<strong>versicherung</strong> nicht oder nicht ohne<br />
Reibungsverluste in den Prüfprozess<br />
der <strong>Renten</strong><strong>versicherung</strong> integriert werden<br />
können, sollen <strong>die</strong> Unfall<strong>versicherung</strong>sträger<br />
jedoch ergänzend tätig werden<br />
können.<br />
Auf im Sinne der Unfall<strong>versicherung</strong> unwirtschaftliche<br />
Prüfungen soll weitgehend<br />
verzichtet werden. Das BMAS hat<br />
angekündigt, <strong>die</strong>se Anregungen aufzugreifen<br />
und gesetzgeberische Maßnahmen<br />
anzustoßen. ●<br />
*<br />
1 Art. 25 des Zweiten Gesetzes zum Abbau<br />
bürokratischer Hemmnisse insbesondere<br />
in der mittelständischen Wirtscha� vom<br />
7.9.2007 <strong>–</strong> BGBl. I 2007 S. 2246.<br />
2 UVMG vom 30.10.2008 BGBl. I S. 2130;<br />
vgl. Höller, BG 2008, S. 402 � .<br />
3 BT-Drs. 16/4391, S. 40.<br />
4 Vom Wirtscha� sministerium wurden rund<br />
130 Mio. Euro prognostiziert, vgl. BT-Prot.<br />
16/83 v. 2.3.2007, S. 8367.<br />
5 Im Jahr 2011 � elen neben der Pauschalvergütung<br />
an <strong>die</strong> Deutsche <strong>Renten</strong><strong>versicherung</strong><br />
nach § 166 Absatz 3 SGB VII in<br />
Höhe von 22,7 Mio. Euro ca. 5,6 Mio. Euro<br />
an UV-internen Verwaltungskosten ohne<br />
Berücksichtigung der DV-Kosten an. Im<br />
Durchschnitt zahlten damit <strong>die</strong> Berufsgenossenscha�<br />
en für jedes verwertbare<br />
Prüfergebnis rund 44 Euro.<br />
6 Bezogen auf 2010; jeweils nur der<br />
Grundbeitrag ohne Sonderumlagen.<br />
Autor<br />
Dr. Edlyn Höller<br />
Stellvertretende Leiterin<br />
der Abteilung Versicherung<br />
und Leistungen der DGUV<br />
E-Mail: Edlyn.Hoeller@dguv.de<br />
Foto: DGUV/Bräuniger<br />
DGUV Forum 9/12 · 13