Nr. 08/2010, erschienen am 23.07.2010 - Gemeinde Merzenich
Nr. 08/2010, erschienen am 23.07.2010 - Gemeinde Merzenich
Nr. 08/2010, erschienen am 23.07.2010 - Gemeinde Merzenich
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Öffentliche Bekanntmachungen<br />
Haushaltssatzung<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Merzenich</strong> für das Haushaltsjahr <strong>2010</strong><br />
Aufgrund der §§ 7 ff. der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für das Land<br />
Nordrhein-Westfalen vom 14. 07. 1994 (GV NW S.<br />
666/SGV NW 2023) in der jeweils gültigen Fassung hat der<br />
Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Merzenich</strong> <strong>am</strong> 25.03.<strong>2010</strong> folgende Haushaltssatzung<br />
beschlossen:<br />
§ 1<br />
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr <strong>2010</strong>, der die für die<br />
Erfüllung der Aufgaben der <strong>Gemeinde</strong> voraussichtlich anfallenden<br />
Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden<br />
Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und<br />
notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird<br />
im Ergebnisplan mit<br />
dem Ges<strong>am</strong>tbetrag der Erträge auf 18.571.250,-- €<br />
dem Ges<strong>am</strong>tbetrag der Aufwendungen auf 18.144.553,-- €<br />
im Finanzplan mit<br />
dem Ges<strong>am</strong>tbetrag der Einzahlungen aus<br />
laufender Verwaltungstätigkeit auf 17.<strong>08</strong>5.121,-- €<br />
dem Ges<strong>am</strong>tbetrag der Auszahlungen aus<br />
laufender Verwaltungstätigkeit auf 16.864.743,-- €<br />
dem Ges<strong>am</strong>tbetrag der Einzahlungen aus<br />
der Investitionstätigkeit und<br />
der Finanzierungstätigkeit auf 2.970.132,-- €<br />
dem Ges<strong>am</strong>tbetrag der Auszahlungen aus<br />
der Investitionstätigkeit und<br />
der Finanzierungstätigkeit auf 1.312.244,-- €<br />
festgesetzt.<br />
§ 2<br />
Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.<br />
§ 3<br />
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />
§ 4<br />
Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum<br />
Ausgleich des Ergebnisplans wird auf 0,-- €<br />
festgesetzt.<br />
§ 5<br />
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in<br />
Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000,-- €<br />
festgesetzt.<br />
§ 6<br />
Die Steuersätze für die <strong>Gemeinde</strong>steuern werden für das Haushaltsjahr<br />
<strong>2010</strong> wie folgt festgesetzt:<br />
1. Grundsteuer<br />
1.1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe<br />
(Grundsteuer A) auf 200 %<br />
1.2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 380 %<br />
2. Gewerbesteuer auf 400 %<br />
Bekanntmachung der Haushaltssatzung<br />
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr <strong>2010</strong><br />
wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist gemäß § 80 Abs. 5<br />
GO NW dem Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde<br />
in Düren mit Schreiben vom 23.04.<strong>2010</strong> angezeigt<br />
worden.<br />
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme ab sofort bei der<br />
<strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Merzenich</strong>, Valdersweg 1, 52399 <strong>Merzenich</strong>,<br />
Zimmer 10, (montags-freitags von 8.00 Uhr bis 12.30<br />
Uhr und montags von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr, mittwochs<br />
von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr<br />
bis 17.00 Uhr) öffentlich aus.<br />
Hinweis<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens-<br />
und Formvorschriften der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für das<br />
Land Nordrhein-Westfalen (GO) beim Zustandekommen<br />
dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung<br />
nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei<br />
denn<br />
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes<br />
Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,<br />
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt<br />
gemacht worden,<br />
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher bean -<br />
standet oder<br />
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der<br />
<strong>Gemeinde</strong> vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift<br />
und die Tatsache bezeichnet worden, die den<br />
Mangel ergibt.<br />
<strong>Merzenich</strong>, den 07.07.<strong>2010</strong><br />
Der Bürgermeister:<br />
Harzheim<br />
Haushaltssatzung<br />
des Schulverbandes Düren - Niederzier - <strong>Merzenich</strong><br />
für das Haushaltsjahr <strong>2010</strong><br />
Aufgrund des § 18 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit<br />
vom 01.10.1979 (GV. NRW. S. 621) in der<br />
jeweils gültigen Fassung, in Verbindung mit §§ 78 ff. der<br />
<strong>Gemeinde</strong>ordnung für das Land NRW vom 14.07.1994<br />
(GV. NRW. S. 666) in der jeweils gültigen Fassung sowie der<br />
Satzung des Schulverbandes Düren-Niederzier-<strong>Merzenich</strong><br />
vom 18.07.2006 (bekannt gemacht durch Kreis Düren <strong>am</strong><br />
02.10.2006), hat die Verbandsvers<strong>am</strong>mlung des Schulver -<br />
bandes durch Beschluss vom 01.06.<strong>2010</strong> folgende Haushaltssatzung<br />
erlassen:<br />
§ 1<br />
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr <strong>2010</strong>, der die für die<br />
Erfül lung der Aufgaben des Schulverbandes voraussichtlich<br />
anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie<br />
ein gehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen<br />
und notwen digen Verpflichtungsermächti gungen enthält,<br />
wird<br />
im Ergebnisplan mit<br />
Ges<strong>am</strong>tbetrag der Erträge auf 639.077 EUR<br />
Ges<strong>am</strong>tbetrag der Aufwendungen auf 639.077 EUR<br />
im Finanzplan mit<br />
Ges<strong>am</strong>tbetrag der Einzahlungen<br />
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 639.077 EUR<br />
Ges<strong>am</strong>tbetrag der Auszahlungen<br />
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 562.202 EUR<br />
AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE MERZENICH NUMMER 8 · 23. Juli <strong>2010</strong> · 12. JAHRGANG<br />
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