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00 - Familie Spiegel in Radeberg

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2. Haushaltsplan<br />

Seite 3<br />

Der Haushaltsplan ist Teil der Haushaltssatzung. Er enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der<br />

Aufgaben der Stadt <strong>Radeberg</strong> voraussichtlich<br />

1. e<strong>in</strong>gehenden E<strong>in</strong>nahmen<br />

2. zu leistenden Ausgaben<br />

3. notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.<br />

Der Stellenplan für die Bediensteten der Stadt <strong>Radeberg</strong> ist Anlage des Haushaltsplanes.<br />

Die Vorschriften über die E<strong>in</strong>nahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der Sondervermögen<br />

bleiben unberührt.<br />

Der Haushaltsplan ist unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen aus Vorjahren <strong>in</strong> E<strong>in</strong>nahme und Ausgabe<br />

auszugleichen.<br />

Für die Führung der Haushaltswirtschaft ist der Haushaltsplan verb<strong>in</strong>dlich. Ansprüche und Verb<strong>in</strong>dlichkeiten<br />

werden durch ihn weder begründet noch aufgehoben.<br />

Im Interesse der Haushaltsklarheit wird der Haushaltsplan <strong>in</strong> zwei Teile gegliedert:<br />

a) Verwaltungshaushalt (Ziffer 1 )<br />

Hier werden die E<strong>in</strong>nahmen und Ausgaben der laufenden Verwaltung geplant, die<br />

ke<strong>in</strong>e Veränderung im Vermögen der Stadt bewirken (konsumtive Maßnahmen).<br />

b) Vermögenshaushalt (Ziffer 2 )<br />

Hier werden alle E<strong>in</strong>nahmen und Ausgaben veranschlagt, die Auswirkungen auf das<br />

städtische Vermögen haben (<strong>in</strong>vestive Maßnahmen).<br />

Sowohl der Verwaltungshaushalt als auch der Vermögenshaushalt untergliedern sich nach kommunalen<br />

Aufgabenbereichen <strong>in</strong> 10 E<strong>in</strong>zelpläne:<br />

0 Allgeme<strong>in</strong>e Verwaltung<br />

1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung<br />

2 Schulen<br />

3 Wissenschaft, Forschung, Kultur<br />

4 Soziale Sicherung<br />

5 Gesundheit, Sport, Erholung<br />

6 Bau- und Wohnungswesen, Verkehr<br />

7 Öffentliche E<strong>in</strong>richtungen, Wirtschaftsforderung<br />

8 Wirtschaft! Unternehmen, Allg. Grund- und Sondervermögen<br />

9 Allgeme<strong>in</strong>e F<strong>in</strong>anzwirtschaft<br />

Die Aufteilung der E<strong>in</strong>nahmen und Ausgaben nach ihren Arten <strong>in</strong>nerhalb der E<strong>in</strong>zelpläne wird als Gruppierung<br />

bezeichnet. Die 10 Hauptgruppen bedeuten:<br />

0-2 E<strong>in</strong>nahmen des Verwaltungshaushaltes<br />

3 E<strong>in</strong>nahmen des Vermögenshaushaltes<br />

4-8 Ausgaben des Verwaltungshaushaltes<br />

9 Ausgaben des Vermögenshaushaltes

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