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Mediative Projektbegleitung beim Repowering von ...

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<strong>Mediative</strong> <strong>Projektbegleitung</strong><br />

<strong>beim</strong> <strong>Repowering</strong><br />

<strong>von</strong> Windenergieanlagen<br />

Masterarbeit<br />

Studiengang Master of Mediation<br />

der FernUniversität in Hagen<br />

Marlies Bahrenberg<br />

Matrikel-Nr: 8198837<br />

Betreuer: Dr. Markus Troja<br />

Freden (Leine)/Hagen, 27. Februar 2012<br />

1


Inhaltsverzeichnis<br />

Inhaltsverzeichnis.......................................................................................2<br />

Tabellenverzeichnis....................................................................................3<br />

Abkürzungsverzeichnis...............................................................................4<br />

1 Einleitung..................................................................................................5<br />

1.1 Problemstellung.....................................................................................6<br />

1.2 Ziele der Arbeit......................................................................................7<br />

2 Methodik...................................................................................................9<br />

3 Grundlagen der Mediation......................................................................11<br />

3.1 Mediation im öffentlichen Bereich (Umweltmediation)..........................14<br />

3.2 Umweltmediation als Form der Partizipation........................................15<br />

4 Grundlagen des <strong>Repowering</strong> <strong>von</strong> Windenergieanlagen..........................18<br />

4.1 Bauleitplanverfahren <strong>beim</strong> <strong>Repowering</strong>...............................................20<br />

4.2 Genehmigungsverfahren <strong>beim</strong> <strong>Repowering</strong>.........................................23<br />

5 <strong>Mediative</strong> <strong>Projektbegleitung</strong> <strong>beim</strong> <strong>Repowering</strong>.......................................25<br />

5.1 Definition „mediative <strong>Projektbegleitung</strong>“...............................................27<br />

5.2 <strong>Mediative</strong> Begleitung in der Vorbereitungsphase zur Bauleitplanung...30<br />

5.3 <strong>Mediative</strong> Begleitung im Rahmen der Bauleitplanung..........................35<br />

5.4 <strong>Mediative</strong> Begleitung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens........37<br />

6 Vorteile und Grenzen der mediativen <strong>Projektbegleitung</strong>.........................40<br />

7 Fazit........................................................................................................44<br />

8 Diskussion und Ausblick.........................................................................45<br />

Danksagung..............................................................................................47<br />

Literaturverzeichnis...................................................................................48<br />

Erklärung..................................................................................................55<br />

2


Tabellenverzeichnis<br />

Tab. 1: Ansatzpunkte mediativer Begleitung <strong>beim</strong> <strong>Repowering</strong> in der<br />

Vorbereitungsphase zur Bauleitplanung......................................30<br />

3


Abkürzungsverzeichnis<br />

BauGB Baugesetzbuch<br />

BGBl. Bundesgesetzblatt<br />

BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />

BImSchV Bundes-Immissionsschutzverordnung<br />

BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz<br />

B-Plan Bebauungsplan<br />

BMU Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reak-<br />

torsicherheit<br />

BMWi Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie<br />

BWE Bundesverband WindEnergie e.V.<br />

Dena Deutsche Energie-Agentur GmbH<br />

DFG Deutsche Forschungsgemeinschaft<br />

DStGB Deutscher Städte- und Gemeindebund<br />

EEG Erneuerbare-Energien-Gesetz<br />

FNP Flächennutzungsplan<br />

MW Megawatt<br />

RIB <strong>Repowering</strong>-InfoBörse<br />

TÖB Träger öffentlicher Belange<br />

UVP Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

UVPG Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

WAB Windenergie-Agentur Bremerhaven/Bremen e.V.<br />

4


1 Einleitung<br />

In Deutschland hat die Mediation seit den 90er Jahren kontinuierlich an Be-<br />

deutung gewonnen. Dabei ist sie nicht nur in private Bereiche vorgedrun-<br />

gen, wie z.B. in Trennungs-, Scheidungs- und Erbschaftsangelegenheiten,<br />

sondern hat sich auch in der Wirtschaft und im gerichtlichen Umfeld bewie-<br />

sen. Besondere Bedeutung erlangte die Mediation sicherlich auch im öf-<br />

fentlichen Bereich, wo sie vor allem bei der Komplexität <strong>von</strong> Umweltkonflik-<br />

ten geeignet ist, zur Entwicklung nachhaltiger Lösungen unter Einbindung<br />

sämtlicher Akteursgruppen beizutragen (Hehn 2009).<br />

Spätestens Erfahrungen wie mit Stuttgart 21 zeigen, dass eine Politik ohne<br />

die Partizipation der Bürger zu anhaltenden Protesten führt, die Großpro-<br />

jekte über lange Zeit verzögern, wenn nicht gar verhindern können. Damit<br />

fehlt politischen Entscheidungen heute vielfach die legitimatorische Basis,<br />

so dass gerade bei komplexen Problemstellungen und Akteurskonstellatio-<br />

nen alternative Konfliktlösungsverfahrens mit partizipativen Grundlagen An-<br />

wendung finden müssen, um konsensstiftend dauerhaft tragfähige Lösun-<br />

gen zu entwickeln (Einem 2011; Zilleßen 2011).<br />

Vor dem Hintergrund der ehrgeizigen Ziele im Rahmen der <strong>von</strong> der Bun-<br />

desregierung unter dem Eindruck der Reaktorkatastrophe <strong>von</strong> Fukushima<br />

eingeläuteten Energiewende sollten besonders partizipative Verfahren An-<br />

wendung finden, um bei der Umsetzung vor Ort Konfliktpotential aufgreifen<br />

und partizipativ lösen zu können. Die Bundesregierung hat mit dem Drei-<br />

zehnten Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes 1 nicht nur den Wiederein-<br />

stieg in die Atomenergie rückgängig gemacht, sondern darüber hinaus ein<br />

Energiekonzept erarbeitet, das u.a. neue Akzente setzen soll in den Berei-<br />

chen Energieeffizienz, Mobilität, Energieforschung und Gebäudesanierung.<br />

Ziel ist es, vor allem den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleuni-<br />

gen. Dabei wird im Jahr 2050 besonders der Windenergie eine tragende<br />

Rolle zukommen, was einen „massiven Ausbau“ derselben erfordert<br />

(BMWi/BMU 2010, S. 6). In Bezug auf die Windenergienutzung an Land<br />

soll deswegen in erster Linie ein Schwerpunkt auf das <strong>Repowering</strong>, den Er-<br />

1 Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes vom 31. Juli 2011.<br />

5


satz <strong>von</strong> Altanlagen durch leistungsstärkere Neuanlagen, gelegt werden<br />

(BMWi/BMU 2010).<br />

1.1 Problemstellung<br />

Gerade die Umsetzung <strong>von</strong> <strong>Repowering</strong>-Projekten geht oftmals einher mit<br />

einer Vielzahl an beteiligten und betroffenen Akteuren und einer mangeln-<br />

den Akzeptanz vor Ort. Ursachen hierfür liegen in Negativ-Erfahrungen mit<br />

Erstplanungen sowie der Komplexität der zu bearbeitenden Sachverhalte<br />

und Interessenlagen. Vor dem Hintergrund der Endlichkeit fossiler Energie-<br />

träger, dem Risiko atomarer Nutzung, dem Klimaschutz sowie der gleich-<br />

zeitigen Sicherung der Versorgungssicherheit und der Import- und Preisun-<br />

abhängigkeit gilt es jedoch, die erneuerbaren Energien, besonders die Win-<br />

denergie, weiter voranzubringen. Grundlage sollte allerdings ein gesamtge-<br />

sellschaftlicher Konsens sein, der sich vor allem in der Akzeptanz konkreter<br />

Windenergie- und <strong>Repowering</strong>-Projekte vor Ort widerspiegelt. Um dies zu<br />

erreichen, müssen partizipative Modelle sowie alternative Konfliktlösungs-<br />

verfahren bereits in der Vorbereitungs- und Planungsphase <strong>von</strong> Repowe-<br />

ring-Projekten garantieren, dass sämtliche Akteure in einem fairen Prozess<br />

beteiligt werden (Braig/Grand 2011; Zilleßen 1999).<br />

Was bisher fehlt, ist eine zusammenfassende Betrachtung möglicher An-<br />

satzpunkte <strong>von</strong> Mediation im Vorbereitungs- sowie Planungs- und Geneh-<br />

migungsprozess <strong>von</strong> <strong>Repowering</strong>-Projekten. Obwohl es zahlreiche Darstel-<br />

lungen zu grundsätzlichen Ansatzpunkten <strong>von</strong> Mediation in Verwaltungs-<br />

recht gibt (z.B. Holznagel/Ramsauer 2009; Zilleßen 2009), fehlt die ganz-<br />

heitliche Betrachtung <strong>von</strong> Mediationsmöglichkeiten im Rahmen <strong>von</strong> Repo-<br />

wering-Projekten. In einem ersten Schritt hat die Windenergie-Agentur Bre-<br />

merhaven/Bremen (WAB) 2010 innerhalb des „Dialogverfahren Repowe-<br />

ring“ Handlungsempfehlungen zur Akzeptanzsteigerung <strong>von</strong> Repowe-<br />

ring-Projekten entwickelt. Obwohl der Dialogprozess <strong>von</strong> einem Mediato-<br />

renteam begleitet wurde, sind im Ergebnis allgemeingültige Handlungs-<br />

empfehlungen formuliert worden, die konkrete Ansatzpunkte für mediative<br />

Elemente im Planungsprozess nur erahnen lassen (WAB 2010).<br />

6


Sowohl der WAB-Studie als auch der vorliegenden Arbeit liegt jedoch die<br />

These zugrunde, dass das bundesweit vorhandene <strong>Repowering</strong>potential,<br />

das bis zum Jahr 2020 auf ca. 3.400 MW bis 7.000 MW 2 geschätzt wird,<br />

aufgrund <strong>von</strong> Hemmnissen derzeit noch deutlich hinter den Erwartungen<br />

zurück bleibt (Dena 2005). Gründe hierfür liegen – auch nach Erfahrungen<br />

der Verfasserin 3 – nicht nur im ökonomischen oder rechtlichen, sondern vor<br />

allem im sozialen Bereich. So können Konflikte zwischen Planern, Anwoh-<br />

nern und Behörden zu einer Verzögerung <strong>von</strong> Projekten führen (Zimmer-<br />

mann 2011). Eine Umfrage der <strong>Repowering</strong>-InfoBörse (RIB) zeigt zudem,<br />

dass aus Sicht der planenden Kommune sowohl die Komplexität des Pla-<br />

nungsverfahrens als auch die mangelnde Akzeptanz der Bevölkerung vor<br />

Ort Haupthemmnisse bei der Realisierung <strong>von</strong> <strong>Repowering</strong>-Projekten sind<br />

(vgl. Kapitel 2).<br />

1.2 Ziele der Arbeit<br />

Vor dem Hintergrund der Komplexität in Bezug auf das Verfahren und die<br />

Beteiligten erscheint es sinnvoll, Mediation im öffentlichen Bereich auf die<br />

konkrete Planung <strong>von</strong> <strong>Repowering</strong>-Projekten anzuwenden. Damit können<br />

im Bestfall nicht nur notwendige Klimaschutzziele erreicht, sondern deren<br />

Umsetzung aufgrund einer breiten Legitimationsbasis auch konsensfähig<br />

und nachhaltig realisiert werden. Dieses kann gelingen, indem auf das zu-<br />

nehmende Bedürfnis der Bürger nach Beteiligung reagiert wird, um politi-<br />

sche Planungs- und Entscheidungsprozesse zu demokratisieren sowie<br />

transparenter, partizipativer und eigenverantwortlicher zu gestalten.<br />

Aus Sicht der Verfasserin ist dabei wichtig, dass keine ausschließlich theo-<br />

retische Betrachtung vorgenommen wird, so dass die vorliegende Arbeit<br />

zum Ziel hat, Ansatzpunkte mediativer <strong>Projektbegleitung</strong> <strong>beim</strong> <strong>Repowering</strong><br />

<strong>von</strong> Windenergieanlagen in der Praxis aufzuzeigen. Aus diesem Grund<br />

wird der gesetzliche Rahmen zur Anwendung mediativer Elemente natür-<br />

2<br />

Je nach Entwicklung der Rahmenbedingungen für das <strong>Repowering</strong>.<br />

3 Eigene Berufserfahrungen wurden gesammelt im Laufe <strong>von</strong> mehrjährigen Tätigkeiten im<br />

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Referat Windenergie)<br />

sowie einem vom BMU finanzierten Forschungsvorhaben zum Thema <strong>Repowering</strong><br />

(<strong>Repowering</strong>-InfoBörse, vgl. Kapitel 2).<br />

7


lich berücksichtigt, darüber hinaus jedoch immer wieder auch das Augen-<br />

merk auf die Frage gerichtet: An welcher Stelle bei der Realisierung <strong>von</strong><br />

<strong>Repowering</strong>-Projekten ist über den gesetzlichen Rahmen hinaus fakultativ<br />

der Einsatz <strong>von</strong> Mediation sinnvoll?<br />

Damit soll die vorliegende Arbeit insgesamt vier wichtige Beiträge leisten:<br />

Zum einen soll sie in Zeiten der Politikverdrossenheit die Notwendigkeit<br />

aufzeigen, alternative Konfliktlösungsverfahren im Sinne einer Demokrati-<br />

sierung der Gesellschaft und bürgerlichen Selbstverantwortung zu fördern.<br />

Zum zweiten soll aufgezeigt werden, dass die eingeleitete Energiewende<br />

zwar richtig und wichtig ist, jedoch auf einem gesellschaftlichen Konsens<br />

fußen muss, um ihre Legitimation zu erhalten und dauerhaft vor Ort mitge-<br />

tragen zu werden.<br />

Als drittes soll die Arbeit konkrete Hilfestellung für die Praxis bieten, warum<br />

und an welcher Stelle eine mediative Begleitung <strong>von</strong> <strong>Repowering</strong>-Projekten<br />

sinnvoll ist. Darüber hinaus werden jedoch vor allem auch Grenzen der me-<br />

diativen Arbeit bei <strong>Repowering</strong>-Projekten aufgezeigt, wodurch zusätzlicher<br />

Forschungs- und Handlungsbedarf aufgezeigt werden soll.<br />

Insgesamt werden damit demokratietheoretische Elemente sowie Ergebnis-<br />

se aus der Partizipationsforschung gemeinsam mit dem Verfahren Mediati-<br />

on auf die Planung und Genehmigung <strong>von</strong> Windenergieanlagen – speziell<br />

dem <strong>Repowering</strong> – angewendet mit dem Ziel, die Energiewende auf einem<br />

breiten gesellschaftlichen Konsens zu legitimieren und realisieren sowie<br />

dadurch im Sinne der transformativen Mediation dauerhaft Verhaltens-, Be-<br />

ziehungs- und Kommunikationsveränderungen erreichen zu können (Glasl<br />

2011).<br />

8


2 Methodik<br />

Zu den Themen Mediation im öffentlichen Bereich sowie Windenergie und<br />

<strong>Repowering</strong> ist eine Vielzahl an detaillierter Fachliteratur vorhanden, auf<br />

die vor allem in den Kapiteln 3 und 4 zurückgegriffen bzw. verwiesen wird.<br />

Den Schwerpunkt dieser Arbeit soll jedoch die Zusammenführung beider<br />

Themen bilden, die im Wesentlichen gestützt und bereichert wird durch<br />

langjährige berufliche Erfahrungen der Verfasserin dieser Arbeit im Bereich<br />

