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personalpolitik im hochschulbereich diskriminierungsfrei ... - GEW

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Anne Jenter, <strong>GEW</strong><br />

27.09.2010 18<br />

Gewerkschaft<br />

Erziehung und Wissenschaft<br />

Frauen-/Gleichstellungsförderung<br />

Gleichstellungsbeauftragte (NRW)<br />

• Die Beteiligung an allen Verfahren und allen <strong>im</strong> Gesetz genannten<br />

Verfahrensschritten ist Voraussetzung dafür, dass die<br />

Gleichstellungsbeauftragte die ihr zur Wahrnehmung zugewiesenen<br />

Belange bei Stellenbesetzungen tatsächlich zur Geltung bringen<br />

können.<br />

• Um ihre gesetzliche Aufgabe, die Dienststelle bei der Gleichstellung<br />

zu unterstützen, wirkungsvoll wahrnehmen zu können, muss die<br />

Gleichstellungsbeauftragte möglichst umfassende Kenntnis und<br />

Erfahrung bei Stellenbesetzungen erwerben können.<br />

• Das kann nur gelingen, wenn sie an allen Verfahren von der<br />

Ausschreibung bis zur Auswahlentscheidung beteiligt wird.<br />

( OVG NRW, Beschluss vom 13.06.2007 - 6 A 5030/04 - )

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