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II. Rechtsvorschriften des Freistaates Sachsen

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egional und kulturellen Vielfalt sowie Eigenständigkeit partnerschaftlich weiterentwickelt<br />

werden. Dabei ist den Belangen <strong>des</strong> sorbischen Volkes Rechnung zu tragen, um den<br />

besonderen kulturellen Charakter im Siedlungsgebiet <strong>des</strong> sorbischen Volkes zu erhalten und<br />

zu unterstützen.<br />

….<br />

Überfachliche Ziele und Grundsätze der Raumordnung<br />

2 Raumstrukturelle Entwicklung<br />

2.1 Allgemeine raumstrukturelle Entwicklung<br />

…..<br />

G 2.1.4 Beim Ausbau der Siedlungs- und Infrastruktur sind die Bedürfnisse der<br />

verschiedenen sozialen Gruppen und <strong>des</strong> sorbischen Volkes zu berücksichtigen.<br />

zu Grundsatz 2.1.4<br />

Die Veränderungen der Bevölkerungsstruktur und die weitere Ausdifferenzierung in der<br />

Sozialstruktur im Freistaat <strong>Sachsen</strong> erfordern eine verstärkte planerische Vorsorge, damit<br />

alle Bevölkerungsgruppen am öffentlichen Leben und damit an demokratischen<br />

Entscheidungsstrukturen teilhaben können. Regional- und Bauleitplanung haben zukünftig<br />

verstärkt auf die Belange unterschiedlicher sozialer Gruppen mit ihren kulturellen und<br />

demographischen Differenzierungen einzugehen. Dabei soll unter anderem den Belangen<br />

<strong>des</strong> sorbischen Volkes, von Menschen mit Behinderung, von Kindern und Jugendlichen<br />

sowie von älteren Menschen, von Frauen und Familien und von ausländischen<br />

Bevölkerungsgruppen Rechnung getragen werden.<br />

3.3 Räume mit besonderem lan<strong>des</strong>planerischem Handlungsbedarf<br />

….<br />

G 3.3.3 In den grenznahen Gebieten sollen die Gemeinden eine grenzüberschreitende<br />

Zusammenarbeit mit den entsprechenden Gebietskörperschaften der Republik Polen und<br />

der Tschechischen Repubik anstreben. Dabei soll die grenzüberschreitende<br />

Zusammenarbeit zur Verwirklichung einer grenzüberschreitenden nachhaltigen Raum- und<br />

Wirtschaftsentwicklung beitragen.<br />

….<br />

zu Grundsatz 3.3.3. bis Ziel 3.3.6<br />

Im Hinblick auf die EU-Erweiterung hat der Freistaat <strong>Sachsen</strong> im besonderen Maße<br />

strukturelle Schwächen in den Grenzregionen zu den zukünftigen EU-Mitgliedsstaaten<br />

Republik Polen und Tschechische Republik zu überwinden. Die grenznahen Gebiete<br />

nehmen fast die Hälfte der sächsischen Lan<strong>des</strong>fläche ein. Die Erweiterung der Europäischen<br />

Union hat somit einen hohen regionalpolitischen Stellenwert. Im Erweiterungsprozess sind<br />

längerfristig gesamtwirtschaftliche Vorteile zu erwarten. Die geographische Lage <strong>Sachsen</strong>s<br />

eröffnet für die Entwicklung <strong>des</strong> <strong>Freistaates</strong> und seiner Regionen neue Perspektiven. Die<br />

Chancen, neue wirtschaftliche, politische und kulturelle Beziehungen zu knüpfen und alte<br />

wieder aufleben zu lassen, können jedoch nur gemeinsam mit allen Beteiligten genutzt<br />

werden. Es besteht daher die Notwendigkeit, verstärkt auf allen regionalen und lokalen<br />

Ebenen grenzüberschreitend zusammenzuarbeiten.<br />

Insbesondere in der Lausitz kann das sorbische Volk auf Grund <strong>des</strong> kulturellen Kontexts eine<br />

Brückenfunktion im Prozess <strong>des</strong> Zusammenwachsens in Europa übernehmen. Der Beitritt<br />

der Republik Polen und der Tschechischen Republik erfordert Anpassungen in allen<br />

Bereichen <strong>des</strong> gesellschaftlichen Lebens. Verstärkt kommt es darauf an in den grenznahen<br />

Gebieten über die Chancen der Erweiterung zu informieren und die Kommunen bei ihren<br />

grenzüberschreitenden Aktivitäten sowie beim Abbau ihrer lagebedingten Nachteile zu<br />

unterstützen. Dabei bilden regionale und kommunale Partnerschaften, wie beispielsweise die<br />

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