Windenergie und Beratung.<br />

So arbeitete die Verfasserin in den Jahren 2005 bis 2009 in unterschiedli-<br />

chen Windenergieprojekten des Bundesministerium für Umwelt, Natur-<br />

schutz und Reaktorsicherheit (BMU). Seit 2010 ist die Verfasserin bei der<br />

<strong>Repowering</strong>-InfoBörse beschäftigt, die bundesweit Kommunen zum Thema<br />

<strong>Repowering</strong> berät und unterstützt. Da das Projekt ebenfalls vom BMU fi-<br />

nanziert wird, entsteht regelmäßig eine Einbindung in Prozesse, die auch<br />

Einsicht ermöglicht in politische Kommunikations- und Entscheidungsvor-<br />

gänge. Darüber hinaus arbeitet die <strong>Repowering</strong>-InfoBörse mit zwei Media-<br />

toren zusammen mit dem Ziel, <strong>Repowering</strong>-Projekte durch alternative Lö-<br />

sungswege und Beteiligungsformen im kommunalen Bereich zu realisieren.<br />

Insgesamt konnten so durch die Arbeit bei der <strong>Repowering</strong>-InfoBörse über<br />

die letzten zwei Jahre wertvolle Erfahrungen gesammelt werden, sowohl<br />

über Möglichkeiten, Herausforderungen und Strukturen der kommunalen<br />

Arbeit als auch über die Hemmnisse bei der Realisierung <strong>von</strong> <strong>Repowering</strong>-<br />

Projekten vor Ort. Hilfreich dafür war nicht nur die bundesweite Durchfüh-<br />

rung zahlreicher Beratungsgespräche mit Bürgermeistern und Verwaltungs-<br />

angestellten, sondern auch die Teilnahme an Bürgerinformationsveranstal-<br />

tungen, Rats- und Ausschusssitzungen sowie internen Abstimmungs- und<br />

Vorbereitungstreffen mit zahlreichen unterschiedlichen Akteuren. Die prak-<br />

tischen Erfahrungen werden darüber hinaus gestützt durch eine umfassen-<br />

de Berücksichtigung der relevanten Fachliteratur.<br />

Ausschlaggebend für diese Arbeit war jedoch eine Hemmnisanalyse, die<br />

die <strong>Repowering</strong>-InfoBörse im Jahr 2011 durchgeführt hat: Ziel war es, in<br />

den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Hol-<br />

9


stein, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern Hemmnisse im Bereich<br />

des <strong>Repowering</strong> zu identifizieren. Dafür wurden pro Bundesland sechs<br />

Kommunalvertreter in einem leitfadengestützten qualitativen Experteninter-<br />

view 4 – u.a. <strong>von</strong> der Verfasserin dieser Arbeit – befragt 5 .<br />

Obwohl die Ergebnisse noch nicht veröffentlicht sind, steht bereits jetzt als<br />

Haupthemmnis für das konkrete <strong>Repowering</strong> vor Ort aus kommunaler Sicht<br />

die Komplexität des Planungsverfahrens fest. Gepaart mit dem Top 2 der<br />

Hemmnisse, nämlich die mangelnde Akzeptanz der Bevölkerung vor Ort,<br />

ergibt sich ein Bild, das Kommunen als planende Instanz mit Herausforde-<br />

rungen belegt, denen in der Praxis durch die Anwendung <strong>von</strong> Mediation<br />

bzw. mediativen Elementen begegnet werden kann.<br />

Im Folgenden soll nach einem kurzen Überblick über Grundlagen der Me-<br />

diation (Kapitel 3) besonders auf die Mediation im öffentlichen Bereich ein-<br />

gegangen werden (Kapitel 3.1.), um anschließend die Kennzeichen der<br />

Umweltmediation als Form der Partizipation darzustellen (Kapitel 3.2).<br />

In Kapitel 4 werden entsprechend die Grundlagen des <strong>Repowering</strong> erläu-<br />

tert, um in den Kapitel 4.1. und 4.2. die Grundzüge des Bauleitplan- und<br />

Genehmigungsverfahren für <strong>Repowering</strong>-Projekte vorzustellen.<br />

In Kapitel 5 wird nach einer Definition des Begriffs „mediative Begleitung“<br />

(Kapitel 5.1) untersucht, an welchen Stellen und zu welchem Zweck media-<br />

tive Elemente <strong>beim</strong> <strong>Repowering</strong> eingesetzt werden können.<br />

Nach einer Gegenüberstellung der Vorteile und Grenzen einer mediativen<br />

Begleitung <strong>von</strong> <strong>Repowering</strong>-Projekten (Kapitel 6) werden die Ergebnisse<br />

zusammengefasst und diskutiert (Kapitel 7 und 8). Handlungsempfehlun-<br />

gen bzw. weiterer Forschungsbedarf werden im Ausblick dargestellt (Kapi-<br />

tel 9).<br />

4 Die Experteninterviews wurden hauptsächlich auf der methodischen Grundlage in den<br />

Umwelt- und Planungswissenschaften nach Mieg/Näf (2006) durchgeführt.<br />

5<br />

Insgesamt konnten dabei zehn wesentliche Hemmnisse identifiziert werden, die im März<br />

2012 in einem Workshop mit Kommunalvertretern diskutiert werden sollen mit dem Ziel,<br />

Handlungsempfehlungen und Lösungsvorschläge zu entwickeln. Darüber hinaus soll im<br />

April 2012 eine umfangreiche Ergebnisbroschüre mit Hemmnissen und entsprechenden<br />

Lösungsansätzen veröffentlicht werden (RIB 2012).<br />

10


3 Grundlagen der Mediation<br />

Obwohl die Streitbeilegung <strong>von</strong> Konflikten durch einen Dritten eine über<br />

2000-jährige Geschichte hat, erlangte die Mediation in Deutschland erst in<br />

den 80er Jahren wieder Beachtung, nachdem vor allem in den USA Media-<br />

tionsverfahren erfolgreich durchgeführt und sogar rechtlich verankert wur-<br />

den (Hehn 2009). Während früher vor allem der Vermittlungs- und Aus-<br />

gleichsgedanke eine Rolle spielte, hat sich besonders in den letzten drei<br />

Jahrzehnten unter dem Begriff der Mediation ein strukturiertes Verfahren<br />

mit spezifischen Merkmalen herauskristallisiert, das als theoretische Grund-<br />

lage u. a. auf dem Harvard-Konzept <strong>von</strong> Fisher, Ury und Patton fußt (Fisher<br />

et. al. 2009). Es dient der außergerichtlichen und eigenverantwortlichen<br />

Beilegung eines Konflikts zwischen mindestens zwei Parteien mit Hilfe ei-<br />

nes neutralen Vermittlers. Der Mediator garantiert dabei zwar den Verfah-<br />

rensrahmen, entscheidet jedoch nicht über Inhalte oder Lösungen. Dem<br />

Vermittlungsverfahrens zugrunde liegen einerseits bestimmte Verfahrens-<br />

prinzipien sowie andererseits einzelne Phasen, die im Rahmen einer Me-<br />

diation durchlaufen werden. Für die Einhaltung der Prinzipien ebenso wie<br />

für den Prozess und seinen Ablauf ist der Mediator verantwortlich (Kracht<br />

2009).<br />

Die in einer Mediation geltenden Grundsätze sind Neutralität, Freiwilligkeit,<br />

Informiertheit, Vertraulichkeit und Selbstverantwortlichkeit. Die Neutralität<br />

des Mediators ist eine Grundlage der Mediation, die nach Kracht zwei Kom-<br />

ponenten aufweist: Zum einen muss der Mediator dem Verfahren gegen-<br />

über neutral sein, zum anderen auch gegenüber den Konfliktparteien. Nur,<br />

wenn sich alle Parteien gerecht behandelt fühlen, kann ein Konflikt dauer-<br />

haft beigelegt werden. Damit ist die Neutralität des Mediators grundlegen-<br />

des Element eines jeden Mediationsverfahrens (Kracht 2009).<br />

Um eine hohe Verhandlungsbereitschaft und offene Atmosphäre zu schaf-<br />

fen, müssen die Konfliktparteien freiwillig an der Mediation teilnehmen. Ga-<br />

rantiert wird durch einen fehlenden Teilnahmezwang ebenfalls die Möglich-<br />

keit, jederzeit aus dem Verfahren aussteigen zu können. Um nachhaltige<br />

Lösungen entwickeln zu können, müssen nach dem Grundsatz der Infor-<br />

11


miertheit außerdem alle Konfliktparteien über relevante Tatsachen sowie<br />

rechtliche Aspekte informiert sein.<br />

Insgesamt kann durch die gemeinsame Erarbeitung bzw. die Einhaltung<br />

der bisher genannten Prinzipien über das gesamte Verfahren hinweg eine<br />

vertrauliche Atmosphäre sowohl zwischen den Konfliktparteien selbst als<br />

auch zwischen dem Mediator und jeder Konfliktpartei geschaffen werden.<br />

Unter dem Grundsatz der Vertraulichkeit wird darüber hinaus die Verpflich-<br />

tung aller Beteiligten verstanden, die im Laufe der Mediation gewonnenen<br />

Informationen vertraulich zu behandeln und nicht in einem möglicherweise<br />

nachfolgenden Rechtsstreit zu verwenden (Kracht 2009).<br />

Das Prinzip der Selbstverantwortlichkeit beinhaltet das Verständnis, dass<br />

die Lösung des Konflikts <strong>von</strong> den Parteien selbst erarbeitet werden muss.<br />

Damit wird einerseits der Mediator in seine Rolle als neutraler Dritter ver-<br />

wiesen (Kracht 2009), andererseits auch garantiert, dass einvernehmliche<br />

und dauerhaft akzeptierte Lösungen gefunden werden. Damit kann im Ide-<br />

alfall nicht nur eine win-win-Situation erreicht, sondern der Konflikt beige-<br />

legt sowie die Kommunikation dauerhaft verbessert werden, wodurch zu-<br />

künftigen Streitigkeiten vorgebeugt wird (Von Schlieffen 2006).<br />

Neben den geltenden Grundsätzen und Prinzipien ist eine Mediation ge-<br />

kennzeichnet durch einzelne Phasen, die der Strukturierung und Verände-<br />

rung festgefahrener Konflikt- und Kommunikationsmuster dienen. Die Vor-<br />

bereitungsphase dient dazu, einer erste Konfliktanalyse vorzunehmen, die<br />

Falleignung zu prüfen und die Erwartungen der Beteiligten an das Verfah-<br />

ren zu klären. Abschließend wird ein Mediationsvertrag unterschrieben, in<br />

dem sowohl Kostenregelungen als auch der konkrete Auftrag festgeschrie-<br />

ben sind.<br />

In der zweiten Phase werden durch eine Informations- und Themensamm-<br />

lung die Sichtweisen des Konfliktes und die zu bearbeitenden Aspekte<br />

durch die Beteiligten offengelegt. Dabei liegt die Aufgabe des Mediators<br />

nach Kessen und Troja vor allem darin, die geäußerten Meinungen zu "be-<br />

wertungsfreien Themen umzuformulieren und (...) zu visualisieren" (Kes-<br />

sen/Troja 2009, S. 302).<br />

12


Die dritte Phase in der Mediation dient der Klärung der Interessen, um weg<br />

<strong>von</strong> den Positionen und hin zu – möglicherweise vereinbarungsfähigen –<br />

tiefer liegenden Bedürfnissen zu gelangen. Dabei geht es in einem ersten<br />

Schritt darum, die Interessen und Bedürfnisse jedes Einzelnen zu klären,<br />

um anschließend in einem wechselseitigen Prozess Nachvollziehbarkeit<br />

und Anerkennung für die andere Partei zu erwecken. Insgesamt werden in<br />

dem „Herzstück der Mediation" (Kessen/Troja 2009, S. 303) Selbstbe-<br />

wusstsein und gegenseitiges Verständnis entwickelt, auf dessen Grundlage<br />

eine Kooperations- und Einigungsbereitschaft erzielt werden kann.<br />

Aufbauend auf den in der dritten Phase erarbeiteten Bedürfnissen der Be-<br />

teiligten kann in der vierten Phase, z.B. durch ein Brainstorming, gemein-<br />

sam nach kreativen Ideen und Lösungsoptionen gesucht werden. Erst in ei-<br />

nem zweiten Schritt werden diese dann im Rahmen der fünften Stufe, dem<br />

Verhandeln, bewertet, geprüft und ausgewählt. Dabei ist <strong>von</strong> zentraler Be-<br />

deutung, dass der Mediator die Berücksichtigung der Interessen und Be-<br />

dürfnisse aller Beteiligten sicherstellt, indem er sich z.B. unterstützend in<br />

das Verhandeln und Argumentieren mit einbringt (Kessen/Troja 2009). Dar-<br />

über hinaus sollten objektive Kriterien zugrunde gelegt werden, die u.a.<br />

auch auf gleichen Maßstäben für Fairness und Gerechtigkeit beruhen.<br />

In der letzten Phase werden die Ergebnisse in einer Mediationsvereinba-<br />

rung festgehalten, also die durch die Parteien eigenverantwortlich erarbei-<br />

teten Lösungen des Konflikts fixiert. Darüber hinaus können Umsetzungs-<br />

und Überprüfungsmodalitäten geklärt und ggf. vereinbart werden. So wird<br />

eine Verbindlichkeit erzielt, die durch ein entsprechendes Abschlussritual<br />

unterstützt werden kann (Kessen/Troja 2009).<br />

Insgesamt ist die Mediation also ein auf Grundsätzen und Prinzipien basier-<br />

tes strukturiertes Verfahren, für dessen Einhaltung der Mediator verantwort-<br />

lich ist und das er den Konfliktparteien gegenüber allparteilich garantiert.<br />

