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9.3.2 Probenahme aus Big Bag, Fass, Trommel, Gebinde<br />
Ist die Gesamtmenge eines einheitlichen Materials auf mehrere Big Bags, Fässer,<br />
Trommeln oder andere Gebinde verteilt, richtet sich die Anzahl der Gebinde, aus denen<br />
Proben zu entnehmen bzw. sensorisch zu prüfen sind, nach Tabelle 4.<br />
Die zu prüfenden Gebinde werden nach dem Zufallsprinzip ausgewählt. Die Materialkontrolle<br />
auf Einheitlichkeit und Homogenität erfolgt dann z.B. mittels Bohrstock, Probenstecher<br />
über die gesamte Gebindetiefe.<br />
Gemäß Spalte 3 der Tabelle 4 sind von diesen sensorisch geprüften Gebinde auf Basis<br />
von 4 Einstichen / Einzelproben Mischproben herzustellen und zu untersuchen. Liegen<br />
unterschiedliche Materialien in den Gebinden vor, sind diese separat gemäß Tab.4 zu<br />
beproben.<br />
Tab. 4: Mindestanzahl der zu beprobenden Big Bags, Fässer, Trommeln und Gebinde<br />
Anzahl der Gebinde<br />
Mindestanzahl<br />
der sensorisch zu prüfenden<br />
Gebinde<br />
36<br />
Mindestanzahl<br />
der Gebinde, aus denen Mischproben<br />
herzustellen sind<br />
1 - 30 10 2<br />
31 - 60 15 3<br />
61 - 100 20 4<br />
101 - 150 25 5<br />
151 - 200 30 6<br />
201 - 300 35 7<br />
301 - 400 40 8<br />
401 - 500 45 9<br />
501 - 600 50 10<br />
> 600 je 300 Gebinde + 10 je 300 Gebinde + 1