29.01.2013 Aufrufe

II. Rechtsvorschriften des Freistaates Sachsen

II. Rechtsvorschriften des Freistaates Sachsen

II. Rechtsvorschriften des Freistaates Sachsen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

(2) Inhaltliche Prüfungsanforderungen<br />

1. in Sprachbeherrschung: sichere Beherrschung von Lexik, Grammatik und Ausdruck <strong>des</strong><br />

Ober- und Niedersorbischen in Wort und Schrift,<br />

2. in Sprachwissenschaft: Geschichte der sorbischen Sprache von der Ausgliederung aus<br />

dem Urslawischen bis zur Gegenwart einschließlich der Stellung im Sorbischen im<br />

Rahmen der slawischen Sprachen , Struktur <strong>des</strong> Ober- und Niedersorbischen, Lexikologie<br />

und Wortbildung, sprachwissenschaftliche Interpretation sorbischer Texte,<br />

3. in Literaturwissenschaft: Methoden, geschichtliche Entwicklung der ober- und niedersorbi-<br />

schen Literatur seit ihren Anfängen einschließlich wichtiger Werke aus verschiedenen<br />

Epochen, sorabistische Literaturgeschichtsschreibung, literaturwissenschaftliche Inter-<br />

pretation sorbischer Texte,<br />

4. in Kulturwissenschaft: Geschichte und Kulturgeschichte der Sorben, Gegenwartsprobleme<br />

<strong>des</strong> sorbischen Volkes, materielle und geistige sorbische Volkskultur,<br />

5. in Fachdidaktik: Lehrplanverständnis, Planung und Gestaltung <strong>des</strong> Sorbischunterrichts in<br />

der Sekundarstufe 1 sowie in den Grund- und Leistungskursen der Sekundarstufe <strong>II</strong> auf<br />

der Grundlage von Vermittlungs- und Aneignungsformen sprachlich-kommunikativer<br />

Handlungen, Grundlagen <strong>des</strong> Erwerbs einer Zweit- oder Fremdsprache, Besonderheiten<br />

im sorbischen Muttersprachunterricht am Gymnasium.<br />

(3) Prüfungsteile sind<br />

1. die schriftlichen Prüfungen:<br />

- Klausur 1: Für einen Aufsatz werden drei Themen zur Wahl gestellt. Ein Thema ist zu<br />

bearbeiten.<br />

Die Prüfungsdauer beträgt vier Stunden.<br />

- Klausur 2: Sprach-, Kultur- oder Literaturwissenschaft.<br />

Drei Themen werden zur Wahl gestellt. Ein Thema ist zu bearbeiten.<br />

Die Prüfungsdauer beträgt vier Stunden.<br />

2. die mündlichen Prüfungen:<br />

- In der Fachwissenschaft erstreckt sich die mündliche Prüfung auf Themen, die nicht<br />

Gegenstand der schriftlichen Prüfungen waren.<br />

Die Prüfungsdauer beträgt 60 Minuten.<br />

- In der Fachdidaktik beträgt die Prüfungsdauer 30 Minuten.<br />

Alle Prüfungsteile werden in Ober- und Niedersorbisch durchgeführt.<br />

17. Verordnung <strong>des</strong> Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über allgemein<br />

bildende Gymnasien im Freistaat <strong>Sachsen</strong> (Schulordnung Gymnasien – SOGY)<br />

vom 03. August 2004 (Paragraphen 1, 27 und 36)<br />

§ 1<br />

Geltungsbereich<br />

Diese Schulordnung gilt für alle öffentlichen allgemein bildenden Gymnasien im Freistaat<br />

<strong>Sachsen</strong>. Sie gilt für Gymnasien im deutsch-sorbischen Gebiet, soweit die Verordnung <strong>des</strong><br />

Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Arbeit an sorbischen und anderen<br />

Schulen im deutsch-sorbischen Gebiet vom 22. Juni 1992 (SächsBVBl. S. 307), in der<br />

jeweils geltenden Fassung, keine abweichenden Festlegungen enthält.<br />

Abschnitt 6: Versetzung, Wiederholung<br />

§ 27<br />

Versetzungsbestimmungen<br />

(1) In die nächsthöhere Klassenstufe werden diejenigen Schüler der Klassenstufen 5 bis 10<br />

versetzt, die in allen Fächern min<strong>des</strong>tens die Note „ausreichend“ erzielt haben oder die nicht<br />

ausreichenden Leistungen in einzelnen Fächern nach Maßgabe der Absätze 2 und 3<br />

ausgleichen können.<br />

66

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!