Schweitenkirchen 2_12_Schweitenkirchen 2_12 - Gemeinde ...
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Juni 20<strong>12</strong> <strong>Schweitenkirchen</strong>er Rundschau Seite 3<br />
Redaktionsschluss und Infos<br />
Abgabeschluss für die nächste Ausgabe der „<strong>Schweitenkirchen</strong>er<br />
Rundschau“ ist am<br />
31. August 20<strong>12</strong><br />
Bitte liefern Sie spätestens bis zu diesem Tage Ihre Berichte und<br />
Fotos bei der Redaktion Rundschau in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schweitenkirchen</strong><br />
ab!<br />
Später eingehende Berichte können grundsätzlich erst bei der<br />
übernächsten Ausgabe berücksichtigt werden.<br />
Die Redaktion behält sich vor, im Sinne besserer Lesbarkeit und<br />
Verständlichkeit, nicht angeforderte Texte zu kürzen und stilistisch<br />
zu verändern.<br />
Die nächste Ausgabe erscheint am 19. September 20<strong>12</strong>.<br />
Aus dem <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
Die erste <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung im<br />
Berichtszeit raum war am 20. März.<br />
Konzentrationszonen für Windkraft<br />
a) Info durch Frau Schönauer (LRA Pfaffenhofen) über die Gestaltungsmöglichkeiten<br />
Zu diesem Tagesordnungspunkt konnte Frau Schönauer vom<br />
Landratsamt Pfaffenhofen begrüßt werden. Anhand einer Präsentation<br />
wurde den Anwesenden Aktuelles und Rechtliches zu<br />
den Konzentrationszonen für Windkraft erläutert.<br />
Nach Beantwortung der Fragen aus dem Gremium und intensiver<br />
Beratung wurden die nachfolgenden Beschlüsse gefasst.<br />
b) Teilnahme an der gemeindeübergreifenden Planung zur Ausweisung<br />
von Konzentrationsflächen für Windenergie in einem sachlichen<br />
Teilflächennutzungsplan<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat spricht sich dafür aus, dass eine gemeindeübergreifende<br />
– nach Möglichkeit landkreisweite – Planung zur<br />
Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windenergie in einem<br />
sachlichen Teilflächennutzungsplan erfolgen soll. Dabei muss gewährleistet<br />
werden, dass im <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Schweitenkirchen</strong><br />
die größtmöglichen Abstandsflächen zur Bebauung realisiert<br />
werden können.<br />
Abstimmungsergebnis:14:0<br />
c) Beauftragung des Landratsamtes Pfaffenhofen zur Angebotseinholung<br />
für die Erstellung eines entsprechenden Flächennutzungsplanes<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat spricht sich dafür aus, dass das Landratsamt<br />
Pfaffenhofen beauftragt wird, Angebote für die Erstellung eines<br />
entsprechenden Flächennutzungsplanes einzuholen, wobei die<br />
konkrete Auftragsvergabe noch in einem zweiten Schritt durch<br />
die <strong>Gemeinde</strong>n erfolgen soll.<br />
Abstimmungsergebnis: 14:0<br />
Feuerwehrangelegenheiten<br />
a) Einführung des Digitalfunks in Bayern – Teilnahme am erweiterten<br />
Probebetrieb und Erteilung des Einvernehmens für die Teilnahmeregelung.<br />
Auf Wunsch des Gremiums wurde der nachfolgende<br />
Sachverhalt nur inhaltlich vom Vorsitzenden erläutert.<br />
Beschluss:<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schweitenkirchen</strong> nimmt als Erstteilnehmer am erweiterten<br />
Probebetrieb für die Einführung des Digitalfunks bei Behörden<br />
und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) teil<br />
und stimmt der Teilnahmeerklärung des Landkreises Pfaffenhofen<br />
a.d.Ilm (zur Erstteilnahme am erweiterten Probebetrieb) zu.<br />
Abstimmungsergebnis: 14:0<br />
b) Ersatzbeschaffungen 20<strong>12</strong><br />
