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Ausgabe Juni.indd - Gemeinde Spielberg

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<strong>Spielberg</strong> aktuell<br />

§§ §§ § § Beispiel…§ Beispiel…§ §§ §§ §§ §§ §<br />

Rechtsanwalt Mag. Siegfried Riegler<br />

zum Beispiel…<br />

§ § §<br />

§ §§ § §§ § §§ § §§ § §§ § §§ § §§ § §§ § §<br />

§<br />

Spricht für Ihr Recht<br />

zum Beispiel…<br />

§ zum Beispiel…<br />

„Der drittfinanzierte Kauf“<br />

Eine Sonderform des Kaufvertrages ist der Kauf<br />

auf Raten ( = Abzahlungsgeschäft).<br />

Es wird dabei der Kaufpreis, der an sich Zug<br />

um Zug mit Übergabe des Kaufgegenstandes zu leisten<br />

ist, auf eine Anzahlung mit mehreren Teilzahlungen<br />

nach Übergabe der Sache, verteilt.<br />

Da es sich dabei um eine verlockende Möglichkeit handelt,<br />

sich eine Sache zu erwerben, die man sich eigentlich<br />

nicht leisten kann, und zu leicht dabei der Überblick<br />

über die eigene wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verloren<br />

geht, wurden schon frühzeitig mit dem Ratengesetz<br />

Schutzvorschriften für den Konsumenten erlassen, die<br />

sich nunmehr im Konsumentenschutzgesetz wiederfinden.<br />

Danach ist jedenfalls spätestens bei Übergabe des<br />

Kaufgegenstandes mindestens 20% des Kaufpreises zu<br />

leisten, sowie eine festgelegte Laufzeit von höchstens<br />

fünf Jahren zu vereinbaren.<br />

Das klassische Ratengeschäft in der Form, dass<br />

einem Konsumenten vom Händler der Kaufpreis in<br />

Form von Ratenzahlungen gewährt wird, ist heute<br />

überholt. Es hat sich im Regelfall dahingehend entwickelt,<br />

dass eine Ware vom Händler gekauft wird,<br />

wobei der Kaufpreis wiederum von einer mit dem Händler<br />

zusammenarbeitenden Bank in Form eines Kredites<br />

aufgebracht wird.<br />

Um dabei einen Konsumenten auch in solchen Fällen<br />

zu schützen, wurden eigene Bestimmungen über<br />

diesen „drittfinanzierten Kauf“ entwickelt, die dann<br />

gelten, wenn für Verkäufer und Kreditgeber eine wirtschaftliche<br />

Einheit von Kauf- und Finanzierungsvertrag<br />

besteht. Eine solche ist jedenfalls dann anzunehmen,<br />

wenn zwischen Verkäufer und Kreditgeber eine ständige<br />

Geschäftsbeziehung vorliegt und sie sohin in einem<br />

Naheverhältnis stehen.<br />

Auch beim drittfinanzierten Kauf ist eine Mindestanzahlung<br />

von 20% der Kaufpreissumme zu leisten,<br />

ferner darf der Kredit nicht länger als fünf Jahre<br />

laufen.<br />

19<br />

Die wichtigste Konsequenz der Gleichstellung von<br />

„drittfinanziertem Kauf“ mit dem normalen Ratenzahlungsgeschäft<br />

ist jedoch die Möglichkeit, dass man<br />

sämtliche Einwendungen und auch Gewährleistungsansprüche,<br />

die man gegenüber dem Verkäufer hat, auch<br />

dem Kreditgeber gegenüber geltend machen kann; wenn<br />

man beispielsweise bei Ankauf eines Gebrauchtwagens<br />

den Kaufpreis von einer Bank finanzieren läßt, die ständig<br />

mit dem Gebrauchtwagenhändler zusammenarbeitet<br />

bzw. der Kreditvertrag vom Gebrauchtwagenhändler<br />

vermittelt wird, dann wird man ausgehend von dieser<br />

wirtschaftlichen Einheit allfällige Unrichtigkeiten aus<br />

dem Kaufvertrag, die sich beispielsweise daraus ergeben,<br />

dass der Käufer getäuscht wurde, auch gegenüber<br />

der finanzierenden Bank erheben können; es kann sohin<br />

der Kaufvertrag wegen Irrtum angefochten werden,<br />

wobei diesfalls der Konsument auch an die Bank keine<br />

Ratenzahlungen mehr leisten muß. Er kann sämtliche<br />

Einwendungen, die er gegen den Händler hat, auch<br />

gegen seine Bank erheben.<br />

R E C H T S A N W Ä LT E<br />

MAG. SIEGFRIED RIEGLER<br />

MAG. JASMINE RIEGLER<br />

als Berater, Helfer und Vertreter<br />

in allen Rechtsbereichen<br />

Herrengasse 23<br />

8720 Knittelfeld<br />

Tel. 03512/75270<br />

E-mail:advokat.riegler@aon.at

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