WDR feuert Claudia Ludwig - Bund gegen Missbrauch der Tiere ev
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Das Recht <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong> 1/2012<br />
8<br />
T ITELTHEMA<br />
minieren, bekannt. Dabei wäre ein Verbot<br />
nicht schwierig durchzusetzen, weil<br />
es we<strong>der</strong> wirtschaftliche, noch soziale<br />
Argumente da<strong>gegen</strong> ein solches Verbot<br />
gibt und insoweit kein Wi<strong>der</strong>stand von<br />
<strong>der</strong> Wirtschaft o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Gruppen<br />
zu erwarten ist.<br />
Gleichzeitig halte ich die Wahrscheinlichkeit<br />
bei <strong>der</strong> anstehenden Novellierung<br />
des Tierschutzgesetzes eher für<br />
gering, da die Novellierung ja auch<br />
nicht dem beson<strong>der</strong>en Interesse <strong>der</strong><br />
Parteien an einem Schutz <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong>,<br />
son<strong>der</strong>n vielmehr europäischen Zwängen<br />
geschuldet ist. Eine Verän<strong>der</strong>ung<br />
könnte eintreten, wenn das Thema in<br />
<strong>der</strong> Öffentlichkeit stärker thematisiert<br />
würde. Denn <strong>der</strong> Politiker möchte ja<br />
gewählt werden.<br />
Erwähnt werden müssen hier allerdings<br />
die seit langem bestehenden, erheblichen<br />
Bemühungen einzelner Politiker,<br />
wie <strong>der</strong> Landestierschutzbeauftragten<br />
des Landes Hessen, Frau Dr. Madeleine<br />
Martin, die seit vielen Jahren versucht,<br />
ein Zoophilie-Verbot zu erreichen.<br />
RdT: Auch Sie machen sich mit vielen<br />
Eine <strong>der</strong> fürchterlichsten Seiten im Internet - www.<strong>gegen</strong>hund.org<br />
(früher www.<strong>gegen</strong>hund.net und www.<strong>gegen</strong>hund.info)<br />
- widmet sich ausschließlich <strong>der</strong> Tötung von Hunden.<br />
Alle Rubriken (Hundeschlachtsport, Hundegulasch <strong>gegen</strong><br />
Kin<strong>der</strong>hunger, Hundeschächtanleitung etc.) behandeln ausführlich<br />
(und rufen zur Nachahmung auf!) die Tötung, die<br />
Schlachtung, das Quälen, die Freude am nicht enden wollenden<br />
Leid misshandelter Hunde und dokumentieren Gesagtes<br />
mit Fotos. Sind schon die Textausführungen kaum zu<br />
ertragen, lassen die Fotos - einmal gesehen - den Betrachter<br />
kaum noch los. Bil<strong>der</strong> von chinesischen Hundemärkten, aus<br />
Schlachthäusern, Asiaten beim "Zubereiten" und Zerlegen<br />
von Hunden, Bil<strong>der</strong> von geschächteten, erschossenen und<br />
verbrannten <strong>Tiere</strong>n.<br />
Die Bildunterschriften, wie "messerfreie Welpenöffnung" zu<br />
einem toten Welpen, dem Hände in die blutigen Eingeweide<br />
fassen o<strong>der</strong> "Der Weltmeister im Köterumtopfen" zu einer Szene<br />
eines sich sträubenden Hundes, <strong>der</strong> von einem Asiaten offensichtlich<br />
zum Verzehr getötet werden soll, sind dabei an<br />
zynischer Grausamkeit nicht mehr zu überbieten.<br />
Pferde, Maultiere und Esel zählen<br />
zu den "beliebten Sexualobjekten"<br />
von Zoophilien<br />
namhaften Kollegen für eine Strafbarkeit<br />
von Zoophilie stark und vertreten<br />
damit sicherlich die Auffassung einer<br />
gesellschaftlichen Mehrheit, wenn sie<br />
denn von dem Thema erführe. Und<br />
doch gibt es Juristen, die ein erneutes<br />
Verbot von sexuellen Handlungen an<br />
