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Bei Materialien, die in größeren Mengen entnommen werden, wie z.B. Kompost, Klär-<br />
schlamm oder zu deponierende Abfälle können z.B. Aluminiumgefäße oder Kunststoffeimer<br />
mit Deckel (5, 10, 20 Liter) bzw. 50 Liter Kunststoff-Tonnen verwendet werden.<br />
Bei diesen Volumina sind Diffusionsverluste an organischen Inhaltsstoffen oder Verluste<br />
z.B. an Quecksilber vernachlässigbar.<br />
Konservierung:<br />
Feste Abfallproben können i.d.R. nicht chemisch konserviert werden. Bei höheren Aus-<br />
sentemperaturen müssen Kühlelemente und Polystyrolummantelungen eingesetzt werden,<br />
um den Verlust an flüchtigen Substanzen zu minimieren. Für Transport und Lagerung<br />
sind möglichst Temperaturen zwischen + 4° und + 2° C sicherzustellen.<br />
Zur Untersuchung leichtflüchtiger organischer Stoffe muss die Probe sofort nach der<br />
Probenahme ohne jede weitere mechanische Behandlung Vor-Ort im Probengefäß zur<br />
Stabilisierung mit blindwertfreiem Methanol1 oder einem anderen geeigneten Lösungsmittel<br />
überschichtet werden.<br />
Bei Gefahr starker mikrobieller Zersetzung sind die Proben im Labor zur Stabilisierung<br />
einzufrieren (- 18° bis -20° C). Eine schnellst mögliche Analyse ist in diesen Fällen anzustreben.<br />
Kennzeichnung:<br />
Die Probenbehältnisse müssen klar und dauerhaft etikettiert werden. Die Kennzeichnung<br />
muß<br />
• eine unverwechselbare Codierung oder<br />
• eindeutige Bezeichnung auf der Gefäßwand,<br />
• Ort und Datum der Probenahme und<br />
• Art des entnommenen Materials<br />
enthalten.<br />
Die Laborproben müssen so verpackt und transportiert werden, dass ihr Herstellungszustand<br />
möglichst erhalten bleibt. Proben für den Versand oder Transport durch Dritte sowie<br />
Rückstellproben sind ggf. zu versiegeln oder zu plombieren.<br />
Eine Niederschrift der Probenahme bzw. ein Probenahmeprotokoll (vgl. Anhang C) sind<br />
vom Probenehmer anzufertigen.<br />
1 vgl. Handbuch Altlasten der HLUG, Bd. 7, Teil 4<br />
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