Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land
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<strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong> - 12 - Ausgabe 46/2012<br />
Bericht über die Sitzung<br />
des Ortsgemeinderates Bechhofen<br />
vom 29.10.2012<br />
1. Dorfmittelpunkt IV. Bauabschnitt; Mehrausgaben<br />
Die Angelegenheit wurde zur Geltendmachung evtl. Schadenersatzansprüche<br />
den entsprechenden Versicherungen übergeben. Nach<br />
Eingang der Ergebnisse werden diese dem Ortsgemeinderat unverzüglich<br />
vorgelegt.<br />
Auf Weisung der Kommunalaufsicht wird dem Ortsgemeinderat die<br />
Angelegenheit zur Beschlussfassung über die Mehrausgaben vorgelegt.<br />
Eine detaillierte Aufstellung der Kostenmehrung mit Begründung<br />
ist der Einladung zur Sitzung beigefügt.<br />
Die Mehrausgaben betragen insgesamt 142.126,16 €. Bei Erbringung<br />
der ursprünglich vorgesehenen Eigenleistungswerte kann eine Verringerung<br />
der Mehrausgaben um rd. 23.500 € erreicht werden.<br />
Ortsbürgermeister Sefrin gibt Inhalte des Haushaltsgenehmigungsschreibens<br />
der Kreisverwaltung Südwestpfalz vom 04.10.2012<br />
bekannt. Dieses Schreiben wird den Ratsmitgliedern ausgehändigt.<br />
Weiterhin teilt er mit, dass es sich bei der ausgeteilten Vorlage der<br />
Verwaltung zum Haushaltskonsolidierungskonzept lediglich um einen<br />
Vorschlag und nicht um ein ausgearbeitetes Konzept handelt.<br />
Der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Thomas Leiner, stellt fest, dass<br />
die Verantwortlichkeiten für die Mehrkosten bisher noch nicht festgestellt<br />
sind. Seine Fraktion kann deshalb derzeit den Mehrkosten nicht<br />
zustimmen.<br />
Dieter Stephan, Vorsitzender der SPD-Fraktion erklärt, seine Fraktion<br />
werde den Mehrkosten auf keinen Fall zustimmen. Er teilt mit, dass<br />
nach Ansicht seiner Fraktion der Ortsbürgermeister die politische<br />
Verantwortung für die Misere trägt, da er den Ortsgemeinderat nicht<br />
rechtzeitig über die Mehrkosten informiert habe.<br />
Der Vertreter der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung, Karl-Heinz Brügel,<br />
weist den Ortsgemeinderat darauf hin, so lange keine Entscheidung<br />
zu den Mehrkosten getroffen ist, müssen die Arbeiten am Dorfmittelpunkt<br />
still stehen.<br />
Thomas Leiner stellt anschließend für die CDU-Fraktion folgenden<br />
Antrag:<br />
„Für die CDU-Fraktion sind die Prüfung der Verantwortlichkeiten und<br />
Schadensersatzansprüche, die bereits in den Sitzungen des Ortsgemeinderates<br />
vom 30.07. und 16.08.2012 beantragt wurden, bisher<br />
nicht umfassend geklärt. Diese Auffassung vertritt auch die Kreisverwaltung<br />
mit ihrem Schreiben vom 04.10.2012. Aufklärung kann aus<br />
unserer Sicht daher nur eine unabhängige Prüfung durch eine neutrale<br />
Stelle bringen.<br />
Wir beantragen deshalb, bevor durch einen Gemeinderatsbeschluss<br />
eine nachträgliche Genehmigung der Mehrkosten erfolgen kann, eine<br />
umfassende Prüfung durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt<br />
und die, nach unserem Kenntnisstand nur bei der Kreisverwaltung<br />
ansässige, kommunale Rechtsabteilung. Nach Vorlage des Prüfungsergebnisses<br />
und Kenntnis der gewünschten Sachverhalte soll erneut<br />
in der Sache beschieden werden.“<br />
Der Ortsgemeinderat stimmt diesem Antrag zu.<br />
2. Haushaltskonsolidierungskonzept; Vorgehensweise<br />
Die Ratsmitglieder erhalten einen Diskussionsvorschlag der Verwaltung<br />
zur Haushaltskonsolidierung. Ein Teil davon beschäftigt sich mit<br />
der Schließung des Dorfgemeinschaftshauses.<br />
Die SPD-Fraktion stellt in diesem Zusammenhang folgende Anträge:<br />
1. Das Dorfgemeinschaftshaus soll nicht geschlossen und auch<br />
nicht abgerissen werden.<br />
2. Die Dachsanierung am Dorfgemeinschaftshaus ist durchzuführen.<br />
3. Die Baumaßnahme am Dorfmittelpunkt ist zu stoppen, bis Investoren<br />
gefunden werden, die sich einbringen wollen.<br />
Anschließend beschließt der Ortsgemeinderat die Beratung über die<br />
Haushaltskonsolidierung an den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen.<br />
3. Ergänzungswahl zu den Ausschüssen des Ortsgemeinderates<br />
Das Ratsmitglied Angelika Neumann ist aus der Gemeinde Bechhofen<br />