Diese lösen den Konflikt eigenverantwortlich, so dass die erarbeiteten Er-<br />

gebnisse nachhaltig wirksam sind und auf einer verbesserten Kommunikati-<br />

on sowie einer veränderten Konfliktkultur fußen.<br />

13


3.1 Mediation im öffentlichen Bereich (Umweltmediation)<br />

Eine zunehmende Bedeutung erlangt die Mediation bei Konflikten im öffent-<br />

lichen Bereich (Montada/Kals 2007). Früher oft als Umweltmediation be-<br />

zeichnet, wird dieser Begriff heute meist vermieden, um dem Eindruck ei-<br />

ner Parteinahme für die Umwelt zu entgehen. Während die zu bearbeiten-<br />

den Konflikte grundsätzlich Umweltrelevanz besitzen und inhaltlich in zahl-<br />

reichen Bereichen wie z.B. Verkehr, Abfall, Naturschutz und Chemie ange-<br />

siedelt sein können, ist der formale Ansatzpunkt einer Mediation im öffentli-<br />

chen Bereich 6 meist das entsprechende Planungs- und Genehmigungsver-<br />

fahren (Von Schlieffen et al. 2006).<br />

In Deutschland begannen Mitte der 80er Jahre erste Mediationsverfahren<br />

zu umweltrelevanten Konflikten, die sich anfangs häufig mit abfallwirtschaft-<br />

lichen Problemen befassten (Zilleßen 2009). Eine Studie der Carl <strong>von</strong> Os-<br />

sietzky Universität Oldenburg 7 kommt zu dem Ergebnis, dass sich im Zeit-<br />

traum 1996 - 2002 etwa 30 % der Mediationsverfahren im öffentlichen Be-<br />

reich mit dem Thema Stadtplanung befassten. Den zweiten und dritten<br />

Platz belegten die Themen Verkehr (19 %) sowie flächenbezogene Planun-<br />

gen (11 %). Der Themenbereich Energie umfasste lediglich 2,3 % der Ge-<br />

samtheit der Mediationsverfahren. Heute werden Verfahren zur Umweltme-<br />

diation sowohl bei konkreten Standort- und Projektentscheidungen als auch<br />

auf der – dieser vorgelagerten – programmatischen Ebene eingesetzt, um<br />

grundlegende Konflikte regeln zu können (Zilleßen 2009).<br />

Neben den in Kapitel 3 beschriebenen allgemeingültigen Kennzeichen ei-<br />

ner Mediation, weist die Umweltmediation folgende Besonderheiten auf 8 :<br />

6<br />

7<br />

• Die Auswirkungen des Vorhabens berühren eine gesellschaftlich re-<br />

levante Anzahl <strong>von</strong> Menschen.<br />

Im Sinne <strong>von</strong> Zilleßen werden die Begriffe Umweltmediation und Mediation im öffentlichen<br />

Bereich synonym verwendet, vor allem um die „thematische Nähe <strong>von</strong> Umweltmediation<br />

und Mediation im öffentlichen Bereich noch einmal augenfällig“ zu machen (Zilleßen<br />

2009, S. 731).<br />

„Mediation im öffentlichen Bereich - Status und Erfahrungen in Deutschland 1996-2002.“<br />

Durchgeführt im Rahmen des DFG-Schwerpunktprogramms „Mensch und globale Umweltveränderungen“<br />

(Meuer/Troja 2004).<br />

8 Zusammengefasst nach Neuert (2001) und Zilleßen (2009).<br />

14


• Es handelt sich um Vielparteienkonflikte (Bürger, Institutionen, Or-<br />

ganisationen...), die sich in ihren Interessen, Werten und Hand-<br />

lungsmöglichkeiten sowie sozialen und ökonomischen Vorausset-<br />

zungen unterscheiden.<br />

• Der Konflikt ist gekennzeichnet durch einen hohen Grad an Komple-<br />

xität, Ungewissheit und Unabwägbarkeit.<br />

• Der Konflikt wird im öffentlichen Bereich ausgetragen, während die<br />

Entscheidungskompetenz im politisch-administrativen Bereich liegt.<br />

Aus der Komplexität des Verfahrens aufgrund <strong>von</strong> Teilnehmeranzahl und<br />

zu bearbeitenden Themenfeldern ergibt sich zudem, dass die Vermittlungs-<br />

arbeit in einem Mediationsteam durchgeführt werden muss. Neben einer<br />

Begrenzung der Teilnehmerzahl bietet sich ggf. auch die Aufteilung in Ar-<br />

beitsgruppen an. Darüber hinaus müssen umfangreiche Vorbereitungen<br />

getroffen werden, um Vorgespräche und erste Konfliktanalysen durchfüh-<br />

ren zu können. Des Weiteren stehen die Mediatoren vor besonderen Her-<br />

ausforderungen in Bezug auf die Beibehaltung ihrer Allparteilichkeit, die<br />

Berücksichtigung <strong>von</strong> Sach- und Beziehungsebene sowie die Bearbeitung<br />

vielfältiger und divergierender Interessenebenen (Zilleßen 2009).<br />

3.2 Umweltmediation als Form der Partizipation<br />

In umweltrelevanten Konflikten hat sich Mediation zunehmend zu einer<br />

Form der gesellschaftlichen Partizipation an verwaltungspolitischen Ent-<br />

scheidungen entwickelt. Die Ursache hierfür liegt zum einen sicher darin,<br />

dass die heutige Zivilgesellschaft nicht mehr nur dadurch zufrieden gestellt<br />

werden kann, die politischen Entscheidungsträger auszuwählen, sondern<br />

vielmehr „Mitbestimmung über die eigene Lebenswelt fordert“ (Zilleßen<br />

2011, S. 57).<br />

So haben sich seit den 70er Jahren unter einem neuen Bewusstsein für<br />

Umweltzerstörung und –bedrohung zahlreiche Bürgerinitiativen gebildet,<br />

um sich politischen Entscheidungen <strong>von</strong> oben zu widersetzen, wenn diese<br />

den eigenen Interessen widersprachen. Heute zweifellos etabliert bilden<br />

15


diese Initiativen besonders in Umweltkonflikten Gruppen <strong>von</strong> betroffenen<br />

oder ökologisch sensibilisierten Bürgern, die nach Berücksichtigung und<br />

Mitsprache verlangen. In diesem Sinne ist eine politische Entscheidung des<br />

Staates aus Sicht des Bürgers nicht mehr per se legitim, sondern erst<br />

durch seine frühzeitige Beteiligung. Damit muss auch der Staat zunehmend<br />

auf kooperativen Verfahrens setzen, um einerseits den juristischen und po-<br />

litischen Widerstand zu minimieren und andererseits Entscheidungen auch<br />

vollziehen zu können (Zilleßen 1998).<br />

Zum anderen liegen die Ursachen für die zunehmende Bedeutung der Me-<br />

diation bei Umweltkonflikten in den Mängeln herkömmlicher Verwaltungs-<br />

verfahren, die aufgrund der Komplexität Sachverhalte nicht mehr bedarfs-<br />

gerecht bearbeiten und lösen können. Darüber hinaus führt eine unzurei-<br />

chende Informationspolitik der Verwaltung mit einer nur ungenügenden Ein-<br />

beziehung der betroffenen Öffentlichkeit zu mangelnder Transparenz des<br />

Entscheidungsprozesses. Dadurch fehlt den Ergebnissen eine breite Ak-<br />

zeptanz, so dass weder eine Nachhaltigkeit der Entscheidung noch eine<br />

Ergebnisgerechtigkeit gewährleistet ist (Rüssel 2003).<br />

Wie oben beschrieben ist diese Entwicklung gepaart mit dem zunehmen-<br />

dem Bedürfnis der Bürger, zentrale Entscheidungsprozesse des Staates<br />

abzubauen zugunsten eines selbstverantwortlichen Engagements sowie ei-<br />

nes kooperativen und partizipativen Demokratieverständnisses (Troja<br />

2001). In diesem Sinne gründet sich ein <strong>von</strong> der Verwaltung eingeleitetes<br />

Mediationsverfahren auch zunehmend auf einem kooperativen Selbstver-<br />

ständnis behördlicher Institutionen und wird inzwischen auch unter demo-<br />

kratietheoretische Aspekten untersucht (Geis 2008).<br />

Unter Berücksichtigung der Mängel herkömmlicher Verwaltungsverfahren<br />

und dem Bedürfnis der Bürger nach mehr Mitwirkung ist Mediation ein Ver-<br />

fahren, das vor allem einer neuen „Kultur des Verhandelns“ den Weg ebnet<br />

(Mehta/Rückert 2011, S. 16). Paradigmen wie Kampf und Konfrontation<br />

werden durch Aspekte wie Gerechtigkeit und Ausgleich im Zuge alternati-<br />

ver Konfliktbeilegung verdrängt (Mehta/Rückert 2011).<br />

Mediation ist auch auf Grundlage der in Kapitel 3 geschilderten Kennzei-<br />

chen besonders geeignet ist, kooperative Lösungen umweltrelevanter Kon-<br />

16


flikte zu erarbeiten: Das Verfahren gewährleistet Informiertheit, Transpa-<br />

renz, aktive Einbeziehung sowie Prozessgerechtigkeit und Fairness, wo-<br />

durch nicht nur eine breitere Akzeptanz erreicht, sondern auch die Legitimi-<br />

tät <strong>von</strong> Entscheidungen sowie deren Nachhaltigkeit vergrößert werden<br />

kann (Geis 2008).<br />

Nach dem transformativen Ansatzes bietet die Mediation darüber hinaus<br />

das Potential, Lernprozesse auszulösen und sich nicht nur den eigenen In-<br />

teressen, sondern auch denen der Anderen bewusst zu werden. Dadurch<br />

kann nicht nur das eigene, sondern auch das gesellschaftliche Zusammen-<br />

leben bereichert werden. Damit kann das „Anderssein nebeneinander gel-<br />

ten“ (Duss-<strong>von</strong> Werdt 2011, S. 45).<br />

In diesem Sinne kann eine Mediation im öffentlichen Bereich durch die Par-<br />

tizipation des Bürgers an politischen Entscheidungsprozessen nicht nur ge-<br />

genseitiges Verständnis und Akzeptanz fördern, sondern vor allem auch<br />

eine Kultur der Verantwortung und Kooperation entwickeln.<br />

17


4 Grundlagen des <strong>Repowering</strong> <strong>von</strong> Windenergieanla-<br />

gen<br />

Die Entwicklung der kommerziellen Windenergienutzung begann in<br />

Deutschland Mitte der 80er Jahre. Trotz eines geringfügigen Marktein-<br />

bruchs Ende der 90er Jahre (Bahrenberg 2006) entwickelte sich die Wind-<br />

energienutzung so rasant, dass Deutschland erst im Jahr 2008 <strong>von</strong> den<br />

USA als „Windweltmeister“ abgelöst wurde (Ender 2009). Bereits ab 2002<br />

war jedoch eine beginnende Marktsättigung zu verzeichnen, die ihre Ursa-<br />

che vor allem in der Verknappung <strong>von</strong> windreichen Standorten im Binnen-<br />

land hatte. Damit ergab sich eine Kombination aus einem vor allem in den<br />

nördlichen Bundesländern vorhandenen Altanlagenbestand 9 und der wirt-<br />

schaftlichen Notwendigkeit, neue Märkte zu erschließen (Bahrenberg<br />

2006). So wurde im Jahr 2002 erstmalig ein <strong>Repowering</strong> durchgeführt, bei<br />

dem 16 Altanlagen durch acht leistungsstärkere Neuanlagen ersetzt wur-<br />

den (Molly 2003).<br />

Den wirtschaftlichen Anreiz für ein <strong>Repowering</strong> <strong>von</strong> Windenergieanlagen<br />

setzt das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). § 30 in der Fassung des<br />

EEG vom 01.02.2012 definiert <strong>Repowering</strong> wie folgt:<br />

„(1) Für Strom aus Windenergieanlagen, die in ihrem Landkreis oder einem<br />

an diesen angrenzenden Landkreis eine oder mehrere bestehende Anla-<br />

gen endgültig ersetzen (<strong>Repowering</strong>-Anlagen), erhöht sich die Anfangsver-<br />

gütung um 0,5 Cent pro Kilowattstunde, wenn<br />

1. die ersetzten Anlagen vor dem 1. Januar 2002 in Betrieb genommen<br />

worden sind, (…)<br />

3. die installierte Leistung der <strong>Repowering</strong>-Anlage mindestens das Zweifa-<br />

che der ersetzten Anlagen beträgt und<br />

9 Aufgrund der Windhöffigkeit der Standorte begann die Windenergieentwicklung in<br />

Deutschland in einem Nord-Süd-Gefälle. Auch das <strong>Repowering</strong> folgt diesen räumlichen<br />

Gegebenheiten entsprechend.<br />

18


4. die Anzahl der <strong>Repowering</strong>-Anlagen die Anzahl der ersetzten Anlagen<br />

nicht übersteigt 10 .<br />

Mit dem sogenannten <strong>Repowering</strong>-Bonus hat der Gesetzgeber also einen<br />

stabilen förderpolitischen Rahmen gesetzt mit dem Ziel, das bundesweit<br />

vorhandene <strong>Repowering</strong>potential zu nutzen. Damit wurde auf zunehmen-<br />

den Unmut in der Bevölkerung reagiert, die vor allem den in den 90er Jah-<br />

ren entstandenen „Wildwuchs“ <strong>von</strong> Windenergieanlagen beklagte (Bahren-<br />

berg 2006).<br />

Die Vorteile des <strong>Repowering</strong> <strong>von</strong> Windenergieanlagen liegen – unabhängig<br />

<strong>von</strong> wirtschaftlichen Aspekten – vor allem in der Reduzierung der Auswir-<br />

kungen vor Ort bei gleichzeitiger Steigerung der installierten Gesamtleis-<br />

tung. So besteht die Möglichkeit, einzelne Streuanalgen einzusammeln und<br />

eine geringere Anzahl neuer Windenergieanlagen an einem oder wenigen<br />

Standorten konzentriert zu errichten.Dadurch kann nicht nur die Anlagen-<br />

anzahl insgesamt reduziert, sondern Auswirkungen auf Landschaftsbild<br />

und Umwelt sowie Beeinträchtigungen durch Lärm und Schattenwurf ver-<br />

mindert werden (DStGB 2009).<br />

Diesen theoretischen Vorteilen stehen oftmals negative Erfahrungen mit<br />

Windenergieanlagen in den 90er Jahren sowie jahrelange Beeinträchtigun-<br />

gen der Bürger vor Ort durch den vorhanden Altanlagenbestand gegen-<br />

über. Zusätzlich zu den Erfahrungen der Bürger müssen bei Repowe-<br />

ring-Projekten auch die Interessen der neuen Betreiber und Flächeneigen-<br />

tümer sowie die der Altanlagenbetreiber und ehemaligen Landeigentümern<br />

berücksichtigt werden. Gleichzeitig unterliegt ein <strong>Repowering</strong>-Projekt ge-<br />

nehmigungsrechtlich zwar den selben Bestimmungen wie Neuanlagen, es<br />

muss allerdings zusätzlich planungsrechtlich abgesichert werden, um den<br />

Abbau der Altanlagen zu garantieren (DStGB 2009).<br />

Insgesamt ist die planende Kommune also vor besondere Herausforderun-<br />

gen gestellt, da im Gegensatz zu einer reinen Neuplanung nicht nur die<br />

Komplexität des Verfahrens, sondern auch die Anzahl der Akteure wächst.<br />

Als Träger der Bauleitplanung tragen die Kommunen außerdem die Verant-<br />

10 Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus<br />

erneuerbaren Energien vom 28.7.2011.<br />

19


wortung für die Steuerung der Windenergiestandorte und die planungs-<br />

rechtliche Absicherung des <strong>Repowering</strong>, damit also für die Realisierung<br />

