WDR feuert Claudia Ludwig - Bund gegen Missbrauch der Tiere ev
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Das Recht <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong> 1/2012<br />
12<br />
T IERSCHUTZPOLITIK<br />
Es kommt nicht häufig vor, dass das Tierschutzgesetz in Deutschland geän<strong>der</strong>t wird.<br />
Umso mehr ist es für Tierschutzverbände wichtig, sich bei anstehenden Novellierungen<br />
dafür stark zu machen, dass geplante Än<strong>der</strong>ungen den Tierschutz tatsächlich<br />
voranbringen und gleichzeitig jene Tierschutzfor<strong>der</strong>ungen im Diskussionsprozess<br />
berücksichtigt werden, die bislang von <strong>der</strong> Politik ignoriert wurden.<br />
Seit Januar 2012 liegt nun ein Entwurf<br />
eines Dritten Gesetzes zur Än<strong>der</strong>ung des Tierschutzgesetzes<br />
vor. Von einer großen, umfassenden Reform des Tierschutzgesetzes<br />
ist man jedoch weit entfernt. Denn die<br />
Novellierung des Tierschutzgesetzes erfolgt nicht freiwillig.<br />
Schließlich ist Deutschland, wie an<strong>der</strong>e EU-Mitgliedslän<strong>der</strong><br />
auch, verpflichtet, eine EU-Richtlinie bis November 2012 in<br />
nationales Recht umzusetzen, die die Verwendung von <strong>Tiere</strong>n<br />
in Tierversuchen regelt. Dazu sind auch Än<strong>der</strong>ungen im<br />
Tierschutzgesetz notwendig. Die geringe verbleibende Zeit<br />
wird vom BMELV als Grund genannt, nur eine kleine Novelle<br />
anzugehen. Da aber <strong>der</strong> Zeitrahmen hinsichtlich <strong>der</strong> EU-<br />
Tierversuchsrichtlinie nicht überraschend kommt, hätte man<br />
mit gutem Willen das Tierschutzgesetz tatsächlich umfassend<br />
mo<strong>der</strong>nisieren können.<br />
Der bmt hat zusammen mit <strong>der</strong> Tierschutzorganisation<br />
Vier Pfoten eine ausführliche Stellungnahme dem zuständigen<br />
<strong>Bund</strong>eslandwirtschaftsministerium<br />
zugeleitet. Die Tierschutzverbände zeigen<br />
sich insgesamt enttäuscht von den<br />
wenigen vorgeschlagenen Verän<strong>der</strong>ungen,<br />
die tierschutzrechtlich ohnehin<br />
überfällig sind, wie das Verbot des<br />
Schenkelbrandes bei Pferden o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
betäubungslosen Kastration von Ferkeln.<br />
Man muss kein Prophet sein, um zu erkennen,<br />
dass die jetzige Novelle nur<br />
Schmalspur-Tierschutz ist. Ja, zum Teil ist<br />
sogar mit Verschlechterungen zu rechnen!<br />
Denn gleichzeitig mit <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung<br />
des Tierschutzgesetzes wird auch die<br />
Tierschutzversuchsverordnung beraten,<br />
die <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> EU-Tierversuchs-<br />
richtlinie dient. Zwar wirbt die <strong>Bund</strong>esre-<br />
TIERSCHUTZ<br />
auf Sparflamme !<br />
gierung damit, dass die nationalen Tierschutzstandards im<br />
Bereich Tierversuche durch diesen notwendigen europäischen<br />
Abgleich nicht abgesenkt werden sollen. Dies stimmt<br />
aber in ganz wesentlichen Punkten nicht. Zum Teil unterlaufen<br />
die jetzigen Planungen sogar das EU-Recht.<br />
Markantes Beispiel ist eine von <strong>der</strong> EU formulierte Schmerz-<br />
Leidens-Grenze für <strong>Tiere</strong> im Tierversuch. Die Richtlinie bestimmt,<br />
dass ein Verfahren nicht durchgeführt werden darf,<br />
wenn es starke Schmerzen, schwere Leiden o<strong>der</strong> schwere<br />
Ängste verursacht, die voraussichtlich "lang anhalten" und<br />
nicht gelin<strong>der</strong>t werden können. Die Belastung <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong> kann<br />
also im Einzelfall sehr hoch sein. Überschreitet sie ein gewisses<br />
Zeitfenster, muss <strong>der</strong> Versuch aber abgebrochen werden.<br />
Der deutsche Verordnungsentwurf geht jedoch darüber hinaus<br />
und verbietet erst dann Verfahren, wenn erhebliche<br />
Schmerzen o<strong>der</strong> Leiden "dauerhaft anhalten".<br />
Dieser klein anmutende Unterschied in <strong>der</strong> Formulierung<br />
kann für <strong>Tiere</strong> in hoch belastenden Verfahren<br />
schlicht zum Martyrium werden.<br />
Denn "dauerhaft" kann schlimmstenfalls<br />
auch heißen, dass die <strong>Tiere</strong> wochenlang,<br />
ggf. bis zu ihrem Lebensende, mit<br />
unerträglichem Leid leben müssen.<br />
Auch hätte Deutschland im Rahmen <strong>der</strong><br />
Umsetzung <strong>der</strong> Tierversuchsrichtlinie die<br />
Möglichkeit nutzen müssen, Tierversuche<br />
an Menschenaffen ganz zu verbieten,<br />
so wie es die <strong>Bund</strong>esregierung immer<br />
wie<strong>der</strong> angekündigt hatte.<br />
Dennoch soll in Deutschland eine Ausnahmeregelung<br />
geschaffen werden,<br />
dass bei bestimmten Versuchen auch<br />
dieser ethische Tabubruch möglich ist.<br />
2010 wurden 2277 Altweltaffen, wie zum Beispiel<br />
Paviane, im Tierversuch eingesetzt , rund 1000<br />
<strong>Tiere</strong> mehr als vor 10 Jahren!<br />
Zur Novellierung<br />
des Tierschutzgesetzes:<br />
Text: Torsten Schmidt