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Stellenbeschreibung Disponent

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Partizipativ orientierte Gestaltung eines Systems von Qualifizierungsbausteinen 179<br />

organisieren und einzusetzen, daß sie ihre Wünsche, Ziele und Interessen verwirklichen<br />

können, verstanden.<br />

Diesem Verständnis liegt die doppelte Bedeutung des Wortes ‚Kompetenz‘ im<br />

Sprachgebrauch zugrunde. ‚Kompetenz‘ beschreibt zum einen die vom Individuum erworbene<br />

Fähigkeit, etwas zu tun, zum anderen die von der Organisation ausgesprochene Berechtigung,<br />

etwas zu tun. Kompetente Handlungsfähigkeit setzt dann voraus, daß beide Bedingungen bei<br />

einem Individuum erfüllt sind [vgl. auch FRIEDE, 1994, 617 – 618].<br />

Dieser Lern- und Entwicklungsprozeß zum Erwerb von Kompetenzen ist jedoch kein<br />

automatisch verlaufender Reifeprozeß, sondern hängt einerseits von der Möglichkeit und<br />

andererseits von der Bereitschaft zur Kompetenzentwicklung ab. Möglichkeit und<br />

Bereitschaft stehen in diesem Prozeß in einem dialektischen Verhältnis zueinander.<br />

4.1.1. 4.1.1. 4.1.1. Persönlichkeitsfördernde Arbeitsgestaltung Arbeitsgestaltung und und arbeitsimmante arbeitsimmante Qualifizierung Qualifizierung als<br />

als<br />

Voraussetzung Voraussetzung für für die die Nutzung Nutzung beruflicher beruflich<br />

beruflich er Kompetenzen<br />

Kompetenzen<br />

”Persönlichkeitsentwicklung im Sinne von Entwicklung von Kompetenzen ist jedoch<br />

weitgehend an Prozesse arbeitsimmanenter Qualifizierung gebunden. Das heißt:<br />

Personalentwicklung in diesem Sinne findet vor allem in der Arbeitstätigkeit und durch<br />

Gestaltung von Arbeitstätigkeiten statt.” [ULICH, 1994, 351] Arbeitsimmanente<br />

Qualifizierung impliziert aber organisationsentwickelnde Prozesse, die ”die Aufhebung der<br />

Entfremdung des Arbeitenden von seiner Arbeitstätigkeit” [FREI / DUELL / BAITSCH, 1984,<br />

119] bewirken. Individuelle Kompetenzentwicklung und die Veränderung organisationaler<br />

Systeme bedingen sich gegenseitig.<br />

”Zu den wichtigsten ‘objektiven’ Voraussetzungen für arbeitsimmanente Qualifizierung<br />

gehört die tatsächliche Veränderbarkeit von Arbeitsaufgaben und Arbeitsstrukturen, zu den<br />

wichtigsten ‘subjektiven’ Voraussetzungen die Wahrnehmung der Veränderbarkeit durch die<br />

Beschäftigten.” [ULICH, 1994, 352] BAITSCH / FREI [1980] fordern daher: ”Damit<br />

Qualifizierungsprozesse im persönlichkeitsförderlichen Sinne zustande kommen, muß<br />

arbeitsseitig mindestens zweierlei vorausgesetzt sein:<br />

1. Der objektive Handlungsspielraum einer Arbeit muß derart bemessen sein, daß die<br />

Möglichkeit des Einsatzes vorhandener und des Erwerbes neuer Qualifikationen garantiert<br />

ist.<br />

2. Es dürfen keine Rahmenbedingungen im weitesten Sinne (auch etwa sozialer Druck)<br />

vorhanden sein, die die Nutzung des objektiven Handlungsspielraums behindern und so<br />

Qualifizierungsprozesse erschweren oder verunmöglichen.” [BAITSCH / FREI, 1980, 29]<br />

ALIOTH [1980] versteht diesen Handlungsspielraum als Resultante aus Entscheidungs- und<br />

Kontrollspielraum, Tätigkeitsspielraum und Interaktionsspielraum.

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