Jahresabschluss AG - Utimaco
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haben auf ihre Vergütung verzichtet. Die Vereinbarung eines Selbstbehalts er-<br />
scheint Vorstand und Aufsichtsrat daher nicht sachgerecht.<br />
� Festlegung und Überprüfung der Gesamtvergütung des Vorstands durch den<br />
Aufsichtsrat (4.2.2 Abs. 1). Zahlung und Ausgestaltung fixer und variabler Vergü-<br />
tungsteile (4.2.3 Abs. 2 und Abs. 3)<br />
Die Vorstandsmitglieder Malte Pollmann, Stephen Munford und Dr. Frank J. Nel-<br />
lissen haben Anstellungsverträge mit der Sophos Limited bzw. der Sophos<br />
GmbH und erhalten hieraus fixe und variable Vergütungsteile. Die <strong>Utimaco</strong><br />
Safeware <strong>AG</strong> erstattet der Sophos Limited. bzw. der Sophos GmbH zum Aus-<br />
gleich für die Tätigkeit der Herren Munford, Nellissen und Pollmann als Vor-<br />
standsmitglieder der <strong>Utimaco</strong> Safeware <strong>AG</strong> einen festgelegten fixen Betrag. Die<br />
Höhe des Erstattungsbetrags entspricht dem Anteil der gesamten Arbeitszeit, die<br />
das betreffende Vorstandsmitglied für die <strong>Utimaco</strong> Safeware <strong>AG</strong> voraussichtlich<br />
aufwenden wird, multipliziert mit dem fixen Basisgehalt.<br />
Die beschriebene Vergütung ist für die <strong>Utimaco</strong> Safeware <strong>AG</strong> wirtschaftlich vor-<br />
teilhaft, da der wirtschaftliche Aufwand für die Gesellschaft begrenzt und im Vor-<br />
hinein gut berechenbar ist. Insbesondere trägt die <strong>Utimaco</strong> Safeware <strong>AG</strong> die an-<br />
teiligen Kosten der variablen Vergütungsbestandteile nicht. Der Aufsichtsrat der<br />
<strong>Utimaco</strong> Safeware <strong>AG</strong> überprüft regelmäßig die Höhe des Erstattungsbetrags<br />
und kann eine Anpassung verlangen, wenn der angenommene zeitliche Umfang<br />
der Tätigkeit für die Gesellschaft geringer als erwartet ist oder sich die wirtschaft-<br />
liche Situation der Gesellschaft wesentlich verschlechtert hat. Änderungen der<br />
Anstellungsverträge bedürfen der Zustimmung der Aufsichtsrats der <strong>Utimaco</strong><br />
Safeware <strong>AG</strong>, soweit sie die Tätigkeit für die Gesellschaft oder den von ihr zu<br />
erstattenden Betrag betreffen.<br />
� Festlegung einer Altersgrenze für Vorstandsmitglieder (5.1.2 Abs. 2 Satz 3)<br />
Eine Festlegung einer Altersgrenze für Vorstände der <strong>Utimaco</strong> Safeware <strong>AG</strong> ist<br />
aufgrund des Lebensalters der Vorstände derzeit nicht erforderlich.<br />
� Festlegung von Zielen für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats (5.4.1)<br />
Vorstand und Aufsichtsrat der <strong>Utimaco</strong> Safeware <strong>AG</strong> beachten bei der Beset-<br />
zung von Führungspositionen und der Zusammensetzung des Vorstands die Zie-<br />
le der Diversivity und streben insbesondere eine angemessene Beteiligung von<br />
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