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Schweitenkirchen 2_12_Schweitenkirchen 2_12 - Gemeinde ...

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Juni 20<strong>12</strong> <strong>Schweitenkirchen</strong>er Rundschau Seite 7<br />

sind die WC-Sitze noch nicht beinhaltet. Der Einbau dieser Tiefspül-WC`s<br />

soll durch den Bauhof erfolgen.<br />

In diesem Zusammenhang wurde von GR’in Frank der Antrag<br />

unterbreitet, die beiden Toiletten im unteren Geschoss u.U. zu<br />

einem behindertengerechten WC umzubauen. Der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

beschloss deshalb, nur die Toiletten im Obergeschoss auszuwechseln<br />

und für ein evtl. behindertengerechtes WC dementsprechende<br />

Angebote einzuholen.<br />

Abstimmungsergebnis: 15:0<br />

Winterdienst im OT Geisenhausen; Antrag auf Erhöhung<br />

Da die Energiekosten in den letzten Jahren sich erheblich erhöht<br />

haben, wurden die Abrechnungssätze des Maschinenrings, der<br />

u.a. auch Grundlage für den Winterdienst in Geisenhausen ist,<br />

angehoben. Dem <strong>Gemeinde</strong>rat liegt nun ein Erhöhungsantrag vom<br />

02.04.20<strong>12</strong> des Landwirtes Ostler vor, der mit dem Winterdienst<br />

in Geisenhausen beauftragt ist. Hierin beantragt er die Erhöhung<br />

des Stundensatzes von bisher 45 Euro auf 50 Euro ab dem Winter<br />

2011/20<strong>12</strong>. Diese Erhöhung läuft konform mit der Erhöhung<br />

des Maschinenringsatzes für vergleichbare Traktorenstunden (Erhöhung<br />

um 5 €/Stdn.).<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss die beantragte Erhöhung des Stundensatzes<br />

von 45 Euro auf nunmehr 50 Euro.<br />

Abstimmungsergebnis: 14:0<br />

(ohne GR Ostler gem. Art. 49 GO)<br />

Bekanntgaben und Anregungen<br />

a) Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung i.S. Personalzuständigkeit<br />

GR’in Lemle stellte den Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung<br />

in Sachen Personalzuständigkeit aufgrund der aktuellen Gesetzeslage<br />

in der Bayerischen <strong>Gemeinde</strong>ordnung. Die Verwaltung<br />

wurde mit der Umsetzung dieser Änderung beauftragt.<br />

b) Diverse Anregungen aus dem Gremium<br />

Über ein umgefahrenes Schild beim Pendlerparkplatz in Geisenhausen<br />

berichtete GR’in Frühtrunk. Auch auf die noch ausstehende<br />

Straßenreparatur aufgrund eines Wasserrohrbruches<br />

in der Auenstraße/Geisenhausen wies sie hin.<br />

GR Brummer regte an, die <strong>Gemeinde</strong>verbindungsstraße in Ampertshausen/Kiesabbau<br />

Knorr durch den Bauhof prüfen zu lassen,<br />

da diese auch etliche Mängel aufweise.<br />

GR Siebler informierte über einen „lärmenden“ Kanaldeckel in<br />

Niederthann bei dem Anwesen Hausnummer 10. Dieser sollte<br />

baldmöglichst höher gesetzt werden.<br />

Über noch abzutransportierendes Material aufgrund des Ban -<br />

kettabschiebens durch den Bauhof entlang der Straße von<br />

Niederthann zur Bundesautobahn berichtete GR Zellner.<br />

Auf die noch ausstehende Anpflanzung beim Radweg von<br />

<strong>Schweitenkirchen</strong> nach Preinersdorf (beim Anwesen Koblofsky)<br />

informierte GR Müller.<br />

GR Kieferl wies auf das noch anzubringende Autobahneinfahrtsschild<br />

(Richtung Ingolstadt/Nürnberg) hin. In diesem Zu -<br />

sam men hang erinnerte GR Siebler an die noch nicht reparierte<br />

BAB-Brücke (BAB-Überquerung der Staatsstraße 2045) im<br />

Bereich dieser Einfahrt. Die Verwaltung wird zu einem dementsprechenden<br />

Schreiben an die Autobahndirektion beauftragt.<br />

Die Tiefersetzung eines Grenzsteines beim Fußballplatz in Güntersdorf<br />

bei der Siedlung Bergfeld (in der Nähe des Grundstückes<br />

Kappelmeier) wurde von GR’in Frank angeregt.<br />

Über diverse Mängel (Risse) an der <strong>Gemeinde</strong>verbindungsstraße<br />

von Niederthann zur Entlastungsstraße und der GV-Straße von<br />

Niederthann nach Entrischenbrunn berichtete GR Geier. Auf<br />

Querrisse in der GV-Straße von Ampertshausen nach Preinersdorf<br />

wies GR Brummer hin. Diese sollen durch den Bauhof<br />

beseitigt werden.<br />

Am 24. April tage der <strong>Gemeinde</strong>rat das<br />

nächste Mal.<br />

Erlass der 1. Änderungsatzung zur Geschäftsordnung der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schweitenkirchen</strong>; Neuregelung der Personalzuständigkeiten<br />

