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Das Magazin 3/2007 - Evangelische Heimstiftung

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hingegen ist nur ein pauschaler Pfl egesatz<br />

für jede Pfl egestufe festgelegt,<br />

der alle – nicht genau defi nierten –<br />

notwendigen Leistungen enthält.<br />

In der ambulanten Pfl ege spielt es für<br />

den Pfl egedienst keine Rolle, welche<br />

Pfl egestufe ein Kunde hat. Der Preis<br />

der Leistungen ist für alle Pfl egestufen<br />

gleich. Die Einstufung im ambulanten<br />

Bereich bestimmt nur die Höhe<br />

der Versicherungsleistung, die ein<br />

Kunde erhält. Demgegenüber bestimmt<br />

die Einstufung in der stationären<br />

Pfl ege sowohl die Versicherungsleistung<br />

als auch den Pfl egesatz,<br />

also den Preis. Die Abschaffung dieser<br />

Sonderregelungen in der stationären<br />

Pfl ege hat den Vorteil, dass die Einstufung<br />

generell nur noch bestimmt,<br />

welche Versicherungsleistung ein<br />

Kunde erhält, unabhängig von der<br />

jeweiligen Wohnform.<br />

Benachteiligungen überwinden<br />

Ein weiterer Vorteil ist, dass die Benachteiligung<br />

von Bewohnern in<br />

stationären Heimen im Bezug auf die<br />

Krankenversicherungsleistungen beendet<br />

wird. Bisher werden Leistungen<br />

der Behandlungspfl ege im ambulanten<br />

Bereich über die Krankenversicherung<br />

fi nanziert, während sie im Heim<br />

pauschal im Pfl egesatz inbegriffen<br />

sind. Dies bedeutet, dass ein Bewohner<br />

in einem Heim, obwohl er krankenversichert<br />

ist, nicht mehr alle<br />

Leistungen der Krankenkasse erhält.<br />

Ambulantes Heim<br />

Wie würde ein Heim, legt man das<br />

einheitliche System zugrunde, Leistungen<br />

erbringen und abrechnen?<br />

Pfl ege und Behandlungspfl ege, die ein<br />

einzelner Bewohner erhält, lassen sich<br />

direkt einem Bewohner zuordnen<br />

und können ambulant vereinbart,<br />

erbracht und abgerechnet werden.<br />

Natürlich gibt es darüber hinaus in<br />

einem Heim wie auch in anderen<br />

Wohnformen Leistungen, die nicht<br />

direkt einem Bewohner zuzuordnen<br />

sind. Hier sind insbesondere die allgemeine<br />

Betreuung und die Aktivierung<br />

zu nennen. Diese Leistungen werden<br />

für eine Gruppe erbracht und können<br />

nicht über ambulante Module erfasst<br />

werden. Da sie jedoch notwendig<br />

sind, wird für sie eine Betreuungspauschale<br />

erhoben. Ein solches System<br />

ermöglicht ein differenziertes<br />

kundenorientiertes Angebot.<br />

Die Kosten, die für einen pfl egebedürftigen<br />

Menschen entstehen,<br />

setzen sich nach diesem System aus<br />

vier Elementen zusammen:<br />

Wohnen:<br />

Dieser Bereich umfasst die Miete für<br />

das Zimmer und Mietnebenkosten,<br />

Reinigung von Gemeinschaftsfl ächen,<br />

anteilige Miete für Heiminfrastruktur.<br />

Hauswirtschaftliche und<br />

individuelle soziale Betreuung:<br />

Hierzu zählen Zimmerreinigung<br />

und Wäscheversorgung. Essen und<br />

Getränke können gewählt werden.<br />

Die Leistungen, die vom Heim in Anspruch<br />

genommen werden, werden<br />

abgerechnet. Der Bewohner hat also<br />

die freie Wahl, die Leistungen des<br />

Heimes in diesem Bereich ganz, teilweise<br />

oder überhaupt nicht in An-<br />

spruch zu nehmen. Falls er dies<br />

möchte, kann er eine Dienstleistung<br />

auch von anderen Anbietern einkaufen.<br />

Ebenso kann jede Form von<br />

individueller sozialer Betreuung von<br />

Mitarbeitern des Heims, von Angehörigen<br />

oder von Ehrenamtlichen<br />

erbracht werden.<br />

Pfl ege:<br />

Die Pfl ege im Sinne des Pfl egeversicherungsgesetzes<br />

wie auch die Behandlungspfl<br />

ege werden ambulant<br />

erbracht und mit den zuständigen<br />

Kassen beziehungsweise dem Bewohner<br />

selbst abgerechnet.<br />

Betreuung in Gruppen:<br />

Für Veranstaltungs- und Beschäftigungsangebote<br />

wie auch jegliche<br />

Form von Betreuung in Gruppen, die<br />

insbesondere bei demenziell erkrankten<br />

Menschen von Bedeutung ist,<br />

wird eine Pauschale erhoben.<br />

Die <strong>Evangelische</strong> <strong>Heimstiftung</strong> will,<br />

dass ihre Kunden die Leistungen, die<br />

sie wünschen, frei wählen können.<br />

Natürlich wird gesehen, dass viele<br />

Bewohner aufgrund kognitiver Einschränkungen<br />

diese Möglichkeit nur<br />

teilweise selbst wahrnehmen können.<br />

Dieses Problem besteht allerdings<br />

auch bei einer häuslichen Versorgung<br />

und ist über Angehörige beziehungsweise<br />

Betreuer lösbar.<br />

Wolfgang D. Wanning<br />

Michael Conzelmann<br />

Titel<br />

„Aus der <strong>Heimstiftung</strong>“ 3/<strong>2007</strong> 7

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