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„Das schreit ja zum Himmel“ Secondhandbasar - Kirkel

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IV. Schlussbestimmungen<br />

§ 16 - Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung<br />

in Kraft.<br />

V. Hinweis auf § 12 Abs. 6 KSVG<br />

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />

zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen<br />

Bekanntmachung als von Anfang an gültig.<br />

<strong>Kirkel</strong>, 15. Februar 2008<br />

Armin Hochlenert, Bürgermeister<br />

Hinweis<br />

Gemäß § 12 Abs. 6 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG<br />

- in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S.<br />

682), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes Nr. 1626 vom<br />

29. August 2007 (Amtsbl. S. 1766), weise ich darauf hin, dass Satzungen,<br />

die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />

des KSVG oder aufgrund des KSVG zustande gekommen sind,<br />

ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an<br />

gültig zustande gekommen gelten.<br />

Dies gilt nicht, wenn<br />

1. die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche<br />

Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,<br />

2. vor Ablauf der Jahresfrist der Bürgermeister dem Beschluss<br />

widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss<br />

beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel<br />

gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der Tatsache, die<br />

den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist.<br />

<strong>Kirkel</strong>, 27. Februar 2008<br />

Der Bürgermeister: A. Hochlenert<br />

Öffnungszeiten im Bürgeramt verbessert<br />

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, ab 01. März 2008 wird die<br />

Kundenfreundlichkeit im Rathaus durch die Ausweitung der Öffnungszeiten<br />

im Bürgeramt weiter verbessert.<br />

Wie schon mehrfach bekannt gemacht, erfolgte Anfang 2007 die<br />

Umorganisation des früheren Ordnungs- und Sozialamtes zu einem<br />

neuen Amt, dem Bürgeramt, das im Erdgeschoss des Rathauses<br />

eingerichtet ist. Hier sind die am häufigsten nachgefragten<br />

Dienstleistungen in unserer Verwaltung zusammengefasst. Es handelt<br />

sich um Dienstleistungen, die früher im Ordnungsamt, Standesamt<br />

und im Sozialbüro angeboten wurden. Näheres ist aus dem<br />

nachfolgend abgedruckten Organigramm des Bürgeramtes zu ersehen.<br />

Neu eingerichtet wurde der sog. Bürgerservice, der in den nebeneinander<br />

liegenden Zimmern 6-8 untergebracht ist. In jedem<br />

dieser Räume ist es möglich, alle in diesem Bereich angebotenen<br />

vielfältigen Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, nämlich<br />

- Einwohnermeldeamt<br />

- Passwesen<br />

- Führerscheinstelle<br />

- Lohnsteuerkarten<br />

- Amtliche Beglaubigungen<br />

- Pol. Führungszeugnisse<br />

- Gewerbezentralregister-Auszüge<br />

- Änderung Kfz-Zulassungspapiere<br />

- Untersuchungsberechtigungsscheine<br />

- An- und Abmeldungen von Müllgefäßen<br />

- Fundamt<br />

- Fischereischeine<br />

An den Türen des Bürgerservice (Zimmer 6-8) weisen Lichtzeichenanlagen<br />

darauf hin, ob die Räume frei oder besetzt sind. Dadurch entstehen<br />

dort kaum mehr Wartezeiten für die Bürgerinnen und Bürger.<br />

Ab 01. März ist das gesamte Bürgeramt nun wie folgt geöffnet:<br />

Montag bis Mittwoch 8.00-12.15 und 13.00-16.00 Uhr<br />

Donnerstag 8.00-12.15 Uhr und 13.00-17.00 Uhr<br />

Freitag 8.00-12.15 Uhr<br />

Außerhalb dieser Öffnungszeiten steht das Bürgeramt den Bürgerinnen<br />

und Bürgern nach Terminabsprache zusätzlich zur Verfügung.<br />

Wenn Sie Bedarf haben, rufen Sie einfach an oder melden<br />

Sie sich per E-Mail. Bitte machen Sie Gebrauch davon!<br />

Die Durchwahlnummern der einzelnen Sachbearbeiter entnehmen<br />

Sie bitte dem nachstehenden Organigramm.<br />

Die Gemeinde können Sie über E-Mail unter folgender Adresse<br />

erreichen: gemeinde@kirkel.de<br />

Die übrigen Ämter der Verwaltung sind wie bisher geöffnet:<br />

Montag bis Freitag 8.00-12.00 und 13.30-16.00 Uhr<br />

Auch hier gilt, dass Sie jederzeit mit dem zuständigen Sachbearbeiter<br />

auch einen Termin außerhalb dieser Öffnungszeiten vereinbaren<br />

können.<br />

Ihr Amin Hochlenert, Bürgermeister<br />

KIRKELER NACHRICHTEN NR. 09/2008 Seite 7

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