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Mediative Projektbegleitung beim Repowering von ...

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Im Rahmen <strong>von</strong> <strong>Repowering</strong>-Projekten haben Politik und Verwaltung dar-<br />

über hinaus die Möglichkeit, eigene Zielvorstellungen für den weiteren Pla-<br />

nungsprozess zu entwickeln. Wie der Kreis Steinfurt in Nordrhein-Westfa-<br />

len zeigt, können z.B. spezielle Leitbilder definiert werden, auf deren aus-<br />

schließlicher Grundlage Projekte realisiert werden 18 . Damit kann die Ge-<br />

meinde also in einem gemeinsamen Abstimmungsprozess zwischen Rat<br />

und Verwaltung eigene Ziele sowie die eigene Rolle definieren in Verbin-<br />

dung mit der Frage: Was ist planungsrechtlich umsetzbar. Auch für diesen<br />

Prozess der Interessenfindung bzw. die Abstimmung zwischen Rat und<br />

Verwaltung kann die Beauftragung eines externen Dritten sinnvoll sein, um<br />

Reibungsverluste zu minimieren.<br />

Wichtig erscheint hierbei, dass in diesem Zuge der Planungen gar keine<br />

Konflikte vorhanden sein müssen, sondern eine mediative Begleitung eher<br />

präventiv ansetzt, um zügig Erkenntnisse zu gewinnen, gegenseitiges Ver-<br />

ständnis zu entwickeln und ein produktives und friedliches Arbeitsklima zu<br />

schaffen, auf dessen Grundlage der weitere Prozess aufbauen kann. Damit<br />

ist das Ziel einer mediativen Begleitung in dieser Phase das Erreichen ei-<br />

ner sachlichen Kommunikation und Entscheidungsfindung, um eine Einheit<br />

zwischen Politik und Verwaltung auf Grundlage objektiver Kriterien zu errei-<br />

chen. Damit einher geht nicht nur die Nachhaltigkeit <strong>von</strong> dann getroffenen<br />

Entscheidung, sondern auch eine in die Öffentlichkeit abstrahlende Glaub-<br />

würdigkeit mit Signalwirkung.<br />

Sind die eigenen Ziele sowie die eigene Rolle der Gemeinde definiert, er-<br />

gibt sich daraus auch der Umgang mit den weiteren Akteuren. Ausgegan-<br />

gen wird hier <strong>von</strong> einer Standortgemeinde, die den Planungsprozess aktiv<br />

steuern möchte. So kann das Maximum an Ansatzpunkten für mediative<br />

Elemente in der Vorbereitungsphase zur Bauleitplanung aufgezeigt wer-<br />

den. Diese liegen z.B. in umfassenden Gesprächen mit den Betreibern der<br />

Alt- und Neuanlagen. Geklärt werden müssen z.B. Beteiligungsmodelle und<br />

zeitliche Abläufe, Standortfragen sowie Fragen der Gesellschaftsformen<br />

der Betreibergesellschaft.<br />

18 So hat der Kreis Steinfurt beispielsweise Leitlinien zum Thema Bürgerwindpark entwickelt,<br />

die u.a. beinhalten, dass sämtliche Windenergie-Projekte ausschließlich mit Bürgerbeteiligung<br />

realisiert werden (Ahlke 2011).<br />

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