Schweitenkirchen 2_12_Schweitenkirchen 2_12 - Gemeinde ...
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Juni 20<strong>12</strong> <strong>Schweitenkirchen</strong>er Rundschau Seite 7<br />
sind die WC-Sitze noch nicht beinhaltet. Der Einbau dieser Tiefspül-WC`s<br />
soll durch den Bauhof erfolgen.<br />
In diesem Zusammenhang wurde von GR’in Frank der Antrag<br />
unterbreitet, die beiden Toiletten im unteren Geschoss u.U. zu<br />
einem behindertengerechten WC umzubauen. Der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
beschloss deshalb, nur die Toiletten im Obergeschoss auszuwechseln<br />
und für ein evtl. behindertengerechtes WC dementsprechende<br />
Angebote einzuholen.<br />
Abstimmungsergebnis: 15:0<br />
Winterdienst im OT Geisenhausen; Antrag auf Erhöhung<br />
Da die Energiekosten in den letzten Jahren sich erheblich erhöht<br />
haben, wurden die Abrechnungssätze des Maschinenrings, der<br />
u.a. auch Grundlage für den Winterdienst in Geisenhausen ist,<br />
angehoben. Dem <strong>Gemeinde</strong>rat liegt nun ein Erhöhungsantrag vom<br />
02.04.20<strong>12</strong> des Landwirtes Ostler vor, der mit dem Winterdienst<br />
in Geisenhausen beauftragt ist. Hierin beantragt er die Erhöhung<br />
des Stundensatzes von bisher 45 Euro auf 50 Euro ab dem Winter<br />
2011/20<strong>12</strong>. Diese Erhöhung läuft konform mit der Erhöhung<br />
des Maschinenringsatzes für vergleichbare Traktorenstunden (Erhöhung<br />
um 5 €/Stdn.).<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss die beantragte Erhöhung des Stundensatzes<br />
von 45 Euro auf nunmehr 50 Euro.<br />
Abstimmungsergebnis: 14:0<br />
(ohne GR Ostler gem. Art. 49 GO)<br />
Bekanntgaben und Anregungen<br />
a) Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung i.S. Personalzuständigkeit<br />
GR’in Lemle stellte den Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung<br />
in Sachen Personalzuständigkeit aufgrund der aktuellen Gesetzeslage<br />
in der Bayerischen <strong>Gemeinde</strong>ordnung. Die Verwaltung<br />
wurde mit der Umsetzung dieser Änderung beauftragt.<br />
b) Diverse Anregungen aus dem Gremium<br />
Über ein umgefahrenes Schild beim Pendlerparkplatz in Geisenhausen<br />
berichtete GR’in Frühtrunk. Auch auf die noch ausstehende<br />
Straßenreparatur aufgrund eines Wasserrohrbruches<br />
in der Auenstraße/Geisenhausen wies sie hin.<br />
GR Brummer regte an, die <strong>Gemeinde</strong>verbindungsstraße in Ampertshausen/Kiesabbau<br />
Knorr durch den Bauhof prüfen zu lassen,<br />
da diese auch etliche Mängel aufweise.<br />
GR Siebler informierte über einen „lärmenden“ Kanaldeckel in<br />
Niederthann bei dem Anwesen Hausnummer 10. Dieser sollte<br />
baldmöglichst höher gesetzt werden.<br />
Über noch abzutransportierendes Material aufgrund des Ban -<br />
kettabschiebens durch den Bauhof entlang der Straße von<br />
Niederthann zur Bundesautobahn berichtete GR Zellner.<br />
Auf die noch ausstehende Anpflanzung beim Radweg von<br />
<strong>Schweitenkirchen</strong> nach Preinersdorf (beim Anwesen Koblofsky)<br />
informierte GR Müller.<br />
GR Kieferl wies auf das noch anzubringende Autobahneinfahrtsschild<br />
(Richtung Ingolstadt/Nürnberg) hin. In diesem Zu -<br />
sam men hang erinnerte GR Siebler an die noch nicht reparierte<br />
BAB-Brücke (BAB-Überquerung der Staatsstraße 2045) im<br />
Bereich dieser Einfahrt. Die Verwaltung wird zu einem dementsprechenden<br />
Schreiben an die Autobahndirektion beauftragt.<br />
Die Tiefersetzung eines Grenzsteines beim Fußballplatz in Güntersdorf<br />
bei der Siedlung Bergfeld (in der Nähe des Grundstückes<br />
Kappelmeier) wurde von GR’in Frank angeregt.<br />
Über diverse Mängel (Risse) an der <strong>Gemeinde</strong>verbindungsstraße<br />