<strong>von</strong> konkreten <strong>Repowering</strong>-Projekten (DStGB 2009). Gleichzeitig sind sie<br />

Schnittstelle zwischen sämtlichen Akteursinteressen. Insgesamt kommt<br />

den Kommunen damit eine wesentliche Rolle bei der Erreichung klimapoliti-<br />

scher Zielsetzungen bzw. der konkreten Umsetzung der Energiewende zu.<br />

4.1 Bauleitplanverfahren <strong>beim</strong> <strong>Repowering</strong><br />

Die planungsrechtliche Zulässigkeit <strong>von</strong> Windenergieanlagen ist Vorausset-<br />

zung für deren Genehmigung. Dafür verantwortlich sind die Gemeinden,<br />

die durch die Aufstellung bzw. Änderung <strong>von</strong> Bauleitplänen 11 bei einem Re-<br />

powering die Zulässigkeit der Neuanlagen sicherstellen.<br />

Wenn die Gemeinde für einen „Windpark“ seinerzeit einen Bebauungsplan<br />

aufgestellt hat, richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach dessen<br />

Festsetzungen (§ 30 BauGB). Anderenfalls richtet sie sich nach § 35<br />

BauGB (Bauen im Außenbereich), nach dessen Bestimmungen Windener-<br />

gieanlagen privilegiert zulässig sind (§ 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB). Für die Ge-<br />

meinden sowie die Träger der Raumordnung besteht die Möglichkeit der<br />

räumlichen Steuerung <strong>von</strong> Windenergieanlagen, indem Standorte für die<br />

Windenergienutzung im Regional- oder Flächennutzungsplan ausgewiesen<br />

werden, wodurch gleichzeitig ein Ausschluss derselben im übrigen Pla-<br />

nungsraum erzielt werden kann (§ 35 Abs. 3 S. 3 BauGB).<br />

<strong>Repowering</strong>-Vorhaben erfordern häufig die Aufstellung oder Änderung der<br />

Bauleitpläne, z.B. weil<br />

− sich der Zuschnitt einer im Flächennutzungsplan dargestellten Flä-<br />

che aufgrund der größeren Abstände der Anlagen untereinander<br />

ändert;<br />

− ein Standort in einen anderen Bereich verlagert werden soll, auf<br />

dem Windenergieanlagen zuvor ausgeschlossen waren oder<br />

11 Bauleitpläne umfassen Flächennutzungsplan (FNP) und Bebauungsplan (B-Plan).<br />

20


− Höhenbegrenzungen der Errichtung leistungsstarker und damit hö-<br />

herer Anlagen entgegenstehen.<br />

Der Ablauf des Bauleitplanverfahrens richtet sich auch bei Repowe-<br />

ring-Vorhaben nach den allgemeinen Vorschriften. Das Bauleitplanverfah-<br />

ren wird mit einem Ratsbeschluss der Standortgemeinde, den FNP oder B-<br />

Plan aufzustellen oder zu ändern (§ 2 Abs. 1 BauGB) eingeleitet. Nach der<br />

ortsüblichen Bekanntmachung des Beschlusses (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)<br />

wird ein entsprechender Planentwurf ausgearbeitet.<br />

Das Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung durchläuft zwei Phasen: § 3<br />

Abs. 1 BauGB definiert die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit. In die-<br />

ser ersten Phase ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwe-<br />

cke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichte-<br />

ten. In der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung werden die ausge-<br />

arbeiteten Entwürfe der Bauleitpläne inklusive Begründung nach § 3 Abs. 2<br />

BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Nach der Prüfung<br />

der Anregungen durch den Rat und einer entsprechenden Mitteilung an die<br />

beteiligten Bürger und Stellen (§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB) findet bei Ände-<br />

rung oder Ergänzung des Planentwurfs eine erneute öffentliche Auslegung<br />

statt (§ 3 Abs. 3 BauGB).<br />

Die Beteiligung <strong>von</strong> Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange<br />

erfolgt entsprechend der dargestellten Öffentlichkeitsbeteiligung ebenfalls<br />

in einem zweistufigen System (§ 4 Abs. 1, 2 BauGB). Beide Beteiligungen<br />

können parallel durchgeführt werden (§ 4a Abs. 2 BauGB). Zusätzlich muss<br />

eine Abstimmung mit den Nachbargemeinden stattfinden (§ 2 Abs. 2<br />

BauGB).<br />

Insgesamt muss die Gemeinde bei der Aufstellung der Bauleitpläne die öf-<br />

fentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abwä-<br />

gen (§ 1 Abs. 7 BauGB). Deshalb muss sie die Belange, die nach § 2 Abs.<br />

3 BauGB für die Abwägung <strong>von</strong> Bedeutung sind, im Laufe des Verfahrens<br />

vollständig ermitteln und bewerten. Die Vorschriften über die Öffentlich-<br />

keits- und Behördenbeteiligung dienen deswegen insbesondere diesem<br />

Zweck (§ 4 a Abs. 1 BauGB). Darüber hinaus ermöglicht vor allem die früh-<br />

21


zeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) den Bürgern eine ge-<br />

wisse Einflussnahme auf den Inhalt der Bauleitpläne bzw. Planentwürfe.<br />

Nach der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt der Feststellungsbeschluss des<br />

Rates, der ortsüblich bekannt gemacht wird. Damit tritt der B-Plan in Kraft<br />

(§ 10 Abs. 1 und 3 BauGB). Der FNP muss durch die nächsthöhere Ver-<br />

waltungsbehörde genehmigt werden (§ 6 Abs. 1 BauGB). Wirksam wird er<br />

durch die ortsübliche Bekanntmachung (§ 6 Abs. 5 BauGB).<br />

Im Falle eines <strong>Repowering</strong> kann die Gemeinde den Rückbau der in betrof-<br />

fenen Altanlagen planungsrechtlich absichern. Hierfür existieren zwei Mo-<br />

delle, die für die Standortgemeinde sowie für die mediative Begleitung <strong>von</strong><br />

<strong>Repowering</strong>-Projekten relevant sind. Mit dem Modell „Bebauungsplan für<br />

das <strong>Repowering</strong>“ kann die planende Gemeinde die Zulässigkeit neuer Win-<br />

denergieanlagen da<strong>von</strong> abhängig machen, dass „bestimmte Altanlagen<br />

stillgelegt und rückgebaut werden“ (DStGB 2009, S. 55). § 249 Abs. 2 Satz<br />

1 BauGB stellt dies sicher. Für die kommunale Bauleitplanung folgt daraus,<br />

dass ein B-Plan erstmalig aufgestellt oder ein bereits vorhandener B-Plan<br />

geändert werden muss.<br />

Seit der BauGB-Novelle 2011 sind nach § 249 Abs. 2 BauGB entsprechen-<br />

de Darstellungen im FNP möglich, wenn er der Steuerung <strong>von</strong> Windener-<br />

gieanlagen dient, ohne dass es hierzu wie bisher zusätzlicher Vereinbarun-<br />

gen bedarf. Damit entfällt aus Sicht der planenden Kommune auch die Not-<br />

wendigkeit zur Anwendung mediativer Elemente im Bereich der Absiche-<br />

rung des <strong>Repowering</strong>.<br />

In der zweiten Variante kann die Gemeinde durch eine Kombination <strong>von</strong> B-<br />

Plan oder FNP mit städtebaulichem Vertrag (§ 11 BauGB) das <strong>Repowering</strong><br />

planungsrechtlich absichern. Während die Festsetzungen bzw. Darstellun-<br />

gen in den Bauleitplänen der planungsrechtlichen Zulässigkeit der Neuan-<br />

lagen dienen, werden parallel dazu durch den Abschluss eines städtebauli-<br />

chen Vertrags Gebiete für ein <strong>Repowering</strong> spezifiziert und damit der Rück-<br />

bau der Altanlagen sichergestellt (DStGB 2009).<br />

Über die beschriebenen Modelle hinaus gibt es die Möglichkeit der Kombi-<br />

nation <strong>von</strong> Raumordnungsplan mit raumordnerischem Vertrag. Diese ist je-<br />

22


doch bisher in der Praxis nicht relevant und obliegt außerdem den Trägern<br />

der Raumordnung statt der Planungshoheit der Gemeinde (DStGB 2009).<br />

4.2 Genehmigungsverfahren <strong>beim</strong> <strong>Repowering</strong><br />

Bei Windenergieanlagen ab einer Gesamthöhe <strong>von</strong> 50m ist ein immissions-<br />

schutzrechtliches Genehmigungsverfahren auf Grundalge des Bundesim-<br />

missionsschutzgesetzes (§ 4 Abs. 1 BImSchG 12 i.V.m. § 1 und Spalte 2 Nr.<br />

1.6 des Anhangs der 4. BImSchV) durchzuführen. Der Ablauf des Verfah-<br />

rens ergibt sich aus der 9. Durchführungsverordnung (BImSchV) 13 .<br />

Seit der Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie 14 2001 sind Windenergie-<br />

anlagen ab drei oder mehr Anlagen als „Windfarm“ in die „Liste UVP-pflich-<br />

tige Vorhaben“ (Anlage 1 UVPG) aufgenommen worden. Im Zuge des<br />

BImschG-Verfahrens unterliegen demnach 20 und mehr Windenergieanla-<br />

gen einer formalen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), während bei drei<br />

bis 19 Windenergieanlagen erst nach dem Screening 15 auf das Erfordernis<br />

einer UVP entschieden wird (DStGB 2009). Ist keine UVP erforderlich, wer-<br />

den die Anlagen nach dem vereinfachten Verfahren des BImSchG geneh-<br />

migt. Dabei findet zwar eine Beteiligung betroffener Fachbehörden und Trä-<br />

gern öffentlicher Belange (TÖB) statt, jedoch keine Öffentlichkeitsbeteili-<br />

gung (§ 19 BImSchG). Direkt das vereinfachte BImSchG-Verfahren durch-<br />

laufen können ebenfalls ein bis zwei Windenergieanlagen außerhalb eines<br />

Windparks, die auch keiner UVP-Pflicht unterliegen (DStGB 2009).<br />

Wird nach dem Screening eine UVP-Pflicht festgestellt, wird – in der Regel<br />

vor der Antragstellung – ein Scopingtermin anberaumt, bei dem der voraus-<br />

sichtliche Untersuchungsrahmen festgelegt wird. Teilnehmen können ne-<br />

12 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen,<br />

Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />

– BImSchG).<br />

13 Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung<br />

über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV).<br />

14 Richtlinie 97/11/EG des Rates vom 3. März 1997 zur Änderung der Richtlinie 85/337/<br />

EWG über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten<br />

Projekten.<br />

15 Unter Screening versteht man eine standortbezogene Vorprüfung bzw. einzelfallbezogene<br />

Vorprüfung (§ 3c UVPG). Die Beurteilungskriterien hierfür werden in Anlage 2 UVPG<br />

aufgeführt.<br />

23


en dem Antragsteller und der Bundesimmissionsschutzbehörde auch Drit-<br />

te, wie betroffene Gemeinden, andere Behörden, Verbände und Gutachter<br />

(§ 2a 9. BImSchV).<br />

Die UVP-Pflicht des Vorhabens führt – wie bei 20 und mehr Windenergie-<br />

anlagen – zu einem förmlichen Genehmigungsverfahrens nach § 10<br />

BImSchG. Dabei wird zusätzlich zu den betroffenen Fachbehörden und den<br />

TÖB die Öffentlichkeit beteiligt, deren möglichen Einwendungen in einem<br />

öffentlichen Erörterungstermin Rechnung getragen werden muss (§§ 10<br />

und 11 UVPG).<br />

Damit liegt ein wesentlicher Unterschied zwischen dem vereinfachten und<br />

dem förmlichen Genehmigungsverfahren in der Erforderlichkeit der Öffent-<br />

lichkeitsbeteiligung. Besonders vor diesem Hintergrund ist § 19 Abs. 3<br />

BImSchG wesentlich, der dem Antragsteller die Möglichkeit eröffnet, Anla-<br />

gen, die nur dem vereinfachten Verfahren unterliegen, freiwillig im förmli-<br />

chen Verfahren genehmigen zu lassen.<br />

Auf Grundlage der Stellungnahmen <strong>von</strong> TÖB, der Fachbehörden und der<br />

Ergebnisse des Erörterungstermins sowie ggf. die Umweltverträglichkeit er-<br />

lässt die Immissionsschutzbehörde schließlich einen ablehnenden Be-<br />

scheid oder einen Genehmigungsentscheid (DStGB 2009).<br />

24


5 <strong>Mediative</strong> <strong>Projektbegleitung</strong> <strong>beim</strong> <strong>Repowering</strong><br />

Wie im vorherigen Kapitel dargestellt, ist ein <strong>Repowering</strong> <strong>von</strong> Windenergie-<br />

anlagen mit zahlreichen Herausforderungen verbunden, die vor allem in der<br />

Bearbeitung komplexer Sachverhalte und Genehmigungsverfahren liegen,<br />

die zusätzlich gekoppelt sind mit einer Vielzahl unterschiedlicher Akteursin-<br />

teressen. Da ein <strong>Repowering</strong> immer vor Ort umgesetzt wird und die Auswir-<br />

kungen ebenfalls direkt vor Ort spürbar sind, liegt es zunehmend im Inter-<br />

esse der Verwaltung, Konflikte nachhaltig und kooperativ zu lösen bzw. die<br />

Bürger vor Ort so an Entscheidungsfindungsprozessen zu beteiligen, dass<br />

Konflikte <strong>von</strong> Anfang an vermieden werden.<br />

Zu dem Bewusstsein, dass die Verwaltungsstrukturen einem komplexen<br />

Verfahren wie dem <strong>Repowering</strong> nicht endgültig gerecht werden, belegt die<br />

in Kapitel 2 erwähnte Hemmnis-Analyse der <strong>Repowering</strong>-InfoBörse auch<br />

bei den Kommunen vorherrschende Ängste vor jahrelangen Klageverfah-<br />

ren gegen neu aufgestellte oder geänderte Bauleitpläne (RIB 2012). Da-<br />

durch stoppen sowohl Neuaufstellungen als auch <strong>Repowering</strong>-Projekte,<br />

was sich in den konkreten Aufstellungszahlen belegen lässt: Obwohl im<br />

Jahr 2011 eine Steigerung des <strong>Repowering</strong> um 30 % im Vergleich zum<br />

Vorjahr gelang (BWE 2012), wurden <strong>von</strong> insgesamt 895 neu installierten<br />

