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Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land

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<strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong> - 10 - Ausgabe 46/2012<br />

5. Teiländerung 10 zum Flächennutzungsplan 2006 (Bereich Contwig,<br />

Maßweiler Straße);<br />

5.1 Zustimmung zum Planentwurf<br />

Gegenstand der Planung ist Darstellung gemischter Bauflächen zur<br />

Ansiedlung eines Gewerbebetriebes im Bereich der Maßweiler Straße<br />

in der Gemarkung Contwig (ehemalige Neuapostolische Kirche). Im<br />

Parallelverfahren betreibt die Ortsgemeinde Contwig die Aufstellung<br />

des Bebauungsplanes „Zeitersweg, 1. Erweiterung“.<br />

Im Auftrag des Vorhabenträgers hat das Planungsbüro Bachtler,<br />

Böhme und Partner, Kaiserslautern, die Planentwürfe zur Teiländerung<br />

10 des Flächennutzungsplanes vorgelegt. Die frühzeitige Beteiligung<br />

der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB<br />

ist derzeit noch in Gange.<br />

Zur Fortführung des Verfahrens ist die öffentliche Auslegung nach §<br />

3 Abs. 2 BauGB sowie das Einholen der Stellungnahmen der Behörden<br />

und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.<br />

Zuvor hat der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat eine Entwurfsfassung zu<br />

beschließen und diese für die öffentliche Auslegung zu bestimmen.<br />

Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat stimmt dem vorliegenden Entwurf der<br />

Teiländerung 10 des Flächennutzungsplanes 2006, bestehend aus<br />

Planzeichnung und Begründung zu. und bestimmt diesen für die<br />

öffentliche Auslegung sowie für die Beteiligung der Behörden und<br />

sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.<br />

5.2 Beschluss über die öffentliche Auslegung<br />

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf des Bauleitplanes mit<br />

Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen,<br />

bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer<br />

eines Monats öffentlich auszulegen. Der Rat hat über die Auslegung<br />

zu beschließen. Parallel zur Auslegung erfolgt die Beteiligung der<br />

Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs.<br />

2 BauGB.<br />

Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat beschließt die öffentliche Auslegung für<br />

den Entwurf der vorliegenden Teiländerung 10 zum Flächennutzungsplan<br />

2006 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.<br />

6. Teilfortschreibung des <strong>Land</strong>esentwicklungsprogrammes (LEP<br />

IV); Stellungnahme der <strong>Verbandsgemeinde</strong> zum überarbeiteten<br />

Entwurf der <strong>Land</strong>esregierung<br />

Die <strong>Land</strong>esregierung beabsichtigt die Teilfortschreibung des <strong>Land</strong>esentwicklungsprogrammes<br />

(LEP IV), Kap. 5.2.1 Erneuerbare Energien.<br />

Nach Überarbeitung des Entwurfes führt das Ministerium für<br />

Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und <strong>Land</strong>esplanung jetzt eine 2.<br />

Anhörung durch. Eine etwaige Stellungnahme ist bis zum 30.11.2012<br />

vorzulegen.<br />

Im Rahmen der 1. Anhörung hat der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat bereits am<br />

15.05.2012 den ursprünglichen Entwurf zur Kenntnis genommen und<br />

keine Einwände erhoben.<br />

Reinhold Hohn erklärt für die FDP-Fraktion, dass diese der Teilfortschreibung<br />

des <strong>Land</strong>esentwicklungsprogrammes (LEP IV) nicht<br />

zustimmen wird, da man gegen die Möglichkeit zur Aufstellung von<br />

Windrädern im Pfälzer Wald ist.<br />

Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat nimmt den überarbeiteten Entwurf der<br />

Teilfortschreibung des <strong>Land</strong>esentwicklungsprogrammes (LEP IV) zur<br />

Kenntnis und erhebt keine Einwände.<br />

Hinsichtlich des formulierten Grundsatzes zur Aufstellung von Klimaschutzkonzepten<br />

wird auf das „Integrierte Klimaschutz- und Energiekonzept“<br />

verwiesen, das vom <strong>Land</strong>kreis Südwestpfalz gemeinsam<br />

mit den <strong>Verbandsgemeinde</strong>n und Ortsgemeinden im Frühjahr 2012 in<br />

