124_vpod-magi_ROP04 - vpod-bildungspolitik
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Zeichnung: Ruedi Lambert<br />
festgestellt werden, dass Problemen<br />
ausländischer Eltern und Kinder auch<br />
mit verstärkten Integrationsmassnahmen<br />
begegnet werden soll, so z.B. im wegen<br />
seiner repressiven Massnahmen<br />
heftig kritisierten Nachtragsgesetz zum<br />
Volksschulgesetz des Kantons St. Gallen.<br />
In der ganzen Diskussion wird zu wenig<br />
Bezug genommen auf die bestehenden<br />
Rechtsgrundlagen und ihre Anwendung.<br />
In diesem Beitrag sollen deshalb<br />
diese Rechtsgrundlagen und insbesondere<br />
der zivilrechtliche Kindesschutz<br />
dargestellt sowie Voraussetzungen formuliert<br />
werden, die gegeben sein müssen,<br />
damit dieses an sich taugliche und<br />
nicht reformbedürftige Instrumentarium<br />
wirksam eingesetzt werden kann.<br />
Rechtsquellen<br />
Es fehlt nicht an Bestimmungen auf<br />
höchster Ebene die den Schutz<br />
und die Förderung von Kindern<br />
und Jugendlichen als Pflicht von Staat,<br />
Gesellschaft und Eltern festhalten.<br />
Die Uno Kinderrechtskonvention, die<br />
für die Schweiz am 26. März 1997 in Kraft<br />
getreten ist, postuliert in Art. 18 das<br />
Recht des Kindes auf Überleben, den<br />
Schutz vor schädlichen Einflüssen, das<br />
Recht auf körperliche, geistige und seelische<br />
Entwicklung und das Recht auf aktive<br />
Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen<br />
Leben. Das Kindeswohl<br />
und die Menschenwürde werden als<br />
Richtschnur für alle das Kind betreffenden<br />
Massnahmen und Entscheide deklariert<br />
und die Eltern werden als primär<br />
Verantwortliche für Erziehung und Entwicklung<br />
des Kindes bezeichnet.<br />
Die schweizerische Bundesverfassung,<br />
die in ihrer nachgeführten Fassung<br />
am 1. Januar 2000 in Kraft getreten<br />
ist, enthält gleich mehrere Bestimmungen,<br />
die dem Schutz von Kindern und<br />
Jugendlichen gelten. Nach Art. 11 im<br />
Grundrechtskatalog haben Kinder und<br />
Jugendliche Anspruch auf besonderen<br />
Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung<br />
ihrer Entwicklung, Art.19 garantiert<br />
den Anspruch auf ausreichenden<br />
und unentgeltlichen Grundschulunterricht<br />
und Art. 41 über die Sozialziele verpflichtet<br />
Bund und Kantone, sich in Ergänzung<br />
zu persönlicher Verantwortung<br />
und privater Initiative dafür einzusetzen,<br />
dass Familien als Gemeinschaften<br />
von Erwachsenen und Kindern geschützt<br />
und gefördert werden (Bst. c),<br />
Kinder und Jugendliche sowie Personen<br />
im erwerbsfähigen Alter sich nach ihren<br />
Fähigkeiten bilden, aus- und weiterbilden<br />
können (Bst. e), Kinder und Jugendliche<br />
sollen in ihrer Entwicklung zu<br />
selbständigen und sozial verantwortlichen<br />
Personen gefördert und in ihrer sozialen,<br />
kulturellen und politischen Integration<br />
unterstützt werden (Bst. g). Im<br />
Abschnitt über Bildung, Forschung und<br />
Kultur verpflichtet Art. 67 Bund und<br />
Kantone bei der Erfüllung ihrer Aufgaben<br />
den besonderen Förderungs- und<br />
Schutzbedürfnissen von Kindern und<br />
Jugendlichen Rechnung zu tragen.<br />
Der in der Verfassung grundgelegte<br />
Kindesschutz wird in einer Vielzahl von<br />
Gesetzen konkretisiert. Namentlich das<br />
Zivilgesetzbuch (ZGB) enthält im Kindesrecht<br />
einen Katalog von Rechten<br />
und Pflichten der Eltern und Kinder sowie<br />
ein Instrumentarium des Kindesschutzes,<br />
das dann greifen sollte, wenn<br />
Eltern bei Gefährdung ihrer Kinder nicht<br />
von sich aus für Abhilfe sorgen oder dazu<br />
ausserstande sind.<br />
Die Eltern als<br />
primäre Garanten<br />
des Kindeswohls<br />
thema<br />
Der schweizerische Gesetzgeber<br />
überträgt den Eltern die Pflicht,<br />
dafür zu sorgen, dass sich ihre<br />
Kinder in körperlicher und geistiger,<br />
psychischer und sozialer Hinsicht optimal<br />
entwickeln können. Als Inhaber der<br />
elterlichen Sorge sind sie mit allen notwendigen<br />
Rechten und Pflichten ausgestattet,<br />
die für die Wahrung des Kindeswohls<br />
erforderlich sind. Dazu gehören<br />
<strong>vpod</strong> magazin <strong>124</strong>/01 19