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unsere Geschichte - Sportschützen Gossau

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Die Aufzeichnungen in dem Schützenbuch werden immer kürzer und über<br />

Vereinsangelegenheiten schweigt sich der damalige Schützenschreiber<br />

gänzlich aus. Einen neuen Anlauf scheint die Gesellschaft im Jahre 1829<br />

genommen zu haben, indem an einer Versammlung 22 neue Mitglieder<br />

aufgenommen worden sind. Nachdem Hauptmann Jos. Anton Lorentz<br />

während 20 Jahren der Gesellschaft als Schützenmeister vorgestanden,<br />

übernahm Leutnant Osterwalder anno 1829 die Leitung.<br />

1830 fand ein grösseres Freischiessen im Zollhaus statt, welches sich eines<br />

grossen Besuches von auswärts erfreute und an welchem ein Ratsherr von<br />

Herisau als erster aus dem Wettkampfe hervorging, wie denn bei diesem<br />

Schiessen erst die 12. Gabe auf einen <strong>Gossau</strong>er fiel.<br />

Die folgenden Jahre verliefen ohne nennenswerte Begebenheiten. Auf Anlass<br />

des eidgenössischen Schützenfestes 1838 in St. Gallen wurde eine<br />

Gabensammlung inszeniert, die Fl. 85.21 ergab. Es wurde beschlossen, hievon<br />

6 Napoleons d'Or als Ehrengabe zu spenden und für den Ueberschuss von<br />

Fl. 28.21 wurde verfügt, dass der Schützenmeister Osterwalder und der<br />

Schützenschreiber Rutishauser auf Kosten der Gesellschaft 10 Glücksschüsse<br />

sich gestatten dürfen, mit der Bedingung, dass der Gewinn oder Verlust den<br />

beiden Schützen anheimfalle. Ferner beschloss man zur Verschönerung des<br />

Festes mit einer Fahne in St. Gallen einzuziehen, die leihweise von einem<br />

Mitglied für diesen Anlass verabfolgt wurde. Auch wurde den Pulvermachern<br />

Roth und Löhrer in der Zellersmühle ein Dankschreiben zugestellt für die<br />

unentgeltliche Ueberlassung des Pulvers für die Salutschüsse, die den<br />

Waadtländerschützen galten, als sie mit der eidgenössischen Fahne durch die<br />

Ortschaft zogen.<br />

Im Jahre 1839 gab sich die Gesellschaft folgende neue Statuten, die wohl an<br />

Stelle der üblichen Schiessordnung traten. Als Einleitung dienten nachstehende<br />

beachtenswerte Worte:<br />

„Die Lust und Liebe zur Schiesskunst ist dem Schweizer mehr als irgend einem<br />

andern Volke eigen. Das Zielschiessen ist besonders in den letzten Jahrzehnten<br />

noch allgemeiner geworden und es ist als die erste Schule der<br />

Scharfschützen anzusehen, indem die von Einzelnen auf der Schiessstätte<br />

gewonnenen Kenntnisse auch mit Bezug auf die Eigentümlichkeit seiner<br />

Waffe, günstigen Einfluss auf unsern Wehrstand haben muss. Es ist wohl auch<br />

Jedem einleuchtend, dass in diesem vaterländischen Unternehmen,<br />

Vergnügen, Liebe und waffenbrüderliche Eintracht herrscht, daher hat sich in<br />

<strong>Gossau</strong> eine Schützengesellschaft neu konstituiert und neue Statuten sich zu<br />

geben beschlossen.“<br />

STATUTEN<br />

für die Schützengesellschaft in <strong>Gossau</strong>.<br />

Art. 1.<br />

Die Schützengesellschaft bildet eine für sich bestehende Gesellschaft.<br />

Art. 2.<br />

Jedes Mitglied, welches in die Gesellschaft aufgenommen zu werden<br />

wünscht, hat sich an den Hauptmann zu wenden und erklärt seinen Eintritt<br />

durch eigenhändige Unterschrift der Statuten.<br />

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