„Das schreit ja zum Himmel“ Secondhandbasar - Kirkel
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IV. Schlussbestimmungen<br />
§ 16 - Inkrafttreten<br />
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung<br />
in Kraft.<br />
V. Hinweis auf § 12 Abs. 6 KSVG<br />
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />
zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen<br />
Bekanntmachung als von Anfang an gültig.<br />
<strong>Kirkel</strong>, 15. Februar 2008<br />
Armin Hochlenert, Bürgermeister<br />
Hinweis<br />
Gemäß § 12 Abs. 6 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG<br />
- in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S.<br />
682), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes Nr. 1626 vom<br />
29. August 2007 (Amtsbl. S. 1766), weise ich darauf hin, dass Satzungen,<br />
die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />
des KSVG oder aufgrund des KSVG zustande gekommen sind,<br />
ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an<br />
gültig zustande gekommen gelten.<br />
Dies gilt nicht, wenn<br />
1. die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche<br />
Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,<br />
2. vor Ablauf der Jahresfrist der Bürgermeister dem Beschluss<br />
widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss<br />
beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel<br />
gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der Tatsache, die<br />
den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist.<br />
<strong>Kirkel</strong>, 27. Februar 2008<br />
Der Bürgermeister: A. Hochlenert<br />
Öffnungszeiten im Bürgeramt verbessert<br />
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, ab 01. März 2008 wird die<br />
Kundenfreundlichkeit im Rathaus durch die Ausweitung der Öffnungszeiten<br />
im Bürgeramt weiter verbessert.<br />
Wie schon mehrfach bekannt gemacht, erfolgte Anfang 2007 die<br />
Umorganisation des früheren Ordnungs- und Sozialamtes zu einem<br />
neuen Amt, dem Bürgeramt, das im Erdgeschoss des Rathauses<br />
eingerichtet ist. Hier sind die am häufigsten nachgefragten<br />
Dienstleistungen in unserer Verwaltung zusammengefasst. Es handelt<br />
sich um Dienstleistungen, die früher im Ordnungsamt, Standesamt<br />
und im Sozialbüro angeboten wurden. Näheres ist aus dem<br />
nachfolgend abgedruckten Organigramm des Bürgeramtes zu ersehen.<br />
Neu eingerichtet wurde der sog. Bürgerservice, der in den nebeneinander<br />
liegenden Zimmern 6-8 untergebracht ist. In jedem<br />
dieser Räume ist es möglich, alle in diesem Bereich angebotenen<br />
vielfältigen Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, nämlich<br />
- Einwohnermeldeamt<br />
- Passwesen<br />
- Führerscheinstelle<br />
- Lohnsteuerkarten<br />
- Amtliche Beglaubigungen<br />
- Pol. Führungszeugnisse<br />
- Gewerbezentralregister-Auszüge<br />
- Änderung Kfz-Zulassungspapiere<br />
- Untersuchungsberechtigungsscheine<br />
- An- und Abmeldungen von Müllgefäßen<br />
- Fundamt<br />
- Fischereischeine<br />
An den Türen des Bürgerservice (Zimmer 6-8) weisen Lichtzeichenanlagen<br />
darauf hin, ob die Räume frei oder besetzt sind. Dadurch entstehen<br />
dort kaum mehr Wartezeiten für die Bürgerinnen und Bürger.<br />
Ab 01. März ist das gesamte Bürgeramt nun wie folgt geöffnet:<br />
Montag bis Mittwoch 8.00-12.15 und 13.00-16.00 Uhr<br />
Donnerstag 8.00-12.15 Uhr und 13.00-17.00 Uhr<br />
Freitag 8.00-12.15 Uhr<br />
Außerhalb dieser Öffnungszeiten steht das Bürgeramt den Bürgerinnen<br />
und Bürgern nach Terminabsprache zusätzlich zur Verfügung.<br />
Wenn Sie Bedarf haben, rufen Sie einfach an oder melden<br />
Sie sich per E-Mail. Bitte machen Sie Gebrauch davon!<br />
Die Durchwahlnummern der einzelnen Sachbearbeiter entnehmen<br />
Sie bitte dem nachstehenden Organigramm.<br />
Die Gemeinde können Sie über E-Mail unter folgender Adresse<br />
erreichen: gemeinde@kirkel.de<br />
Die übrigen Ämter der Verwaltung sind wie bisher geöffnet:<br />
Montag bis Freitag 8.00-12.00 und 13.30-16.00 Uhr<br />
Auch hier gilt, dass Sie jederzeit mit dem zuständigen Sachbearbeiter<br />
auch einen Termin außerhalb dieser Öffnungszeiten vereinbaren<br />
können.<br />
Ihr Amin Hochlenert, Bürgermeister<br />
KIRKELER NACHRICHTEN NR. 09/2008 Seite 7