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inhomogen verteilt vor, wobei der Homogenitätsgrad material- und merk-<br />
malabhängig ist. Dies führt dazu, dass in einem Abfall ein Merkmalswert homogen, ein<br />
anderer inhomogen verteilt sein kann.<br />
Probenahmestrategie und -verfahren müssen somit - dies gilt sowohl für ruhende als<br />
auch bewegte Stoffströme - der möglichen Varianz und Variabilität in der Abfallzusammensetzung<br />
angepasst werden. Eine statistische Aussage über die Inhomogenität des<br />
Abfalls lässt sich aus dem Verhältnis der Varianz der Merkmalsverteilung und dem<br />
Quadrat des mittleren Stoffgehaltes ableiten (vgl. Anhang G).<br />
In Abhängigkeit von der Fragestellung und von der Zielvorgabe ist das Aufteilen / Abtrennen<br />
von Teilchargen bzw. Zusammenfassen von Prüfmengen sowie die Entnahme<br />
der Einzelproben bzw. die Vereinigung zu Misch- und Sammelproben mit angepasster<br />
Technik festzulegen.<br />
Von grundsätzlicher Bedeutung ist hierbei, dass das Arbeiten mit Misch- bzw. Sammelproben<br />
über die gesamte Grundmenge nur zulässig ist, wenn die spezifischen Substrateigenschaften<br />
der Einzelchargen erkennbar sind und die zugrunde gelegten Vorgaben,<br />
z.B. die Einhaltung von Richt-, Grenzwerten, wertgebenden Eigenschaften, etc., erfüllt<br />
werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass durch Vermischen eine Verdünnung bedenklicher<br />
Stoffe erreicht wird, so dass diese dem Stoffkreislauf letztlich nicht entzogen<br />
werden.<br />
Dieser Problematik trägt die TA-Abfall und die Abfallablagerungsverordnung durch ihre<br />
Forderung nach getrennter Abfallerfassung und dem Vermischungsverbot Rechnung.<br />
ANMERKUNG:<br />
Bei vielen Abfallarten (z.B. Siedlungs-, Bauabfälle, Altholz) ist eine Vorseparierung von<br />
unterschiedlich belasteten Fraktionen erforderlich, um eine möglichst sortenreine Probenahme<br />
und somit eine Verwertung von Teilchargen gemäß Kreislaufwirtschafts-/ und<br />
Abfallgesetz (KrW / AbfG) zu gewährleisten.<br />
Materialien unterschiedlicher Herkunft sind grundsätzlich getrennt zu erfassen, getrennt<br />
zu beproben und zu analysieren. Werden diese Grundsätze nicht beachtet, sind keine<br />
gesicherten Aussagen über den tatsächlichen Stoffbestand bzw. Schadstoffgehalt möglich,<br />
die Probenahme ist als fehlerhaft anzusehen.<br />
ANMERKUNG<br />
Einzelne Recyclingmaterialien (z.B. Shredderfraktionen gem. Abfallschlüssel), die der<br />
Verwertung zugeführt werden, bestehen auch nach der Separierung belasteter Fraktionen<br />
aus einem relativ heterogenen Stoffgemisch. In diesen Fällen wird das zu verwertende<br />
Materialgemisch gemäß der Vorgaben der Richtlinie als einheitliches Material beprobt.<br />
Die Probenahme muss von geschultem, zuverlässigem Fachpersonal vorgenommen<br />
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