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Nr. 08/2010, erschienen am 23.07.2010 - Gemeinde Merzenich

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Öffentliche Bekanntmachungen<br />

Haushaltssatzung<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Merzenich</strong> für das Haushaltsjahr <strong>2010</strong><br />

Aufgrund der §§ 7 ff. der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für das Land<br />

Nordrhein-Westfalen vom 14. 07. 1994 (GV NW S.<br />

666/SGV NW 2023) in der jeweils gültigen Fassung hat der<br />

Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Merzenich</strong> <strong>am</strong> 25.03.<strong>2010</strong> folgende Haushaltssatzung<br />

beschlossen:<br />

§ 1<br />

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr <strong>2010</strong>, der die für die<br />

Erfüllung der Aufgaben der <strong>Gemeinde</strong> voraussichtlich anfallenden<br />

Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden<br />

Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und<br />

notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird<br />

im Ergebnisplan mit<br />

dem Ges<strong>am</strong>tbetrag der Erträge auf 18.571.250,-- €<br />

dem Ges<strong>am</strong>tbetrag der Aufwendungen auf 18.144.553,-- €<br />

im Finanzplan mit<br />

dem Ges<strong>am</strong>tbetrag der Einzahlungen aus<br />

laufender Verwaltungstätigkeit auf 17.<strong>08</strong>5.121,-- €<br />

dem Ges<strong>am</strong>tbetrag der Auszahlungen aus<br />

laufender Verwaltungstätigkeit auf 16.864.743,-- €<br />

dem Ges<strong>am</strong>tbetrag der Einzahlungen aus<br />

der Investitionstätigkeit und<br />

der Finanzierungstätigkeit auf 2.970.132,-- €<br />

dem Ges<strong>am</strong>tbetrag der Auszahlungen aus<br />

der Investitionstätigkeit und<br />

der Finanzierungstätigkeit auf 1.312.244,-- €<br />

festgesetzt.<br />

§ 2<br />

Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.<br />

§ 3<br />

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />

§ 4<br />

Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum<br />

Ausgleich des Ergebnisplans wird auf 0,-- €<br />

festgesetzt.<br />

§ 5<br />

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in<br />

Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000,-- €<br />

festgesetzt.<br />

§ 6<br />

Die Steuersätze für die <strong>Gemeinde</strong>steuern werden für das Haushaltsjahr<br />

<strong>2010</strong> wie folgt festgesetzt:<br />

1. Grundsteuer<br />

1.1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe<br />

(Grundsteuer A) auf 200 %<br />

1.2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 380 %<br />

2. Gewerbesteuer auf 400 %<br />

Bekanntmachung der Haushaltssatzung<br />

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr <strong>2010</strong><br />

wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />

Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist gemäß § 80 Abs. 5<br />

GO NW dem Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde<br />

in Düren mit Schreiben vom 23.04.<strong>2010</strong> angezeigt<br />

worden.<br />

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme ab sofort bei der<br />

<strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Merzenich</strong>, Valdersweg 1, 52399 <strong>Merzenich</strong>,<br />

Zimmer 10, (montags-freitags von 8.00 Uhr bis 12.30<br />

Uhr und montags von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr, mittwochs<br />

von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr<br />

bis 17.00 Uhr) öffentlich aus.<br />

Hinweis<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens-<br />

und Formvorschriften der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für das<br />

Land Nordrhein-Westfalen (GO) beim Zustandekommen<br />

dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung<br />

nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei<br />

denn<br />

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes<br />

Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,<br />

b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt<br />

gemacht worden,<br />

c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher bean -<br />

standet oder<br />

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der<br />

<strong>Gemeinde</strong> vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift<br />

und die Tatsache bezeichnet worden, die den<br />

Mangel ergibt.<br />

<strong>Merzenich</strong>, den 07.07.<strong>2010</strong><br />

Der Bürgermeister:<br />

Harzheim<br />

Haushaltssatzung<br />

des Schulverbandes Düren - Niederzier - <strong>Merzenich</strong><br />

für das Haushaltsjahr <strong>2010</strong><br />

Aufgrund des § 18 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit<br />

vom 01.10.1979 (GV. NRW. S. 621) in der<br />

jeweils gültigen Fassung, in Verbindung mit §§ 78 ff. der<br />

<strong>Gemeinde</strong>ordnung für das Land NRW vom 14.07.1994<br />

(GV. NRW. S. 666) in der jeweils gültigen Fassung sowie der<br />

Satzung des Schulverbandes Düren-Niederzier-<strong>Merzenich</strong><br />

vom 18.07.2006 (bekannt gemacht durch Kreis Düren <strong>am</strong><br />

02.10.2006), hat die Verbandsvers<strong>am</strong>mlung des Schulver -<br />

bandes durch Beschluss vom 01.06.<strong>2010</strong> folgende Haushaltssatzung<br />

erlassen:<br />

§ 1<br />

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr <strong>2010</strong>, der die für die<br />

Erfül lung der Aufgaben des Schulverbandes voraussichtlich<br />

anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie<br />

ein gehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen<br />

und notwen digen Verpflichtungsermächti gungen enthält,<br />

wird<br />

im Ergebnisplan mit<br />

Ges<strong>am</strong>tbetrag der Erträge auf 639.077 EUR<br />

Ges<strong>am</strong>tbetrag der Aufwendungen auf 639.077 EUR<br />

im Finanzplan mit<br />

Ges<strong>am</strong>tbetrag der Einzahlungen<br />

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 639.077 EUR<br />

Ges<strong>am</strong>tbetrag der Auszahlungen<br />

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 562.202 EUR<br />

AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE MERZENICH NUMMER 8 · 23. Juli <strong>2010</strong> · 12. JAHRGANG<br />

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