PSYCHIATRIE LUXEMBURG Planungsstudie 2005 - Santé
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Planung der psychiatrischen Versorgung des Grossherzogtums Luxemburg Seite 22<br />
Fachliche und gesundheitspolitische Grundlagen der Psychia-<br />
trieplanung<br />
1.6 Planung der Gesundheitsversorgung<br />
Die Planung der Gesundheitsversorgung ist eine vielschichtige Aufgabe. Die Versorgungs-<br />
forschung unterstützt die Gesundheitsverwaltung in dieser Aufgabe durch die Bereitstellung<br />
von Daten zur Objektivierung des Bedarfs und der erforderlichen Mittel zur Bedarfsdeckung.<br />
Hierzu nimmt die Versorgungsforschung Rückgriff auf deskriptive und analytische Daten der<br />
Epidemiologie.<br />
1.6.1 Administrativer Planungsansatz<br />
Die administrative Planung betrachtet v.a. die Angebotsseite, d.h. die Leistungserbringer.<br />
Grundsätzlich lassen sich dabei folgende Leistungserbringer in der psychiatrischen Versor-<br />
gungslandschaft unterscheiden (siehe auch Kap. 3.2.3):<br />
• stationäre Einrichtungen: psychiatrische Kliniken, Fachabteilungen in Allgemeinspitä-<br />
lern, Konsiliarärzte in Spitälern ohne psychiatrische Abteilungen, Kriseninterventions-<br />
zentren;<br />
• teilstationäre Einrichtungen: Tageskliniken, Nachtkliniken;<br />
• ambulante Dienste an stationären Einrichtungen: Klinikambulanzen, 24-stündige Kri-<br />
sen- und Notfalldienste;<br />
• ambulante Dienste: sozialpsychiatrische Dienste (Tagesstätten, Beratungsstellen<br />
etc.), Psychiater, Psychotherapeuten sowie Ärzte anderer Fachrichtungen (Allge-<br />
meinpraktiker, Internisten, Neurologen) in freier Praxis;<br />
• komplementäre und rehabilitative Einrichtungen (Institutionen im Bereich Wohnen –<br />
Arbeit – Freizeit);<br />
• intermediäre Einrichtungen wie Fürsorge etc., die bis zu einem gewissen Grad die<br />
Betreuungskoordination übernehmen, bspw. Case-Management durch Sozial-, Infor-<br />
mations- und Koordinationsstellen.<br />
Für die verschiedenen Angebote, d.h. für die jeweiligen Einrichtungen und Dienste werden<br />
dabei häufig Richtwerte angegeben, wie z.B.<br />
• in den Krankenhausplänen festgehaltene Zahl der Betten (Bettenplanung);<br />
• einwohnerbezogene Platzzahlen in Einrichtungen des beschützten Wohnens;<br />
• einwohnerbezogene Zahl von Fachkräften in den Kernfeldeinrichtungen der psychiat-<br />
rischen Versorgung (Festlegung der Personalstellen pro 100 000 Bewohner).