Protokoll 2007-09-06 - Gemeinde Obersiggenthal
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der Vorsorgeplan aussieht. Er ist nicht explizit aufgeführt, auch Mehrkosten wurden nicht explizit<br />
ausgewiesen. Was ist ein Vorsorgeplan? Der Vorsorgeplan enthält alle arbeitgeberspezifischen<br />
Bestimmungen betreffend der Pensionskasse. Die Bestimmungen werden mit dem vorliegenden<br />
Antrag zum Verbleib bei der APK nur am Rande angeschnitten. Es fehlt insbesondere<br />
die Transparenz, was unsere <strong>Gemeinde</strong> selber festlegen kann und was vom Kanton vorgegeben<br />
ist. Für uns Einwohnerräte war es schwierig zu ergründen, welchen Spielraum wir<br />
haben. Dass wir uns mit dem Kanton vergleichen, liegt auf der Hand. Doch der Kanton und<br />
eine <strong>Gemeinde</strong> sind nicht dasselbe, wie auch die Stadt Baden nicht mit <strong>Obersiggenthal</strong> verglichen<br />
werden kann. Daher erachten wir es nichts als richtig, die Bestimmungen des Vorsorgeplans,<br />
die uns als Arbeitgeber betreffen, zu thematisieren und darüber diskutieren zu<br />
können.<br />
Der Vorsorgeplan hat eine grosse Tragweite betreffend Kosten. Je nach Ausgestaltung liegen<br />
die jährlichen Mehrkosten zwischen 80'000 und 120'000 Franken. Aus diesem Grund sind wir<br />
der Meinung, dass der <strong>Gemeinde</strong>rat uns den Vorsorgeplan in einem separaten Traktandum<br />
vorlegen muss. Natürlich kann sich dieser Vorsorgeplan weitgehend an der Musterlösung des<br />
Kantons orientieren.<br />
Was sind die Schönheitsfehler der heutigen Lösung? Auf meiner Folie habe ich verschiedene<br />
Bruttolöhne von 20'000 bis 200'000 Franken aufgeführt, also ein Verhältnis von 1:10. Durch den<br />
Minimum-Koordinationsabzug und den Maximum-Koordinationsabzug kommen wir zu einem<br />
Arbeitgeberbeitrag von 700 Franken/Jahr bei einem Lohn von 20'000 Franken und bei 200'000<br />
Franken zu einem Arbeitgeberbeitrag von 30'000 Franken. Wenn man diese Beiträge miteinander<br />
vergleicht, entspricht dies einem Verhältnis von 1:42. Das kann man als Schönheitsfehler<br />
betrachten. Woher kommt dies: Dies entsteht hauptsächlich dadurch, dass der Koordinationsabzug<br />
nicht proportional ist.<br />
Wieso wurde die Idee des nach oben begrenzten versicherten Lohnes eingebracht? Wieso<br />
haben viele Firmen eine Begrenzung des BVG-versicherten Lohnes? Dies stammt aus dem<br />
Verständnis der Pensionskasse. Die einen verstehen die Pensionskasse als Altersvorsorge.<br />
Andere verstehen es so, den nicht versicherten Teil des Lohnes via Pensionskasse steuerfrei zu<br />
einem Altersguthaben zu äufnen, das zudem noch vermögenssteuerfrei ist. Dies ist für Grossverdiener<br />
natürlich sehr interessant, weil man auf diesem Teil keine Einkommenssteuern sondern<br />
erst zu einem späteren Zeitpunkt bei der Pensionierung Steuern bezahlt. Und die ganze<br />
Zeit über bezahlt man auch keine Vermögenssteuer. Da stellt sich für mich die Frage, welche<br />
Strategie wir als <strong>Gemeinde</strong> verfolgen. Könnten wir in dieser Angelegenheit nicht als Vorbild<br />
auftreten und die Meinung vertreten, dass wir die Pensionskasse als Altersvorsorge verstehen<br />
und eine Grenze festsetzen. Dies hätte grosse Einsparungen zur Folge. Bei einer Begrenzung<br />
auf 120'000 Franken entsteht ein Verhältnis von 1:2, auch eine Begrenzung auf 140'000 Franken<br />
wäre denkbar. Diesen Punkt müssten wir aber sinnvollerweise im Einwohnerrat diskutieren.<br />
Dieses Geld könnten wir dazu verwenden, die Arbeitgeberbeiträge im unteren Bereich etwas<br />
zu erhöhen, zumindest soweit, dass es proportional in einem gesunden Verhältnis steht. Aus<br />
diesem Grund bitte ich Sie, diesem Antrag zuzustimmen, damit wir auch den Vorsorgeplan<br />
ausdiskutieren können. Ich glaube, dass wir dieser APK zustimmen können. Der Trend geht<br />
wohl in die Richtung, dass man die im Vorsorgeplan enthaltenen Bestimmungen als Arbeitgeber<br />
auch ändern kann. Man kann einer Pensionskasse beitreten und solche Details später<br />
noch anpassen. Dies macht die Unternehmung, bei der ich angestellt bin, die Firma von Roll<br />
Inova, genau so. Die Bestimmungen werden teilweise angepasst, ohne aus der Pensionskasse<br />
auszutreten.<br />
Max Läng: Der Vorlage auf Seite 4 unter „Aktenauflage“ entnehmen Sie, dass der Vorsorgeplan/Kernplan<br />
in den Akten aufgelegen hat. Dieser gilt für den Kanton. Bei der APK gibt es nur<br />
zwei Module. Das worüber wir jetzt diskutieren und Kosten auslöst, ist der Kernplan. Die aus<br />
dem Kernplan entstehenden Kosten kennen wir. Die Kosten des zweiten Moduls<br />
„BVG/Beschäftigungsgrad“ sind uns noch nicht bekannt. Was ist der Hintergrund der Frage<br />
von Stefan Drack? Eigentlich möchte er sparen. Er möchte, dass beim Kader nicht der volle<br />
Lohn, sondern ein bei 120'000 Franken begrenzter Lohn BVG-versichert wird. Dies hat zur<br />
Folge, dass wir andere Rahmenbedingungen resp. Parameter mit den Mitarbeitenden aushandeln<br />
müssten, was eine schwierige Situation ergeben würde. Ein Argument aus der Diskus-