personalpolitik im hochschulbereich diskriminierungsfrei ... - GEW
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Anne Jenter, <strong>GEW</strong><br />
27.09.2010 18<br />
Gewerkschaft<br />
Erziehung und Wissenschaft<br />
Frauen-/Gleichstellungsförderung<br />
Gleichstellungsbeauftragte (NRW)<br />
• Die Beteiligung an allen Verfahren und allen <strong>im</strong> Gesetz genannten<br />
Verfahrensschritten ist Voraussetzung dafür, dass die<br />
Gleichstellungsbeauftragte die ihr zur Wahrnehmung zugewiesenen<br />
Belange bei Stellenbesetzungen tatsächlich zur Geltung bringen<br />
können.<br />
• Um ihre gesetzliche Aufgabe, die Dienststelle bei der Gleichstellung<br />
zu unterstützen, wirkungsvoll wahrnehmen zu können, muss die<br />
Gleichstellungsbeauftragte möglichst umfassende Kenntnis und<br />
Erfahrung bei Stellenbesetzungen erwerben können.<br />
• Das kann nur gelingen, wenn sie an allen Verfahren von der<br />
Ausschreibung bis zur Auswahlentscheidung beteiligt wird.<br />
( OVG NRW, Beschluss vom 13.06.2007 - 6 A 5030/04 - )