Ausgabe Juni.indd - Gemeinde Spielberg
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<strong>Spielberg</strong> aktuell<br />
§§ §§ § § Beispiel…§ Beispiel…§ §§ §§ §§ §§ §<br />
Rechtsanwalt Mag. Siegfried Riegler<br />
zum Beispiel…<br />
§ § §<br />
§ §§ § §§ § §§ § §§ § §§ § §§ § §§ § §§ § §<br />
§<br />
Spricht für Ihr Recht<br />
zum Beispiel…<br />
§ zum Beispiel…<br />
„Der drittfinanzierte Kauf“<br />
Eine Sonderform des Kaufvertrages ist der Kauf<br />
auf Raten ( = Abzahlungsgeschäft).<br />
Es wird dabei der Kaufpreis, der an sich Zug<br />
um Zug mit Übergabe des Kaufgegenstandes zu leisten<br />
ist, auf eine Anzahlung mit mehreren Teilzahlungen<br />
nach Übergabe der Sache, verteilt.<br />
Da es sich dabei um eine verlockende Möglichkeit handelt,<br />
sich eine Sache zu erwerben, die man sich eigentlich<br />
nicht leisten kann, und zu leicht dabei der Überblick<br />
über die eigene wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verloren<br />
geht, wurden schon frühzeitig mit dem Ratengesetz<br />
Schutzvorschriften für den Konsumenten erlassen, die<br />
sich nunmehr im Konsumentenschutzgesetz wiederfinden.<br />
Danach ist jedenfalls spätestens bei Übergabe des<br />
Kaufgegenstandes mindestens 20% des Kaufpreises zu<br />
leisten, sowie eine festgelegte Laufzeit von höchstens<br />
fünf Jahren zu vereinbaren.<br />
Das klassische Ratengeschäft in der Form, dass<br />
einem Konsumenten vom Händler der Kaufpreis in<br />
Form von Ratenzahlungen gewährt wird, ist heute<br />
überholt. Es hat sich im Regelfall dahingehend entwickelt,<br />
dass eine Ware vom Händler gekauft wird,<br />
wobei der Kaufpreis wiederum von einer mit dem Händler<br />
zusammenarbeitenden Bank in Form eines Kredites<br />
aufgebracht wird.<br />
Um dabei einen Konsumenten auch in solchen Fällen<br />
zu schützen, wurden eigene Bestimmungen über<br />
diesen „drittfinanzierten Kauf“ entwickelt, die dann<br />
gelten, wenn für Verkäufer und Kreditgeber eine wirtschaftliche<br />
Einheit von Kauf- und Finanzierungsvertrag<br />
besteht. Eine solche ist jedenfalls dann anzunehmen,<br />
wenn zwischen Verkäufer und Kreditgeber eine ständige<br />
Geschäftsbeziehung vorliegt und sie sohin in einem<br />
Naheverhältnis stehen.<br />
Auch beim drittfinanzierten Kauf ist eine Mindestanzahlung<br />
von 20% der Kaufpreissumme zu leisten,<br />
ferner darf der Kredit nicht länger als fünf Jahre<br />
laufen.<br />
19<br />
Die wichtigste Konsequenz der Gleichstellung von<br />
„drittfinanziertem Kauf“ mit dem normalen Ratenzahlungsgeschäft<br />
ist jedoch die Möglichkeit, dass man<br />
sämtliche Einwendungen und auch Gewährleistungsansprüche,<br />
die man gegenüber dem Verkäufer hat, auch<br />
dem Kreditgeber gegenüber geltend machen kann; wenn<br />
man beispielsweise bei Ankauf eines Gebrauchtwagens<br />
den Kaufpreis von einer Bank finanzieren läßt, die ständig<br />
mit dem Gebrauchtwagenhändler zusammenarbeitet<br />
bzw. der Kreditvertrag vom Gebrauchtwagenhändler<br />
vermittelt wird, dann wird man ausgehend von dieser<br />
wirtschaftlichen Einheit allfällige Unrichtigkeiten aus<br />
dem Kaufvertrag, die sich beispielsweise daraus ergeben,<br />
dass der Käufer getäuscht wurde, auch gegenüber<br />
der finanzierenden Bank erheben können; es kann sohin<br />
der Kaufvertrag wegen Irrtum angefochten werden,<br />
wobei diesfalls der Konsument auch an die Bank keine<br />
Ratenzahlungen mehr leisten muß. Er kann sämtliche<br />
Einwendungen, die er gegen den Händler hat, auch<br />
gegen seine Bank erheben.<br />
R E C H T S A N W Ä LT E<br />
MAG. SIEGFRIED RIEGLER<br />
MAG. JASMINE RIEGLER<br />
als Berater, Helfer und Vertreter<br />
in allen Rechtsbereichen<br />
Herrengasse 23<br />
8720 Knittelfeld<br />
Tel. 03512/75270<br />
E-mail:advokat.riegler@aon.at