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BvB-Fachkonzept - Lavie gGmbH, Regionaler Rehabilitationsdienst ...

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zupassen. Innovative Prozesse, Individualität und kreative Problemlösungen sind<br />

erwünscht und werden zum Wohle des Rehabilitanden eingesetzt.<br />

Die Förderung erfolgt nach sozialpsychiatrischen Grundsätzen. Dabei hat das Interesse<br />

der Klienten unbedingten Vorrang. Wir verstehen es als unsere Aufgabe, unsere<br />

Rehabilitanden dazu anzuleiten und zu befähigen ihre Interessen zu erkennen,<br />

zu äußern und zu verwirklichen.<br />

Angestrebt ist die ganzheitliche Förderung unter Berücksichtigung individueller<br />

Problemlagen, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Erwartungen. Die Begleitung erfolgt<br />

durch ein qualifiziertes, multiprofessionellen Team, welches vielfältige Methoden<br />

der Sozialarbeit, Pädagogik, Psychologie, Ergotherapie und Medizin nach neuesten<br />

wissenschaftlichen Erkenntnissen einsetzt. Einzelheiten zum methodischen Vorgehen<br />

findet sich unter den fachbezogenen Beschreibungen.<br />

Die Planung ist in einem individuellen Qualifizierungsplan zusammengefasst, der<br />

fortgeschrieben und mit der Agentur für Arbeit abgestimmt wird. Die Teilnehmer<br />

werden in die Planung und Gestaltung aktiv mit einbezogen.<br />

Regelmäßig finden Beratungstermine mit dem zuständigen Berater der Agentur für<br />

Arbeit zur Überprüfung des Lehrgangsziels und zur Abstimmung weiterer Fördermaßnahmen<br />

statt.<br />

8. Förderdauer<br />

Die Dauer der Förderung in der jeweiligen Qualifizierungsstufe richtet sich nach dem<br />

individuellen Förderbedarf und den Integrationsaussichten/-möglichkeiten des Teilnehmers.<br />

Bei Erreichen der Zielsetzung der jeweiligen Qualifizierungsstufe erfolgt<br />

nahtlos und umgehend ein Stufenwechsel. Dieser wird von der Rehabegleitung (Sozialdienst)<br />

eingeleitet und vom Bildungsbegleiter stetig überprüft. Die Entscheidung<br />

hierüber trifft die Beratungsfachkraft der Agentur für Arbeit.<br />

Es wird versichert, dass die Teilnehmer nur den jeweils für notwendig erachteten<br />

Förderzeitraum in Anspruch nehmen.<br />

Die maximale Förderdauer beträgt bei jungen Menschen mit Behinderungen 11 Monate.<br />

In begründeten Ausnahmefällen beträgt die Gesamtförderdauer maximal 18<br />

Monate. Eine verkürzte Förderung ist dem individuellen Bedarf entsprechend möglich.<br />

Die vorzeitige Beendigung durch Aufnahme einer Ausbildung oder Arbeit wird<br />

zu jedem Zeitpunkt angestrebt.<br />

Da die Unterweisung modular und binnendifferenziert erfolgt, ist der Einstieg jederzeit<br />

in jede Stufe sinnvoll möglich.<br />

Eine vorzeitige Beendigung zur Aufnahme einer Ausbildung oder Arbeit ist jederzeit<br />

möglich.<br />

9. Förder- und Qualifizierungssequenzen<br />

Die Inhalte des <strong>BvB</strong> werden in Form von Förder- und Qualifizierungssequenzen angeboten.<br />

Die Qualifizierungseinheiten sind zeitlich eingrenzbar und können nach<br />

Bedarf kombiniert werden.<br />

Zu ihnen zählen:

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