Windenergieanalgen nur 95 <strong>Repowering</strong>-Anlagen errichtet. Diese umfass-<br />

ten eine installierte Gesamtleistung <strong>von</strong> 238 MW (Molly 2012). Im Vergleich<br />

zu dem geschätzten Potential bleibt das <strong>Repowering</strong> damit deutlich hinter<br />

den Erwartungen zurück.<br />

Wie die in Kapitel 4.1 erwähnte BauGB-Novelle zeigt, gibt es rechtliche<br />

Möglichkeiten, Hemmnisse abzubauen und das <strong>Repowering</strong> <strong>von</strong> Windener-<br />

gieanlagen zu beschleunigen. Darüber hinaus müssen jedoch auch Akzep-<br />

tanz fördernde Maßnahmen verstärkt Anwendung finden, um die Energie-<br />

wende vor Ort auf einer breiten Legitimationsbasis und mit einer mehrheitli-<br />

chen Zustimmung realisieren zu können.<br />

Wie in Kapitel 3 beschrieben kann eine Mediation <strong>beim</strong> <strong>Repowering</strong> <strong>von</strong><br />

Windenergieanalgen an unterschiedlichen Verfahrenspunkten gewinnbrin-<br />

gend eingesetzt werden, um die Bürger vor Ort partizipieren zu lassen so-<br />

25


wie komplexe Sachverhalte und Akteursinteressen offenzulegen und zu be-<br />

arbeiten. So können im Konsens dauerhaft tragfähige Lösungen entwickelt<br />

werden, die vor allem auch zukünftig ein friedliches Zusammenleben inner-<br />

halb der Standortkommune ermöglichen.<br />

Im folgenden wird deswegen eine Zusammenführung der mediativen An-<br />

satzpunkte im Zuge <strong>von</strong> <strong>Repowering</strong>-Projekten vorgenommen, die mit einer<br />

Definition des Begriffs „mediative <strong>Projektbegleitung</strong>“ beginnt (Kapitel 5.1).<br />

In Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren <strong>beim</strong> <strong>Repowering</strong> sei<br />

an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass nach § 6 Abs. 1 BImSchG eine<br />

Genehmigung zu erteilen ist, wenn<br />

1. sichergestellt ist, dass die sich aus § 5 und einer auf Grund des § 7<br />

erlassenen Rechtsverordnung ergebenden Pflichten erfüllt werden,<br />

und<br />

2. andere öffentlich-rechtliche Vorschriften und Belange des Arbeits-<br />

schutzes der Errichtung und dem Betrieb der Anlage nicht entge-<br />

genstehen.<br />

Die Formulierung "ist" macht dabei deutlich, dass ein Genehmigungsan-<br />

spruch besteht, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Die Ge-<br />

nehmigung schließt andere behördliche Entscheidungen mit ein (§ 13<br />

BImSchG). Mit anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften in § 6 Abs. 1 Nr.<br />

1 BImSchG sind z.B. auch solche des BauGB gemeint.<br />

In diesem Sinne wird hier da<strong>von</strong> ausgegangen, dass das Genehmigungs-<br />

verfahren für <strong>Repowering</strong>-Anlagen umso zügiger und unkomplizierter ver-<br />

läuft, je erfolgreicher und einvernehmlicher die vorgelagerten Verfahrens-<br />

schritte abgeschlossen werden konnten. Aus diesem Grund wird in Kapitel<br />

5.2. ausführlich betrachtet, inwieweit eine mediative <strong>Projektbegleitung</strong> be-<br />

reits in der Vorbereitungsphase zur Bauleitplanung sinnvoll sein kann. An-<br />

schließend wird in Kapitel 5.3. auf die Ansatzpunkte mediativer Elemente<br />

im Zuge des Bauleitplanverfahrens selbst eingegangen, um in Kapitel 5.4.<br />

auf den Einsatz mediativer Elemente im eigentlichen Genehmigungsverfah-<br />

ren zu verweisen.<br />

26


5.1 Definition „mediative <strong>Projektbegleitung</strong>“<br />

Wie in Kapitel 3 ausführlich beschrieben, ist die Mediation ein außergericht-<br />

liches Konfliktlösungsverfahren, das zum einen bestimmten Prinzipien, zum<br />

anderen einem bestimmten Ablaufschema unterliegt. Die damit dem Pro-<br />

zess zugrunde liegende Struktur sowie die Interaktion der Beteiligten wird<br />

<strong>von</strong> einem neutralen Dritten garantiert, während die Parteien ihren Konflikt<br />

eigenverantwortlich lösen. Ziel ist es dabei, nachhaltige Lösungen zu entwi-<br />

ckeln, die den Konflikt dauerhaft beilegen. Gleichzeitig führt eine verbesser-<br />

te Kommunikation zu einer auch zukünftig veränderten Konfliktkultur.<br />

Dem Mediationsverfahren zugrunde liegt das Harvard-Konzept, das vier<br />

Grundsätze des sachgerechten Verhandelns beinhaltet:<br />

1. Trennung <strong>von</strong> Person und Sache.<br />

2. Konzentration auf Interessen und Bedürfnisse, nicht auf Positionen.<br />

3. Suche nach Optionen und Entscheidungsmöglichkeiten zum Vorteil<br />

aller Konfliktparteien.<br />

4. Sachgerechtes Verhandeln mit Hilfe objektiver Maßstäbe und Krite-<br />

rien 16 .<br />

Das Harvard-Konzept findet sich im Stufenmodell der Mediation wieder,<br />

wobei in der Vorbereitungsphase und der Themensammlung die Sachebe-<br />

ne bei den Beteiligten installiert und <strong>von</strong> der emotionalen Beziehungsebene<br />

getrennt wird. Der zweite und dritte Grundsatz des Harvard-Konzept findet<br />

sich eins zu eins in den Stufen „Klärung der Interessen“ und „Suche nach<br />

Lösungsoptionen“ wieder. In der fünften Stufe der Mediation geht es dann –<br />

ebenfalls wie im Harvard-Konzept – um ein Verhandeln mit objektiven Maß-<br />

stäben, die alle Seiten akzeptieren können. Auf dieser Grundlage wird dann<br />

eine Vereinbarung getroffen, die gerade wegen eines fairen und gerechten<br />

Prozesses sowie der Einhaltung der Grundsätze des Harvard-Konzepts<br />

nachhaltig Bestand hat.<br />

16 Ausführlich in Fisher et al. (2009).<br />

27


Eine mediative <strong>Projektbegleitung</strong> ist in diesem Sinne die flexible Anwen-<br />

dung mediativer Bausteine sowohl<br />

− in unterschiedlichen Planungsstufen des <strong>Repowering</strong>-Projekts<br />

− in unterschiedlichen Prozessen des <strong>Repowering</strong>-Projekts<br />

− in unterschiedlichen Akteurskonstellationen.<br />

Darüber hinaus ist die Anwendung mediativer Elemente nicht nur möglich<br />

im rechtlich vorgegebenen Rahmen (wie z.B. dem Scoping-Termin), son-<br />

dern auch fakultativ zur Klärung <strong>von</strong> z.B. kommunalen Eigeninteressen.<br />

Das Potential einer mediativen <strong>Projektbegleitung</strong> im Gegensatz zu einem<br />

Mediationsverfahren bei der Realisierung <strong>von</strong> <strong>Repowering</strong>-Projekten liegt<br />

insgesamt vor allem in einer zeitlichen und finanziellen Dimension. Repo-<br />

wering-Projekte können bis zu sieben Jahren benötigen, um tatsächlich ge-<br />

baut zu werden (Zimmermann 2011). Über diesen Zeitraum kann in Zeiten<br />

defizitärer Kommunalhaushalte kein komplettes Mediationsverfahren finan-<br />

ziert werden bzw. auch keine kompletten Mediationsverfahren bei beson-<br />

ders konfliktreichen Planungsstufen.<br />

Aus diesem Grund ist es der Planungspraxis angepasster, das Repowe-<br />

ring-Projekt bei Bedarf immer wieder mithilfe mediativer Bausteine bei si-<br />

tuativ auftretenden Hemmnissen zielgerichtet voranbringen zu können. So<br />

kann im Einzelfall entschieden werden, ob die Anwendung <strong>von</strong> Mediation<br />

zu einer effizienten Bearbeitung eines konkreten Problems führt und damit<br />

möglicherweise auch eine Kosten- und Zeitersparnis erreicht werden kann,<br />

oder nicht. Dadurch wird die breite Anwendung <strong>von</strong> Mediation im Zuge <strong>von</strong><br />

<strong>Repowering</strong>-Projekten überhaupt erst realistisch.<br />

Der grundsätzliche Ansatz der Mediation, zukunftsorientiert zu arbeiten,<br />

kann gerade auch bei einer situativen Anwendung mediativer Elemente für<br />

die Lösung weiterer Hindernisse im Planungsprozess bereichernd und rich-<br />

tungsweisend sein. Lerneffekte, auch aus den Grundlagen des Harvard-<br />

Konzepts heraus, können demnach direkt und in Eigenverantwortung An-<br />

wendung finden und somit die Gültigkeit <strong>von</strong> Lösungen garantieren (Wil-<br />

helm 2009).<br />

28


Unter einer mediativen Begleitung eines <strong>Repowering</strong>-Projektes ist dem-<br />

nach die gewinnbringende, zielgerichtete und situative Anwendung <strong>von</strong> Me-<br />

diationselementen gemeint. Diese fußen dabei jedoch besonders auf der<br />

Einhaltung der Grundsätze des Harvard-Konzepts, wobei die konkrete Ab-<br />

arbeitung der Mediationsstufen in den Hintergrund gerät. Darüber hinaus<br />

sollten jedoch die dem Mediationsprozess zugrunde liegenden Prinzipien<br />

Anwendung finden: Die freiwillig teilnehmenden Parteien werden <strong>von</strong> einem<br />

neutralen Dritten in der Klärung und Bewältigung ihrer Anliegen unterstützt.<br />

Wichtig ist hierbei, dass nicht zwangsläufig ein Konflikt vorliegen muss,<br />

sondern mediative Elemente auch präventiv eingesetzt werden können,<br />

z.B. in internen Meinungsfindungsprozessen einer Verwaltung. Neben der<br />

Freiwilligkeit und der Neutralität gelten bei der Anwendung mediativer Ele-<br />

mente auch die Prinzipien Informiertheit, Vertraulichkeit und Selbstverant-<br />

wortung (vgl. Kapitel 3).<br />

Damit ist bei einer mediativen <strong>Projektbegleitung</strong> stets eine Nähe zum kom-<br />

pletten Mediationsverfahren gegeben, wobei dieses zwar in seinen Grund-<br />

lagen berücksichtigt, jedoch nicht systematisch und prozesshaft abgearbei-<br />

tet wird. Im Ergebnis ist eine mediative <strong>Projektbegleitung</strong> also gekennzeich-<br />

net durch<br />

− den zeitlich und situativ flexiblen Einsatz <strong>von</strong> Mediationselementen,<br />

− die Teilnahme eines neutralen Vermittlers,<br />

− der Anwendung des Harvard-Konzepts sowie<br />

− der Garantie der Mediationsprinzipien.<br />

Der Vermittler sollte dabei die Kompetenzen eines Mediators besitzen, da-<br />

mit die auch <strong>beim</strong> Einsatz mediativer Elemente geltenden Grundsätze und<br />

Prinzipien ebenso eingehalten werden wie die Neutralität des Vermittlers<br />

selbst (vgl. dazu auch Kracht 2009). Darüber hinaus helfen die Techniken<br />

eines Mediators in der konkreten Umsetzung des Kommunikationsprozes-<br />

ses (Kessen/Troja 2009), wodurch Ergebnisse gerecht, passend und somit<br />

nachhaltig werden (Schweizer 2009). Dadurch kann insgesamt erreicht<br />

werden, dass vor allem eine frühzeitige mediative Begleitung <strong>von</strong> Repowe-<br />

29


ing-Projekten für den weiteren Verlauf durch Lernprozesse konfliktent-<br />

schärfend wirkt. Die Möglichkeiten frühzeitiger Ansatzpunkte für eine me-<br />

diative <strong>Projektbegleitung</strong> werden im folgenden Kapitel vorgestellt.<br />

5.2 <strong>Mediative</strong> Begleitung in der Vorbereitungsphase zur Bau-<br />

leitplanung<br />

Bevor das förmliche Verfahren der Bauleitplanung für <strong>Repowering</strong>-Projekte<br />

beginnt, findet üblicherweise eine informelle Vorlaufphase statt. Im Zuge<br />

dieser Phase finden sowohl Findungsprozesse innerhalb der einzelnen Ak-<br />

teursgruppen statt als auch Abstimmungsprozesse untereinander (vgl. Ta-<br />

belle 1). In der Regel tritt zu Beginn entweder entweder ein Projektinitiator<br />

auf die Gemeinde zu, um zukünftige Planungen oder Planungsabsichten<br />

vorzustellen, oder die Gemeinde wird – z.B. aufgrund neuer politischer Ziel-<br />

setzungen 17 – selbst aktiv.<br />

Tab. 1 : Ansatzpunkte mediativer Begleitung <strong>beim</strong> <strong>Repowering</strong><br />

in der Vorbereitungsphase zur Bauleitplanung<br />

Findungsprozesse Abstimmprozesse<br />

• Gemeinderat • Gemeinderat und -verwaltung<br />

• Gemeindeverwaltung<br />

• Betreiber der Altanlagen • Betreiber der Alt- und Neuanlagen<br />

• Betreiber der Neuanlagen • Gemeinde und Betreiber<br />

• Flächeneigentümer der alten<br />

Standorte<br />

• Flächeneigentümer der neuen<br />

Standorte<br />

• Flächeneigentümer der alten und<br />

neuen Standorte<br />

• Gemeinde und Flächeneigentümer<br />

• Öffentlichkeit • Gemeinde und Öffentlichkeit<br />

17 Als ein Beispiel hierfür sei Nordrhein-Westfalen genannt, das sich nach dem Regierungswechsel<br />

zu Rot-Grün gerade im Bereich Klimaschutz ehrgeizige Ziele gesetzt hat.<br />

Zentraler Baustein soll vor allem der Ausbau der Windenergie mit einem Schwerpunkt<br />

auf dem <strong>Repowering</strong> sein (Windenergie-Erlass NRW 2011).<br />

30


In beiden Fallkonstellationen muss sich der Bürgermeister gemeinsam mit<br />

Rat und Verwaltung über die eigenen Interessen, die eigene Rolle im Pla-<br />

nungsprozess und das gemeinsame Vorgehen klar werden. Damit einher<br />

gehen zahlreiche interne Abstimmungs- und Informationsprozesse, deren<br />

Herausforderungen vor allem in der Kopplung <strong>von</strong> politischen mit verwal-<br />

tungsrechtlichen Entscheidungen liegen. Während einerseits Beschlüsse<br />

des Gemeinderats grundsätzlich notwendig sind, um Bauleitpläne aufzu-<br />

stellen oder zu ändern, können diese darüber hinaus einen politischen<br />

Rückhalt signalisieren, der die Arbeit der Verwaltung sowie das gesamte<br />

geplante Vorhaben anschließend auf eine breitere Legitimationsbasis stellt.<br />