von Niederthann zur Entlastungsstraße und der GV-Straße von<br />
Niederthann nach Entrischenbrunn berichtete GR Geier. Auf<br />
Querrisse in der GV-Straße von Ampertshausen nach Preinersdorf<br />
wies GR Brummer hin. Diese sollen durch den Bauhof<br />
beseitigt werden.<br />
Am 24. April tage der <strong>Gemeinde</strong>rat das<br />
nächste Mal.<br />
Erlass der 1. Änderungsatzung zur Geschäftsordnung der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schweitenkirchen</strong>; Neuregelung der Personalzuständigkeiten<br />
Um die Personalzuständigkeit des 1. Bürgermeisters und des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
gemäß der aktuellen Gesetzgebung anzupassen, wurde<br />
die nachfolgende Änderungssatzung zur Geschäftsordnung<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schweitenkirchen</strong> erlassen:<br />
1. Änderungssatzung zur Geschäftsordnung der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Schweitenkirchen</strong> gem. Art. 45 Abs. 1 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />
(GO)<br />
§ 1<br />
§ 3 Nr. 3 (Sonstige vom <strong>Gemeinde</strong>rat vorbehaltene Angelegenheiten)<br />
erhält die nachfolgende neue Fassung:<br />
Entscheidung über Ernennung, Beförderung, Abordnung, Versetzung,<br />
Ruhestandsversetzung, Altersteilzeit und Entlassung der<br />
Beamten ab der Besoldungsgruppe A9 und die Entscheidung über<br />
Einstellung, Höhergruppierung und Entlassung der Beschäftigten<br />
ab Entgeltgruppe 9 TVöD<br />
§ 2<br />
§ 8 Abs. 1 Nr. 3 Personalausschuss (Ständige Ausschüsse) erhält<br />
die nachfolgende neue Fassung:<br />
Personalangelegenheiten der gemeindlichen Beamten ab Besoldungsgruppe<br />
A9 und Beschäftigten ab Entgeltgruppe 9 mit Ausnahme<br />
der Bürgermeister und der berufsmäßigen <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder;<br />
die Befugnisse nach Art. 43 Abs. 1 Satz 1 GO werden<br />
insoweit hiermit vom <strong>Gemeinde</strong>rat übertragen (Art. 43 Abs.1<br />
Satz 2 GO)<br />
§ 3<br />
§ <strong>12</strong> Abs. 1 Nr. 5 (Einzelne Aufgaben des ersten Bürgermeisters)<br />
erhält die nachfolgende neue Fassung:<br />
Entscheidung über Ernennung, Beförderung, Abordnung, Versetzung,<br />
Ruhestandsversetzung, Altersteilzeit und Entlassung der<br />
Beamten bis zur Besoldungsgruppe A8 und über die Einstellung,<br />
Höhergruppierung und Entlassung von Beschäftigten der Entgeltgruppen<br />
1 bis 8 TVöD.<br />
§ 4<br />
§ <strong>12</strong> Abs. 2 Nr. 1 b) (Einzelne Aufgaben des ersten Bürgermeisters)<br />
wird angefügt:<br />
die Genehmigung von Nebentätigkeiten.<br />
§ 5 In-Kraft-Treten<br />
Diese 1. Änderungssatzung zur Geschäftsordnung tritt am 01.05.<br />
20<strong>12</strong> in Kraft.<br />
Abstimmungsergebnis: 16:0<br />
Einrichtung einer 2. Gruppe im Kindergarten St. Emmeram in<br />
Geisenhausen<br />
Der Vorsitzende konnte zu diesem Sachverhalt Frau Umschaden<br />
als Kindergartenleiterin des Kindergarten St. Johannes begrüßen.<br />
Frau Umschaden und Frau Kaindl (in Ihrer Eigenschaft als Kindergartenleiterin<br />
des kirchlichen Kindergartens St. Emmeram) erläuterten<br />
den Anwesenden die derzeitige Betreuungssituation.<br />
Demnach könnten aufgrund der kürzlich vorgenommen ver -<br />
bindlichen Betreuungsanmeldungen für das Kindergartenjahr<br />
20<strong>12</strong>/2013, 14 Kindergartenkinder und 7 Krippenkinder nicht mehr<br />
aufgenommen werden und die bestehende Betreuung befindet<br />
sich im grenzwärtigen Bereich (Ausschöpfung der bestehenden<br />
Gruppenstärken auf das Maximum). Aufgrund dieser aktuellen<br />
Anmeldesituation für das Kindergartenjahr 20<strong>12</strong>/2013 ist die Einrichtung<br />
einer weiteren Kindergartengruppe unumgänglich, so Vogler.<br />
Um nun die bereits genehmigte Betreuung im Kindergarten