Die Ersatzbeschaffungen wurden vom anwesenden FW-Kommandanten<br />
Moser (FFW <strong>Schweitenkirchen</strong> anhand einer Folie vorgestellt.<br />
Es wurden 5 Unternehmer an diesem Vergabeverfahren<br />
beteiligt, allerdings konnte nur 1 Unternehmen ein Angebot vorlegen.<br />
Das Angebot der Fa. BAS vom 20.01.20<strong>12</strong> beläuft sich auf<br />
29.398,04 Euro (brutto inkl. Skonto).<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss die Vergabe der Ersatzbeschaffungen<br />
an die Fa. BAS zu den genannten Konditionen. Die Vergabesumme<br />
wird sich geringfügig erhöhen (ca. 2.500 Euro), da die<br />
angebotenen 15 Helme nicht mehr lieferbar sind und ein anderes<br />
Modell hierfür geordert werden muss. 15 Helme aus dem Jahr<br />
2011 wurden bisher auch noch nicht geliefert und sollen im Rahmen<br />
dieser Bestellung auch erworben werden.<br />
Abstimmungsergebnis:14:0<br />
c) Jahresrückblick der FFW <strong>Schweitenkirchen</strong><br />
Einen kurzen Jahresrückblick der FFW <strong>Schweitenkirchen</strong> wurde<br />
vom Kommandanten Moser vorgetragen. Vom Vorsitzenden und<br />
dem Gremium wurde der Dank und Anerkennung für die Arbeit<br />
der FFW ausgesprochen.<br />
Bauantrag zum Ersatzbau Errichtung einer landwirtschaftlichen<br />
Lagerhalle in Schmiedhausen, An der Linde 3 auf FlNr.<br />
1501 Gem. Dürnzhausen<br />
Es handelt sich um einen Ersatzbau. Zum Bauvorhaben ist die<br />
Zustimmung der <strong>Gemeinde</strong> zur Abweichung vom erforderlichen<br />
Mindestabstand von 5 m zum Nachbarn gem. Art. 6 BayBO i.V.m.<br />
Art. 63 Abs. 1 Satz 1 BayBO erforderlich. Begründet wird dies<br />
durch die Tatsache, dass das Nachbargebäude ohne den erforderlichen<br />
Mindestabstand zur Grenze errichtet wurde. Der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
hielt die Abweichung für städtebaulich vertretbar, da<br />
es sich ohnehin nur um einen Ersatzbau handelt und der betroffene<br />
Nachbar unterschrieben hat. Das Gremium stimmt somit<br />
dem Bauvorhaben mit der nötigen Abweichung zu. Die Nachbarunterschriften<br />
sind jedoch nicht vollständig.<br />
Abstimmungsergebnis: 14:0<br />
14. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Schweitenkirchen</strong> – Aufstellungsbeschluss und Billigungsbeschluss<br />
a) Aufstellungsbeschluss<br />
Nach Rücksprache mit der Planerin Burkart vom Ing.Büro WipflerPLAN<br />
wurde das Gebiet in der Sitzung vom 07.02.20<strong>12</strong> falsch<br />
bezeichnet. Statt Sondergebiet Recyclinghof muss es „Flächen<br />
für Ver- und Entsorgungsanlagen Grüngutlagerplatz“ heißen. Somit<br />
wird der Beschluss vom 07.02.20<strong>12</strong> Nr. 67 Top-Nr. 1168 aufgehoben<br />
und wie folgt neu gefasst:<br />
Zur Errichtung eines Grüngutlagerplatzes ist die Änderung des<br />
Flächennutzungsplanes erforderlich. Das Gebiet des Lagerplatzes<br />
das bislang als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen war<br />
soll jetzt „Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen Grüngutlagerplatz“<br />
und Gewerbegebiet werden. Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Schweitenkirchen</strong> beschließt deshalb die 14. Änderung<br />
des Flächennutzungsplanes. Der Bereich ist wie folgt umgrenzt:<br />
Norden: Fl. Nr. 136/1 Gem. <strong>Schweitenkirchen</strong><br />
Osten: Fl. Nr. 133 Gem. <strong>Schweitenkirchen</strong><br />
Süden: Fl. Nr. 137 Gem. <strong>Schweitenkirchen</strong><br />
Westen: Fl. Nr. 390/1 Gem. <strong>Schweitenkirchen</strong><br />
Und beinhaltet das Flurstück Fl. Nr. 136 Gem. <strong>Schweitenkirchen</strong>.<br />
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.<br />
Abstimmungsergebnis: 14:0