Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land
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<strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong> - 10 - Ausgabe 46/2012<br />
5. Teiländerung 10 zum Flächennutzungsplan 2006 (Bereich Contwig,<br />
Maßweiler Straße);<br />
5.1 Zustimmung zum Planentwurf<br />
Gegenstand der Planung ist Darstellung gemischter Bauflächen zur<br />
Ansiedlung eines Gewerbebetriebes im Bereich der Maßweiler Straße<br />
in der Gemarkung Contwig (ehemalige Neuapostolische Kirche). Im<br />
Parallelverfahren betreibt die Ortsgemeinde Contwig die Aufstellung<br />
des Bebauungsplanes „Zeitersweg, 1. Erweiterung“.<br />
Im Auftrag des Vorhabenträgers hat das Planungsbüro Bachtler,<br />
Böhme und Partner, Kaiserslautern, die Planentwürfe zur Teiländerung<br />
10 des Flächennutzungsplanes vorgelegt. Die frühzeitige Beteiligung<br />
der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB<br />
ist derzeit noch in Gange.<br />
Zur Fortführung des Verfahrens ist die öffentliche Auslegung nach §<br />
3 Abs. 2 BauGB sowie das Einholen der Stellungnahmen der Behörden<br />
und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.<br />
Zuvor hat der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat eine Entwurfsfassung zu<br />
beschließen und diese für die öffentliche Auslegung zu bestimmen.<br />
Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat stimmt dem vorliegenden Entwurf der<br />
Teiländerung 10 des Flächennutzungsplanes 2006, bestehend aus<br />
Planzeichnung und Begründung zu. und bestimmt diesen für die<br />
öffentliche Auslegung sowie für die Beteiligung der Behörden und<br />
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.<br />
5.2 Beschluss über die öffentliche Auslegung<br />
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf des Bauleitplanes mit<br />
Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen,<br />
bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer<br />
eines Monats öffentlich auszulegen. Der Rat hat über die Auslegung<br />
zu beschließen. Parallel zur Auslegung erfolgt die Beteiligung der<br />
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs.<br />
2 BauGB.<br />
Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat beschließt die öffentliche Auslegung für<br />
den Entwurf der vorliegenden Teiländerung 10 zum Flächennutzungsplan<br />
2006 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.<br />
6. Teilfortschreibung des <strong>Land</strong>esentwicklungsprogrammes (LEP<br />
IV); Stellungnahme der <strong>Verbandsgemeinde</strong> zum überarbeiteten<br />
Entwurf der <strong>Land</strong>esregierung<br />
Die <strong>Land</strong>esregierung beabsichtigt die Teilfortschreibung des <strong>Land</strong>esentwicklungsprogrammes<br />
(LEP IV), Kap. 5.2.1 Erneuerbare Energien.<br />
Nach Überarbeitung des Entwurfes führt das Ministerium für<br />
Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und <strong>Land</strong>esplanung jetzt eine 2.<br />
Anhörung durch. Eine etwaige Stellungnahme ist bis zum 30.11.2012<br />
vorzulegen.<br />
Im Rahmen der 1. Anhörung hat der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat bereits am<br />
15.05.2012 den ursprünglichen Entwurf zur Kenntnis genommen und<br />
keine Einwände erhoben.<br />
Reinhold Hohn erklärt für die FDP-Fraktion, dass diese der Teilfortschreibung<br />
des <strong>Land</strong>esentwicklungsprogrammes (LEP IV) nicht<br />
zustimmen wird, da man gegen die Möglichkeit zur Aufstellung von<br />
Windrädern im Pfälzer Wald ist.<br />
Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat nimmt den überarbeiteten Entwurf der<br />
Teilfortschreibung des <strong>Land</strong>esentwicklungsprogrammes (LEP IV) zur<br />
Kenntnis und erhebt keine Einwände.<br />
Hinsichtlich des formulierten Grundsatzes zur Aufstellung von Klimaschutzkonzepten<br />
