Protokoll 2007-09-06 - Gemeinde Obersiggenthal
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Wichtig in der heutigen Diskussion sind vor allem die grundsätzlichen Fragen und weniger die<br />
versicherungstechnisch zwar interessanten, aber nicht entscheidenden Details. Die heutige<br />
Vorlage ist das Ergebnis von äusserst intensiven Verhandlungen im Grossen Rat, zwischen den<br />
Parteien und der Regierung, aber auch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Beide<br />
Seiten mussten Zugeständnisse und Kompromisse machen. Das Ergebnis im Grossen Rat stellt<br />
einen Konsens unter den bürgerlichen Parteien dar, der politisch breit abgestützt ist. Deshalb<br />
hat die Arbeitsgruppe des Bezirkes Baden denn auch empfohlen, dass <strong>Gemeinde</strong>n und<br />
Organisationen mit Vorteil die Kantonlösung übernehmen sollen.<br />
Ich möchte nicht mehr im Detail auf das Geschäft eingehen. Dies hat der Pensionskassenspezialist<br />
an der Orientierungsversammlung bereits getan. Die Orientierungsveranstaltung ist<br />
übrigens von den Mitarbeitenden der Verwaltung sehr zahlreich besucht worden. Die grosse<br />
Teilnahme zeugt von der grossen Bedeutung, die das Geschäft für die Verwaltung hat.<br />
Ich möchte nur noch zu Fragen Stellung nehmen, die nach der Orientierungsversammlung<br />
aufgetaucht sind.<br />
Allgemeine Fragen zur APK<br />
- Der Verwaltungsaufwand der APK ist gegenüber allen verglichenen Kassen am tiefsten.<br />
- Die APK kennt keine obere Lohnbegrenzung. Es gilt der Bruttolohn abzüglich<br />
Koordinationsabzug. Diese Regelung ist vor allem für Kadermitglieder besser als bisher.<br />
Zum Koordinationsabzug werde ich später noch Erläuterungen machen.<br />
- Mit dem Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat steigen die Prämien von Arbeitgeber<br />
und Arbeitnehmer an. Im Durchschnitt muss der Arbeitgeber pro Jahr 32% mehr Prämien<br />
zahlen, die Arbeitnehmer 36%. Diese Erhöhungen sind aber nicht in der heutigen Vorlage<br />
enthalten, sie erscheinen jährlich im Budget.<br />
- Die Altersrente wird bei fast allen Mitarbeitenden gegenüber der früheren Lösung etwas<br />
höher sein. Dies ist auf die Heraufsetzung des Rentenalters um zwei Jahre und auf den<br />
Koordinationsabzug zurückzuführen.<br />
Koordinationsabzug<br />
Die Erhöhung des Koordinationsabzuges von bisher 20% plus 3'200 Franken auf 30%, führt bei<br />
einer Beschäftigung von unter 50% dazu, dass Teilzeitbeschäftigte - und dies sind sehr oft<br />
Frauen - wesentlich schlechter gestellt werden. Mitarbeitende mit kleinen Einkommen<br />
kommen mit dem erhöhten Koordinationsabzug weniger oder überhaupt nicht mehr in den<br />
Genuss einer Rente. Im Budget 2008 sind die Zahlen der Variante 1 eingesetzt, weil wir zum<br />
damaligen Zeitpunkt die Mehrkosten für die Variante 2 noch nicht kannten. Wir werden Sie an<br />
der Budgetsitzung darüber orientieren können. Die finanziellen Auswirkungen sind nicht Gegenstand<br />
der heutigen Vorlage.<br />
Rahmenkredit<br />
Wir haben die Form des Rahmenkredits gewählt, weil wir noch nicht ganz sicher sind, ob sich<br />
noch weitere Institutionen melden, die Anspruch auf eine Ausfinanzierung haben. Ebenso<br />
werden die definitiven Zahlen der APK erst nach dem 31.12.<strong>2007</strong> bekannt sein.<br />
Besitzstandswahrung<br />
Dieses Thema ist anlässlich der Orientierung nur am Rand gestreift worden. Deshalb möchte<br />
ich dazu noch einige Erklärungen abgeben und auch noch eine Korrektur anbringen.<br />
In der Frage der Besitzstandswahrung entscheidet nicht der Kanton, sondern jede einzelne<br />
<strong>Gemeinde</strong> oder Institution für sich. Von der Regelung der Teilbesitzstandsregelung profitieren<br />
alle Mitarbeitenden ab Alter 50. Die 60jährigen mit mindestens drei Dienstjahren und älter<br />
kommen in den Genuss des vollen Besitzstandes. Dies gilt für Teil- und Vollzeitbeschäftigte. Bei<br />
uns sind von dieser Regelung etwa die Hälfte der Mitarbeitenden betroffen. Im Grossen Rat<br />
sind verschiedene Varianten zur Diskussion gestanden. Der Regierungsrat hat vorgeschlagen,<br />
den Teilbesitzstand bereits ab Alter 40 zu gewähren. Dies hätte für <strong>Obersiggenthal</strong> Kosten von<br />
rund 1.5 Mio. Franken zur Folge gehabt, also etwa 300'000 Franken mehr, als jetzt in der Vorlage<br />
aufgeführt sind. Dem Grossen Rat war dieser Vorschlag zu grosszügig. Er hat festgelegt,<br />
dass nur Personen über Alter 50 von dieser Regelung profitieren dürfen. Die Versicherten