Um die Personalzuständigkeit des 1. Bürgermeisters und des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

gemäß der aktuellen Gesetzgebung anzupassen, wurde<br />

die nachfolgende Änderungssatzung zur Geschäftsordnung<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schweitenkirchen</strong> erlassen:<br />

1. Änderungssatzung zur Geschäftsordnung der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Schweitenkirchen</strong> gem. Art. 45 Abs. 1 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />

(GO)<br />

§ 1<br />

§ 3 Nr. 3 (Sonstige vom <strong>Gemeinde</strong>rat vorbehaltene Angelegenheiten)<br />

erhält die nachfolgende neue Fassung:<br />

Entscheidung über Ernennung, Beförderung, Abordnung, Versetzung,<br />

Ruhestandsversetzung, Altersteilzeit und Entlassung der<br />

Beamten ab der Besoldungsgruppe A9 und die Entscheidung über<br />

Einstellung, Höhergruppierung und Entlassung der Beschäftigten<br />

ab Entgeltgruppe 9 TVöD<br />

§ 2<br />

§ 8 Abs. 1 Nr. 3 Personalausschuss (Ständige Ausschüsse) erhält<br />

die nachfolgende neue Fassung:<br />

Personalangelegenheiten der gemeindlichen Beamten ab Besoldungsgruppe<br />

A9 und Beschäftigten ab Entgeltgruppe 9 mit Ausnahme<br />

der Bürgermeister und der berufsmäßigen <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder;<br />

die Befugnisse nach Art. 43 Abs. 1 Satz 1 GO werden<br />

insoweit hiermit vom <strong>Gemeinde</strong>rat übertragen (Art. 43 Abs.1<br />

Satz 2 GO)<br />

§ 3<br />

§ <strong>12</strong> Abs. 1 Nr. 5 (Einzelne Aufgaben des ersten Bürgermeisters)<br />

erhält die nachfolgende neue Fassung:<br />

Entscheidung über Ernennung, Beförderung, Abordnung, Versetzung,<br />

Ruhestandsversetzung, Altersteilzeit und Entlassung der<br />

Beamten bis zur Besoldungsgruppe A8 und über die Einstellung,<br />

Höhergruppierung und Entlassung von Beschäftigten der Entgeltgruppen<br />

1 bis 8 TVöD.<br />

§ 4<br />

§ <strong>12</strong> Abs. 2 Nr. 1 b) (Einzelne Aufgaben des ersten Bürgermeisters)<br />

wird angefügt:<br />

die Genehmigung von Nebentätigkeiten.<br />

§ 5 In-Kraft-Treten<br />

Diese 1. Änderungssatzung zur Geschäftsordnung tritt am 01.05.<br />

20<strong>12</strong> in Kraft.<br />

Abstimmungsergebnis: 16:0<br />

Einrichtung einer 2. Gruppe im Kindergarten St. Emmeram in<br />

Geisenhausen<br />

Der Vorsitzende konnte zu diesem Sachverhalt Frau Umschaden<br />

als Kindergartenleiterin des Kindergarten St. Johannes begrüßen.<br />

Frau Umschaden und Frau Kaindl (in Ihrer Eigenschaft als Kindergartenleiterin<br />

des kirchlichen Kindergartens St. Emmeram) erläuterten<br />

den Anwesenden die derzeitige Betreuungssituation.<br />

Demnach könnten aufgrund der kürzlich vorgenommen ver -<br />

bindlichen Betreuungsanmeldungen für das Kindergartenjahr<br />

20<strong>12</strong>/2013, 14 Kindergartenkinder und 7 Krippenkinder nicht mehr<br />

aufgenommen werden und die bestehende Betreuung befindet<br />

sich im grenzwärtigen Bereich (Ausschöpfung der bestehenden<br />

Gruppenstärken auf das Maximum). Aufgrund dieser aktuellen<br />

Anmeldesituation für das Kindergartenjahr 20<strong>12</strong>/2013 ist die Einrichtung<br />

einer weiteren Kindergartengruppe unumgänglich, so Vogler.<br />

Um nun die bereits genehmigte Betreuung im Kindergarten

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