Broschur neu Kopie - Ulrich Stockmann
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18<br />
tung der Kapitalmärkte, Risiken einzugehen<br />
sowie den begrenzten Sicherheiten, die ein<br />
KMU bieten kann, liegen.<br />
Das mittlere Unternehmen ist ein Unternehmen,<br />
das den folgenden Kriterien entspricht:<br />
- Es beschäftigt weniger als<br />
250 Personen,<br />
- hat entweder einen Jahresumsatz von<br />
höchstens 40 Mio. Euro oder eine<br />
Jahresbilanzsumme von höchstens<br />
27 Mio. Euro,<br />
- ist unabhängig.<br />
Ein kleines Unternehmen ist ein Unternehmen,<br />
das den folgenden Kriterien entspricht:<br />
- Es beschäftigt weniger als 50 Personen,<br />
- hat einen Jahresumsatz von höchstens<br />
7 Mio. Euro oder eine Jahresbilanssumme<br />
von höchstens 5 Mio. Euro,<br />
- ist unabhängig.<br />
Die Kriterien gelten für das gesamte Unternehmen<br />
(einschließlich Tochtergesellschaften<br />
in anderen Mitgliedstaaten und außerhalb der<br />
EU).<br />
Beihilfen können für materielle Investitionen<br />
(Grundstücke, Gebäude und Anlagen), für immaterielle<br />
Investitionen (Ausgaben für Technologietransfer)<br />
und für Soft-Beihilfen (Beratung,<br />
Verbreitung von Kenntnissen etc.) gewährt<br />
werden. Die Höchstbeihilfe beträgt in Nichtfördergebieten<br />
15% für kleine und 7,5% für<br />
mittlere Unternehmen. In regionalen Fördergebieten<br />
gem. Art. 87 Abs. 3a) EGV beträgt<br />
die Höchstgrenze 15% und in Fördergebieten<br />
gem. Art. 87 Abs. 3c) EGV 10% zusätzlich zur<br />
regionalen Höchstgrenze von 50%.<br />
Aktuelles Beispiel hierzu ist der Beschluß der<br />
Europäischen Kommission vom 02.03.2000,<br />
die geplante Investitionsbeihilfe in Höhe von<br />
21 Abl. C 368 vom 23.12.1994 und Abl. C 283 vom 19.09.1997<br />
49,91 Mio. DM für ein Werk des Kunstfaserherstellers<br />
Delon Filament GmbH in Rudolstadt<br />
(Thüringen) zu genehmigen. Die<br />
Maßnahme soll dem Unternehmen helfen, die<br />
Produktion von Polyamid-Textilfilamentgarn<br />
nach umfangreichen Investitionen in dem fraglichen<br />
Werk fortzusetzen. Insgesamt belaufen<br />
sich die Investitionskosten des Vorhabens auf<br />
104,384 Mio. DM. Da das Vorhaben eine erhebliche<br />
Verringerung der Produktionskapazitäten<br />
zur Folge hat, und die Beihilfeintensität<br />
im Rahmen der für KMU des Sektors zulässigen<br />
Grenze von 50% bleibt, gelangte die Kommission<br />
in ihrer Untersuchung zu der Feststellung,<br />
daß die Maßnahme den Voraussetzungen<br />
des Beihilfekodexes für die Kunstfaserindustrie<br />
entspricht.<br />
(2.) Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen<br />
für Unternehmen in<br />
Schwierigkeiten<br />
Die Notwendigkeit einer systematischen<br />
Kontrolle von Beihilfen nach einheitlichen Kriterien<br />
vor dem Hintergrund der zunehmenden<br />
Marktöffnung und Marktintegration im Europäischen<br />
Wirtschaftsraum wird bei Beihilfen an<br />
Unternehmen in Schwierigkeiten besonders<br />
deutlich. Beihilfen an zahlungsunfähige oder<br />
kurz vor der Insolvenz stehende Unternehmen<br />
verhindern oder verzögern notwendige strukturelle<br />
Anpassungsprozesse und überwälzen die<br />
Last des Strukturwandels ganz oder teilweise<br />
auf leistungsfähige Unternehmen. Daher sind<br />
diese Beihilfen grundsätzlich negativ zu beurteilen.<br />
Die Leitlinien für die Beurteilung von staatlichen<br />
Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung<br />
von Unternehmen in Schwierigkeiten 21<br />
nennen jedoch verschiedene Voraussetzungen,<br />
unter denen Beihilfen genehmigungsfähig<br />
sind.<br />
Rettungsbeihilfen (sie verschaffen dem Unternehmen<br />
eine kurze Atempause von im allgemeinen<br />
höchstens sechs Monaten, während