Für die Rückkopplung zwischen Rat und Verwaltung ist der Bürgermeister<br />

die verantwortliche Person, die aufgrund seiner Schnittstellenfunktion we-<br />

sentliche Bedeutung für die informelle Vorlaufphase zur Bauleitplanung er-<br />

langt.<br />

Auch als Signal für die Öffentlichkeit, also die Bürger vor Ort, ist ein partei-<br />

übergreifender Ratsbeschluss für die Entwicklung der Windenergie und des<br />

<strong>Repowering</strong> <strong>von</strong> großer Bedeutung. Vor diesem Hintergrund ist die mediati-<br />

ve Begleitung des Findungsprozesses im Rat der Standortkommune <strong>von</strong><br />

besonderer Bedeutung, um sachbezogene Entscheidungen auf Grundlage<br />

<strong>von</strong> Interessen zu treffen. Damit würde einem Festhalten an politischen Po-<br />

sitionen sowie Beziehungskonflikten entgegengewirkt werden, so dass auf<br />

Grundlage objektiver Kriterien im Sinne des Gemeinwohls Entscheidungen<br />

getroffen werden können. Darüber hinaus könnte gemeinsam beschlossen<br />

werden, ob externe Experten, die parteiübergreifend anerkannt und akzep-<br />

tiert sind, weiterführende Hintergründe und Sachinformationen zur Verfü-<br />

gung stellen sollten.<br />

Ist ein Beschluss gefasst, steht die Gemeindeverwaltung vor der Herausfor-<br />

derung, Umsetzungsmöglichkeiten zu diskutieren, die nicht nur im pla-<br />

nungsrechtlichen Bereich liegt, sondern auch in der Frage, wie und an wel-<br />

chen Stellen eine Abstimmung mit anderen Behörden und der Öffentlichkeit<br />

erfolgen soll. Darüber hinaus spielen Fragen der internen Verantwortlich-<br />

keiten eine Rolle, die ebenfalls im Rahmen einer mediativen Begleitung zur<br />

Zufriedenheit aller geklärt werden könnten mit dem Ziel, den weiteren Um-<br />

setzungsprozess konfliktfrei und effizient zu gestalten.<br />

31


Im Rahmen <strong>von</strong> <strong>Repowering</strong>-Projekten haben Politik und Verwaltung dar-<br />

über hinaus die Möglichkeit, eigene Zielvorstellungen für den weiteren Pla-<br />

nungsprozess zu entwickeln. Wie der Kreis Steinfurt in Nordrhein-Westfa-<br />

len zeigt, können z.B. spezielle Leitbilder definiert werden, auf deren aus-<br />

schließlicher Grundlage Projekte realisiert werden 18 . Damit kann die Ge-<br />

meinde also in einem gemeinsamen Abstimmungsprozess zwischen Rat<br />

und Verwaltung eigene Ziele sowie die eigene Rolle definieren in Verbin-<br />

dung mit der Frage: Was ist planungsrechtlich umsetzbar. Auch für diesen<br />

Prozess der Interessenfindung bzw. die Abstimmung zwischen Rat und<br />

Verwaltung kann die Beauftragung eines externen Dritten sinnvoll sein, um<br />

Reibungsverluste zu minimieren.<br />

Wichtig erscheint hierbei, dass in diesem Zuge der Planungen gar keine<br />

Konflikte vorhanden sein müssen, sondern eine mediative Begleitung eher<br />

präventiv ansetzt, um zügig Erkenntnisse zu gewinnen, gegenseitiges Ver-<br />

ständnis zu entwickeln und ein produktives und friedliches Arbeitsklima zu<br />

schaffen, auf dessen Grundlage der weitere Prozess aufbauen kann. Damit<br />

ist das Ziel einer mediativen Begleitung in dieser Phase das Erreichen ei-<br />

ner sachlichen Kommunikation und Entscheidungsfindung, um eine Einheit<br />

zwischen Politik und Verwaltung auf Grundlage objektiver Kriterien zu errei-<br />

chen. Damit einher geht nicht nur die Nachhaltigkeit <strong>von</strong> dann getroffenen<br />

Entscheidung, sondern auch eine in die Öffentlichkeit abstrahlende Glaub-<br />

würdigkeit mit Signalwirkung.<br />

Sind die eigenen Ziele sowie die eigene Rolle der Gemeinde definiert, er-<br />

gibt sich daraus auch der Umgang mit den weiteren Akteuren. Ausgegan-<br />

gen wird hier <strong>von</strong> einer Standortgemeinde, die den Planungsprozess aktiv<br />

steuern möchte. So kann das Maximum an Ansatzpunkten für mediative<br />

Elemente in der Vorbereitungsphase zur Bauleitplanung aufgezeigt wer-<br />

den. Diese liegen z.B. in umfassenden Gesprächen mit den Betreibern der<br />

Alt- und Neuanlagen. Geklärt werden müssen z.B. Beteiligungsmodelle und<br />

zeitliche Abläufe, Standortfragen sowie Fragen der Gesellschaftsformen<br />

der Betreibergesellschaft.<br />

18 So hat der Kreis Steinfurt beispielsweise Leitlinien zum Thema Bürgerwindpark entwickelt,<br />

die u.a. beinhalten, dass sämtliche Windenergie-Projekte ausschließlich mit Bürgerbeteiligung<br />

realisiert werden (Ahlke 2011).<br />

32


So haben sich beispielsweise in der Gemeinde Wangerland an der nieder-<br />

sächsischen Nordseeküste im Zuge eines <strong>Repowering</strong>-Vorhabens die Alt-<br />

anlagenbetreiber in zwei unterschiedlichen Betreibergesellschaften organi-<br />

siert. Zusätzlich bilden die Bürger der Gemeinde sowie die Gemeindewerke<br />

Wangerland GmbH die Kommanditisten des geplanten <strong>Repowering</strong>-Pro-<br />

jekts „Bürgerwind Wangerland GmbH & Co. KG“. Die Planung und Projek-<br />

tierung wird dabei gewährleistet <strong>von</strong> der eigens gegründeten Verwaltungs-<br />

gesellschaft Windenergie Wangerland mbH (Hinrichs 2011).<br />

Alleine die Komplexität der für ein <strong>Repowering</strong>-Projekt notwendigen Struk-<br />

turen zeigt bereits, wie vielfältig die Einigungsprozesse unter den beteilig-<br />

ten und betroffenen Akteuren sind. Dafür müssen sich zu Beginn jeweils<br />

die einzelnen Akteursgruppen wie Alt- und Neuanlagenbetreiber oder Land-<br />

verpächter intern einigen und Zielvorstellungen entwickeln, um dann in dem<br />

gemeinsamen Abstimmungsprozess einheitliche Interessen vertreten zu<br />

können. Dabei können die jeweils relevanten Fragestellungen und Konflikte<br />

innerhalb der einzelnen Akteursgruppen ebenso mediativ begleitet werden<br />

wie die gemeinsamen Abstimmungsprozesse der Akteure untereinander.<br />

Ein wichtiger Akteur im Zuge <strong>von</strong> <strong>Repowering</strong>-Projekten ist die Öffentlich-<br />

keit. Auch hier gilt, dass interne Findungsprozesse bei Bürgerinitiativen<br />

oder anderen Gruppierungen grundsätzlich mediativ begleitet werden kön-<br />

nen. In einem vorgelagerten Schritt wäre es jedoch aus Sicht der planen-<br />

den Gemeinde sinnvoll, bereits in der Vorbereitungsphase auf die Bevölke-<br />

rung zuzugehen. Damit ist einerseits gemeint, die Vorgänge innerhalb <strong>von</strong><br />

Rat und Verwaltung den Bürgern gegenüber transparent zu machen und<br />

sie über geplante oder vergangene Schritte zu informieren. Darüber hinaus<br />

sollte im Sinne eines kooperativen Selbstverständnisses eine Beteiligung<br />

der Bürger an Entscheidungsfindungsprozessen stattfinden, die nicht nur<br />

über die rechtliche Beteiligung im Rahmen der Bauleitplanung hinausgeht,<br />

sondern dieser vorgelagert ist.<br />

Denkbar wäre in einem ersten Schritt z.B. eine Bürgerversammlung, die<br />

<strong>von</strong> einem neutralen Dritten mit mediativen Elementen gestaltet wird. Damit<br />

muss keine Festlegung auf das Verfahren Mediation zur weiteren Bürger-<br />

beteiligung stattfinden. Denkbar sind neben der Mediation zur Einbindung<br />

33


der Bürger auch andere partizipative Verfahren 19 . Vielmehr geht es darum,<br />

durch die Anwendung mediativer Elemente eine frühzeitige Kommunikati-<br />

ons- und Entscheidungskultur <strong>von</strong> Offenheit und Transparenz zu installie-<br />

ren, die eine Auseinandersetzung mit Vorurteilen und Ängsten ermöglicht,<br />

bevor verhärtete Fronten existieren (Hammacher et al. 2011). Der Weg <strong>von</strong><br />

Bürgern und Verwaltung im weiteren Planungsverfahren kann im Bestfall<br />

gemeinsam ausgehandelt werden, ebenso wie die Formen der Beteiligung.<br />

So können bereits zu Beginn Handlungsspielräume, Zielvorstellungen und<br />

Interessen offengelegt und abgeglichen und so die Planungen insgesamt<br />

optimiert werden.<br />

Insgesamt kann die Begleitung der Findungsprozesse innerhalb der einzel-<br />

nen Akteursgruppen durch mediative Elemente hilfreich sein, um auf per-<br />

sönliche Befindlichkeiten und Auseinandersetzungen zugunsten <strong>von</strong><br />

Sachargumenten und Allgemeininteressen zu verzichten. Gleichzeitig kön-<br />

nen langwierige Prozesse wie die Gründung <strong>von</strong> Gesellschaften oder der<br />

Flächensicherung verkürzt werden, indem sich auf Verhandlungsgrundsät-<br />

ze des Harvard-Modells konzentriert wird. Positiverfahrungen und Lernef-<br />

fekte, vor allem auch im Zuge einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung, können<br />

dann ebenso für weitere Abstimmungsprozesse hilfreich sein und diese ef-<br />

fizienter gestalten. Dadurch bietet sich die Möglichkeit, die Vorbereitungs-<br />

phase zur Bauleitplanung zeitlich fokussiert zu durchlaufen, persönliche<br />

Animositäten offenzulegen und auszuräumen und Fairnesskriterien für den<br />

weiteren Prozess gemeinsam zu erörtern. So kann bereits in einem frühen<br />

Planungsstadium eine Kooperation aller Akteure stattfinden, die ihre Basis<br />

hat in einer <strong>von</strong> vornherein offenen Kommunikation und der Fokussierung<br />

auf sachliches Verhandeln. Damit kann die mediative <strong>Projektbegleitung</strong><br />

nicht nur wichtige Grundsteine für den zukünftigen Einigungsprozess legen,<br />

sondern auch Voraussetzungen für die Qualität und Akzeptanz späterer<br />

Verwaltungsentscheidungen schaffen (Holznagel/Ramsauer 2009).<br />

19 Ausführlicher z.B. Meuer (2008) und Kersting (2008).<br />

34


5.3 <strong>Mediative</strong> Begleitung im Rahmen der Bauleitplanung<br />

Wenn bereits in der Vorbereitungsphase wie oben beschrieben kooperative<br />

Verhandlungen erfolgt sind, dienen diese auch dem förmlichen Verfahren<br />

der Bauleitplanung: Da sämtliche Akteure beteiligt, ein transparenter und<br />

fairer Einigungsprozess und im Bestfall für alle zufriedenstellenden Lösun-<br />

gen gefunden wurden, ist im Zuge der Bauleitplanung <strong>von</strong> den direkt Betei-<br />

ligten, wie Anlagenbetreibern und Flächeneigentümern, kaum noch Wider-<br />

spruch zu erwarten. Vielmehr kann die planende Gemeinde sogar erst die<br />

Bauleitplanung beginnen, wenn die Interessen ausgeglichen und die Kon-<br />

flikte beigelegt sind.<br />

Dennoch bietet das Bauleitplanverfahren nach dem offiziellen Ratsbe-<br />

schluss zur Aufstellung oder Änderung der Bauleitpläne über die Vorberei-<br />

tungsphase hinaus Möglichkeiten, die Öffentlichkeit weiterhin intensiv zu<br />

beteiligen. Wenn dieses punktuell mediativ begleitet wird, kann auch im<br />

Laufe des Bauleitplanverfahrens auf kurzfristig auftauchende Unstimmig-<br />

keiten reagiert bzw. das Verfahren an sich transparent und kooperativ ge-<br />

staltet werden.<br />

Ansatzpunkte für eine mediative Begleitung im Rahmen der Bauleitplanung<br />

bieten in Bezug auf die Öffentlichkeit die frühzeitige Bürgerbeteiligung (§ 3<br />

Abs. 1 BauGB) sowie die öffentliche Auslegung der Planunterlagen (§ 3<br />

Abs. 2 BauGB). Im Zuge der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wird die Öffent-<br />

lichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen<br />

Auswirkungen der Planung unterrichtet. Bürger und sonstige Interessierte<br />

haben Gelegenheit, sich in einem nicht näher geregelten Verfahren zu äu-<br />

ßern (§ 3 Abs. 1 BauGB). In der Praxis haben sich Einwohnerversammlun-<br />

gen als Erörterungstermine etabliert, die nach § 4b BauGB auch unter Be-<br />

teiligung eines Dritten vorbereitet und durchgeführt werden können. Ein<br />

Mediator könnte hier also nicht nur für eine faire Beteiligung der Bürger sor-<br />

gen, sondern als neutraler Dritter auch öffentliche und private Interessen<br />

ausgleichen. Damit kann Raum geschaffen werden für sachliche Diskussio-<br />

nen und Entscheidungsgrundlagen (Holznagel/Ramsauer 2009).<br />

In der zweiten Phase der Bürgerbeteiligung findet nach § 3 Abs. 2 BauGB<br />

eine öffentliche Auslegung der Planunterlagen für die Dauer eines Monats<br />

35


statt, in deren Zuge die Bürger Abwägungsbelange gegen den Plan vor-<br />

bringen können. Auch hier kann ein neutraler Dritter unterstützend wirken,<br />

indem passende Kommunikationsinstrumente ausgewählt werden, die die<br />

Zugänglichkeit <strong>von</strong> Informationen garantieren (Holznagel/Ramsauer 2009).<br />

Nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB ist nach einer Prüfung der Anregungen<br />

durch den Rat das Ergebnis den beteiligten Bürgern mitzuteilen. Auch hier<br />

kann eine mediative Begleitung die Transparenz fördern und für Gemeinde<br />

und Bürger passende Kommunikationsinstrumente zur Verfügung stellen.<br />

Weitere Ansatzpunkte für eine mediative Begleitung der Bauleitplanung<br />

zum <strong>Repowering</strong> ist die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4<br />

