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Protokoll 2007-09-06 - Gemeinde Obersiggenthal

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der Vorsorgeplan aussieht. Er ist nicht explizit aufgeführt, auch Mehrkosten wurden nicht explizit<br />

ausgewiesen. Was ist ein Vorsorgeplan? Der Vorsorgeplan enthält alle arbeitgeberspezifischen<br />

Bestimmungen betreffend der Pensionskasse. Die Bestimmungen werden mit dem vorliegenden<br />

Antrag zum Verbleib bei der APK nur am Rande angeschnitten. Es fehlt insbesondere<br />

die Transparenz, was unsere <strong>Gemeinde</strong> selber festlegen kann und was vom Kanton vorgegeben<br />

ist. Für uns Einwohnerräte war es schwierig zu ergründen, welchen Spielraum wir<br />

haben. Dass wir uns mit dem Kanton vergleichen, liegt auf der Hand. Doch der Kanton und<br />

eine <strong>Gemeinde</strong> sind nicht dasselbe, wie auch die Stadt Baden nicht mit <strong>Obersiggenthal</strong> verglichen<br />

werden kann. Daher erachten wir es nichts als richtig, die Bestimmungen des Vorsorgeplans,<br />

die uns als Arbeitgeber betreffen, zu thematisieren und darüber diskutieren zu<br />

können.<br />

Der Vorsorgeplan hat eine grosse Tragweite betreffend Kosten. Je nach Ausgestaltung liegen<br />

die jährlichen Mehrkosten zwischen 80'000 und 120'000 Franken. Aus diesem Grund sind wir<br />

der Meinung, dass der <strong>Gemeinde</strong>rat uns den Vorsorgeplan in einem separaten Traktandum<br />

vorlegen muss. Natürlich kann sich dieser Vorsorgeplan weitgehend an der Musterlösung des<br />

Kantons orientieren.<br />

Was sind die Schönheitsfehler der heutigen Lösung? Auf meiner Folie habe ich verschiedene<br />

Bruttolöhne von 20'000 bis 200'000 Franken aufgeführt, also ein Verhältnis von 1:10. Durch den<br />

Minimum-Koordinationsabzug und den Maximum-Koordinationsabzug kommen wir zu einem<br />

Arbeitgeberbeitrag von 700 Franken/Jahr bei einem Lohn von 20'000 Franken und bei 200'000<br />

Franken zu einem Arbeitgeberbeitrag von 30'000 Franken. Wenn man diese Beiträge miteinander<br />

vergleicht, entspricht dies einem Verhältnis von 1:42. Das kann man als Schönheitsfehler<br />

betrachten. Woher kommt dies: Dies entsteht hauptsächlich dadurch, dass der Koordinationsabzug<br />

nicht proportional ist.<br />

Wieso wurde die Idee des nach oben begrenzten versicherten Lohnes eingebracht? Wieso<br />

haben viele Firmen eine Begrenzung des BVG-versicherten Lohnes? Dies stammt aus dem<br />

Verständnis der Pensionskasse. Die einen verstehen die Pensionskasse als Altersvorsorge.<br />

Andere verstehen es so, den nicht versicherten Teil des Lohnes via Pensionskasse steuerfrei zu<br />

einem Altersguthaben zu äufnen, das zudem noch vermögenssteuerfrei ist. Dies ist für Grossverdiener<br />

natürlich sehr interessant, weil man auf diesem Teil keine Einkommenssteuern sondern<br />

erst zu einem späteren Zeitpunkt bei der Pensionierung Steuern bezahlt. Und die ganze<br />

Zeit über bezahlt man auch keine Vermögenssteuer. Da stellt sich für mich die Frage, welche<br />

Strategie wir als <strong>Gemeinde</strong> verfolgen. Könnten wir in dieser Angelegenheit nicht als Vorbild<br />

auftreten und die Meinung vertreten, dass wir die Pensionskasse als Altersvorsorge verstehen<br />

und eine Grenze festsetzen. Dies hätte grosse Einsparungen zur Folge. Bei einer Begrenzung<br />

auf 120'000 Franken entsteht ein Verhältnis von 1:2, auch eine Begrenzung auf 140'000 Franken<br />

wäre denkbar. Diesen Punkt müssten wir aber sinnvollerweise im Einwohnerrat diskutieren.<br />

Dieses Geld könnten wir dazu verwenden, die Arbeitgeberbeiträge im unteren Bereich etwas<br />

zu erhöhen, zumindest soweit, dass es proportional in einem gesunden Verhältnis steht. Aus<br />

diesem Grund bitte ich Sie, diesem Antrag zuzustimmen, damit wir auch den Vorsorgeplan<br />

ausdiskutieren können. Ich glaube, dass wir dieser APK zustimmen können. Der Trend geht<br />

wohl in die Richtung, dass man die im Vorsorgeplan enthaltenen Bestimmungen als Arbeitgeber<br />

auch ändern kann. Man kann einer Pensionskasse beitreten und solche Details später<br />

noch anpassen. Dies macht die Unternehmung, bei der ich angestellt bin, die Firma von Roll<br />

Inova, genau so. Die Bestimmungen werden teilweise angepasst, ohne aus der Pensionskasse<br />

auszutreten.<br />

Max Läng: Der Vorlage auf Seite 4 unter „Aktenauflage“ entnehmen Sie, dass der Vorsorgeplan/Kernplan<br />

in den Akten aufgelegen hat. Dieser gilt für den Kanton. Bei der APK gibt es nur<br />

zwei Module. Das worüber wir jetzt diskutieren und Kosten auslöst, ist der Kernplan. Die aus<br />

dem Kernplan entstehenden Kosten kennen wir. Die Kosten des zweiten Moduls<br />

„BVG/Beschäftigungsgrad“ sind uns noch nicht bekannt. Was ist der Hintergrund der Frage<br />

von Stefan Drack? Eigentlich möchte er sparen. Er möchte, dass beim Kader nicht der volle<br />

Lohn, sondern ein bei 120'000 Franken begrenzter Lohn BVG-versichert wird. Dies hat zur<br />

Folge, dass wir andere Rahmenbedingungen resp. Parameter mit den Mitarbeitenden aushandeln<br />

müssten, was eine schwierige Situation ergeben würde. Ein Argument aus der Diskus-

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