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PSYCHIATRIE LUXEMBURG Planungsstudie 2005 - Santé

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Planung der psychiatrischen Versorgung des Grossherzogtums Luxemburg Seite 22<br />

Fachliche und gesundheitspolitische Grundlagen der Psychia-<br />

trieplanung<br />

1.6 Planung der Gesundheitsversorgung<br />

Die Planung der Gesundheitsversorgung ist eine vielschichtige Aufgabe. Die Versorgungs-<br />

forschung unterstützt die Gesundheitsverwaltung in dieser Aufgabe durch die Bereitstellung<br />

von Daten zur Objektivierung des Bedarfs und der erforderlichen Mittel zur Bedarfsdeckung.<br />

Hierzu nimmt die Versorgungsforschung Rückgriff auf deskriptive und analytische Daten der<br />

Epidemiologie.<br />

1.6.1 Administrativer Planungsansatz<br />

Die administrative Planung betrachtet v.a. die Angebotsseite, d.h. die Leistungserbringer.<br />

Grundsätzlich lassen sich dabei folgende Leistungserbringer in der psychiatrischen Versor-<br />

gungslandschaft unterscheiden (siehe auch Kap. 3.2.3):<br />

• stationäre Einrichtungen: psychiatrische Kliniken, Fachabteilungen in Allgemeinspitä-<br />

lern, Konsiliarärzte in Spitälern ohne psychiatrische Abteilungen, Kriseninterventions-<br />

zentren;<br />

• teilstationäre Einrichtungen: Tageskliniken, Nachtkliniken;<br />

• ambulante Dienste an stationären Einrichtungen: Klinikambulanzen, 24-stündige Kri-<br />

sen- und Notfalldienste;<br />

• ambulante Dienste: sozialpsychiatrische Dienste (Tagesstätten, Beratungsstellen<br />

etc.), Psychiater, Psychotherapeuten sowie Ärzte anderer Fachrichtungen (Allge-<br />

meinpraktiker, Internisten, Neurologen) in freier Praxis;<br />

• komplementäre und rehabilitative Einrichtungen (Institutionen im Bereich Wohnen –<br />

Arbeit – Freizeit);<br />

• intermediäre Einrichtungen wie Fürsorge etc., die bis zu einem gewissen Grad die<br />

Betreuungskoordination übernehmen, bspw. Case-Management durch Sozial-, Infor-<br />

mations- und Koordinationsstellen.<br />

Für die verschiedenen Angebote, d.h. für die jeweiligen Einrichtungen und Dienste werden<br />

dabei häufig Richtwerte angegeben, wie z.B.<br />

• in den Krankenhausplänen festgehaltene Zahl der Betten (Bettenplanung);<br />

• einwohnerbezogene Platzzahlen in Einrichtungen des beschützten Wohnens;<br />

• einwohnerbezogene Zahl von Fachkräften in den Kernfeldeinrichtungen der psychiat-<br />

rischen Versorgung (Festlegung der Personalstellen pro 100 000 Bewohner).

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