wird auf das „Integrierte Klimaschutz- und Energiekonzept“<br />
verwiesen, das vom <strong>Land</strong>kreis Südwestpfalz gemeinsam<br />
mit den <strong>Verbandsgemeinde</strong>n und Ortsgemeinden im Frühjahr 2012 in<br />
Auftrag gegeben wurde und das derzeit erarbeitet wird.<br />
7. Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)<br />
Bereits in der Sitzung am 15.12.2011 hat der Werksausschuss der<br />
Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts zugestimmt. Aufgabe<br />
der Anstalt soll die Energieversorgung (insbesondere Erzeugung von<br />
Energie aus erneuerbaren Energien) sein. Den verbandsangehörigen<br />
Gemeinden soll eine Beteiligung an der Anstalt ermöglicht werden.<br />
Die Energieversorgung sowie die Energiegewinnung als Teil der öffentlichen<br />
Daseinsvorsorge fallen grundsätzlich in den Aufgabenbereich<br />
einer jeden Ortsgemeinde. Da die einzelnen Gemeinden aber zu klein<br />
sind, um die Aufgaben selbst zu erledigen, macht eine Bündelung auf<br />
der Ebene <strong>Verbandsgemeinde</strong> in einer gemeinsamen Organisationseinheit<br />
(z. B. Anstalt des öffentlichen Rechts) Sinn, um im Rahmen<br />
einer Solidargemeinschaft Projekte mit hohen Investitionen durchführen<br />
zu können.<br />
Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat beschließt:<br />
1. Der Gründung einer Gesellschaft (z. B. Anstalt des öffentlichen<br />
Rechts) mit der Aufgabe Energieversorgung (insbesondere Erzeugung<br />
von Energie aus erneuerbaren Energien) wird grundsätzlich<br />
zugestimmt.<br />
2. Der Bürgermeister wird beauftragt die notwendigen rechtlichen<br />
und tatsächlichen Voraussetzungen zur Gründung einer Gesellschaft<br />
(z. B. Anstalt des öffentlichen Rechts) zu veranlassen und<br />
zur fachlichen Begleitung des Gründungsverfahrens ein Beratungsunternehmen<br />
(z. B. Kommunalberatung Rheinland-Pfalz als<br />
Beratungs- u. Dienstleistungsunternehmen des Gemeinde- und<br />
Städtebundes) zu beauftragen.<br />
8. Nutzungsentschädigung für Feuerwehrhäuser<br />
In seiner Sitzung vom 07.09.2006 hatte der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat<br />
beschlossen, die Nutzungsentschädigung für die Betriebs- und Unterhaltungskosten<br />
für die durch die Feuerwehr genutzten Unterkünfte in<br />
Battweiler, Dellfeld, Dietrichingen, Großbundenbach, Großsteinhausen,<br />
Käshofen, Kleinbundenbach, Mauschbach, Riedelberg, Rosenkopf,<br />
Walshausen und Wiesbach im Zeitabstand von 5 Jahren neu zu<br />
berechnen und festzulegen.<br />
Auf der Grundlage der Aufwendungen für die eigenen Feuerwehrunterkünfte<br />
der <strong>Verbandsgemeinde</strong> in Althornbach, Bechhofen, Contwig,<br />
Hornbach und Kleinsteinhausen, wurde eine Kostenermittlung<br />
durchgeführt und eine monatliche Betriebskostenbelastung von 1,85<br />
€/qm festgestellt. Die bisherige Entschädigung beträgt 1,30 €/qm.<br />
Der bisherige Gesamtaufwand belief sich auf 20.271,84 Euro im Jahr.<br />
Dies bedeutet einen Mehraufwand in Höhe von 8.932,56 Euro / Jahr.<br />
Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat stimmt der Änderung der Aufwandsentschädigung<br />
ab Januar 2011 zu.<br />
9. Beitritt zum Verein „ZukunftsRegion Westpfalz“<br />
Um die Zukunftsfähigkeit der Region Westpfalz zu verbessern, kooperiert<br />
die Planungsgemeinschaft Westpfalz auf Ebene der Regionalplanung<br />
bereits mit dem Regionalverband Rhein-Neckar. Zur Vertiefung<br />
und zum Ausbau dieser Kooperation im Bereich der Regionalentwicklung<br />
wurde der Verein „ZukunftsRegion Westpfalz“ gegründet. Mitglieder<br />
sind u. a. der Bezirksverband Pfalz, die Städte Kaiserslautern,<br />
Pirmasens, <strong>Zweibrücken</strong> und Homburg, die <strong>Land</strong>kreise Donnersbergkreis,<br />
Kaiserslautern, Kusel und Südwestpfalz sowie die <strong>Verbandsgemeinde</strong>n<br />