Abs.1 BauGB) sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden (§ 2<br />

Abs. 2 BauGB). Zum Kreis der Behörden und TÖB zählen diejenigen, de-<br />

ren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird. Sie erhalten ebenfalls<br />

die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben, die in das Abwägungsmateri-<br />

al mit einfließen. Gerade <strong>beim</strong> <strong>Repowering</strong> kann zusätzlich die Abstim-<br />

mung mit den Nachbargemeinden <strong>von</strong> Bedeutung sein. Zum einen, weil die<br />

Auswirkungen <strong>von</strong> großen Windenergieanlagen über Gemeindegrenzen<br />

hinaus spürbar sein können. Zum anderen, weil § 30 Abs. 1 EEG explizit<br />

Landkreis übergreifende <strong>Repowering</strong>-Projekte ermöglicht. Ein Mediator<br />

kann sowohl im Rahmen der Beteiligung der TÖB als auch im Zuge der Ab-<br />

stimmung mit den Nachbargemeinden eine vermittelnde Funktion überneh-<br />

men, so dass auf dieser Grundlage gemeinsame Ergebnisse in die Ausge-<br />

staltung des Plankonzeptes mit einfließen können.<br />

Insgesamt kann durch die mediative Begleitung der Bauleitplanung die in<br />

der Vorbereitungsphase begonnene Beteiligung <strong>von</strong> Bürgern und weiteren<br />

Akteuren fortgeführt werden. Transparenz und Fairness können bei Ent-<br />

scheidungsprozessen Anwendung finden, ebenso wie ein Interessenaus-<br />

gleich zwischen Öffentlichkeit und Verwaltung. So kann das für ein Repo-<br />

wering notwendige Plankonzept kooperativ erarbeitet werden, wodurch es<br />

legitimiert und akzeptiert ist.<br />

36


5.4 <strong>Mediative</strong> Begleitung im Rahmen des Genehmigungsver-<br />

fahrens<br />

Wie in Kapitel 4.2 dargestellt, bieten vor allem UVP-pflichtige Vorhaben im<br />

förmlichen Genehmigungsverfahren aufgrund der vorgeschriebenen Öffent-<br />

lichkeitsbeteiligung Möglichkeiten für Mediation (§ 10 BImSchG). So defi-<br />

niert § 5 UVPG das Scoping-Verfahren, das dem Vorhabenträger noch vor<br />

der Antragstellung die Möglichkeit bietet, mit der zuständigen Behörde den<br />

Untersuchungsrahmen sowie die beizubringenden Unterlagen zu erörtern.<br />

In einem vorgelagerten Verfahrensschritt zur Vorabbestimmung des Unter-<br />

suchungsrahmens hat die Behörde die Möglichkeit, erstmalig betroffene<br />

Behörden und Sachverständige sowie vor allem die Öffentlichkeit wie Bür-<br />

ger, Verbände und Initiativen als „Dritte“ hinzuziehen (§ 5 Abs. 2 und 4<br />

UVPG und § 2a 9. BImSchV). Nach Zilleßen eröffnet § 5 Abs. 4 UVPG<br />

ebenfalls die Möglichkeit, den Scoping-Termin durch einen Mediator gestal-<br />

ten zu lassen. Damit eröffnet sich zu einem relativ frühen Zeitpunkt, näm-<br />

lich noch vor Beginn des eigentlichen Genehmigungsverfahrens die Mög-<br />

lichkeit, durch den Einsatz eines Mediators oder zumindest eines „Dritten“,<br />

mediative Elemente anzuwenden mit dem Ziel, mögliche Konfliktlinien früh-<br />

zeitig erkennen und bearbeiten zu können. So soll durch den frühzeitigen<br />

Einsatz <strong>von</strong> kooperativen Beteiligungsformen das nachfolgende Verwal-<br />

tungsverfahren konfliktärmer abgearbeitet werden (Zilleßen 2009).<br />

Über die UVP hinaus werden in der an den Scpoing-Termin anschließen-<br />

den Genehmigungsphase sowohl betroffene Fachbehörden als auch die<br />

TÖB beteiligt (§ 10 BImSchG). Gleichzeitig muss das Vorhaben nach § 10<br />

Abs. 3 BImSchG und § 8 Abs. 1 der 9. BImSchV im Amtsblatt sowie den<br />

örtlichen Tageszeitungen veröffentlicht werden, so dass spätestens zu die-<br />

sem Zeitpunkt die Öffentlichkeit informiert wird. Die Antragsunterlagen wer-<br />

den darüber hinaus für die Dauer <strong>von</strong> einem Monat ausgelegt, so dass et-<br />

waige Einwendungen gegen das Vorhaben schriftlich bis zu zwei Wochen<br />

nach Ablauf der Auslegungsfrist erhoben werden können (§ 10 Abs. 3<br />

BImSchG).<br />

Das Ziel der Beteiligung betroffener Behörden, der TÖB sowie der Öffent-<br />

lichkeit in diesem Stadium ist es, Einwände zu erfassen und im weiteren<br />

37


Verfahren berücksichtigen zu können. In einem öffentlichen Erörterungster-<br />

min werden anschließend sämtliche Einwände und Stellungnahmen be-<br />

rücksichtigt, indem Positionen ausgetauscht und fehlende Informationen<br />

durch Sachverständige ergänzt werden, so dass die Entscheidungsgrund-<br />

lage verbreitert werden kann (Trieb 2006).<br />

Als Ansatzpunkt für eine mediative Begleitung bietet sich damit vor allem<br />

der Erörterungstermin an, der wie im Zuge der UVP mit Hilfe eines neutra-<br />

len Dritten organisiert werden kann. Sinnvoll erscheint dies vor allem vor<br />

dem Hintergrund, dass der Erörterungstermin als solcher seit langem in der<br />

Kritik steht, dem zunehmendem Mitwirkungsbedürfnis der Bürger nicht ge-<br />

recht zu werden. Gerade, wenn Einwände unberücksichtigt bleiben oder<br />

sachliche Diskussionen fehlen, kann die Erörterung sogar kontraproduktiv<br />

sein und eine empfundene Polarisierung zwischen Antragsteller und Ge-<br />

nehmigungsbehörde auf der einen sowie den Bürgern auf der anderen Sei-<br />

te forcieren. Dadurch können der Widerstand gegen das Vorhaben wach-<br />

sen und Bürgerproteste zunehmen (Schmidt/Kostka 2009).<br />

Die Anwendung mediativer Elemente bietet die Chance, den Erörterungs-<br />

termin für eine ergebnisoffene Verhandlung zu nutzen, in deren Zuge eine<br />

Fachdiskussion auf Grundlage <strong>von</strong> Sachargumenten sowie ein Interessen-<br />

ausgleich möglich wird. Gleichzeitig finden Fairnessmaßstäbe Berücksichti-<br />

gung und die Kommunikation zwischen den Beteiligten wird verbessert.<br />

Damit kann vor allem auch perspektivisch in der an das Genehmigungsver-<br />

fahren anschließende Widerspruchs- und Klagephase verhindert werden,<br />

dass eine erteilte Genehmigung nicht vollziehbar wird und sich der Konflikt<br />

jahrelang hinzieht (Trieb 2006).<br />

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass nicht nur der Erörterungstermin<br />

selbst durch einen neutralen Dritten zu einer partizipativen Verhandlung<br />

werden kann, sondern bereits im Vorfeld mediative Elemente im Rahmen<br />

der Beteiligung betroffener Fachbehörden, TÖB oder (Teilen) der Öffent-<br />

lichkeit hilfreich sein können. So wird im Genehmigungsverfahren für Wind-<br />

energieanlagen beispielsweise auch die zuständige Naturschutzbehörde im<br />

Zuge der Eingriffsregelung nach § 17 BNatSchG ins Benehmen gesetzt.<br />

Darüber hinaus spielt auch die Verträglichkeit der neuen Planungen mit Ra-<br />

38


daranlagen des Deutschen Wetterdienstes sowie der zivilen und militäri-<br />

schen Luftfahrt eine Rolle. Im Sinne der Kooperation und der Nutzung <strong>von</strong><br />

Handlungsspielräumen können auch hier zwischen den jeweils zuständigen<br />

Behörden sowie dem Vorhabenträger Verhandlungen mit mediativen Ele-<br />

menten effektiv sein – sowohl in zeitlicher Hinsicht als auch in Bezug auf<br />

die Ergebniszufriedenheit aller Beteiligten.<br />

Durch die Anwendung mediativer Elemente als Vorbereitung zum eigentli-<br />

chen Erörterungstermin kann nicht nur einzelnen Anliegen besser Rech-<br />

nung getragen, sondern der Erörterungstermin insgesamt entschärft wer-<br />

den.<br />

39


6 Vorteile und Grenzen der mediativen Projektbeglei-<br />

tung<br />

Das herkömmliche Verwaltungsrecht kann heutzutage der Bearbeitung<br />

komplexer Sachverhalte und Akteurskonstellationen nicht mehr gerecht<br />

werden. Die Gründe hierfür liegen nicht nur in den Mängeln herkömmlicher<br />

Verwaltungsverfahren, sondern auch in einem Wandel im Verständnis <strong>von</strong><br />

Staat und Gesellschaft. Während es einerseits zunehmend individualisti-<br />

sches Streben gibt, verlieren staatliche Institutionen und Funktionen auf der<br />

anderen Seite an Bedeutung. Die Etablierung <strong>von</strong> zahlreichen Bürgerinitia-<br />

tiven zeigt, dass Entscheidungen <strong>von</strong> oben nicht gegen den Willen der Öf-<br />

fentlichkeit durchsetzbar sind, so dass staatliche Vorhaben durch koopera-<br />

tive Partizipation legitimiert werden müssen (Zilleßen 2011).<br />

Diesen Veränderungen kann die Mediation als alternatives Konfliktlösungs-<br />

verfahren begegnen, indem durch kooperatives Verhandeln ein Interessen-<br />

ausgleich auf Grundlage <strong>von</strong> Sachargumenten erreicht werden kann. Hier-<br />

für spielen vor allem auch Faktoren wir Fairness und Prozessgerechtigkeit<br />

eine Rolle, die im Zuge einer Mediation durch den neutralen Dritten garan-<br />

tiert werden. Damit bietet das Verfahren Mediation grundsätzlich die Mög-<br />

lichkeit, ein kooperatives Selbstverständnis des Staates gesellschaftlich<br />

umzusetzen und zu begleiten.<br />

In Bezug auf <strong>Repowering</strong>-Projekte hat eine mediative Begleitung zahlreiche<br />

Vorteile, die vor allem in der Einbeziehung sämtlicher Beteiligter und Be-<br />

troffener auf Grundlage der Kooperation liegt. Dabei sollte die Mediation<br />

nicht als Instrument verstanden werden, politische Zielsetzungen auf loka-<br />

ler Ebene durchsetzen zu können. Vielmehr bietet sie die Möglichkeit, die<br />

Energiewende in Form <strong>von</strong> <strong>Repowering</strong>-Projekten dort zu realisieren, wo<br />

sie <strong>von</strong> einem gesellschaftlichen Konsens getragen und legitimiert wird. Die<br />

Basis hierfür kann durch eine frühzeitige Einbeziehung der Öffentlichkeit er-<br />

folgen, wodurch präventiv Konflikte vermieden und eine Verhärtung der<br />

Fronten auf Grund <strong>von</strong> Vorurteilen reduziert werden kann. Durch Mediation<br />

können Ängste und Bedürfnisse offengelegt und bearbeitet werden, so<br />

dass ein Interessenausgleich, der auf gegenseitigem Verständnis fußt,<br />

40


möglich wird. Im Sinne der Kooperation zwischen Institutionen und Öffent-<br />

lichkeit kann somit ein legitimierter und akzeptierter Prozess zur gemeinsa-<br />

men Entscheidungsfindung stattfinden, der auch zukünftig ein friedliches<br />

Zusammenleben innerhalb der Gemeinde ermöglicht.<br />

Für die kommunale Praxis sind die Kosten eines Mediationsverfahrens<br />

über die Gesamtlaufzeit eines <strong>Repowering</strong>-Projekts ein wesentliches<br />

Hemmnis. Auch wenn die Anwendung <strong>von</strong> Mediation auf lange Sicht effizi-<br />

enter und damit auch kostengünstiger sein mag, ist eine komplette Projekt-<br />

begleitung über bis zu sieben Jahren in Zeiten defizitärer Haushalte so gut<br />

wie ausgeschlossen. Vorteile liegen deswegen in der punktuellen Anwen-<br />

dung mediativer Elemente, auf die sich die vorliegende Arbeit konzentriert<br />

hat. So kann – je nach Haushaltslage und Bedarf – ein neutraler Dritter in<br />

unterschiedlichen Prozessstufen hinzugezogen werden. Unterscheiden<br />

können sich dabei auch Akteurskonstellationen, Komplexität und Ziele so-<br />

wie die Ansatzpunkte im formellen oder informellen Rahmen.<br />

Grundsätzlich kann jedoch durch die frühzeitige mediative Begleitung bei<br />

<strong>Repowering</strong>-Projekten eine kooperative, kommunikative und transparente<br />

Basis unter den Beteiligten und Betroffenen geschaffen werden, so dass<br />

auf dieser aufbauend der weitere Planungs- und Genehmigungsprozess ei-<br />

genverantwortlich und unter Anwendung <strong>von</strong> Lerneffekten entlastet werden<br />

kann. Obwohl also ein Gesamtkonzept sowohl zur planerischen Umsetzung<br />

als auch zur gesellschaftlichen Partizipation wünschenswert wäre, ist die-<br />

ses in der Realität aufgrund hoher Kosten und langer Realisierungszeiträu-<br />

me kaum umsetzbar.<br />

Weitere Grenzen einer mediativen Begleitung <strong>von</strong> <strong>Repowering</strong>-Projekten<br />

liegen in der oftmals fehlenden Verbindlichkeit <strong>von</strong> Entscheidungen und der<br />

mangelnden Implementation der Ergebnisse. Fehlt eine Bindungswirkung<br />

oder übernimmt die Verwaltung die ausgehandelten Ergebnisse nicht, so<br />

verliert die Mediation nicht nur ihren Stellenwert, sondern die Motivation zur<br />

