unsere Geschichte - Sportschützen Gossau
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Schlussartikel 16.<br />
Die Statuten treten nach ihrer Annahme sogleich in Kraft und können nur<br />
alljährlich bei der Rechnungsstellung revidiert werden.<br />
Zur Unterzeichnung der Statuten bleibt eine Frist von acht Tagen offen, von<br />
heute an.<br />
<strong>Gossau</strong>, den 4. März 1839.<br />
Die Leitung der Gesellschaft ging 1839 über<br />
an Joh., Baptist Rutishauser, Baumeister, ein<br />
in der Folge unermüdlicher Arbeiter auf<br />
dem Gebiete des Schiesswesens. Er trat<br />
die Gesellschaft mit einer Mitgliederzahl von<br />
49 Mann an, worunter die meisten Beam-<br />
ten, die Berufsleute aller Zweige und auch<br />
der Pfarrherr des Ortes vertreten waren.<br />
Rutishauser holte sich bei der Gesellschaft<br />
den Beschluss, das erste Gesellschaftsschiessen<br />
mit Musik und Böllerschüssen zu<br />
eröffnen.<br />
Da auch auswärtige Schützen Mitglieder der<br />
Schützengesellschaft werden konnten, wurde<br />
ein besonderes Statut für die Rechte und<br />
Pflichten dieser Mitglieder geschaffen. In diesem<br />
Statut wurde in Art. 2 vorgeschrieben, „dass nur solche auswärtige<br />
Individuen in die Gesellschaft aufgenommen werden, die es allein auf die<br />
Ausbildung in der Schiesskunst abgesehen haben und nicht spekulativer<br />
Zwecke willen.“<br />
Unter dem Begriffe Schützengemeinde verstand man die Bewohner der Kirchgemeinden<br />
AndwiI und <strong>Gossau</strong>.<br />
Frischer Wind kam auch in die Segel hinsichtlich der Schiessplatzfrage; es<br />
standen der Gesellschaft drei Plätze zur freien Verfügung, von dem einen bei<br />
der Landenbergischen Fabrik in Mettendorf heisst es:<br />
Dieses Lokal zeichnet sich durch seine angenehme Lage, durch eine gerade<br />
Schusslinie, durch genügliche Sicherheit beim allfälligen Losbrennen der<br />
Schüsse gegen die Scheiben gehörig aus und entspricht daher in dieser Beziehung<br />
allen zu stellenden Anforderungen.<br />
Ein anderer Platz in der Tiefe soll hinsichtlich des Losspringens von Schüssen<br />
noch grössere Garantien bieten, als der erst genannte Platz, aber die Annehmlichkeit<br />
der Lage lässt zu wünschen übrig.<br />
Ueber den dritten Platz heisst es: Die Lage ist angenehm, hell und duftend, (!)<br />
genügliche Sicherheit, eine gerade Schusslinie lässt sich, wenn bei der<br />
Erstellung des Schützenhauses Bedacht genommen wird, auswirken.<br />
Die Kommission kam zu folgenden Schlüssen:<br />
Der Gedanke an die Schwäche der ohnedies jungen Kasse, das Bewusstsein<br />
und die vollendete Ueberzeugung des gänzlichen Ausbleibens von freiwilligen<br />
Gaben von Wirten für das Interesse eines Drittmannes, Verminderung des<br />
Gesellschaftsbestandes und des gesellschaftlichen Lebens und der monatlichen<br />
Beiträge, der blühende und allseitig befriedigende Bestand der<br />
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