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WDR feuert Claudia Ludwig - Bund gegen Missbrauch der Tiere ev

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Das Recht <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong> 1/2012<br />

8<br />

T ITELTHEMA<br />

minieren, bekannt. Dabei wäre ein Verbot<br />

nicht schwierig durchzusetzen, weil<br />

es we<strong>der</strong> wirtschaftliche, noch soziale<br />

Argumente da<strong>gegen</strong> ein solches Verbot<br />

gibt und insoweit kein Wi<strong>der</strong>stand von<br />

<strong>der</strong> Wirtschaft o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Gruppen<br />

zu erwarten ist.<br />

Gleichzeitig halte ich die Wahrscheinlichkeit<br />

bei <strong>der</strong> anstehenden Novellierung<br />

des Tierschutzgesetzes eher für<br />

gering, da die Novellierung ja auch<br />

nicht dem beson<strong>der</strong>en Interesse <strong>der</strong><br />

Parteien an einem Schutz <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong>,<br />

son<strong>der</strong>n vielmehr europäischen Zwängen<br />

geschuldet ist. Eine Verän<strong>der</strong>ung<br />

könnte eintreten, wenn das Thema in<br />

<strong>der</strong> Öffentlichkeit stärker thematisiert<br />

würde. Denn <strong>der</strong> Politiker möchte ja<br />

gewählt werden.<br />

Erwähnt werden müssen hier allerdings<br />

die seit langem bestehenden, erheblichen<br />

Bemühungen einzelner Politiker,<br />

wie <strong>der</strong> Landestierschutzbeauftragten<br />

des Landes Hessen, Frau Dr. Madeleine<br />

Martin, die seit vielen Jahren versucht,<br />

ein Zoophilie-Verbot zu erreichen.<br />

RdT: Auch Sie machen sich mit vielen<br />

Eine <strong>der</strong> fürchterlichsten Seiten im Internet - www.<strong>gegen</strong>hund.org<br />

(früher www.<strong>gegen</strong>hund.net und www.<strong>gegen</strong>hund.info)<br />

- widmet sich ausschließlich <strong>der</strong> Tötung von Hunden.<br />

Alle Rubriken (Hundeschlachtsport, Hundegulasch <strong>gegen</strong><br />

Kin<strong>der</strong>hunger, Hundeschächtanleitung etc.) behandeln ausführlich<br />

(und rufen zur Nachahmung auf!) die Tötung, die<br />

Schlachtung, das Quälen, die Freude am nicht enden wollenden<br />

Leid misshandelter Hunde und dokumentieren Gesagtes<br />

mit Fotos. Sind schon die Textausführungen kaum zu<br />

ertragen, lassen die Fotos - einmal gesehen - den Betrachter<br />

kaum noch los. Bil<strong>der</strong> von chinesischen Hundemärkten, aus<br />

Schlachthäusern, Asiaten beim "Zubereiten" und Zerlegen<br />

von Hunden, Bil<strong>der</strong> von geschächteten, erschossenen und<br />

verbrannten <strong>Tiere</strong>n.<br />

Die Bildunterschriften, wie "messerfreie Welpenöffnung" zu<br />

einem toten Welpen, dem Hände in die blutigen Eingeweide<br />

fassen o<strong>der</strong> "Der Weltmeister im Köterumtopfen" zu einer Szene<br />

eines sich sträubenden Hundes, <strong>der</strong> von einem Asiaten offensichtlich<br />