Eisenberg, Kusel, <strong>Land</strong>stuhl, Otterbach und Winnweiler.<br />
Zweck des Vereins ist die Stärkung der Zukunftsfähigkeit der Region<br />
Westpfalz insbesondere<br />
- durch Zusammenführen von Netzwerken und Akteuren u. a.<br />
aus Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung, Politik, Kultur und<br />
Sport durch die themenübergreifende Koordination, Identifizierung<br />
von Kooperationspotenzialen sowie die Initiierung,<br />
Durchführung oder Unterstützung von hierzu zweckdienlichen<br />
Projekten<br />
- durch Kooperation mit den Nachbarregionen<br />
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 250,00 EUR.<br />
Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat beschließt dem Verein „ZukunftsRegion<br />
Westpfalz“ beizutreten.<br />
10. Übertragung von Aufgaben nach dem Personenstandsgesetz<br />
auf den Zweckverband für Informationstechnologie und Datenverarbeitung<br />
der Kommunen in Rheinland Pfalz (ZIDKOR)<br />
Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat stimmt der Übertragung der hoheitlichen<br />
Aufgabe „Betrieb des elektronischen Personenstandsregisters und<br />
des Sicherungsregisters sowie den Betrieb des elektronischen Nachrichtenverkehrs“<br />
zum nächst möglichen Zeitpunkt auf den Zweckverband<br />
ZIDKOR und dem Abschluss folgender Zweckvereinbarung zu:<br />
11. Zweckvereinbarung mit der Stadt <strong>Zweibrücken</strong> zur Übertragung<br />
von Aufgaben nach dem Gesetz über die Änderung von<br />
Familiennamen und Vornamen<br />
Durch Artikel 27 des Zweiten <strong>Land</strong>esgesetzes zur Kommunal- und<br />
Verwaltungsreform vom 28. September 2010 wurde die Zuständigkeit<br />
gem. § 1 der <strong>Land</strong>esverordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten<br />
nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen<br />
von der Kreisverwaltung auf die <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
übertragen. Im Hinblick auf die geringe Zahl von Arbeitsvorgängen<br />
dieser Art, die auf eine <strong>Verbandsgemeinde</strong> entfallen, soll die Aufgabenwahrnehmung<br />
auf die Stadt <strong>Zweibrücken</strong> übertragen, die diese<br />
für die <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong> eigenverantwortlich<br />
mit wahrnimmt. Hierfür soll die Stadt <strong>Zweibrücken</strong> einen<br />
jährlichen Pauschalbetrag in Höhe von 200,00 € erhalten.<br />
Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat stimmt dem Abschluss der Zweckvereinbarung<br />
mit der Stadt <strong>Zweibrücken</strong> zu.<br />
12. Überörtliche Kassenprüfung; Unterrichtung des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates<br />
Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung<br />
Südwestpfalz hat am 08.05.2012 eine unvermutete überörtliche Prüfung<br />
der Kasse (Zahlungsabwicklung) durchgeführt.<br />
Über das Ergebnis der überörtlichen Kassenprüfung ist der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat<br />
gem. § 33 Abs. 1 GemO zu unterrichten. Das Ergebnis<br />
der Prüfung wird durch den Bürgermeister vorgetragen.<br />
Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat nimmt den Prüfbericht zur Kenntnis.<br />
13. Raumordnungsverfahren gem. § 15 ROG in Verbindung mit §<br />
17 LPlG; Errichtung eines Einrichtungshauses der Firma IKEA in<br />
Kaiserslautern<br />
Die Firma IKEA plant im nordwestlichen Stadtgebiet des Oberzentrums<br />
Kaiserslautern, Stadtteil Einsiedlerhof (Bereich Eingang/Parkplätze<br />
Firma Adam Opel AG), die Errichtung eines großflächigen<br />
Einrichtungshauses mit ca. 25.500 qm Verkaufsfläche.<br />
Das geplante Vorhaben soll an einem nicht integrierten Standort<br />
außerhalb der Innenstadt von Kaiserslautern umgesetzt werden,<br />
besitzt überörtliche Bedeutung und ist somit als raumbedeutsam einzustufen.