22.01.2013 Aufrufe

Ausgabe Juni.indd - Gemeinde Spielberg

Ausgabe Juni.indd - Gemeinde Spielberg

Ausgabe Juni.indd - Gemeinde Spielberg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Ankündigung<br />

<strong>Spielberg</strong> informiert<br />

„Die Feuerbeschau kommt“<br />

Im September 2005 wird im Kehrbezirk – KG Lind und KG<br />

Laing – von Hrn. Rauchfangkehrermeister DI (FH) Herwig<br />

Habian, die gemäß Stmk. Feuerpolizeigesetz alle fünf Jahre<br />

vorzunehmende Feuerbeschau durchgeführt.<br />

Die Feuerbeschau versteht sich als Serviceleistung der <strong>Gemeinde</strong><br />

im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften – Ihrem eigenen<br />

Schutz dienend.<br />

Der genaue Termin der Feuerbeschau wird den betroffenen<br />

Liegenschaftseigentümern rechtzeitig seitens der Marktgemeinde<br />

<strong>Spielberg</strong> schriftlich bekannt gegeben werden.<br />

Wir bitten Sie oder einen von Ihnen Bevollmächtigen, zum auf<br />

dem Schreiben angegebenen Zeitpunkt anwesend zu sein. Haben<br />

Sie Mieter oder Pächter, verständigen Sie bitte diese, um<br />

durch deren Anwesenheit Zutritt zu Ihren Objekten/Objektsteilen<br />

zu erhalten.<br />

Allgemeines<br />

Unter dem Begriff „Feuerpolizei“ werden alle Vorschriften<br />

zusammengefasst, die der Verhütung und der Verhinderung<br />

der Ausbreitung von Bränden, der Sicherheit von Personen im<br />

Brandfalle sowie der Ermittlung von Brandursachen dienen.<br />

Die Umsetzung erfolgt u.a. durch die Feuerbeschau, welche<br />

durch die Behörde bei offenkundiger Brandgefahr unverzüglich,<br />

ansonsten alle 5 Jahre durchzuführen ist.<br />

Bei besonders brandgefährdeten baulichen Anlagen ist die regelmäßige<br />

Feuerbeschau alle 2 Jahre vorzunehmen.<br />

Überprüfung<br />

Im Zuge der Überprüfung stellt die Kommission fest, ob<br />

● die im Hinblick auf die Brandsicherheit erlassenen Auflagen<br />

eingehalten werden,<br />

● Bauschäden, die eine Brandgefahr verursachen können,<br />

vorliegen,<br />

● die vorhandenen Feuerungsanlagen in ordnungsgemäßem<br />

Zustand sind,<br />

● die notwendigen Fluchtwege und Freiflächen innerhalb und<br />

außerhalb von Bauten vorhanden sind und freigehalten werden,<br />

● die für die Einsatzfahrzeuge notwendigen Zufahrten vorhanden<br />

sind und entsprechend freigehalten werden,<br />

● die vorhandenen bzw. vorgeschriebenen Brandmelde- und<br />

Alarmeinrichtungen, Löschanlagen und Löschmittel sowie<br />

Löschwasserbezugsstellen in ordnungsgemäßem und einsatzbereitem<br />

Zustand sind,<br />

● die brandschutztechnischen Einrichtungen ordnungsgemäß<br />

gekennzeichnet sind,<br />

● Brennstoffe und andere Stoffe, die eine Brand- oder Explosionsgefahr<br />

verursachen oder begünstigen können, ordnungsgemäß<br />

gelagert sind,<br />

● die vorgeschriebenen Blitzschutzanlagen vorhanden und in<br />

ordnungsgemäßem Zustand sind.<br />

Zu diesem Zweck hat die Feuerbeschaukommission alle Räume<br />

des Beschauobjektes zu überprüfen. Die Eigentümer bzw.<br />

21<br />

Verfügungsberechtigten von Bauten haben die Räume für die<br />

Feuerbeschau zugänglich zu halten sowie die erforderlichen<br />

Auskünfte zu erteilen.<br />

Ihre Mithilfe ist die Basis für eine rasche und effiziente Durchführung<br />

der Feuerbeschau.<br />

Tipps zur Verbesserung der Brandsicherheit<br />

RAUCHFÄNGE<br />

Überprüfen Sie den Bauzustand Ihrer Rauch- bzw. Abgasfänge,<br />

ergänzen Sie fehlenden Verputz und entfernen Sie brennbare<br />

Materialien (Anlagerungen, Holzbalken von Decken und<br />

Dachstühlen usw.) vom Rauchfangmauerwerk. Ersetzen bzw.<br />

reparieren Sie beschädigte Putz- und Kehrtürchen. Verschließen<br />

Sie offene Anschlussstellen durch Vermauern oder Blechkapseln<br />

DICHT.<br />

FEUERSTÄTTEN (Öfen, Herde)<br />

Achten Sie auf ausreichenden Abstand zu Einrichtungsgegenständen<br />

und brennbaren Lagerungen. Unter und vor den Feuerstätten<br />

sind nicht brennbare Fußbodenbeläge (z.B. Bleche,<br />

Fliesen und dergleichen) erforderlich. Die Asche aus Feuerstätten<br />

ist bis zur gefahrlosen Beseitigung in nicht brennbaren<br />

Behältern mit Deckel zu verwahren.<br />

ELEKTRISCHE ANLAGEN UND BETRIEBSMITTEL<br />

Haben Sie defekte Fernsehgeräte, Radios oder ist das Kabel<br />

Ihres Bügeleisens beschädigt? Sorgen Sie bitte dafür, dass diese<br />

fachgerecht repariert werden. Elektroheizgeräte von Brennbarem<br />

freihalten, nicht abdecken und standsicher aufstellen<br />

oder montieren!<br />

BLITZSCHUTZANLAGEN<br />

Wenn Ihr Gebäude mit einer Blitzschutzanlage ausgestattet ist,<br />

stellt eine regelmäßige Überprüfung durch einen Fachmann sicher,<br />

dass sie Blitzschläge gefahrlos ableitet. Überprüfungsprotokolle<br />

aufbewahren! Achten Sie auch darauf, dass Fernsehantennen<br />

am Dach geerdet sind!<br />

TRAGBARE FEUERLÖSCHER<br />

In jedem Gebäude muss zumindest ein tragbarer Feuerlöscher<br />

als Erste Löschhilfe vorhanden sein. Dieses Löschgerät ist an<br />

einer leicht erreichbaren Stelle zu montieren und zumindest<br />

alle 2 Jahre durch einen Sachkundigen auf Funktionsfähigkeit<br />

zu überprüfen.<br />

Die Feuerwehren der Marktgemeinde <strong>Spielberg</strong> bieten jährlich<br />

die Möglichkeit einer Feuerlöscherüberprüfung durch Autorisierte<br />

an.<br />

Machen Sie sich mit dem Umgang Ihres Feuerlöschers<br />

vertraut. Wenn es brennt, ist es für das<br />

Üben zu spät!<br />

Es liegt im Sinne Ihrer eigenen Sicherheit, wenn<br />

Sie diese Brandschutztipps nicht nur dann berücksichtigen,<br />

wenn die Feuerbeschau sich ankündigt!

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!