Teilnahme sinkt (Zilleßen 2009). In Bezug auf die Implementation der Er-<br />

gebnisse hat eine mediative <strong>Projektbegleitung</strong> zu den offiziellen Verfahren<br />

meist nur ergänzenden Charakter. Damit dienen – auch konsensuale – Er-<br />

gebnisse sowohl den Genehmigungsbehörden als auch den politischen Or-<br />

41


ganen nur als Empfehlung für ihre Entscheidungen. Dabei entsteht ein<br />

Zwiespalt in der Rolle <strong>von</strong> Politik und Verwaltung, die einerseits zuneh-<br />

mend kooperatives Handeln leben möchten, sich andererseits aber auch<br />

nicht als passive Organe verstehen, die Ergebnisse eines Mediationspro-<br />

zesses abnicken (Zilleßen 2009).<br />

Insgesamt muss also bereits zu Beginn der Mediation der Verhandlungs-<br />

rahmen sowie -spielräume und -grenzen offengelegt werden, um keine<br />

falschen Erwartungen zu wecken. Gleichzeitig können auch Vereinbarun-<br />

gen getroffen werden, ob und wie Ergebnisse verbindlich gemacht werden<br />

können 20 . Darüber hinaus muss allen Beteiligten klar sein, was mit mögli-<br />

chen Ergebnissen passiert und welche Bindungswirkung sie ggf. für Ver-<br />

waltung und Politik entfalten. Nur so kann die Zufriedenheit über einen Pro-<br />

zess gegenüber einer nachträglichen Enttäuschung aufrecht erhalten wer-<br />

den (Zilleßen 2009).<br />

Darüber hinaus ist die mediative Begleitung <strong>von</strong> <strong>Repowering</strong>-Projekten<br />

zwar demokratischer als die formale Beteiligung der Öffentlichkeit im Zuge<br />

der Bauleitplanung oder des Genehmigungsverfahrens. Unbeachtet bleiben<br />

soll jedoch nicht, dass die Teilnehmer an mediativen Verfahrenspunkten<br />

nicht repräsentativ ausgewählt sind. Damit ist eine mediative Projektbeglei-<br />

tung sicher ein Element, um Verwaltungsverfahren zu demokratisieren oder<br />

auch demokratische Werte zu vermitteln. Im Sinne einer Mehrheitsent-<br />

scheidung tatsächlich demokratisch gewählt und legitimiert ist jedoch z.B.<br />

eher der Gemeinderat. Demgegenüber gestellt sei jedoch die Frage, ob bei<br />

der konkreten Bedrohung <strong>von</strong> persönlichen Interessen eine Stellvertrete-<br />

rentscheidung überhaupt getroffen und umgesetzt werden kann oder nicht<br />

vielmehr „Vermittlungsprozesse geradezu unverzichtbar sind?“ (Einem<br />

2011, S. 86).<br />

Insgesamt kann eine mediative Begleitung <strong>von</strong> <strong>Repowering</strong>-Projekten also<br />

dazu führen, dass bei einer frühzeitigen Anwendung Konflikte und Blocka-<br />

den vermieden werden. Durch die Einbeziehung sämtlicher Akteure und<br />

vor allem auch durch eine Prozessgerechtigkeit kann das Vorhaben insge-<br />

samt <strong>von</strong> einer hohen Zustimmung und Rechtssicherheit profitieren. Dar-<br />

über hinaus kann Verwaltungshandeln kooperativ realisiert und legitimiert<br />

20 z.B. in Form eines privatrechtlichen Vertrags (Zilleßen 2009).<br />

42


werden, wodurch die Akzeptanz steigt. Dauerhaft können ebenfalls sachli-<br />

che Kommunikationsformen sowie ein partizipatives Demokratieverständnis<br />

etabliert werden. Letztendlich können so die inzwischen sehr hohen sozia-<br />

len Kosten herkömmlicher Verfahren deutlich reduziert werden<br />

(Barthe/Brand 1996).<br />

43


7 Fazit<br />

Bei immer komplexeren Umweltkonflikten, zunehmenden Individualisie-<br />

rungsbestrebungen und gesteigerter Politikverdrossenheit bietet die Media-<br />

tion ein Verfahren, das Menschen zusammenbringt und gemeinschaftliches<br />

Leben friedlich ermöglicht. Als Präventivmaßnahme eingesetzt kann durch<br />

Mediation eine Aktivierung der Bevölkerung stattfinden, die auch auf das<br />

gesteigerte Bedürfnis nach Teilhabe und Mitwirkung der Öffentlichkeit an<br />

politischen Entscheidungsprozessen reagiert.<br />

Im Bereich des <strong>Repowering</strong> müssen energiepolitische Zielsetzungen auf lo-<br />

kaler Ebene umgesetzt werden, so dass es gerade dort gilt, alternative<br />

Konfliktlösungsverfahren anzuwenden, um eine breite Akzeptanz für die<br />

Energiewende zu gewinnen. Dafür sind konsensuale Lösungen notwendig,<br />

die durch eine frühzeitige mediative Begleitung in Findungs- und Abstim-<br />

mungsprozessen gemeinsam erarbeitet werden können. Dabei soll es nicht<br />

darum gehen, Mediation als Maßnahme der Akzeptanzgewinnung und Ver-<br />

fahrensbeschleunigung einzusetzen, sondern die in dem Verfahren als sol-<br />

ches liegenden Vorteile ergebnisoffen anzuwenden (Zilleßen 1998).<br />

Je frühzeitiger eine mediative Begleitung <strong>von</strong> <strong>Repowering</strong>-Projekten an-<br />

setzt, um so positiver können sich Lerneffekte in Kommunikation, Entschei-<br />

dungsfindungsprozessen und Transparenz im weiteren Verlauf des Pla-<br />

nungs- und Genehmigungsverfahrens auswirken. Damit kann auf Grundla-<br />

ge <strong>von</strong> eigenen Positiverfahrungen eine neue Streit- und Konfliktkultur eta-<br />

bliert werden, die auf Kooperation statt auf Konfrontation setzt. Gleichzeitig<br />

werden Verwaltungsprozesse transparenter gestaltet und können durch<br />

Beteiligung eine höhere legitimatorische Basis erhalten.<br />

Insgesamt kann eine mediative Begleitung <strong>von</strong> <strong>Repowering</strong>-Projekten also<br />

aufgrund eines fairen, offenen und eigenverantwortlichen Prozesses der<br />

Konfliktaustragung zu einer gesteigerten Akzeptanz des Vorhabens sowie<br />

einer effizienten Durchführung des Planungs- und Genehmigungsverfah-<br />

rens führen. Damit leistet eine mediative Begleitung auch im Sinne des zu-<br />

künftigen Zusammenlebens innerhalb der Gemeinde und der Etablierung<br />

einer neuen Konfliktkultur einen wichtigen Beitrag.<br />

44


8 Diskussion und Ausblick<br />

Die vorliegende Arbeit ist ein Versuch, erstmalig die Mediation im öffentli-<br />

chen Bereich auf <strong>Repowering</strong>-Projekte vor Ort zu übertragen. Ziel ist es da-<br />

bei, Ansatzpunkte im Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie vor al-<br />

lem auch in einer informellen Vorbereitungsphase aufzuzeigen. Im Rahmen<br />

dieser Masterarbeit kann dieses Ziel zwar erreicht werden, sicher fehlen je-<br />

doch weitere ausführlichere Betrachtungen. Diese sind besonders vor dem<br />

Hintergrund wünschenswert, dass sowohl die Mediation im öffentlichen Be-<br />

reich als auch das <strong>Repowering</strong> <strong>von</strong> Windenergieanlagen zwei Themen<br />

sind, denen sich aus unterschiedlichen und vor allem einer Vielzahl an Per-<br />

spektiven genähert werden kann.<br />

In diesem Sinne ist eine weitere theoretische Untersuchung des Themas<br />

Mediation – <strong>Repowering</strong> wünschenswert, die sowohl durch interdisziplinäre<br />

als auch fachspezifische Ansätze weitere Erkenntnisse mit sich bringen<br />

würde. Hilfreich wären sicher ausführlichere Betrachtung aus juristischer<br />

Perspektive, die auch aktuelle Entwicklungen wie das Mediationsgesetz<br />

oder eine weitere geplante Novelle des BauGB im Detail mit berücksichti-<br />

gen.<br />

Soziologisch und politikwissenschaftlich kann die Mediation im Bereich Re-<br />

powering sicherlich noch dahingehend untersucht werden, inwieweit sie tat-<br />

sächlich zu einer verbesserten Konfliktkultur und dauerhaften Zufriedenheit<br />

innerhalb des Gemeindegebietes führt bzw. inwieweit ein partizipatives und<br />

kooperatives Demokratieverständnis geschaffen wurde.<br />

Aufgrund der Vielfältigkeit beider Themenbereiche konnte in dieser Master-<br />

arbeit sicher nur ein erster Eindruck <strong>von</strong> Ansatzpunkten, Möglichkeiten und<br />

Grenzen einer mediativen <strong>Projektbegleitung</strong> <strong>beim</strong> <strong>Repowering</strong> vermittelt<br />

werden. Neben konkreten theoretischen Ausarbeitungen zum Thema Me-<br />

diation und <strong>Repowering</strong> fehlen vor allem auch praktische Erfahrungen. Die-<br />

se werden mit zunehmendem Fortschritt des <strong>Repowering</strong> sowie weiteren<br />

Negativerfahrungen zwischen Verwaltung und Bürgern oder Investoren und<br />

Gemeinde sicher zeitnah stattfinden. Wünschenswert wäre in so einem Fall<br />

auch eine ausführliche Dokumentation und Evaluation, um mögliche Lern-<br />

45


effekte auf zukünftige Projektplanungen übertragen zu können.<br />

Obwohl in gesetzlicher Hinsicht sicherlich Nachbesserungen zur Integration<br />

der Mediation in Verwaltungsverfahren möglich wären und auch politische<br />

Signale in Richtung einer außergerichtlichen Streitkultur lange überfällig<br />

sind, bietet die derzeitige Gesetzesgrundlage bereits zahlreiche Ansatz-<br />

punkte, kooperative Beteiligungsformen fakultativ einzusetzen. So eröffnet<br />

neben den bisher beschriebenen Ansatzpunkten z.B. im Rahmen des im-<br />

missionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens für Windenergieanla-<br />

gen § 19 Abs. 3 BImSchG dem Antragsteller die Möglichkeit, Anlagen, die<br />

nur dem vereinfachten Verfahren unterliegen, freiwillig im förmlichen Ver-<br />

fahren genehmigen zu lassen, wodurch nicht nur die Beteiligung betroffe-<br />

ner Fachbehörden und TÖB stattfindet, sondern zusätzlich auch die der Öf-<br />

fentlichkeit.<br />

Dass vorhandene formale Ansatzpunkte für kooperative Beteiligungsver-<br />

fahren und informelle Möglichkeiten besser genutzt werden, muss sowohl<br />

<strong>von</strong> den zuständigen Verwaltungen und politischen Gremien als auch <strong>von</strong><br />

den betroffenen Akteuren und der Öffentlichkeit gelernt werden. Hilfreich<br />

hierfür wären nicht nur Informationskampagnen und Fortbildungsangebote,<br />

sondern auch ein Bewusstseinswandel, dass Konflikte zwar Kontroversen<br />

auslösen, diese aber produktiv und kooperativ beigelegt werden können.<br />

Dafür muss nicht zuletzt in Bildung investiert werden, um Kommunikation,<br />

Partizipation und Kooperation zu fördern. Damit sind Staat und Politik durch<br />

eine breitere Anwendung <strong>von</strong> Mediation oder alternativen Konfliktlösungs-<br />

verfahren nicht aus ihren Pflichten entlassen, sondern werden geradezu<br />

gefordert, gesellschaftliche Änderungsprozesse mit zu begleiten und zu un-<br />

terstützen. Gleichzeitig werden in der Bevölkerung Ressourcen aktiviert,<br />

die staatliches Handeln bereichern und – wie im Falle des <strong>Repowering</strong> –<br />

die Umsetzung energiepolitischer Ziele vor Ort konsensual und kooperativ<br />

ermöglichen.<br />

46


Danksagung<br />

Für bereichernde zwei Jahre möchte ich mich bei meinen Kollegen <strong>von</strong> der<br />

<strong>Repowering</strong>-InfoBörse bedanken: Wiebke Abeling, Bettina Bönisch und<br />

Christian Brietzke. Christian, dir mein besonderer Dank für deine Unterstüt-<br />

zung bei all zu juristischen Sachverhalten.<br />

Im Rahmen meiner Arbeit bei der RIB hatte ich die Möglichkeit, zwei erfah-<br />

renen Mediatoren, Inga Lutosch und Dr. Markus Troja, in einigen Bereichen<br />

ihrer Arbeit miterleben zu dürfen. Damit meine ich nicht nur offizielle Termi-<br />

ne und Besprechungen, sondern auch Vorbereitungstreffen, Gespräche<br />

und Telefonate. Alles in allem habe ich dadurch einen lebhaften und vor al-<br />

lem bereichernden Einblick in die tatsächliche Arbeitswelt und -weise <strong>von</strong><br />

Mediatoren bekommen, der mich während meines Studiums motiviert und<br />

mir Lust gemacht hat, in diesem Bereich zu arbeiten. Liebe Inga, lieber<br />

Markus: euch gilt mein herzlichster Dank!<br />

Meiner Lerngruppe, die sich auf dem ersten Seminar im Fernstudium ge-<br />

funden hat, möchte ich – nun freundschaftlich verbunden – danken für<br />

nüchterne und hitzige Debatten über die Mediation und das Leben: Jonas<br />

Hennig, Katja Hesse, Erik Jürgensen, Andrea Kelp, und Antje Tietz.<br />

Am Ende - aber nicht als letztes - gilt mein Dank meinen Eltern, die sich in<br />

den letzten Wochen immer wieder liebevoll um meine Tochter gekümmert<br />

haben, während ich mit dieser Arbeit beschäftigt war.<br />

Allumfassender Dank für seine immerwährende Unterstützung und Geduld<br />

mit seine hochschwangeren Frau an Björn Peter Vitense.<br />

47


Literaturverzeichnis<br />

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tikel 2 Absatz 69 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044)<br />

geändert worden ist.<br />

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der<br />

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am 6. Oktober 2011, BGBl. I S. 1986.<br />

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverun-<br />

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des-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) in der Fassung der Bekanntma-<br />

chung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), das zuletzt durch Artikel<br />

8 des Gesetzes vom 8. November 2011 (BGBl. I S. 2178) geändert worden<br />

ist.<br />

Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der<br />

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tachments/press-release/2012/jahresbilanz-windenergie-2011-deutscher-<br />

markt-waechst-wieder/statistik-jahresbilanz-2011.pdf, besucht am 31. Janu-<br />

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zes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) in der<br />

Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), die zu-<br />

letzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470)<br />

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Magazin für erneuerbare Energien. Ausgabe 07/2011. BWE, Berlin.<br />

54


Erklärung<br />

Ich versichere, dass ich die vorliegende Masterarbeit selbständig und nur<br />

unter Verwendung der angegebenen Quellen und Hilfsmittel angefertigt<br />

und die den benutzten Quellen wörtlich oder inhaltlich entnommenen Stel-<br />

len als solche kenntlich gemacht habe. Die Arbeit hat in gleicher oder ähnli-<br />

cher Form noch keiner anderen Prüfungsbehörde vorgelegen.<br />

Datum Unterschrift<br />

55

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