<strong>Tiere</strong>n ablehnen. Welche Argumente<br />
führen die Kritiker ins Feld?<br />
Dr. Konstantin Leondarakis:<br />
Stichhaltige Argumente für ein Verbot<br />
von sexuellen Handlungen an <strong>Tiere</strong>n<br />
sind mir nicht erkennbar. Vereinzelt<br />
wird tatsächlich noch das Argument<br />
eingeführt, dass es sich insoweit quasi<br />
um eine Wie<strong>der</strong>einführung des § 175<br />
StGB insgesamt handeln würde. Vielfach<br />
besteht auch <strong>der</strong> Irrglaube, das<br />
1969 aufgehobene Verbot <strong>der</strong> Sodomie<br />
nach § 175 b StGB sei von den<br />
Nazis normiert worden. Tatsächlich<br />
bestand ein solches Verbot aber durch<br />
§ 175 StGB seit 1871 durch das preußische<br />
Strafgesetzbuch. Greifbare Argumente<br />
bestehen also nicht.<br />
RdT: Warum ist <strong>der</strong> sexuelle <strong>Missbrauch</strong><br />
von <strong>Tiere</strong>n - bei aller Aufgeklärtheit<br />
<strong>der</strong> Gesellschaft - noch immer ein<br />
so großes Tabuthema? Was hält Ihrer<br />
Meinung nach viele Menschen davon<br />
ab, Zoophilie als eigenständiges und<br />
scheinbar immer massiver werdendes<br />
Tierschutzproblem wahrzunehmen?<br />
Dr. Konstantin Leondarakis:<br />
Nach meiner Erfahrung handelt es sich<br />
nicht um ein Tabuthema, vielmehr ist es<br />
einfach zu wenig bekannt. Die Medien<br />
sind hier dringend aufgefor<strong>der</strong>t, über<br />
dieses Thema zu berichten. Gegenwärtig<br />
sind sexuelle Handlungen an<br />
<strong>Tiere</strong>n nicht verboten. Dieser Zustand,<br />
<strong>der</strong> nach meiner Auffassung nicht von<br />
<strong>der</strong> Gesellschaft mitgetragen wird, son<strong>der</strong>n<br />
höchstens von wenigen, sollte<br />
Gegenstand von Veröffentlichungen<br />
sein. Es sollten Diskussionen geführt<br />
und die öffentliche Meinung in den Medien<br />
wie<strong>der</strong> gespiegelt werden.<br />
"…dutzende Köter als Vergeltungsmaßnahme gekeult "<br />
STRAFANZEIGE GEGEN DIE BETREIBER VON www.<strong>gegen</strong>hund.org<br />
Die meisten Internetnutzer werden sich zu Recht die Frage<br />
stellen - und haben es zahlreich schon dem bmt entsetzt,<br />
schockiert und hilflos vorgetragen: Warum darf solch eine offensichtlich<br />
Gewalt verherrlichende, zu Straftaten aufrufende<br />
und eine Gruppe (Hundehalter) diffamierende, Seite im Netz<br />
bleiben? Was, wenn Kin<strong>der</strong> auf die Seiten schauen?<br />
Der bmt fragt sich das auch. Zwei Mal, zuletzt im März 2010,<br />
hat <strong>der</strong> Verein Strafanzeige <strong>gegen</strong> die Betreiber <strong>der</strong> Seite gestellt.<br />
Doch die Staatsanwaltschaft Berlin stellte beide Ermittlungsverfahren<br />
ein. Begründung <strong>der</strong> Staatsanwältin: "Es handelt<br />
sich offenkundig um Satire und keine ernsthafte<br />
Schil<strong>der</strong>ung (…)."<br />
Rechtsanwalt Dr. Konstantin Leondarakis sieht hin<strong>gegen</strong><br />
mehrere strafrechtlich rel<strong>ev</strong>ante Verstöße (Verstoß<br />
<strong>gegen</strong> § 17 Tierschutzgesetz, § 111 und 185 Strafgesetzbuch<br />
und außerdem Verstöße <strong>gegen</strong> das Jugendschutzgesetz),<br />
die zu <strong>der</strong> erneuten Strafanzeige geführt haben, die<br />
im Februar 2012 an die "Zentralstelle zur Bekämpfung <strong>der</strong><br />
Internetkriminalität" an die Oberstaatsanwaltschaft nach<br />
Gießen ging.