Das Magazin 3/2007 - Evangelische Heimstiftung
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hingegen ist nur ein pauschaler Pfl egesatz<br />
für jede Pfl egestufe festgelegt,<br />
der alle – nicht genau defi nierten –<br />
notwendigen Leistungen enthält.<br />
In der ambulanten Pfl ege spielt es für<br />
den Pfl egedienst keine Rolle, welche<br />
Pfl egestufe ein Kunde hat. Der Preis<br />
der Leistungen ist für alle Pfl egestufen<br />
gleich. Die Einstufung im ambulanten<br />
Bereich bestimmt nur die Höhe<br />
der Versicherungsleistung, die ein<br />
Kunde erhält. Demgegenüber bestimmt<br />
die Einstufung in der stationären<br />
Pfl ege sowohl die Versicherungsleistung<br />
als auch den Pfl egesatz,<br />
also den Preis. Die Abschaffung dieser<br />
Sonderregelungen in der stationären<br />
Pfl ege hat den Vorteil, dass die Einstufung<br />
generell nur noch bestimmt,<br />
welche Versicherungsleistung ein<br />
Kunde erhält, unabhängig von der<br />
jeweiligen Wohnform.<br />
Benachteiligungen überwinden<br />
Ein weiterer Vorteil ist, dass die Benachteiligung<br />
von Bewohnern in<br />
stationären Heimen im Bezug auf die<br />
Krankenversicherungsleistungen beendet<br />
wird. Bisher werden Leistungen<br />
der Behandlungspfl ege im ambulanten<br />
Bereich über die Krankenversicherung<br />
fi nanziert, während sie im Heim<br />
pauschal im Pfl egesatz inbegriffen<br />
sind. Dies bedeutet, dass ein Bewohner<br />
in einem Heim, obwohl er krankenversichert<br />
ist, nicht mehr alle<br />
Leistungen der Krankenkasse erhält.<br />
Ambulantes Heim<br />
Wie würde ein Heim, legt man das<br />
einheitliche System zugrunde, Leistungen<br />
erbringen und abrechnen?<br />
Pfl ege und Behandlungspfl ege, die ein<br />
einzelner Bewohner erhält, lassen sich<br />
direkt einem Bewohner zuordnen<br />
und können ambulant vereinbart,<br />
erbracht und abgerechnet werden.<br />
Natürlich gibt es darüber hinaus in<br />
einem Heim wie auch in anderen<br />
Wohnformen Leistungen, die nicht<br />
direkt einem Bewohner zuzuordnen<br />
sind. Hier sind insbesondere die allgemeine<br />
Betreuung und die Aktivierung<br />
zu nennen. Diese Leistungen werden<br />
für eine Gruppe erbracht und können<br />
nicht über ambulante Module erfasst<br />
werden. Da sie jedoch notwendig<br />
sind, wird für sie eine Betreuungspauschale<br />
erhoben. Ein solches System<br />
ermöglicht ein differenziertes<br />
kundenorientiertes Angebot.<br />
Die Kosten, die für einen pfl egebedürftigen<br />
Menschen entstehen,<br />
setzen sich nach diesem System aus<br />
vier Elementen zusammen:<br />
Wohnen:<br />
Dieser Bereich umfasst die Miete für<br />
das Zimmer und Mietnebenkosten,<br />
Reinigung von Gemeinschaftsfl ächen,<br />
anteilige Miete für Heiminfrastruktur.<br />
Hauswirtschaftliche und<br />
individuelle soziale Betreuung:<br />
Hierzu zählen Zimmerreinigung<br />
und Wäscheversorgung. Essen und<br />
Getränke können gewählt werden.<br />
Die Leistungen, die vom Heim in Anspruch<br />
genommen werden, werden<br />
abgerechnet. Der Bewohner hat also<br />
die freie Wahl, die Leistungen des<br />
Heimes in diesem Bereich ganz, teilweise<br />
oder überhaupt nicht in An-<br />
spruch zu nehmen. Falls er dies<br />
möchte, kann er eine Dienstleistung<br />
auch von anderen Anbietern einkaufen.<br />
Ebenso kann jede Form von<br />
individueller sozialer Betreuung von<br />
Mitarbeitern des Heims, von Angehörigen<br />
oder von Ehrenamtlichen<br />
erbracht werden.<br />
Pfl ege:<br />
Die Pfl ege im Sinne des Pfl egeversicherungsgesetzes<br />
wie auch die Behandlungspfl<br />
ege werden ambulant<br />
erbracht und mit den zuständigen<br />
Kassen beziehungsweise dem Bewohner<br />
selbst abgerechnet.<br />
Betreuung in Gruppen:<br />
Für Veranstaltungs- und Beschäftigungsangebote<br />
wie auch jegliche<br />
Form von Betreuung in Gruppen, die<br />
insbesondere bei demenziell erkrankten<br />
Menschen von Bedeutung ist,<br />
wird eine Pauschale erhoben.<br />
Die <strong>Evangelische</strong> <strong>Heimstiftung</strong> will,<br />
dass ihre Kunden die Leistungen, die<br />
sie wünschen, frei wählen können.<br />
Natürlich wird gesehen, dass viele<br />
Bewohner aufgrund kognitiver Einschränkungen<br />
diese Möglichkeit nur<br />
teilweise selbst wahrnehmen können.<br />
Dieses Problem besteht allerdings<br />
auch bei einer häuslichen Versorgung<br />
und ist über Angehörige beziehungsweise<br />
Betreuer lösbar.<br />
Wolfgang D. Wanning<br />
Michael Conzelmann<br />
Titel<br />
„Aus der <strong>Heimstiftung</strong>“ 3/<strong>2007</strong> 7