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Zur Klärung dieser Sachverhalte (z.B. Nachweis flüchtiger Schadstoffe)<br />
sind daher ggf. direkt Einzelproben ohne weitere Vorbehandlung zu ziehen und gemäß<br />
Kapitel 8 zu stabilisieren.<br />
Beim Anlegen von Schürfen bzw. Ausbreitung der Mieten sind vor der Beprobung<br />
mögliche Untergrundkontaminationen und Staubverwehungen durch geeignete<br />
Maßnahmen zu verhindern.<br />
9.1.1 Beprobung von Haufwerken<br />
Bei der Entnahme von Einzelproben aus Haufwerken sind die kubaturbedingten<br />
Mengenverteilungen zu berücksichtigen. Da möglichst die volle Schütthöhe beprobt<br />
werden soll, ist von der unteren Hälfte der Kegelhöhe des Haufwerkes mengenmäßig<br />
mehr Material zu entnehmen, als von der oberen Hälfte.<br />
Ausgehend von einer Probenzahl von 4 Einzelproben je Mischprobe (vgl. Tab. 2)<br />
sind bei kegelförmigen Aufschüttungen aus der oberen Hälfte 1 Einzelprobe und aus<br />
der unteren Hälfte 3 Einzelproben zu entnehmen. Bei prismen- bzw. trapezförmigen<br />
Aufschüttungen liegt die Anzahl bei 2 Einzelproben aus der oberen und 4 aus der<br />
unteren Hälfte, so dass hier zur Erhöhung der Aussagesicherheit 6 Einzelproben zur<br />
Mischprobe vereinigt werden sollten.<br />
ANMERKUNG:<br />
Werden mehr Einzelproben je Mischprobe entnommen, ist die räumliche Anordnung<br />
im Haufwerk entsprechend den Vorgaben anzupassen.<br />
Sollte es notwendig sein, z.B. aufgrund eines schichtigen Aufbaus einen Horizontbezug<br />
herzustellen, dürfen die Einzelproben der verschiedenen Entnahmeebenen<br />
nicht zusammengeführt werden. In diesem Fall sind horizont- / ebenenbezogene<br />
Mischproben herzustellen.<br />
Die Beprobung ruhender Haufwerke ist auf verschiedene Arten möglich:<br />
a. Entnahme aus bereits aufgeschütteten Haufwerken mittels<br />
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