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Jahresabschluss AG - Utimaco

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UTIMACO SAFEWARE <strong>AG</strong>, OBERURSEL<br />

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2011/2012<br />

I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS UND ZU DEN BILANZIERUNGS- UND<br />

BEWERTUNGSMETHODEN<br />

Der <strong>Jahresabschluss</strong> der <strong>Utimaco</strong> Safeware <strong>AG</strong>, Oberursel (in der Folge auch <strong>Utimaco</strong>), wurde<br />

entsprechend den Grundsätzen des HGB und des AktG erstellt. <strong>Utimaco</strong> ist eine große Kapitalgesellschaft<br />

im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB.<br />

Gliederung und Ausweis<br />

Die Gliederung der Bilanz entspricht § 266 HGB.<br />

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde im Sinne des § 275 Abs. 3 HBG nach dem Umsatzkostenverfahren<br />

aufgestellt.<br />

Forschungs- und Entwicklungskosten werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter Anwendung<br />

von § 264 Abs. 2 Satz 1 und § 265 Abs. 5 Satz 2 HGB als gesonderter Posten vor<br />

den Vertriebs- und Marketingkosten ausgewiesen.<br />

Auftragsbezogene Entwicklungsleistungen werden in dem Posten „Herstellungskosten der zur<br />

Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen“ ausgewiesen.<br />

Die Kommunikations- und Versicherungsaufwendungen sowie der Aufwand für die interne IT-<br />

Infrastruktur werden wie in den Vorjahren zur Erhöhung der Aussagekraft unter dem Posten<br />

„Allgemeine Verwaltungskosten“ erfasst.<br />

Bewertungsmethoden<br />

Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungskosten,<br />

vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen<br />

werden linear unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer<br />

vorgenommen.<br />

Bei EDV-Software und ähnlichen Rechten beträgt die Nutzungsdauer 1,5 bis 3 Jahre, bei Betriebs-<br />

und Geschäftsausstattung überwiegend 3 bis 10 Jahre.<br />

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.<br />

Zuschreibungen werden vorgenommen, sobald der Grund zur außerplanmäßigen Abschreibung<br />

entfallen ist.<br />

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren<br />

angesetzt. Die fertigen Erzeugnisse und unfertigen Leistungen<br />

sind zu Herstellungskosten bewertet. In die Herstellungskosten werden die direkten Material-<br />

und Fertigungskosten sowie angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten<br />

und der Werteverzehr, der durch die Fertigung veranlasst ist, eingerechnet. Außerdem<br />

werden angemessene Teile der Verwaltungsgemeinkosten einbezogen, nicht dagegen<br />

Zinsen für Fremdkapital. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus geminderter<br />

Verwertbarkeit ergeben, werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Das Niederstwertprinzip<br />

wird beachtet.<br />

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