weggezogen. Gemäß § 45 Abs. 1 KWG müssen die Wählbarkeitsvoraussetzungen<br />
während der gesamten Wahlzeit vorliegen. Mit dem<br />
Wegfall ihrer Wählbarkeit verliert das Ratsmitglied das Amt.<br />
Frau Angelika Neumann war Mitglied des Sport- und Kulturausschusses<br />
und Mitglied des Ausschusses für Jugend und Soziales.<br />
Es ist eine Ergänzungswahl nach den Grundsätzen des § 40 Gemeindeordnung<br />
(GemO) durchzuführen.<br />
Das Vorschlagsrecht steht der CDU-Fraktion zu.<br />
Vorgeschlagen und gewählt werden:<br />
1. Michael Sonntag als Mitglied im Sport- und Kulturausschuss<br />
2. Uwe Siebing als Mitglied im Ausschuss für Jugend und Soziales<br />
und Siegbert Bernhard als Stellvertreter von Herrn Siebing.<br />
4. Wahl einer/s Gemeindevertreterin/s zum Elternausschuss der<br />
Kindertagesstätte<br />
Das Ratsmitglied Angelika Neumann ist aus der Gemeinde Bechhofen<br />
weggezogen.<br />
Frau Neumann wurde in der Sitzung des Ortsgemeinderates am<br />
09.05.2011 als Vertreterin der Gemeinde im Elternausschuss gewählt.<br />
Durch den Wegzug von Frau Neumann ist ein/e neue/r Gemeindevertreter/in<br />
zu bestimmen.<br />
Das Vorschlagsrecht steht weiterhin der CDU-Fraktion zu.<br />
Vorgeschlagen und gewählt wird das Ratsmitglied Gabriele Tischer.<br />
5. Fahrbahnsanierung Germannstraße; Grundsatzbeschluss<br />
Das Ingenieurbüro Krupp, Waldfischbach-Burgalben, hat im Auftrag<br />
der Ortsgemeinde Möglichkeiten zur Fahrbahnsanierung in der Germannstraße<br />
geprüft und eine Kostenermittlung durchgeführt. Das<br />
Ergebnis der Überprüfung gemäß Schreiben des Büros Krupp vom<br />
11.07.2012 wird dem Rat vorgetragen.<br />
Auf Grundlage der Vorschläge des Büros sollte der Ortsgemeinderat<br />
grundsätzlich über die Art und Weise der Fahrbahnsanierung entscheiden.<br />
Eine Ausführung der Arbeiten könnte vorbehaltlich der Veranschlagung<br />
entsprechender Haushaltsmittel und Genehmigung der<br />
Haushaltssatzung im Jahr 2013 erfolgen.<br />
Der Ortsgemeinderat beschließt die Angelegenheit zunächst zur<br />
Beratung an den Bauausschuss zu verweisen. Grundsätzlich soll die<br />
Fahrbahnsanierung in einer Art und Weise erfolgen, die eine Beitragsbelastung<br />
der Bürger ausschließt.<br />
6. Überörtliche Prüfung der Ortsgemeinde Bechhofen<br />
Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung<br />
Südwestpfalz hat eine Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsprüfung<br />
der Ortsgemeinde durchgeführt, die den Prüfungszeitraum 2004 bis<br />
2011 umfasst.<br />
Gemäß § 33 Abs. 1 GemO ist der Gemeinderat über das Ergebnis der<br />
Prüfung zu unterrichten.<br />
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.<br />
Bekanntmachung einer Fundsache<br />
Fundtier: Schwarze Katze<br />
Fundort: Contwig, Ringstraße<br />
Fundtag: 24.10.2012<br />
Eigentumsansprüche können bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
<strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong>, Tel. Nr. 06332/8062-203, geltend gemacht werden.<br />
<strong>Zweibrücken</strong>, 12.11.2012<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
<strong>Zweibrücken</strong>-<strong>Land</strong><br />
- Fundbüro -<br />
Bericht über die Sitzung<br />
des Ortsgemeinderates Dellfeld<br />
vom 25.10.2012<br />
1. Erhebung wiederkehrender Beiträge für Verkehrsanlagen;<br />
Erweiterung des Bauprogramms für den fünfjährigen Ermittlungszeitraum<br />
2011 bis 2015<br />
Gemäß der vom Ortsgemeinderat beschlossenen Satzung zur Erhebung<br />
wiederkehrender Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen,<br />
wird der beitragsfähige Aufwand nach dem Durchschnitt der im Zeitraum<br />
von 5 Jahren zu erwartenden Investitionsaufwendungen ermittelt.<br />
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 07.12.2010 das<br />
Bauprogramm für den Ermittlungszeitraum 2011 bis 2015 beschlossen.<br />
Um eine ausreichende Beleuchtung in der Ringstraße sicherzustellen,<br />
ist es erforderlich, zwei Wandarmleuchten zu ersetzen und zwei<br />
zusätzliche Leuchten einzubauen. Das Bauprogramm für den Ermittlungszeitraum<br />
2011 bis 2015 ist daher entsprechend zu erweitern.<br />
Der Ortsgemeinderat beschließt das Bauprogramm für den Ermittlungszeitraum<br />
2011 bis 2015: wie folgt zu erweitern.