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Schweitenkirchen 2_12_Schweitenkirchen 2_12 - Gemeinde ...

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Seite 8 <strong>Schweitenkirchen</strong>er Rundschau Juni 20<strong>12</strong><br />

St. Emmeram mit der Einrichtung einer zweiten Gruppe wahrnehmen<br />

zu können, einigte sich das Gremium auf die nachfolgenden<br />

Beschlüsse:<br />

a) Betreuungsbedarf:<br />

1) Bestandsfeststellung (IST)<br />

Gemeindlicher Kindergarten St. Johannes <strong>Schweitenkirchen</strong><br />

Kindergartenkinder 104 Kinder (Bescheid LRA vom 18.03.2011).<br />

Kirchlicher Kindergarten St. Emmeram Geisenhausen<br />

2 Ganztagesgruppen mit insgesamt bis zu 50 Kindern;<br />

anstelle einer Ganztagesgruppe können bis zu 2 Halbtagesgruppen<br />

(max. je Gruppe 25 Kinder) geführt werden (Bescheid LRA<br />

vom 13.10.93)<br />

Qualifizierte Kindertagspflege Landkreis Pfaffenhofen<br />

<strong>12</strong> anerkannte Plätze in der qual. Kindertagespflege des Landkreises<br />

2) Bedarfsermittlung (SOLL)<br />

Aufgrund der vorliegenden verbindlichen Anmeldungen zu den<br />

bereits belegten Betreuungsplätzen (14 Kindergartenkinder) wurde<br />

der nachfolgende Betreuungsbedarf festgestellt:<br />

Für den gemeindlichen Kindergarten St. Johannes<br />

in <strong>Schweitenkirchen</strong>:<br />

Kinder von 3 – 6 Jahre:<br />

Betreuungszeit von 7.30 bis 16.30 Uhr / 8 – 9 Stunden:<br />

104 Kinder<br />

Für den kirchlichen Kindergarten St. Emmeram<br />

in Geisenhausen:<br />

Kinder von 3 – 6 Jahre<br />

Betreuungszeit von 7.30 bis 16.30 Uhr/ 8 – 9 Stunden:<br />

50 Kinder<br />

3) Bedürfnisabfrage<br />

Die Bedürfnisabfrage resultiert aufgrund der Elternbefragung vom<br />

22.<strong>12</strong>.2008 bis einschließlich 01.02.2009 und den vorliegenden<br />

zusätzlichen 14 verbindlichen Anmeldungen zur Betreuung im<br />

Kindergarten, die aufgrund der Belegung nach dem derzeitigen<br />

Stand nicht bedient werden können.<br />

4) Anerkennung der Bedarfsnotwendigkeit konkreter Plätze<br />

und Ausbaustufen<br />

Für den gemeindlichen Kindergarten St. Johannes<br />

in <strong>Schweitenkirchen</strong>:<br />

Kinder von 3 – 6 Jahre (Kindergarten):<br />

Für eine Betreuung dieser Kinder im gemeindlichen Kindergarten<br />

wird von Seiten der <strong>Gemeinde</strong> ein Bedarf von mindestens 104<br />

Kindern anerkannt.<br />

Betreuungszeit von 7.30 bis 16.30 Uhr / 8 – 9 Stunden<br />

(104 Kinder)<br />

(freitags bis 15.00 Uhr)<br />

Für den kirchlichen Kindergarten St. Emmeram<br />

in Geisenhausen:<br />

Kinder von 3 – 6 Jahre (Kindergarten):<br />

Für eine Betreuung dieser Kinder im kirchlichen Kindergarten wird<br />

von Seiten der <strong>Gemeinde</strong> ein Bedarf von mindestens 50 Kindern<br />

anerkannt.<br />

Betreuungszeit von 7.30 bis 16.30 Uhr / 8 – 9 Stunden<br />

(104 Kinder)<br />

(freitags bis 15.00 Uhr)<br />

Bedarfsplanung<br />

Bestandsverzeichnis/Bedarfsanerkennung Kindertagesstätten<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schweitenkirchen</strong><br />

