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Ein Mindestvolumen gemäß Tabelle 3 sollte dabei nicht unterschritten werden (s.<br />
Kap. 7.1 und Kap. 6.5, Tab. 3).<br />
Durch den Vorbereitungsschritt der Probenverjüngung besteht die Gefahr der Veränderung<br />
des Prüfgutes. So können hier Verluste leichtflüchtiger Bestandteile eintreten.<br />
In diesen Fällen ist es erforderlich Parallelproben in Form von Einzelproben,<br />
die nicht dem Verjüngungsschritt unterliegen, zu entnehmen und direkt in entsprechend<br />
präparierte Gefäße zu überführen (vgl. Kap. 8). In diesen Fällen entsprechen<br />
die entnommenen Einzelproben den parameterspezifischen Analysenproben.<br />
7.1 Mindestvolumen der Laborprobe<br />
Das Mindestvolumen der Laborprobe sollte in Abhängigkeit von Größtkorn- / Stückigkeit<br />
die in Tabelle 3 (Kap. 6.5) aufgeführte Menge nicht unterschreiten. Ihre<br />
Größe wird außerdem bestimmt durch die Anzahl der zu analysierenden Parameter<br />
und der benötigten Rückstellprobenmenge.<br />
Im Labor selbst erfolgt die weitere Aufteilung durch Aliquotierung der Laborprobe in<br />
die benötigte Anzahl von Analysenproben unter Berücksichtigung der Rückstellprobe.<br />
Dieser Vorbereitungsschritt wird bevorzugt mittels eines mechanischen Probenteilers<br />
im Labormaßstab, z.B. einem Riffelteiler oder Rotationsteiler durchgeführt.<br />
ANMERKUNG:<br />
Unter Aliquotierung der Laborprobe versteht man die Aufteilung des Probenmaterials<br />
in Teilproben gleicher Größe, z.B. für weitere Untersuchungszwecke.<br />
Die in Tabelle 3 aufgeführten Volumina sollten nicht unterschritten werden, es sei<br />
denn, vorliegende Erfahrungen (z.B. Wiederholungsbeprobung, Voruntersuchung)<br />
rechtfertigen ein geringeres Probenvolumen.<br />
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