Auftrag gegeben wurde und das derzeit erarbeitet wird.<br />

7. Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)<br />

Bereits in der Sitzung am 15.12.2011 hat der Werksausschuss der<br />

Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts zugestimmt. Aufgabe<br />

der Anstalt soll die Energieversorgung (insbesondere Erzeugung von<br />

Energie aus erneuerbaren Energien) sein. Den verbandsangehörigen<br />

Gemeinden soll eine Beteiligung an der Anstalt ermöglicht werden.<br />

Die Energieversorgung sowie die Energiegewinnung als Teil der öffentlichen<br />

Daseinsvorsorge fallen grundsätzlich in den Aufgabenbereich<br />

einer jeden Ortsgemeinde. Da die einzelnen Gemeinden aber zu klein<br />

sind, um die Aufgaben selbst zu erledigen, macht eine Bündelung auf<br />

der Ebene <strong>Verbandsgemeinde</strong> in einer gemeinsamen Organisationseinheit<br />

(z. B. Anstalt des öffentlichen Rechts) Sinn, um im Rahmen<br />

einer Solidargemeinschaft Projekte mit hohen Investitionen durchführen<br />

zu können.<br />

Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat beschließt:<br />

1. Der Gründung einer Gesellschaft (z. B. Anstalt des öffentlichen<br />

Rechts) mit der Aufgabe Energieversorgung (insbesondere Erzeugung<br />

von Energie aus erneuerbaren Energien) wird grundsätzlich<br />

zugestimmt.<br />

2. Der Bürgermeister wird beauftragt die notwendigen rechtlichen<br />

und tatsächlichen Voraussetzungen zur Gründung einer Gesellschaft<br />

(z. B. Anstalt des öffentlichen Rechts) zu veranlassen und<br />

zur fachlichen Begleitung des Gründungsverfahrens ein Beratungsunternehmen<br />

(z. B. Kommunalberatung Rheinland-Pfalz als<br />

Beratungs- u. Dienstleistungsunternehmen des Gemeinde- und<br />

Städtebundes) zu beauftragen.<br />

8. Nutzungsentschädigung für Feuerwehrhäuser<br />

In seiner Sitzung vom 07.09.2006 hatte der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat<br />

beschlossen, die Nutzungsentschädigung für die Betriebs- und Unterhaltungskosten<br />

für die durch die Feuerwehr genutzten Unterkünfte in<br />

Battweiler, Dellfeld, Dietrichingen, Großbundenbach, Großsteinhausen,<br />

Käshofen, Kleinbundenbach, Mauschbach, Riedelberg, Rosenkopf,<br />

Walshausen und Wiesbach im Zeitabstand von 5 Jahren neu zu<br />

berechnen und festzulegen.<br />

Auf der Grundlage der Aufwendungen für die eigenen Feuerwehrunterkünfte<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong> in Althornbach, Bechhofen, Contwig,<br />

Hornbach und Kleinsteinhausen, wurde eine Kostenermittlung<br />

durchgeführt und eine monatliche Betriebskostenbelastung von 1,85<br />

€/qm festgestellt. Die bisherige Entschädigung beträgt 1,30 €/qm.<br />

Der bisherige Gesamtaufwand belief sich auf 20.271,84 Euro im Jahr.<br />

Dies bedeutet einen Mehraufwand in Höhe von 8.932,56 Euro / Jahr.<br />

Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat stimmt der Änderung der Aufwandsentschädigung<br />

ab Januar 2011 zu.<br />

9. Beitritt zum Verein „ZukunftsRegion Westpfalz“<br />

Um die Zukunftsfähigkeit der Region Westpfalz zu verbessern, kooperiert<br />

die Planungsgemeinschaft Westpfalz auf Ebene der Regionalplanung<br />

bereits mit dem Regionalverband Rhein-Neckar. Zur Vertiefung<br />

und zum Ausbau dieser Kooperation im Bereich der Regionalentwicklung<br />

wurde der Verein „ZukunftsRegion Westpfalz“ gegründet. Mitglieder<br />

sind u. a. der Bezirksverband Pfalz, die Städte Kaiserslautern,<br />

Pirmasens, <strong>Zweibrücken</strong> und Homburg, die <strong>Land</strong>kreise Donnersbergkreis,<br />

