unsere Geschichte - Sportschützen Gossau
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Die Aufzeichnungen in dem Schützenbuch werden immer kürzer und über<br />
Vereinsangelegenheiten schweigt sich der damalige Schützenschreiber<br />
gänzlich aus. Einen neuen Anlauf scheint die Gesellschaft im Jahre 1829<br />
genommen zu haben, indem an einer Versammlung 22 neue Mitglieder<br />
aufgenommen worden sind. Nachdem Hauptmann Jos. Anton Lorentz<br />
während 20 Jahren der Gesellschaft als Schützenmeister vorgestanden,<br />
übernahm Leutnant Osterwalder anno 1829 die Leitung.<br />
1830 fand ein grösseres Freischiessen im Zollhaus statt, welches sich eines<br />
grossen Besuches von auswärts erfreute und an welchem ein Ratsherr von<br />
Herisau als erster aus dem Wettkampfe hervorging, wie denn bei diesem<br />
Schiessen erst die 12. Gabe auf einen <strong>Gossau</strong>er fiel.<br />
Die folgenden Jahre verliefen ohne nennenswerte Begebenheiten. Auf Anlass<br />
des eidgenössischen Schützenfestes 1838 in St. Gallen wurde eine<br />
Gabensammlung inszeniert, die Fl. 85.21 ergab. Es wurde beschlossen, hievon<br />
6 Napoleons d'Or als Ehrengabe zu spenden und für den Ueberschuss von<br />
Fl. 28.21 wurde verfügt, dass der Schützenmeister Osterwalder und der<br />
Schützenschreiber Rutishauser auf Kosten der Gesellschaft 10 Glücksschüsse<br />
sich gestatten dürfen, mit der Bedingung, dass der Gewinn oder Verlust den<br />
beiden Schützen anheimfalle. Ferner beschloss man zur Verschönerung des<br />
Festes mit einer Fahne in St. Gallen einzuziehen, die leihweise von einem<br />
Mitglied für diesen Anlass verabfolgt wurde. Auch wurde den Pulvermachern<br />
Roth und Löhrer in der Zellersmühle ein Dankschreiben zugestellt für die<br />
unentgeltliche Ueberlassung des Pulvers für die Salutschüsse, die den<br />
Waadtländerschützen galten, als sie mit der eidgenössischen Fahne durch die<br />
Ortschaft zogen.<br />
Im Jahre 1839 gab sich die Gesellschaft folgende neue Statuten, die wohl an<br />
Stelle der üblichen Schiessordnung traten. Als Einleitung dienten nachstehende<br />
beachtenswerte Worte:<br />
„Die Lust und Liebe zur Schiesskunst ist dem Schweizer mehr als irgend einem<br />
andern Volke eigen. Das Zielschiessen ist besonders in den letzten Jahrzehnten<br />
noch allgemeiner geworden und es ist als die erste Schule der<br />
Scharfschützen anzusehen, indem die von Einzelnen auf der Schiessstätte<br />
gewonnenen Kenntnisse auch mit Bezug auf die Eigentümlichkeit seiner<br />
Waffe, günstigen Einfluss auf unsern Wehrstand haben muss. Es ist wohl auch<br />
Jedem einleuchtend, dass in diesem vaterländischen Unternehmen,<br />
Vergnügen, Liebe und waffenbrüderliche Eintracht herrscht, daher hat sich in<br />
<strong>Gossau</strong> eine Schützengesellschaft neu konstituiert und neue Statuten sich zu<br />
geben beschlossen.“<br />
STATUTEN<br />
für die Schützengesellschaft in <strong>Gossau</strong>.<br />
Art. 1.<br />
Die Schützengesellschaft bildet eine für sich bestehende Gesellschaft.<br />
Art. 2.<br />
Jedes Mitglied, welches in die Gesellschaft aufgenommen zu werden<br />
wünscht, hat sich an den Hauptmann zu wenden und erklärt seinen Eintritt<br />
durch eigenhändige Unterschrift der Statuten.<br />
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