124 Stadtamt Pinkafeld E I N L A D U N G zu der am Freitag, den 17 ...
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festgesetzt.<br />
143<br />
§ 3<br />
Die Höhe des Beitrages ergibt sich aus dem Produkt <strong>der</strong> Berechnungslänge des Grundstückes<br />
[gemäß § 9 Abs. 4 Bgld. BauG] und dem jeweiligen Einheitssatz.<br />
§ 4<br />
Zur Entrichtung <strong>der</strong> Kostenbeiträge für Aufschließungsmaßnahmen ist <strong>der</strong> Eigentümer <strong>der</strong> als<br />
Bauland gewidmeten Grundstücke verpflichtet.<br />
§ 5<br />
Der Abgabenanspruch entsteht, wenn die von <strong>der</strong> Gemeinde beschlossenen Aufschließungsmaßnahmen<br />
fertig gestellt sind.<br />
§ 6<br />
Diese Verordnung tritt mit dem auf <strong>den</strong> Ablauf <strong>der</strong> Kundmachungsfrist folgen<strong>den</strong> Tag in Kraft.<br />
Der Bürgermeister:<br />
Mag. Kurt Maczek<br />
22. Privatrechtlich festgesetzte Gebühren für das Jahr 2011<br />
Auf Antrag von Bgm. Mag. Maczek beschließt <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at einstimmig, die<br />
nachstehend privatrechtlich festgesetzten Gebühren für das Jahr 2011 wie folgt<br />
fest<strong>zu</strong>setzen:<br />
A) Nettogebühren (gesetzliche Mehrwertsteuer ist jeweils geson<strong>der</strong>t hin<strong>zu</strong><strong>zu</strong>rechnen)<br />
a) Kin<strong>der</strong>gartenmonatsgebühr:<br />
ger. 2010 2011<br />
Halbtagskin<strong>der</strong>gartengebühr für das verpflichtende<br />
Kin<strong>der</strong>gartenjahr 36,36 36,36<br />
ermäßigte Halbtagskin<strong>der</strong>gartengebühr für das 2. Kind 36,36 36,36<br />
für das 3. Kind wird keine Gebühr verrechnet —,— —,—<br />
Halbtagskin<strong>der</strong>gartengebühr 43,70 44,65<br />
ermäßigte Halbtagskin<strong>der</strong>gartengebühr für das 2. Kind 35,— 36,36<br />
für das 3. Kind wird keine Gebühr verrechnet —,— —,—<br />
Ganztagskin<strong>der</strong>gartengebühr 63,30 64,65<br />
ermäßigte Ganztageskin<strong>der</strong>gartengebühr für das 2. Kind 52,10 53,20<br />
für das 3. Kind wird keine Gebühr verrechnet —,— —,—<br />
Bastelgeld und sonstiger Bedarf pro Kind monatlich 5,70 5,80<br />
Busbeitrag für ein Kind im städtischen Kin<strong>der</strong>garten monatlich 16,10 16,40