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II. Rechtsvorschriften des Freistaates Sachsen

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(Auszug)<br />

I. Allgemeine Grundsätze und Ziele<br />

I. 1 Grundsätze für die räumliche Ordnung und Entwicklung der Region<br />

I. 1.1 Allgemeine Grundsätze der Regionalentwicklung – Leitbild der Region<br />

G I.1.1.1 Die Region Oberlausitz-Niederschlesien soll sich unter Berücksichtigung der<br />

wirtschaftlichen Traditionen, der oberlausitzer, sächsischen,<br />

niederschlesischen Kulturtradition sowie der Sprache und Kultur <strong>des</strong><br />

sorbischen Volkes zu einem attraktiven Wirtschaftsstandort mit einer<br />

gehobenen Lebensqualität entwickeln. Dafür soll eine umweltgerechte und<br />

ressourcenschonende Entwicklung angestrebt werden, die dazu beiträgt, die<br />

Lebensqualität auf Grundlage einer ausgewogenen Bevölkerungs- und<br />

Sozialstruktur und einer zukunftsorientierten, leistungsstarken<br />

Wirtschaftsstruktur zu verbessern.<br />

G I. 1.1.2 Eine vielfältige Entwicklung der Region mit ihren sich ergänzenden Teilräumen<br />

soll unter Wahrung der naturräumlichen, kulturhistorischen und<br />

sozioökonomischen Besonderheiten der Teilräume ermöglicht werden.<br />

IV. Regionale Besonderheiten<br />

IV. 9 Sorbisches Siedlungsgebiet<br />

Karte Die zum sorbischen Siedlungsgebiet der Region Oberlausitz-Niederschlesien<br />

gehörenden Gemeinden und Gemeindeteile sind in der Karte „Sorbisches<br />

Siedlungsgebiet“ dargestellt.<br />

Hinweis Das Namensverzeichnis der Gemeinden und Gemeindeteile <strong>des</strong> sorbischen<br />

Siedlungsgebietes der Region ist im Anhang zu Kap. IV.9 enthalten.<br />

Z IV. 9.1 Bei raumbedeutsamen Planungen und Vorhaben im sorbischen<br />

Siedlungsgebiet sind die geschichtlichen und kulturellen Besonderheiten<br />

dieses Siedlungsgebietes und seiner Bewohner zu beachten.<br />

Z IV. 9.2 Im sorbischen Siedlungsgebiet sind Bemühungen zum Schutz und zur<br />

Förderung der sorbischen Sprache und <strong>des</strong> sorbischen Kulturgutes zu<br />

unternehmen und zu unterstützen. Initiativen zur Revitalisierung der<br />

sorbischen Sprache durch muttersprachliche Ausbildung sind zu fördern.<br />

Z IV. 9.3 Heute noch erkennbare Siedlungsformen und – strukturen mit slawischem<br />

bzw. sorbischem Einfluss sowie die sorbischen Kulturdenkmäler sollen<br />

erhalten und gepflegt werden.<br />

Z IV. 9.4 Zu regional bedeutsamen Einrichtungen der Kultur-, Kunst- und Heimatpflege<br />

der Sorben und Zentren zur Förderung der sorbischen Kultur sollen ausgebaut<br />

werden:<br />

• Haus der Sorben in Bautzen,<br />

• Sorbisches Museum in Bautzen,<br />

• Deutsch-Sorbisches Volkstheater in Bautzen,<br />

• Domowina-Haus in Hoyerswerda<br />

• Zejler-Smoler-Haus in Lohsa,<br />

• Sorbisches Kulturzentrum in Schleife,<br />

• Měrćin-Nowak-Haus in Nechern,<br />

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