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unsere Geschichte - Sportschützen Gossau

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für die Mitwirkung an der festlichen Begrüssung für jenen Tag 2 Gulden Lohn.<br />

1843 benützte die Gesellschaft den Scheibenstand in der Halde, am<br />

Abhange des heutigen Haldenbühl. Als Schützenhaus wurde ein Waschhaus,<br />

gehörend dem Gastwirt Schärtler zur Sonne <strong>Gossau</strong>, das für diesen Zweck<br />

eingerichtet wurde, benützt. Des Bleibens war auch hier nicht lange, da der<br />

Vertrag nur auf ein Jahr lautete.<br />

Die Gesellschaft wurde im Jahre 1844 vom Schützenvorstande in Ebnat angefragt,<br />

ob <strong>Gossau</strong> sich zur Uebernahme des Kantonalschützenfestes entschliessen<br />

könne. Diese Angelegenheit wurde im Schosse der Gesellschaft<br />

einlässlich erwogen, das Resultat war eine ablehnende Antwort mit folgender<br />

Begründung. Die Gesellschaft sei nicht in der Lage, das Fest zu<br />

übernehmen, weil sie keine eigene Schiessstätte besitze, die Neuerrichtung<br />

einer solchen käme zu teuer zu stehen, die Sistierung der Unterstützung ab<br />

Seite der hohen Regierung, die früher 100 Gulden an ein solches Schiessen<br />

spendete, bedeute eine schwere finanzielle Einbusse, was auch den<br />

Gabentempel in Mitleidenschaft ziehe, wie auch den Besuch des Festes ab<br />

Seite der Schützen, die Gesellschaft verfüge zurzeit über zu wenig geeignete<br />

Kräfte, die ein solches Unternehmen erfordere.<br />

Unterm 2. Januar 1844 begegnen wir im Protokoll einer Kopie einer Bescheinigung,<br />

die besagt, dass die für das Jahr 1844 ernannte Schützenkommission,<br />

heute von Jos. Anton Lorentz zum Adler in Da, ein Schützenprotokoll<br />

der fünf Gerichte <strong>Gossau</strong> von 1758/74 zu Handen genommen und<br />

im Schützenarchiv versorgt habe. Hätte man nur immer in ähnlicher Weise<br />

über die Vereinsprotokolle gewacht und eine genaue Amtsübergabe<br />

vorgenommen, was speziell dem heutigen Berichterstatter äusserst willkommen<br />

gewesen wäre.<br />

In diesem Jahre erfolgte wegen der Ueberhandnahme der Gaben- und<br />

Gesellschaftsschiessen und wegen den mit diesen Anlässen zu Tage getretenen<br />

Uebelständen und Missbräuchen, die heute noch zu Recht bestehende<br />

Verordnung gegen den Missbrauch von Freischiessen (12. April 1844)<br />

des Kleinen Rates des Kantons St.Gallen.<br />

Diese Verordnung passte der Schützengesellschaft <strong>Gossau</strong> nicht besonders,<br />

sie glaubte, weil sie nur eine provisorische Schiessstätte besass, ihre<br />

Freischiessen dennoch abhalten zu dürfen, während der Art. 1 obiger Verordnung<br />

die Abhaltung von Freischiessen auf die ordentlichen Schiessplätze<br />

der Schützengesellschaften beschränkte und für Freischiessen auf Privatschiessplätzen<br />

nur in aussergewöhnlichen Fällen eine Ausnahme gestattete.<br />

Der Kleine Rat wies den Rekurs der Schützengesellschaft ab, gestattete aber<br />

die Erstellung von je einer Schiessstätte für Andwil und <strong>Gossau</strong>.<br />

Anlass zu einem Grümpelschiessen bot ein Gesellschaftsmitglied, das in seiner<br />

Freude über die am eidgenössischen Schützenfest in Basel 1844<br />

herausgeschossene Gabe von 600 Schweizerfranken, der Gesellschaft eine<br />

Spende von 17 Gulden überreichte. Der Einsatz für jeden Schützen wurde<br />

für diesen Anlass auf eine Gabe von 1 Gulden Wert bestimmt. Es fand<br />

in diesem Jahr noch ein End- und Abschiedsschiessen statt, an welchem<br />

10 Brabanter-Taler ausgeschossen wurden.<br />

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