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124 Stadtamt Pinkafeld E I N L A D U N G zu der am Freitag, den 17 ...

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Halwachs wird für die Wintersaison 2010/2011 eine Pacht von € 1,— sowie die durch <strong>den</strong><br />

Betrieb anfallen<strong>den</strong> Kosten (Wasser, Strom, Müllentsorgung etc.) entrichten.“<br />

OAF Stecher teilt mit, dass nach Rücksprache mit VB Mag. Pfeiffer die Personalkosten <strong>am</strong> Ende<br />

des Jahres bzw. <strong>der</strong> Saison Herrn Halwachs in Rechnung gestellt wer<strong>den</strong>.<br />

GR Ebenspanger fragt an, wie hoch die Betriebskosten sind und StR Ing. Pfeiffer teilt mit, dass<br />

die Kosten auf die Betriebsdauer aufgerechnet wer<strong>den</strong> und dass diese ca. € 320,— pro Saison<br />

betragen wer<strong>den</strong>.<br />

GR Bruckner schlägt vor, dass die vorhin erwähnte Vereinbarung dahingehend ergänzt wird.<br />

Auf Antrag von Bgm. Mag. Maczek beschließt <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at einstimmig, die<br />

Vereinbarung (Betrieb des Buffets in <strong>der</strong> Kunsteisbahn bzw. fallweise Kassendienst und<br />

Schuhverleih) mit dem Betreiber des Allwetterbadbuffets Joachim Halwachs befristet auf<br />

die Wintersaison 2010/11 an<strong>zu</strong>nehmen und <strong>zu</strong> unterfertigen, wobei die Vereinbarung ein<br />

wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist (Anlage E).<br />

9. Rechnungsabschluss für das Jahr 2009, Überprüfung durch das Amt <strong>der</strong> Bgld.<br />

Landesregierung, Erlass vom 12. November 2010<br />

Bgm. Mag. Maczek berichtet, dass das Amt <strong>der</strong> Bgld. Landesregierung mit Schreiben vom<br />

12. November 2010 <strong>den</strong> Rechnungsabschluss für das Jahr 2009 nach Überprüfung<br />

rückübermittelt hat.<br />

Bgm. Mag. Maczek bringt <strong>den</strong> Erlass dem Gemein<strong>der</strong>at <strong>zu</strong>r Kenntnis.<br />

StR Mag. Dr. Drexler ersucht die Anmerkungen des Erlasses <strong>zu</strong> beachten und genau ein<strong>zu</strong>halten.<br />

Ebenso for<strong>der</strong>t er, dass die erfor<strong>der</strong>lichen Beschlüsse im Gemein<strong>der</strong>at zeitgerecht erfolgen.<br />

10. Verordnung über die Ausschreibung von Friedhofsgebühren für das Jahr 2010,<br />

Aufhebung <strong>der</strong> Verordnung vom 22. Jänner 2010 und Beschluss <strong>der</strong> abgeän<strong>der</strong>ten<br />

Verordnung<br />

Bgm. Mag. Maczek berichtet, dass das Amt <strong>der</strong> Bgld. Landesregierung mit Schreiben vom<br />

5. November 2010 mitgeteilt hat, dass die Verordnung über die Ausschreibung von<br />

Friedhofsgebühren für das Jahr 2010 vom 22. Jänner 2010 nicht <strong>zu</strong>r Kenntnis genommen wurde.<br />

Aus <strong>der</strong> Verordnung ist nicht erkennbar, wie hoch die Gebühr für die Benüt<strong>zu</strong>ng <strong>der</strong><br />

Leichenhalle tatsächlich ist, da beim § 6 (1) <strong>der</strong> Zusatz „für <strong>den</strong> ersten Tag“ fehlt.<br />

Vom Amt <strong>der</strong> Bgld. Landesregierung wird daher empfohlen, dass die Verordnung des<br />

Gemein<strong>der</strong>ates vom 22. Jänner 2010 über die Ausschreibung von Friedhofsgebühren im Ganzen<br />

aufgehoben wird und unter Berücksichtigung <strong>der</strong> oben angeführten Ausführungen neu <strong>zu</strong><br />

erlassen ist.<br />

Auf Antrag von Bgm. Mag. Maczek beschließt <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at einstimmig, die<br />

Verordnung des Gemein<strong>der</strong>ates vom 22. Jänner 2010 bezüglich Ausschreibung von<br />

Friedhofsgebühren für das Jahr 2010 auf<strong>zu</strong>heben.

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