22.01.2013 Aufrufe

Schweitenkirchen 2_12_Schweitenkirchen 2_12 - Gemeinde ...

Schweitenkirchen 2_12_Schweitenkirchen 2_12 - Gemeinde ...

Schweitenkirchen 2_12_Schweitenkirchen 2_12 - Gemeinde ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Juni 20<strong>12</strong> <strong>Schweitenkirchen</strong>er Rundschau Seite 3<br />

Redaktionsschluss und Infos<br />

Abgabeschluss für die nächste Ausgabe der „<strong>Schweitenkirchen</strong>er<br />

Rundschau“ ist am<br />

31. August 20<strong>12</strong><br />

Bitte liefern Sie spätestens bis zu diesem Tage Ihre Berichte und<br />

Fotos bei der Redaktion Rundschau in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schweitenkirchen</strong><br />

ab!<br />

Später eingehende Berichte können grundsätzlich erst bei der<br />

übernächsten Ausgabe berücksichtigt werden.<br />

Die Redaktion behält sich vor, im Sinne besserer Lesbarkeit und<br />

Verständlichkeit, nicht angeforderte Texte zu kürzen und stilistisch<br />

zu verändern.<br />

Die nächste Ausgabe erscheint am 19. September 20<strong>12</strong>.<br />

Aus dem <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

Die erste <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung im<br />

Berichtszeit raum war am 20. März.<br />

Konzentrationszonen für Windkraft<br />

a) Info durch Frau Schönauer (LRA Pfaffenhofen) über die Gestaltungsmöglichkeiten<br />

Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Frau Schönauer vom<br />

Landratsamt Pfaffenhofen begrüßt werden. Anhand einer Präsentation<br />

wurde den Anwesenden Aktuelles und Rechtliches zu<br />

den Konzentrationszonen für Windkraft erläutert.<br />

Nach Beantwortung der Fragen aus dem Gremium und intensiver<br />

Beratung wurden die nachfolgenden Beschlüsse gefasst.<br />

b) Teilnahme an der gemeindeübergreifenden Planung zur Ausweisung<br />

von Konzentrationsflächen für Windenergie in einem sachlichen<br />

Teilflächennutzungsplan<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat spricht sich dafür aus, dass eine gemeindeübergreifende<br />

– nach Möglichkeit landkreisweite – Planung zur<br />

Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windenergie in einem<br />

sachlichen Teilflächennutzungsplan erfolgen soll. Dabei muss gewährleistet<br />

werden, dass im <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Schweitenkirchen</strong><br />

die größtmöglichen Abstandsflächen zur Bebauung realisiert<br />

werden können.<br />

Abstimmungsergebnis:14:0<br />

c) Beauftragung des Landratsamtes Pfaffenhofen zur Angebotseinholung<br />

für die Erstellung eines entsprechenden Flächennutzungsplanes<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat spricht sich dafür aus, dass das Landratsamt<br />

Pfaffenhofen beauftragt wird, Angebote für die Erstellung eines<br />

entsprechenden Flächennutzungsplanes einzuholen, wobei die<br />

konkrete Auftragsvergabe noch in einem zweiten Schritt durch<br />

die <strong>Gemeinde</strong>n erfolgen soll.<br />

Abstimmungsergebnis: 14:0<br />

Feuerwehrangelegenheiten<br />

a) Einführung des Digitalfunks in Bayern – Teilnahme am erweiterten<br />

Probebetrieb und Erteilung des Einvernehmens für die Teilnahmeregelung.<br />

Auf Wunsch des Gremiums wurde der nachfolgende<br />

Sachverhalt nur inhaltlich vom Vorsitzenden erläutert.<br />

Beschluss:<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schweitenkirchen</strong> nimmt als Erstteilnehmer am erweiterten<br />

Probebetrieb für die Einführung des Digitalfunks bei Behörden<br />

und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) teil<br />

und stimmt der Teilnahmeerklärung des Landkreises Pfaffenhofen<br />

a.d.Ilm (zur Erstteilnahme am erweiterten Probebetrieb) zu.<br />

Abstimmungsergebnis: 14:0<br />

b) Ersatzbeschaffungen 20<strong>12</strong><br />

Die Ersatzbeschaffungen wurden vom anwesenden FW-Kommandanten<br />

Moser (FFW <strong>Schweitenkirchen</strong> anhand einer Folie vorgestellt.<br />

