Stadtbote - Jahnsbach im Erzgebirge
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<strong>Stadtbote</strong> Nr. 12 Seite 5 01. Dezember 2012<br />
SächsStrG mit einer Geldbuße bis zu 500,00 € geahndet<br />
werden.<br />
(3) Das Bundesgesetz über Ordnungswidrigkeiten in<br />
der jeweils gültigen Fassung findet Anwendung; zuständige<br />
Verwaltungsbehörde <strong>im</strong> Sinne des § 36<br />
Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten i.<br />
V. m. § 52 Abs. 3 Nr. 1 SächsStrG ist die Stadt<br />
Thum.<br />
§ 14<br />
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten<br />
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung <strong>im</strong><br />
Amtsblatt der Stadt Thum in Kraft. Gleichzeitig tritt die<br />
Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst<br />
in der Stadt Thum (Straßenreinigungssatzung)<br />
vom 18. Oktober 2001 außer Kraft.<br />
Ausgefertigt:<br />
Thum, den 23.11.2012<br />
Michael Brändel<br />
Bürgermeister<br />
Hinweise nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für<br />
den Freistaat Sachsen (SächsGemO):<br />
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 Sächs.GemO gelten Satzungen,<br />
die unter Verletzung von Verfahrens- bzw. Formvorschriften<br />
der SächsGemO zustande gekommen sind, ein<br />
Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an<br />
gültig zustande gekommen.<br />
Dies gilt nicht, wenn<br />
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft<br />
erfolgt ist,<br />
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die<br />
Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung<br />
verletzt worden sind,<br />
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2<br />
wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,<br />
4. vor Ablauf der in Satz 1 genannter Frist<br />
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet<br />
hat oder<br />
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften<br />
gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung<br />
des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen<br />
soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.<br />
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht<br />
worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1<br />
genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend<br />
machen.<br />
Thum, den 23.11.2012<br />
Michael Brändel<br />
Bürgermeister<br />
Anlage zur Straßenreinigungs- und<br />
Winterdienstsatzung<br />
Kategorien:<br />
Straßenreinigung<br />
A Reinigungspflicht der Anlieger und Hinterlieger für<br />
den Gehweg<br />
Reinigungspflicht der Stadt Thum für die Fahrbahn<br />
und Schnittgerinne<br />
B Reinigungspflicht der Anlieger und Hinterlieger für<br />
den Gehweg und Schnittgerinne<br />
Reinigungspflicht der Stadt Thum für die Fahrbahn<br />
C Reinigungspflicht der Anlieger und Hinterlieger bis<br />
zur Fahrbahnmitte<br />
Winterdienst<br />
D Schneeräum- und Streupflicht der Anlieger und Hinterlieger<br />
für den Gehweg<br />
Winterdienst der Stadt Thum für die Fahrbahn<br />
E Schneeräum- und Streupflicht der Anlieger und Hinterlieger<br />
für eine Gehbahn bei nicht vorhandenem<br />
Gehweg<br />
F vollständige Schneeräum- und Streupflicht für Anlieger<br />
und Hinteranlieger