zum Verzehr getötet werden soll, sind dabei an<br />

zynischer Grausamkeit nicht mehr zu überbieten.<br />

Pferde, Maultiere und Esel zählen<br />

zu den "beliebten Sexualobjekten"<br />

von Zoophilien<br />

namhaften Kollegen für eine Strafbarkeit<br />

von Zoophilie stark und vertreten<br />

damit sicherlich die Auffassung einer<br />

gesellschaftlichen Mehrheit, wenn sie<br />

denn von dem Thema erführe. Und<br />

doch gibt es Juristen, die ein erneutes<br />

Verbot von sexuellen Handlungen an<br />

<strong>Tiere</strong>n ablehnen. Welche Argumente<br />

führen die Kritiker ins Feld?<br />

Dr. Konstantin Leondarakis:<br />

Stichhaltige Argumente für ein Verbot<br />

von sexuellen Handlungen an <strong>Tiere</strong>n<br />

sind mir nicht erkennbar. Vereinzelt<br />

wird tatsächlich noch das Argument<br />

eingeführt, dass es sich insoweit quasi<br />

um eine Wie<strong>der</strong>einführung des § 175<br />

StGB insgesamt handeln würde. Vielfach<br />

besteht auch <strong>der</strong> Irrglaube, das<br />

1969 aufgehobene Verbot <strong>der</strong> Sodomie<br />

nach § 175 b StGB sei von den<br />

Nazis normiert worden. Tatsächlich<br />

bestand ein solches Verbot aber durch<br />

§ 175 StGB seit 1871 durch das preußische<br />

Strafgesetzbuch. Greifbare Argumente<br />

bestehen also nicht.<br />

RdT: Warum ist <strong>der</strong> sexuelle <strong>Missbrauch</strong><br />

von <strong>Tiere</strong>n - bei aller Aufgeklärtheit<br />

<strong>der</strong> Gesellschaft - noch immer ein<br />

so großes Tabuthema? Was hält Ihrer<br />

Meinung nach viele Menschen davon<br />

ab, Zoophilie als eigenständiges und<br />

scheinbar immer massiver werdendes<br />

Tierschutzproblem wahrzunehmen?<br />

Dr. Konstantin Leondarakis:<br />

Nach meiner Erfahrung handelt es sich<br />

nicht um ein Tabuthema, vielmehr ist es<br />

einfach zu wenig bekannt. Die Medien<br />

sind hier dringend aufgefor<strong>der</strong>t, über<br />

dieses Thema zu berichten. Gegenwärtig<br />

sind sexuelle Handlungen an<br />

<strong>Tiere</strong>n nicht verboten. Dieser Zustand,<br />

<strong>der</strong> nach meiner Auffassung nicht von<br />

<strong>der</strong> Gesellschaft mitgetragen wird, son<strong>der</strong>n<br />

höchstens von wenigen, sollte<br />

Gegenstand von Veröffentlichungen<br />

sein. Es sollten Diskussionen geführt<br />

und die öffentliche Meinung in den Medien<br />

wie<strong>der</strong> gespiegelt werden.<br />

"…dutzende Köter als Vergeltungsmaßnahme gekeult "<br />

STRAFANZEIGE GEGEN DIE BETREIBER VON www.<strong>gegen</strong>hund.org<br />

Die meisten Internetnutzer werden sich zu Recht die Frage<br />

stellen - und haben es zahlreich schon dem bmt entsetzt,<br />

schockiert und hilflos vorgetragen: Warum darf solch eine offensichtlich<br />

Gewalt verherrlichende, zu Straftaten aufrufende<br />

und eine Gruppe (Hundehalter) diffamierende, Seite im Netz<br />

bleiben? Was, wenn Kin<strong>der</strong> auf die Seiten schauen?<br />

Der bmt fragt sich das auch. Zwei Mal, zuletzt im März 2010,<br />

hat <strong>der</strong> Verein Strafanzeige <strong>gegen</strong> die Betreiber <strong>der</strong> Seite gestellt.<br />

Doch die Staatsanwaltschaft Berlin stellte beide Ermittlungsverfahren<br />

ein. Begründung <strong>der</strong> Staatsanwältin: "Es handelt<br />

sich offenkundig um Satire und keine ernsthafte<br />

Schil<strong>der</strong>ung (…)."<br />

Rechtsanwalt Dr. Konstantin Leondarakis sieht hin<strong>gegen</strong><br />

mehrere strafrechtlich rel<strong>ev</strong>ante Verstöße (Verstoß<br />

<strong>gegen</strong> § 17 Tierschutzgesetz, § 111 und 185 Strafgesetzbuch<br />

und außerdem Verstöße <strong>gegen</strong> das Jugendschutzgesetz),<br />

die zu <strong>der</strong> erneuten Strafanzeige geführt haben, die<br />

im Februar 2012 an die "Zentralstelle zur Bekämpfung <strong>der</strong><br />

Internetkriminalität" an die Oberstaatsanwaltschaft nach<br />

Gießen ging.

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