Kaiserslautern, Kusel und Südwestpfalz sowie die <strong>Verbandsgemeinde</strong>n<br />

Eisenberg, Kusel, <strong>Land</strong>stuhl, Otterbach und Winnweiler.<br />

Zweck des Vereins ist die Stärkung der Zukunftsfähigkeit der Region<br />

Westpfalz insbesondere<br />

- durch Zusammenführen von Netzwerken und Akteuren u. a.<br />

aus Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung, Politik, Kultur und<br />

Sport durch die themenübergreifende Koordination, Identifizierung<br />

von Kooperationspotenzialen sowie die Initiierung,<br />

Durchführung oder Unterstützung von hierzu zweckdienlichen<br />

Projekten<br />

- durch Kooperation mit den Nachbarregionen<br />

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 250,00 EUR.<br />

Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat beschließt dem Verein „ZukunftsRegion<br />

Westpfalz“ beizutreten.<br />

10. Übertragung von Aufgaben nach dem Personenstandsgesetz<br />

auf den Zweckverband für Informationstechnologie und Datenverarbeitung<br />

der Kommunen in Rheinland Pfalz (ZIDKOR)<br />

Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat stimmt der Übertragung der hoheitlichen<br />

Aufgabe „Betrieb des elektronischen Personenstandsregisters und<br />

des Sicherungsregisters sowie den Betrieb des elektronischen Nachrichtenverkehrs“<br />

zum nächst möglichen Zeitpunkt auf den Zweckverband<br />

ZIDKOR und dem Abschluss folgender Zweckvereinbarung zu:<br />

11. Zweckvereinbarung mit der Stadt <strong>Zweibrücken</strong> zur Übertragung<br />

von Aufgaben nach dem Gesetz über die Änderung von<br />

Familiennamen und Vornamen<br />

Durch Artikel 27 des Zweiten <strong>Land</strong>esgesetzes zur Kommunal- und<br />

Verwaltungsreform vom 28. September 2010 wurde die Zuständigkeit<br />

gem. § 1 der <strong>Land</strong>esverordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten<br />

nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen<br />

von der Kreisverwaltung auf die <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

übertragen. Im Hinblick auf die geringe Zahl von Arbeitsvorgängen<br />

dieser Art, die auf eine <strong>Verbandsgemeinde</strong> entfallen, soll die Aufgabenwahrnehmung<br />

auf die Stadt <strong>Zweibrücken</strong> übertragen, die diese<br />

für die <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong> eigenverantwortlich<br />

mit wahrnimmt. Hierfür soll die Stadt <strong>Zweibrücken</strong> einen<br />

jährlichen Pauschalbetrag in Höhe von 200,00 € erhalten.<br />

Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat stimmt dem Abschluss der Zweckvereinbarung<br />

mit der Stadt <strong>Zweibrücken</strong> zu.<br />

12. Überörtliche Kassenprüfung; Unterrichtung des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates<br />

Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung<br />

Südwestpfalz hat am 08.05.2012 eine unvermutete überörtliche Prüfung<br />

der Kasse (Zahlungsabwicklung) durchgeführt.<br />

Über das Ergebnis der überörtlichen Kassenprüfung ist der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat<br />

gem. § 33 Abs. 1 GemO zu unterrichten. Das Ergebnis<br />

der Prüfung wird durch den Bürgermeister vorgetragen.<br />

Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat nimmt den Prüfbericht zur Kenntnis.<br />

13. Raumordnungsverfahren gem. § 15 ROG in Verbindung mit §<br />

17 LPlG; Errichtung eines Einrichtungshauses der Firma IKEA in<br />

Kaiserslautern<br />

Die Firma IKEA plant im nordwestlichen Stadtgebiet des Oberzentrums<br />

Kaiserslautern, Stadtteil Einsiedlerhof (Bereich Eingang/Parkplätze<br />

Firma Adam Opel AG), die Errichtung eines großflächigen<br />

Einrichtungshauses mit ca. 25.500 qm Verkaufsfläche.<br />

Das geplante Vorhaben soll an einem nicht integrierten Standort<br />

außerhalb der Innenstadt von Kaiserslautern umgesetzt werden,<br />

besitzt überörtliche Bedeutung und ist somit als raumbedeutsam einzustufen.

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