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Das Magazin 3/2007 - Evangelische Heimstiftung

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Titel<br />

Nachgefragt<br />

„Die Pflege wieder zu den<br />

Menschen bringen“<br />

Interview mit Marion Caspers-Merk, Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium<br />

Frau Caspers-Merk, im Juni hat sich<br />

der Koalitionsausschuss, der aus<br />

Vertretern der beiden Regierungsparteien<br />

besteht, auf Grundsätze zur<br />

„Reform zur nachhaltigen Weiterentwicklung<br />

der Pflegeversicherung“<br />

geeinigt. Wie ist nun das weitere Vorgehen,<br />

das heißt, wann kann mit dem<br />

neuen Gesetz gerechnet werden?<br />

Wir planen zeitnah die Vorlage eines<br />

Referentenentwurfs und den erforderlichen<br />

Kabinettsbeschluss. Im Anschluss<br />

daran wird das parlamentarische Verfahren<br />

eingeleitet. <strong>Das</strong> Inkrafttreten<br />

ist für das Jahr 2008 geplant.<br />

Die gemeinsamen Grundsätze sehen<br />

vor, die Pflegesachleistungen für<br />

ambulante Pflege und das Pflegegeld<br />

für pflegende Angehörige in<br />

allen Stufen anzuheben. Demgegenüber<br />

ist eine Erhöhung für die stationäre<br />

Pflege nur in Pflegestufe III und<br />

Härtefällen vorgesehen, obwohl ja<br />

auch in der stationären Pflege die<br />

Leistungen der Pflegeversicherung<br />

seit 1995 unverändert geblieben sind.<br />

Welche Absicht steckt dahinter?<br />

Die Leistungen der Pfl egeversicherung<br />

sind seit 1995 in der Höhe unverändert.<br />

Sie unterliegen daher einem<br />

schleichenden Wertverfall und<br />

müssen angepasst werden. Sie sollen<br />

daher künftig in einem dreijährigen<br />

Rhythmus dynamisiert werden.<br />

Und das gilt auch für die stationären<br />

Leistungen. Die Dynamisierung beginnt<br />

drei Jahre nach Abschluss der<br />

Anhebung der Sachleistungsbeträge,<br />

erstmals also 2015.<br />

8 „Aus der <strong>Heimstiftung</strong>“ 3/<strong>2007</strong><br />

Vorgesehen ist, für je 20 000 Einwohner<br />

Pflegestützpunkte aufzubauen.<br />

Was sollen diese leisten?<br />

Wir wollen die Pfl ege wieder zu den<br />

Menschen bringen. Eine wesentliche<br />

Anforderung an die künftigen Strukturen<br />

in der Pfl ege und Betreuung<br />

besteht daher darin, auf der wohnortnahen<br />

Ebene vorhandene Versorgungsangebote<br />

zu vernetzen, so dass<br />

eine abgestimmte Versorgung und<br />

Betreuung im jeweiligen Wohnquartier<br />

ermöglicht wird. Mit dem Ziel,<br />

wohnortnah die Angebote für Pfl egebedürftige<br />

besser aufeinander abzustimmen<br />

und aus einer Hand<br />

anzubieten, sollen quartiersbezogene<br />

Pfl egestützpunkte unter Berücksichtigung<br />

vorhandener Strukturen gebildet<br />

werden. Dabei wird über die Pfl egestützpunkte<br />

die Möglichkeit geschaffen,<br />

etwa die Leistungsansprüche an<br />

die Pfl egeversicherung und an die<br />

gesetzliche Krankenversicherung<br />

besser als bisher zu verwirklichen.<br />

Darüber hinaus sollen die Pfl egestützpunkte<br />

für eine umfassende Beratung,<br />

Unterstützung und Begleitung sorgen.<br />

Elemente wie die hauswirtschaftliche<br />

Versorgung, ein Hausnotrufsystem<br />

und sonstige Dienstleistungen, wie<br />

zum Beispiel „Essen auf Rädern“,<br />

sind eingeschlossen.<br />

Für Menschen mit „erheblich eingeschränkter<br />

Alltagskompetenz“, also<br />

in der Regel demenzieller Erkrankung,<br />

soll es jährlich einen zusätzlichen<br />

Leistungsbetrag bis zu 2400<br />

Euro geben. Reicht dieser Betrag<br />

aus, sie angemessen zu betreuen?<br />

Mit dem Pfl egeleistungs-Ergänzungsgesetz,<br />

das zum 1. Januar 2002 in Kraft<br />

getreten ist, wurden bereits Verbesserungen<br />

für die häusliche Versorgung<br />

von pfl egebedürftigen Menschen mit<br />

eingeschränkter Alltagskompetenz<br />

geschaffen. Dies war ein erster Schritt.<br />

Es werden nun weitere Maßnahmen<br />

ergriffen, um den betroffenen Menschen<br />

zu helfen. Zugleich soll der Kreis<br />

der Leistungsberechtigten erweitert<br />

werden. Der zusätzliche Leistungsbetrag<br />

für Menschen mit erheblich eingeschränkter<br />

Alltagskompetenz wird<br />

von 460 Euro auf bis zu 2400 Euro<br />

jährlich angehoben. Menschen mit<br />

erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz,<br />

die zwar noch keinen<br />

erheblichen Pfl egebedarf, wohl aber<br />

Betreuungsbedarf haben, können<br />

diesen Betrag auch erhalten. Dies ist<br />

eine erhebliche Leistungsausweitung<br />

und wird den Betroffenen und ihren<br />

Angehörigen helfen, Entlastungsangebote<br />

besser als bisher wahrzunehmen.<br />

Die Grundsätze der Regierungsparteien<br />

sehen weiterhin vor, für den<br />

Bereich der Pflegeheime „flexible<br />

Personalschlüssel“ vorzusehen. Fällt<br />

dieses Thema nicht unter das Heimrecht<br />

und damit in die Zuständigkeit<br />

der einzelnen Länder?<br />

Alle im Rahmen der Weiterentwicklung<br />

der Pfl egeversicherung vorgesehenen<br />

Rechtsänderungen werden die<br />

Grenzen der Gesetzgebungskompetenz<br />

des Bundes nicht überschreiten. Dies<br />

gilt selbstverständlich auch für alle<br />

Regelungen, die das Pfl egepersonal<br />

betreffen.

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