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00 - Familie Spiegel in Radeberg

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Seite 18<br />

Bemessungsgrundlage. Der Umlagesatz soll nach den vorliegenden Informationen für 1994 konstant bleiben.<br />

Es wurde deshalb ke<strong>in</strong>e Veränderung im Haushalt veranschlagt.<br />

Der Kreisumlage liegt das Schreiben vom 09.09.1994, e<strong>in</strong>gegangen am 15.09.1994, zugrunde. Die<br />

Kreisumlage wurde auf der Basis dieses Schreibens ermittelt und wird 2 996 <strong>00</strong>0 DM für 1995 betragen.<br />

Für den Tr<strong>in</strong>kwasserzweckverband und Abwasserzweckverband wurden für 1995 ke<strong>in</strong>e Umlagen im Haushalt<br />

veranschlagt. Dies wurde schriftlich vom Abwasserzweckverband und mündlich vom Tr<strong>in</strong>kwasserzweckverband<br />

bestätigt.<br />

Die Gewerbesteuerumlage, die zu entrichten ist, steht im engen Zusammenhang mit der Entwicklung des<br />

Gesamtaufkommens der Gewerbesteuer und erhöht sich aufgrund dessen von 574 1<strong>00</strong> DM 1994 auf<br />

612 9<strong>00</strong> DM 1995.<br />

Zuführung zum Vermögenshaushalt<br />

Die Zuführungen zum Vermögenshaushalt <strong>in</strong> Höhe von 2 770 728 DM setzen sich wie folgt zusammen:<br />

Zuführung vom Vermögenshaushalt<br />

6<strong>00</strong>.5<strong>00</strong> DM Planmäßige Zufuhrung<br />

27.3<strong>00</strong> DM Feuerschutz UA 13<strong>00</strong>-zweckgebunden<br />

1.728.<strong>00</strong>0 DM Abwassergebühren - zweckgebunden<br />

558.<strong>00</strong>0 DM Tr<strong>in</strong>kwassergebühren - zweckgebunden<br />

24.<strong>00</strong>0 DM Parksche<strong>in</strong>automaten<br />

Zur Sicherung des Haushaltsausgleiches muß e<strong>in</strong>e Zuführung vom Vermögenshaushalt <strong>in</strong> Höhe von<br />

167 072 DM erfolgen.<br />

Zuführungen zum Vermögenshaushalt, d. h. also nicht umgekehrt, müssen bei zukünftigen Haushaltsplanungen<br />

zum Regelfall werden, vor allem im Interesse der Gesundung bzw. Gesunderhaltung der städtischen<br />

F<strong>in</strong>anzen ist dies zw<strong>in</strong>gende Voraussetzung.<br />

Nicht ohne Grund wird die Zuführung an den Vermögenshaushalt als e<strong>in</strong>er der Indikatoren für den Zustand<br />

der städtischen F<strong>in</strong>anzen herangezogen. Die negativen Auswirkungen e<strong>in</strong>er fehlenden Zuführung an den<br />

Vermögenshaushalt haben weitreichende Konsequenzen für die Zukunft e<strong>in</strong>er Geme<strong>in</strong>de. E<strong>in</strong> entstehender<br />

Fehlbetrag im Verwaltungshaushalt stellt das eigentliche Kard<strong>in</strong>alproblem des Haushaltsplanes dar. Es ist<br />

deshalb mit Nachdruck auf die Lösung des Problems h<strong>in</strong>zuweisen, weil zum<strong>in</strong>dest nach heutiger Beurteilung<br />

der Situation die stetige Erfüllung kommunaler Aufgaben und die f<strong>in</strong>anzielle Leistungsfälligkeit der Stadt<br />

<strong>Radeberg</strong> tendenziell negativ bee<strong>in</strong>flußt.<br />

Die Gründe für die Entstehung e<strong>in</strong>es Fehlbetrages s<strong>in</strong>d sehr vielschichtig. Vere<strong>in</strong>facht dargestellt rührt der<br />

Fehlbetrag daher, daß die E<strong>in</strong>nahmenentwicklung mit der Ausgabenentwicklung nicht Schritt halten kann (die<br />

Ausgaben s<strong>in</strong>d höher als die E<strong>in</strong>nahmen). Der § 22 der Geme<strong>in</strong>dehaushalts Verordnung fordert e<strong>in</strong>en Haushaltsausgleich,<br />

der grundsätzlich dadurch erreicht wird, daß die überschüssigen E<strong>in</strong>nahmen des Verwaltungshaushaltes<br />

über die Zuführungen zum Vermögenshaushalt als Eigenmittel für Investitionen bzw. zur Bildung<br />

von Rücklagen e<strong>in</strong>gesetzt werden können.<br />

Bei e<strong>in</strong>em Fehlbetrag ist die Situation exakt umgekehrt.

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