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unsere Geschichte - Sportschützen Gossau

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Oberuzwil noch Fr. 55.-, während Fr. 18.50 für das Grümpelschiessen von<br />

21. Oktober 1860 reserviert blieben. Fr. 9.58 wurden als Saldo für Schiesszwecke<br />

aufgespart.<br />

Zur gerechten Beurteilung und zum besseren Verständnis der Lage, in welcher<br />

sich die Schützengesellschaft <strong>Gossau</strong> in den Jahren 1850/60 befand,<br />

möchten wir einige Bemerkungen einschalten, die wir zwar nicht den Protokollen<br />

entnehmen konnten, sondern andern uns zur Verfügung stehen-den<br />

Akten aus jener Zeit.<br />

Das Schiesswesen lag in diesem Dezennium wegen der herrschenden<br />

Geldnot, der Kriegsgefahr anno 1856 und den verschiedenen neuen<br />

Ansichten und Bestrebungen der sogenannten Feldschützen ziemlich<br />

darnieder. Die Standschützengesellschaften hatten einen schweren Stand<br />

und der Umschwung im Schiesswesen machte sich je länger je mehr fühlbar.<br />

Aber auch auf dem Gebiete der Waffenfrage machten sich grosse<br />

Fortschritte bemerkbar.<br />

In das Jahr 1849 fällt die Erfindung der Schiessbaumwolle durch die Professoren<br />

Schoenbein in Basel und Böttcher in Frankfurt a. M. 1851 beschliesst<br />

der Bundesrat die Bewaffnung der Schützen mit dem schweizerischen<br />

Feldstutzer Modell 1851, Kaliber 10,2 mm, Maximum 11,1 mm. Hiezu Bajonett<br />

zum Einstechen in eine seitlich am Lauf angebrachte Hülse. An Zubehör<br />

bedurfte der Schütze: 1 Geschossmodell, 1 Giesslöffel, 1 Schraubenzieher<br />

mit Kaminschlüssel, 1 Kugelzieher, 1 Lappenzieher, 1 Wischer, 1 Laufpfropf,<br />

1 Raumnadel mit Kettchen, 2 Vorratszündkugeln, 1 Vorratskorn, 1 Durchschlag<br />

zum Ausschlagen der Geschossfutter. Die Ordonnanz bestimmte, dass jeder<br />

Schütze 60 Patronen und 78 Zündhütchen, 60 Geschosse mit Futter mit sich<br />

führe. Liess auch dieser neue schweizerische Feldstutzer, besonders an Einfachheit<br />

im Gebrauch zu wünschen übrig, so sind doch mit dessen Einführung<br />

vielfache Fortschritte erzielt worden.<br />

Mit dessen Einführung beginnt das gesamte Bewaffnungswesen (Handfeuerwaffen)<br />

in der Schweiz eine neue Richtung einzunehmen. Dem Stutzer<br />

folgte bald das Jägergewehr und diesem das Infanteriegewehr kleinen<br />

Kalibers. Aus der sogenannten Positionsinfanterie erstand eine leicht bewegliche<br />

Truppe von wirklichen Feldschützen.<br />

Aber auch nach anderer Richtung ist die Ordonnanz 1851 für die Schweiz<br />

erwähnenswert. Mit ihr zeigt sie sich zum erstenmal selbständig in ihrem<br />

Bewaffnungswesen. Die Schweiz ist der erste europäische Staat, ja der erste<br />

Staat überhaupt, welcher die Vorzüge des kleinen Kalibers gegenüber dem<br />

bisher überall gebräuchlichen grossen Kaliber zu würdigen weiss und zu<br />

Nutzen zieht. Vordem begnügte sie sich mit der Nachahmung von Systemen<br />

anderer Nationen und blieb diesen gegenüber zurück, die kantonale Zersplitterung<br />

trug daran keine geringe Schuld.<br />

Nach den Grundzügen des schweizerischen Feldstutzers Modell 1850 wird<br />

1856 ein Jägergewehr erstellt, welches im gleichen Jahre noch eingeführt<br />

wird. Kaliber 10,5.<br />

Mehr und mehr kämpfte sich die Ansicht durch, dass das Schiesswesen auf<br />

den Boden der Wehrhaftigkeit des Landes gestellt werden müsse.<br />

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