BvB-Fachkonzept - Lavie gGmbH, Regionaler Rehabilitationsdienst ...
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zupassen. Innovative Prozesse, Individualität und kreative Problemlösungen sind<br />
erwünscht und werden zum Wohle des Rehabilitanden eingesetzt.<br />
Die Förderung erfolgt nach sozialpsychiatrischen Grundsätzen. Dabei hat das Interesse<br />
der Klienten unbedingten Vorrang. Wir verstehen es als unsere Aufgabe, unsere<br />
Rehabilitanden dazu anzuleiten und zu befähigen ihre Interessen zu erkennen,<br />
zu äußern und zu verwirklichen.<br />
Angestrebt ist die ganzheitliche Förderung unter Berücksichtigung individueller<br />
Problemlagen, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Erwartungen. Die Begleitung erfolgt<br />
durch ein qualifiziertes, multiprofessionellen Team, welches vielfältige Methoden<br />
der Sozialarbeit, Pädagogik, Psychologie, Ergotherapie und Medizin nach neuesten<br />
wissenschaftlichen Erkenntnissen einsetzt. Einzelheiten zum methodischen Vorgehen<br />
findet sich unter den fachbezogenen Beschreibungen.<br />
Die Planung ist in einem individuellen Qualifizierungsplan zusammengefasst, der<br />
fortgeschrieben und mit der Agentur für Arbeit abgestimmt wird. Die Teilnehmer<br />
werden in die Planung und Gestaltung aktiv mit einbezogen.<br />
Regelmäßig finden Beratungstermine mit dem zuständigen Berater der Agentur für<br />
Arbeit zur Überprüfung des Lehrgangsziels und zur Abstimmung weiterer Fördermaßnahmen<br />
statt.<br />
8. Förderdauer<br />
Die Dauer der Förderung in der jeweiligen Qualifizierungsstufe richtet sich nach dem<br />
individuellen Förderbedarf und den Integrationsaussichten/-möglichkeiten des Teilnehmers.<br />
Bei Erreichen der Zielsetzung der jeweiligen Qualifizierungsstufe erfolgt<br />
nahtlos und umgehend ein Stufenwechsel. Dieser wird von der Rehabegleitung (Sozialdienst)<br />
eingeleitet und vom Bildungsbegleiter stetig überprüft. Die Entscheidung<br />
hierüber trifft die Beratungsfachkraft der Agentur für Arbeit.<br />
Es wird versichert, dass die Teilnehmer nur den jeweils für notwendig erachteten<br />
Förderzeitraum in Anspruch nehmen.<br />
Die maximale Förderdauer beträgt bei jungen Menschen mit Behinderungen 11 Monate.<br />
In begründeten Ausnahmefällen beträgt die Gesamtförderdauer maximal 18<br />
Monate. Eine verkürzte Förderung ist dem individuellen Bedarf entsprechend möglich.<br />
Die vorzeitige Beendigung durch Aufnahme einer Ausbildung oder Arbeit wird<br />
zu jedem Zeitpunkt angestrebt.<br />
Da die Unterweisung modular und binnendifferenziert erfolgt, ist der Einstieg jederzeit<br />
in jede Stufe sinnvoll möglich.<br />
Eine vorzeitige Beendigung zur Aufnahme einer Ausbildung oder Arbeit ist jederzeit<br />
möglich.<br />
9. Förder- und Qualifizierungssequenzen<br />
Die Inhalte des <strong>BvB</strong> werden in Form von Förder- und Qualifizierungssequenzen angeboten.<br />
Die Qualifizierungseinheiten sind zeitlich eingrenzbar und können nach<br />
Bedarf kombiniert werden.<br />
Zu ihnen zählen: