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WDR feuert Claudia Ludwig - Bund gegen Missbrauch der Tiere ev

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Das Recht <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong> 1/2012<br />

12<br />

T IERSCHUTZPOLITIK<br />

Es kommt nicht häufig vor, dass das Tierschutzgesetz in Deutschland geän<strong>der</strong>t wird.<br />

Umso mehr ist es für Tierschutzverbände wichtig, sich bei anstehenden Novellierungen<br />

dafür stark zu machen, dass geplante Än<strong>der</strong>ungen den Tierschutz tatsächlich<br />

voranbringen und gleichzeitig jene Tierschutzfor<strong>der</strong>ungen im Diskussionsprozess<br />

berücksichtigt werden, die bislang von <strong>der</strong> Politik ignoriert wurden.<br />

Seit Januar 2012 liegt nun ein Entwurf<br />

eines Dritten Gesetzes zur Än<strong>der</strong>ung des Tierschutzgesetzes<br />

vor. Von einer großen, umfassenden Reform des Tierschutzgesetzes<br />

ist man jedoch weit entfernt. Denn die<br />

Novellierung des Tierschutzgesetzes erfolgt nicht freiwillig.<br />

Schließlich ist Deutschland, wie an<strong>der</strong>e EU-Mitgliedslän<strong>der</strong><br />

auch, verpflichtet, eine EU-Richtlinie bis November 2012 in<br />

nationales Recht umzusetzen, die die Verwendung von <strong>Tiere</strong>n<br />

in Tierversuchen regelt. Dazu sind auch Än<strong>der</strong>ungen im<br />

Tierschutzgesetz notwendig. Die geringe verbleibende Zeit<br />

wird vom BMELV als Grund genannt, nur eine kleine Novelle<br />

anzugehen. Da aber <strong>der</strong> Zeitrahmen hinsichtlich <strong>der</strong> EU-<br />

Tierversuchsrichtlinie nicht überraschend kommt, hätte man<br />

mit gutem Willen das Tierschutzgesetz tatsächlich umfassend<br />

mo<strong>der</strong>nisieren können.<br />

Der bmt hat zusammen mit <strong>der</strong> Tierschutzorganisation<br />

Vier Pfoten eine ausführliche Stellungnahme dem zuständigen<br />

<strong>Bund</strong>eslandwirtschaftsministerium<br />

zugeleitet. Die Tierschutzverbände zeigen<br />

sich insgesamt enttäuscht von den<br />

wenigen vorgeschlagenen Verän<strong>der</strong>ungen,<br />

die tierschutzrechtlich ohnehin<br />

überfällig sind, wie das Verbot des<br />

Schenkelbrandes bei Pferden o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

betäubungslosen Kastration von Ferkeln.<br />

Man muss kein Prophet sein, um zu erkennen,<br />

dass die jetzige Novelle nur<br />

Schmalspur-Tierschutz ist. Ja, zum Teil ist<br />

sogar mit Verschlechterungen zu rechnen!<br />

Denn gleichzeitig mit <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung<br />

des Tierschutzgesetzes wird auch die<br />

Tierschutzversuchsverordnung beraten,<br />

die <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> EU-Tierversuchs-<br />

richtlinie dient. Zwar wirbt die <strong>Bund</strong>esre-<br />

TIERSCHUTZ<br />

auf Sparflamme !<br />

gierung damit, dass die nationalen Tierschutzstandards im<br />

Bereich Tierversuche durch diesen notwendigen europäischen<br />

Abgleich nicht abgesenkt werden sollen. Dies stimmt<br />

aber in ganz wesentlichen Punkten nicht. Zum Teil unterlaufen<br />

die jetzigen Planungen sogar das EU-Recht.<br />

Markantes Beispiel ist eine von <strong>der</strong> EU formulierte Schmerz-<br />

Leidens-Grenze für <strong>Tiere</strong> im Tierversuch. Die Richtlinie bestimmt,<br />

dass ein Verfahren nicht durchgeführt werden darf,<br />

wenn es starke Schmerzen, schwere Leiden o<strong>der</strong> schwere<br />

Ängste verursacht, die voraussichtlich "lang anhalten" und<br />

nicht gelin<strong>der</strong>t werden können. Die Belastung <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong> kann<br />

also im Einzelfall sehr hoch sein. Überschreitet sie ein gewisses<br />

Zeitfenster, muss <strong>der</strong> Versuch aber abgebrochen werden.<br />

Der deutsche Verordnungsentwurf geht jedoch darüber hinaus<br />

und verbietet erst dann Verfahren, wenn erhebliche<br />

Schmerzen o<strong>der</strong> Leiden "dauerhaft anhalten".<br />

Dieser klein anmutende Unterschied in <strong>der</strong> Formulierung<br />

kann für <strong>Tiere</strong> in hoch belastenden Verfahren<br />

schlicht zum Martyrium werden.<br />

Denn "dauerhaft" kann schlimmstenfalls<br />

auch heißen, dass die <strong>Tiere</strong> wochenlang,<br />

ggf. bis zu ihrem Lebensende, mit<br />

unerträglichem Leid leben müssen.<br />

Auch hätte Deutschland im Rahmen <strong>der</strong><br />

Umsetzung <strong>der</strong> Tierversuchsrichtlinie die<br />

Möglichkeit nutzen müssen, Tierversuche<br />

an Menschenaffen ganz zu verbieten,<br />

so wie es die <strong>Bund</strong>esregierung immer<br />

wie<strong>der</strong> angekündigt hatte.<br />

Dennoch soll in Deutschland eine Ausnahmeregelung<br />

geschaffen werden,<br />

dass bei bestimmten Versuchen auch<br />

dieser ethische Tabubruch möglich ist.<br />

2010 wurden 2277 Altweltaffen, wie zum Beispiel<br />

Paviane, im Tierversuch eingesetzt , rund 1000<br />

<strong>Tiere</strong> mehr als vor 10 Jahren!<br />

Zur Novellierung<br />

des Tierschutzgesetzes:<br />

Text: Torsten Schmidt

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