30.01.2013 Aufrufe

00 - Familie Spiegel in Radeberg

00 - Familie Spiegel in Radeberg

00 - Familie Spiegel in Radeberg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Sanierung<br />

Seite 23<br />

Bei den Sanierungsmitteln handelt es sich um städtisches Sondervermögen i. S. d. § 91 SächsGemO, das<br />

ausschließlich für die Sanierungszwecke verwendet werden darf. § 47 GemHVO eröffnet für die Abwicklung<br />

von Sanierungsmaßnahmen die Möglichkeit der E<strong>in</strong>richtung von Sonderrechnungen. Von dieser Regelung ist<br />

bereits 1991 Gebrauch gemacht worden. Die Zuwendungen von Bund und Land werden direkt auf das<br />

Sanierungskonto überwiesen, d. h. die Mittel fließen nicht über die Stadtkasse an die Sanierungsträger<strong>in</strong>. Die<br />

Darstellung erfolgt im Haushalt gemäß Gliederung und Gruppierung § 12 Abs. 3.<br />

Über die Verwendung der Sanierungsmittel hat die Sanierungsträger<strong>in</strong> gegenüber der Stadt <strong>Radeberg</strong><br />

Rechnung zu legen.<br />

Sanierung und Wohnungsbaumaßnahmen<br />

Die Stadt <strong>Radeberg</strong> hat e<strong>in</strong>e Fördermittelbewilligung für den Zeitraum vom 01.10.1993 bis zum 31.12.1995<br />

mit e<strong>in</strong>em Gesamtzuwendungsbetrag von 3,4 Mio. DM erhalten. Dieser Anteil wird auf die Jahre 1994 und<br />

1995 mit je 1,7 Mio. DM festgelegt. Aufgrund des festgelegten Förderrahmens von <strong>in</strong>sgesamt 5,1 Mio. DM<br />

hat die Stadt e<strong>in</strong>en Eigenmittelanteil von 1,7 Mio. DM für den Förderzeitraum zu erbr<strong>in</strong>gen. Dieser<br />

Eigenanteil wird aufgrund e<strong>in</strong>er Vere<strong>in</strong>barung mit der Kommunalen Wohnungsbaugesellschaft mbH <strong>Radeberg</strong><br />

von dieser selbst erbracht, so daß e<strong>in</strong>e Belastung für den Haushalt der Stadt <strong>Radeberg</strong> nicht e<strong>in</strong>tritt. Die<br />

Gesamtausgabe beträgt somit 2 550 <strong>00</strong>0 DM. Analog erfolgte e<strong>in</strong>e Veranschlagung im Haushalt 1995.<br />

Siehe hierzu auch E<strong>in</strong>zelplan 6 Vermögenshaushalt UA 62<strong>00</strong> - Wohnungsfürsorge.<br />

Kassenlage<br />

Die Kassenlage war auch im Haushaltsjahr 1994 stabil. Die Zahlungsfähigkeit war zu ke<strong>in</strong>er Zeit gefährdet.<br />

Der e<strong>in</strong>geräumte Kassenkreditrahmen mußte nicht <strong>in</strong> Anspruch genommen werden. Das frei verfügbare<br />

Kapital wurde jeweils zu den bestmöglichen Konditionen gew<strong>in</strong>nbr<strong>in</strong>gend festgelegt.<br />

Für 1995 ist e<strong>in</strong> Kassenkredit <strong>in</strong> Höhe von 5,5 Mio. DM vorgesehen.<br />

Kreditähnliche Rechtsgeschäfte/Bürgschaften<br />

Derzeit bestehen verschiedene, genehmigte<br />

kreditähnliche Rechtsgeschäfte <strong>in</strong> Form von Zwischenf<strong>in</strong>anzierungsverträgen, die<br />

<strong>in</strong> der Anlage zum Haushaltsplan nachgewiesen werden.<br />

Sondervermögen/Städtische Beteiligung<br />

Dem Haushaltsplan werden im S<strong>in</strong>ne des § 2 Abs. 2 Nr. 5 GemHVO die Wirtschaftspläne und/oder Jahresabschlüsse<br />

der Sondervermögen bzw. Unternehmen mit m<strong>in</strong>d. 20 %iger Beteiligung dem Haushaltsplan beigefügt.<br />

Dabei wird deutlich, daß der städtische Wirkungskreis weit verzweigt ist und ggf. auch über die Gesellschaftsanteile<br />

bzw. möglichen Bürgschaften mit wenig kalkulierbaren f<strong>in</strong>anziellen Risiken verbunden ist.<br />

Insbesondere Privatisierungen gestalten diesen Bereich zusehends unübersichtlicher und führen dazu, daß<br />

bestimmte Risikofaktoren ohne deren vollständige Beseitigung nach außen verlagert werden.<br />

4. Schluß b e<strong>in</strong>er kl<strong>in</strong>gen<br />

Mit dem Haushaltsplan 1995 wird im Verwaltungshaushalt die Situation deutlich durch e<strong>in</strong>e erforderliche<br />

Zuführung aus dem Vermögenshaushalt <strong>in</strong> Höhe von 167 072 DM.<br />

Die Zielsetzung muß dar<strong>in</strong> bestehen, über dauerhafte Zuführungen zum Vermögenshaushalt relativ kurzfristig<br />

zu stabilen F<strong>in</strong>anzierungsverhältnissen zu kommen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!