Es wurden 5 Unternehmer an diesem Vergabeverfahren<br />

beteiligt, allerdings konnte nur 1 Unternehmen ein Angebot vorlegen.<br />

Das Angebot der Fa. BAS vom 20.01.20<strong>12</strong> beläuft sich auf<br />

29.398,04 Euro (brutto inkl. Skonto).<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss die Vergabe der Ersatzbeschaffungen<br />

an die Fa. BAS zu den genannten Konditionen. Die Vergabesumme<br />

wird sich geringfügig erhöhen (ca. 2.500 Euro), da die<br />

angebotenen 15 Helme nicht mehr lieferbar sind und ein anderes<br />

Modell hierfür geordert werden muss. 15 Helme aus dem Jahr<br />

2011 wurden bisher auch noch nicht geliefert und sollen im Rahmen<br />

dieser Bestellung auch erworben werden.<br />

Abstimmungsergebnis:14:0<br />

c) Jahresrückblick der FFW <strong>Schweitenkirchen</strong><br />

Einen kurzen Jahresrückblick der FFW <strong>Schweitenkirchen</strong> wurde<br />

vom Kommandanten Moser vorgetragen. Vom Vorsitzenden und<br />

dem Gremium wurde der Dank und Anerkennung für die Arbeit<br />

der FFW ausgesprochen.<br />

Bauantrag zum Ersatzbau Errichtung einer landwirtschaftlichen<br />

Lagerhalle in Schmiedhausen, An der Linde 3 auf FlNr.<br />

1501 Gem. Dürnzhausen<br />

Es handelt sich um einen Ersatzbau. Zum Bauvorhaben ist die<br />

Zustimmung der <strong>Gemeinde</strong> zur Abweichung vom erforderlichen<br />

Mindestabstand von 5 m zum Nachbarn gem. Art. 6 BayBO i.V.m.<br />

Art. 63 Abs. 1 Satz 1 BayBO erforderlich. Begründet wird dies<br />

durch die Tatsache, dass das Nachbargebäude ohne den erforderlichen<br />

Mindestabstand zur Grenze errichtet wurde. Der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

hielt die Abweichung für städtebaulich vertretbar, da<br />

es sich ohnehin nur um einen Ersatzbau handelt und der betroffene<br />

Nachbar unterschrieben hat. Das Gremium stimmt somit<br />

dem Bauvorhaben mit der nötigen Abweichung zu. Die Nachbarunterschriften<br />

sind jedoch nicht vollständig.<br />

Abstimmungsergebnis: 14:0<br />

14. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Schweitenkirchen</strong> – Aufstellungsbeschluss und Billigungsbeschluss<br />

a) Aufstellungsbeschluss<br />

Nach Rücksprache mit der Planerin Burkart vom Ing.Büro WipflerPLAN<br />

wurde das Gebiet in der Sitzung vom 07.02.20<strong>12</strong> falsch<br />

bezeichnet. Statt Sondergebiet Recyclinghof muss es „Flächen<br />

für Ver- und Entsorgungsanlagen Grüngutlagerplatz“ heißen. Somit<br />

wird der Beschluss vom 07.02.20<strong>12</strong> Nr. 67 Top-Nr. 1168 aufgehoben<br />

und wie folgt neu gefasst:<br />

Zur Errichtung eines Grüngutlagerplatzes ist die Änderung des<br />

Flächennutzungsplanes erforderlich. Das Gebiet des Lagerplatzes<br />

das bislang als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen war<br />

soll jetzt „Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen Grüngutlagerplatz“<br />

und Gewerbegebiet werden. Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Schweitenkirchen</strong> beschließt deshalb die 14. Änderung<br />

des Flächennutzungsplanes. Der Bereich ist wie folgt umgrenzt:<br />

Norden: Fl. Nr. 136/1 Gem. <strong>Schweitenkirchen</strong><br />

Osten: Fl. Nr. 133 Gem. <strong>Schweitenkirchen</strong><br />

Süden: Fl. Nr. 137 Gem. <strong>Schweitenkirchen</strong><br />

Westen: Fl. Nr. 390/1 Gem. <strong>Schweitenkirchen</strong><br />

Und beinhaltet das Flurstück Fl. Nr. 136 Gem. <strong>Schweitenkirchen</strong>.<br />

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.<br />

Abstimmungsergebnis: 14:0

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!