Ausgabe Juni.indd - Gemeinde Spielberg
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Ankündigung<br />
<strong>Spielberg</strong> informiert<br />
„Die Feuerbeschau kommt“<br />
Im September 2005 wird im Kehrbezirk – KG Lind und KG<br />
Laing – von Hrn. Rauchfangkehrermeister DI (FH) Herwig<br />
Habian, die gemäß Stmk. Feuerpolizeigesetz alle fünf Jahre<br />
vorzunehmende Feuerbeschau durchgeführt.<br />
Die Feuerbeschau versteht sich als Serviceleistung der <strong>Gemeinde</strong><br />
im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften – Ihrem eigenen<br />
Schutz dienend.<br />
Der genaue Termin der Feuerbeschau wird den betroffenen<br />
Liegenschaftseigentümern rechtzeitig seitens der Marktgemeinde<br />
<strong>Spielberg</strong> schriftlich bekannt gegeben werden.<br />
Wir bitten Sie oder einen von Ihnen Bevollmächtigen, zum auf<br />
dem Schreiben angegebenen Zeitpunkt anwesend zu sein. Haben<br />
Sie Mieter oder Pächter, verständigen Sie bitte diese, um<br />
durch deren Anwesenheit Zutritt zu Ihren Objekten/Objektsteilen<br />
zu erhalten.<br />
Allgemeines<br />
Unter dem Begriff „Feuerpolizei“ werden alle Vorschriften<br />
zusammengefasst, die der Verhütung und der Verhinderung<br />
der Ausbreitung von Bränden, der Sicherheit von Personen im<br />
Brandfalle sowie der Ermittlung von Brandursachen dienen.<br />
Die Umsetzung erfolgt u.a. durch die Feuerbeschau, welche<br />
durch die Behörde bei offenkundiger Brandgefahr unverzüglich,<br />
ansonsten alle 5 Jahre durchzuführen ist.<br />
Bei besonders brandgefährdeten baulichen Anlagen ist die regelmäßige<br />
Feuerbeschau alle 2 Jahre vorzunehmen.<br />
Überprüfung<br />
Im Zuge der Überprüfung stellt die Kommission fest, ob<br />
● die im Hinblick auf die Brandsicherheit erlassenen Auflagen<br />
eingehalten werden,<br />
● Bauschäden, die eine Brandgefahr verursachen können,<br />
vorliegen,<br />
● die vorhandenen Feuerungsanlagen in ordnungsgemäßem<br />
Zustand sind,<br />
● die notwendigen Fluchtwege und Freiflächen innerhalb und<br />
außerhalb von Bauten vorhanden sind und freigehalten werden,<br />
● die für die Einsatzfahrzeuge notwendigen Zufahrten vorhanden<br />
sind und entsprechend freigehalten werden,<br />
● die vorhandenen bzw. vorgeschriebenen Brandmelde- und<br />
Alarmeinrichtungen, Löschanlagen und Löschmittel sowie<br />
Löschwasserbezugsstellen in ordnungsgemäßem und einsatzbereitem<br />
Zustand sind,<br />
● die brandschutztechnischen Einrichtungen ordnungsgemäß<br />
gekennzeichnet sind,<br />
● Brennstoffe und andere Stoffe, die eine Brand- oder Explosionsgefahr<br />
verursachen oder begünstigen können, ordnungsgemäß<br />
gelagert sind,<br />
● die vorgeschriebenen Blitzschutzanlagen vorhanden und in<br />
ordnungsgemäßem Zustand sind.<br />
Zu diesem Zweck hat die Feuerbeschaukommission alle Räume<br />
des Beschauobjektes zu überprüfen. Die Eigentümer bzw.<br />
21<br />
Verfügungsberechtigten von Bauten haben die Räume für die<br />
Feuerbeschau zugänglich zu halten sowie die erforderlichen<br />
Auskünfte zu erteilen.<br />
Ihre Mithilfe ist die Basis für eine rasche und effiziente Durchführung<br />
der Feuerbeschau.<br />
Tipps zur Verbesserung der Brandsicherheit<br />
RAUCHFÄNGE<br />
Überprüfen Sie den Bauzustand Ihrer Rauch- bzw. Abgasfänge,<br />
ergänzen Sie fehlenden Verputz und entfernen Sie brennbare<br />
Materialien (Anlagerungen, Holzbalken von Decken und<br />
Dachstühlen usw.) vom Rauchfangmauerwerk. Ersetzen bzw.<br />
reparieren Sie beschädigte Putz- und Kehrtürchen. Verschließen<br />
Sie offene Anschlussstellen durch Vermauern oder Blechkapseln<br />
DICHT.<br />
FEUERSTÄTTEN (Öfen, Herde)<br />
Achten Sie auf ausreichenden Abstand zu Einrichtungsgegenständen<br />
und brennbaren Lagerungen. Unter und vor den Feuerstätten<br />
sind nicht brennbare Fußbodenbeläge (z.B. Bleche,<br />
Fliesen und dergleichen) erforderlich. Die Asche aus Feuerstätten<br />
ist bis zur gefahrlosen Beseitigung in nicht brennbaren<br />
Behältern mit Deckel zu verwahren.<br />
ELEKTRISCHE ANLAGEN UND BETRIEBSMITTEL<br />
Haben Sie defekte Fernsehgeräte, Radios oder ist das Kabel<br />
Ihres Bügeleisens beschädigt? Sorgen Sie bitte dafür, dass diese<br />
fachgerecht repariert werden. Elektroheizgeräte von Brennbarem<br />
freihalten, nicht abdecken und standsicher aufstellen<br />
oder montieren!<br />
BLITZSCHUTZANLAGEN<br />
Wenn Ihr Gebäude mit einer Blitzschutzanlage ausgestattet ist,<br />
stellt eine regelmäßige Überprüfung durch einen Fachmann sicher,<br />
dass sie Blitzschläge gefahrlos ableitet. Überprüfungsprotokolle<br />
aufbewahren! Achten Sie auch darauf, dass Fernsehantennen<br />
am Dach geerdet sind!<br />
TRAGBARE FEUERLÖSCHER<br />
In jedem Gebäude muss zumindest ein tragbarer Feuerlöscher<br />
als Erste Löschhilfe vorhanden sein. Dieses Löschgerät ist an<br />
einer leicht erreichbaren Stelle zu montieren und zumindest<br />
alle 2 Jahre durch einen Sachkundigen auf Funktionsfähigkeit<br />
zu überprüfen.<br />
Die Feuerwehren der Marktgemeinde <strong>Spielberg</strong> bieten jährlich<br />
die Möglichkeit einer Feuerlöscherüberprüfung durch Autorisierte<br />
an.<br />
Machen Sie sich mit dem Umgang Ihres Feuerlöschers<br />
vertraut. Wenn es brennt, ist es für das<br />
Üben zu spät!<br />
Es liegt im Sinne Ihrer eigenen Sicherheit, wenn<br />
Sie diese Brandschutztipps nicht nur dann berücksichtigen,<br />
wenn die Feuerbeschau sich ankündigt!