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unsere Geschichte - Sportschützen Gossau

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Schlussartikel 16.<br />

Die Statuten treten nach ihrer Annahme sogleich in Kraft und können nur<br />

alljährlich bei der Rechnungsstellung revidiert werden.<br />

Zur Unterzeichnung der Statuten bleibt eine Frist von acht Tagen offen, von<br />

heute an.<br />

<strong>Gossau</strong>, den 4. März 1839.<br />

Die Leitung der Gesellschaft ging 1839 über<br />

an Joh., Baptist Rutishauser, Baumeister, ein<br />

in der Folge unermüdlicher Arbeiter auf<br />

dem Gebiete des Schiesswesens. Er trat<br />

die Gesellschaft mit einer Mitgliederzahl von<br />

49 Mann an, worunter die meisten Beam-<br />

ten, die Berufsleute aller Zweige und auch<br />

der Pfarrherr des Ortes vertreten waren.<br />

Rutishauser holte sich bei der Gesellschaft<br />

den Beschluss, das erste Gesellschaftsschiessen<br />

mit Musik und Böllerschüssen zu<br />

eröffnen.<br />

Da auch auswärtige Schützen Mitglieder der<br />

Schützengesellschaft werden konnten, wurde<br />

ein besonderes Statut für die Rechte und<br />

Pflichten dieser Mitglieder geschaffen. In diesem<br />

Statut wurde in Art. 2 vorgeschrieben, „dass nur solche auswärtige<br />

Individuen in die Gesellschaft aufgenommen werden, die es allein auf die<br />

Ausbildung in der Schiesskunst abgesehen haben und nicht spekulativer<br />

Zwecke willen.“<br />

Unter dem Begriffe Schützengemeinde verstand man die Bewohner der Kirchgemeinden<br />

AndwiI und <strong>Gossau</strong>.<br />

Frischer Wind kam auch in die Segel hinsichtlich der Schiessplatzfrage; es<br />

standen der Gesellschaft drei Plätze zur freien Verfügung, von dem einen bei<br />

der Landenbergischen Fabrik in Mettendorf heisst es:<br />

Dieses Lokal zeichnet sich durch seine angenehme Lage, durch eine gerade<br />

Schusslinie, durch genügliche Sicherheit beim allfälligen Losbrennen der<br />

Schüsse gegen die Scheiben gehörig aus und entspricht daher in dieser Beziehung<br />

allen zu stellenden Anforderungen.<br />

Ein anderer Platz in der Tiefe soll hinsichtlich des Losspringens von Schüssen<br />

noch grössere Garantien bieten, als der erst genannte Platz, aber die Annehmlichkeit<br />

der Lage lässt zu wünschen übrig.<br />

Ueber den dritten Platz heisst es: Die Lage ist angenehm, hell und duftend, (!)<br />

genügliche Sicherheit, eine gerade Schusslinie lässt sich, wenn bei der<br />

Erstellung des Schützenhauses Bedacht genommen wird, auswirken.<br />

Die Kommission kam zu folgenden Schlüssen:<br />

Der Gedanke an die Schwäche der ohnedies jungen Kasse, das Bewusstsein<br />

und die vollendete Ueberzeugung des gänzlichen Ausbleibens von freiwilligen<br />

Gaben von Wirten für das Interesse eines Drittmannes, Verminderung des<br />

Gesellschaftsbestandes und des gesellschaftlichen Lebens und der monatlichen<br />

Beiträge, der blühende und allseitig befriedigende Bestand der<br />

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