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9.1.3 Entnahme von Einzelproben direkt von Baggerschaufel,<br />
Greifer, Radlader<br />
Einzelproben können z.B. beim Auf- bzw. Abbau von Haufwerken direkt von der<br />
Baggerschaufel / dem Greifer bzw. Radlader entnommen werden. Die Mindestanzahl<br />
der zu entnehmenden Einzelproben und der daraus zu bildenden Mischproben<br />
richtet sich dabei gem. Tab. 2, Kap. 6.4 nach der Größe des zu beprobenden Haufwerkes.<br />
Zur Probenahme kann z.B. folgendermaßen vorgegangen werden:<br />
Nach Abstreifen von 5 -10 cm der Oberfläche des Schaufelinhaltes werden Einzelproben<br />
mit Hilfe eines Probenstechers / Bohrstocks ggf. Schaufel möglichst über die<br />
gesamte Tiefe entnommen.<br />
Unterschiedliche bzw. auffällige Probenmaterialien sind zu separieren, getrennt zu<br />
beproben und getrennt zu analysieren.<br />
9.2 Probenahme aus bewegten Abfällen<br />
Bei produktionsspezifischen Abfällen ist die mechanische Probenahme aus dem<br />
bewegten Abfallstrom Stand der Technik. Dieser Probenahmeart ist gegenüber der<br />
Beprobung von ruhendem Schüttgut der Vorzug zu geben. Bei der Probenahme von<br />
Transportbändern, Bandabwürfen oder Rutschen sind dieselben Vorrichtungen und<br />
Mittel anzuwenden, wie sie für die Aufbereitung mineralischer Rohstoffe eingesetzt<br />
werden.<br />
Dabei gelten folgende wesentliche Forderungen:<br />
• bei der Probenahme soll der gesamte Materialstrom geschnitten werden,<br />
• die Probenahme ist erst nach einem angemessenen Vorlauf zu starten,<br />
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