unsere Geschichte - Sportschützen Gossau
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für die Mitwirkung an der festlichen Begrüssung für jenen Tag 2 Gulden Lohn.<br />
1843 benützte die Gesellschaft den Scheibenstand in der Halde, am<br />
Abhange des heutigen Haldenbühl. Als Schützenhaus wurde ein Waschhaus,<br />
gehörend dem Gastwirt Schärtler zur Sonne <strong>Gossau</strong>, das für diesen Zweck<br />
eingerichtet wurde, benützt. Des Bleibens war auch hier nicht lange, da der<br />
Vertrag nur auf ein Jahr lautete.<br />
Die Gesellschaft wurde im Jahre 1844 vom Schützenvorstande in Ebnat angefragt,<br />
ob <strong>Gossau</strong> sich zur Uebernahme des Kantonalschützenfestes entschliessen<br />
könne. Diese Angelegenheit wurde im Schosse der Gesellschaft<br />
einlässlich erwogen, das Resultat war eine ablehnende Antwort mit folgender<br />
Begründung. Die Gesellschaft sei nicht in der Lage, das Fest zu<br />
übernehmen, weil sie keine eigene Schiessstätte besitze, die Neuerrichtung<br />
einer solchen käme zu teuer zu stehen, die Sistierung der Unterstützung ab<br />
Seite der hohen Regierung, die früher 100 Gulden an ein solches Schiessen<br />
spendete, bedeute eine schwere finanzielle Einbusse, was auch den<br />
Gabentempel in Mitleidenschaft ziehe, wie auch den Besuch des Festes ab<br />
Seite der Schützen, die Gesellschaft verfüge zurzeit über zu wenig geeignete<br />
Kräfte, die ein solches Unternehmen erfordere.<br />
Unterm 2. Januar 1844 begegnen wir im Protokoll einer Kopie einer Bescheinigung,<br />
die besagt, dass die für das Jahr 1844 ernannte Schützenkommission,<br />
heute von Jos. Anton Lorentz zum Adler in Da, ein Schützenprotokoll<br />
der fünf Gerichte <strong>Gossau</strong> von 1758/74 zu Handen genommen und<br />
im Schützenarchiv versorgt habe. Hätte man nur immer in ähnlicher Weise<br />
über die Vereinsprotokolle gewacht und eine genaue Amtsübergabe<br />
vorgenommen, was speziell dem heutigen Berichterstatter äusserst willkommen<br />
gewesen wäre.<br />
In diesem Jahre erfolgte wegen der Ueberhandnahme der Gaben- und<br />
Gesellschaftsschiessen und wegen den mit diesen Anlässen zu Tage getretenen<br />
Uebelständen und Missbräuchen, die heute noch zu Recht bestehende<br />
Verordnung gegen den Missbrauch von Freischiessen (12. April 1844)<br />
des Kleinen Rates des Kantons St.Gallen.<br />
Diese Verordnung passte der Schützengesellschaft <strong>Gossau</strong> nicht besonders,<br />
sie glaubte, weil sie nur eine provisorische Schiessstätte besass, ihre<br />
Freischiessen dennoch abhalten zu dürfen, während der Art. 1 obiger Verordnung<br />
die Abhaltung von Freischiessen auf die ordentlichen Schiessplätze<br />
der Schützengesellschaften beschränkte und für Freischiessen auf Privatschiessplätzen<br />
nur in aussergewöhnlichen Fällen eine Ausnahme gestattete.<br />
Der Kleine Rat wies den Rekurs der Schützengesellschaft ab, gestattete aber<br />
die Erstellung von je einer Schiessstätte für Andwil und <strong>Gossau</strong>.<br />
Anlass zu einem Grümpelschiessen bot ein Gesellschaftsmitglied, das in seiner<br />
Freude über die am eidgenössischen Schützenfest in Basel 1844<br />
herausgeschossene Gabe von 600 Schweizerfranken, der Gesellschaft eine<br />
Spende von 17 Gulden überreichte. Der Einsatz für jeden Schützen wurde<br />
für diesen Anlass auf eine Gabe von 1 Gulden Wert bestimmt. Es fand<br />
in diesem Jahr noch ein End- und Abschiedsschiessen statt, an welchem<br />
10 Brabanter-Taler ausgeschossen wurden.<br />
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