Einrichtung Platz- Öffnungs- anerkannte<br />

zahl zeit Plätze<br />

Kinder 1 – 3 Jahre <strong>Schweitenkirchen</strong><br />

St. Johannes/Krippe 22 07.30 – 15.00 22<br />

Kinder 3-6 Jahre <strong>Schweitenkirchen</strong><br />

St. Johannes/KiGa 104 07.30 – 16.30 104<br />

Hortbetreuung <strong>Schweitenkirchen</strong><br />

(6 bis 10 Jahre) St. Johannes/KiGa 50 11.00 – 16-30 50<br />

Kinder 3-6 Jahre Geisenhausen<br />

St. Emmeram Kath.KiGa 50 07.30 – 16.30 50<br />

Qualifizierte<br />

Kindertagespflege Landkreis Pfaffenhofen <strong>12</strong> <strong>12</strong><br />

Das Gremium schloss sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung<br />

an.<br />

Abstimmungsergebnis: 16:0<br />

b) Abschluss einer Vereinbarung zur Betriebsträgerschaft mit der<br />

Katholischen Kirchenstiftung Geisenhausen<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat war sich einig, über die Erweiterung der Kinderbetreuung<br />

mit jetzt insgesamt zwei Gruppen eine Vereinbarung<br />

über die Betriebsträgerschaft mit der katholischen Kirchenstiftung<br />

Geisenhausen auf Basis der bisherigen Vereinbarung vom<br />

16.09.1993, vor allem im Hinblick auf eine Übernahme des Betriebskostendefizits<br />

in Höhe von 100% durch die <strong>Gemeinde</strong>, abzuschließen.<br />

Bürgermeister Vogler wurde zu einem dementsprechenden<br />

Vereinbarungsabschluss ermächtigt.<br />

Abstimmungsergebnis: 16:0<br />

c) Evtl. Umbaumaßnahmen und Kauf von Einrichtungsgegenständen<br />

Zum Erwerb der notwendigen Möbel lag dem Gremium ein Angebot<br />

in Höhe von 26.981,58. Euro vor. Dem Erwerb dieser Ausstattungsgegenstände<br />

wurde vom <strong>Gemeinde</strong>rat die Zustimmung<br />

erteilt und der Bürgermeister zur Vergabe – nach Einholung weiterer<br />

Angebote – an den günstigsten Bieter ermächtigt.<br />

Der mit dieser Maßnahme entstehenden überplanmäßigen Ausgaben<br />

wurde die Zustimmung vom Gremium erteilt. Die Deckung<br />

der Ausgaben erfolgt durch eine erhöhte Rücklageentnahme, da<br />

diese erheblich höher ausgefallen ist, wie sie ursprünglich im Haushaltsplan<br />

veranschlagt wurde und den aktuellen Mehreinnahmen<br />

beim Einkommenssteueranteil.<br />

Abstimmungsergebnis: 16:0<br />

d) Energetische Sanierung des Kindergarten St. Emmeram/Geisenhausen<br />

In diesem Zusammenhang wies GR’in Lemle auf die notwendige<br />

energetische Sanierung des Kindergartengebäudes in Geisenhausen<br />

hin. Der Vorsitzende schlug hierzu vor, die aktuellen Energiekosten<br />

(Heizkosten) dem Gremium vorzulegen und eine Sanierung<br />

in den nächsten Haushaltsplänen zu berücksichtigen. Mit<br />

dieser Vorgehensweise bestand im Gremium grundsätzliches Einverständnis.<br />

e) Einrichtung eines „offenen“ Ganztagsschulangebotes an der<br />

Mittelschule <strong>Schweitenkirchen</strong><br />

Über die Einrichtung eines offenen Ganztagsschulangebotes für<br />

die Schüler der 5. bis 9. Klassen der Mittelschule <strong>Schweitenkirchen</strong><br />

wurden die Anwesenden informiert. Hierzu wurde ein<br />

Schreiben der Schulleitung an die <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder zur

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