30.01.2013 Aufrufe

Protokoll 2007-09-06 - Gemeinde Obersiggenthal

Protokoll 2007-09-06 - Gemeinde Obersiggenthal

Protokoll 2007-09-06 - Gemeinde Obersiggenthal

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

191<br />

Wichtig in der heutigen Diskussion sind vor allem die grundsätzlichen Fragen und weniger die<br />

versicherungstechnisch zwar interessanten, aber nicht entscheidenden Details. Die heutige<br />

Vorlage ist das Ergebnis von äusserst intensiven Verhandlungen im Grossen Rat, zwischen den<br />

Parteien und der Regierung, aber auch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Beide<br />

Seiten mussten Zugeständnisse und Kompromisse machen. Das Ergebnis im Grossen Rat stellt<br />

einen Konsens unter den bürgerlichen Parteien dar, der politisch breit abgestützt ist. Deshalb<br />

hat die Arbeitsgruppe des Bezirkes Baden denn auch empfohlen, dass <strong>Gemeinde</strong>n und<br />

Organisationen mit Vorteil die Kantonlösung übernehmen sollen.<br />

Ich möchte nicht mehr im Detail auf das Geschäft eingehen. Dies hat der Pensionskassenspezialist<br />

an der Orientierungsversammlung bereits getan. Die Orientierungsveranstaltung ist<br />

übrigens von den Mitarbeitenden der Verwaltung sehr zahlreich besucht worden. Die grosse<br />

Teilnahme zeugt von der grossen Bedeutung, die das Geschäft für die Verwaltung hat.<br />

Ich möchte nur noch zu Fragen Stellung nehmen, die nach der Orientierungsversammlung<br />

aufgetaucht sind.<br />

Allgemeine Fragen zur APK<br />

- Der Verwaltungsaufwand der APK ist gegenüber allen verglichenen Kassen am tiefsten.<br />

- Die APK kennt keine obere Lohnbegrenzung. Es gilt der Bruttolohn abzüglich<br />

Koordinationsabzug. Diese Regelung ist vor allem für Kadermitglieder besser als bisher.<br />

Zum Koordinationsabzug werde ich später noch Erläuterungen machen.<br />

- Mit dem Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat steigen die Prämien von Arbeitgeber<br />

und Arbeitnehmer an. Im Durchschnitt muss der Arbeitgeber pro Jahr 32% mehr Prämien<br />

zahlen, die Arbeitnehmer 36%. Diese Erhöhungen sind aber nicht in der heutigen Vorlage<br />

enthalten, sie erscheinen jährlich im Budget.<br />

- Die Altersrente wird bei fast allen Mitarbeitenden gegenüber der früheren Lösung etwas<br />

höher sein. Dies ist auf die Heraufsetzung des Rentenalters um zwei Jahre und auf den<br />

Koordinationsabzug zurückzuführen.<br />

Koordinationsabzug<br />

Die Erhöhung des Koordinationsabzuges von bisher 20% plus 3'200 Franken auf 30%, führt bei<br />

einer Beschäftigung von unter 50% dazu, dass Teilzeitbeschäftigte - und dies sind sehr oft<br />

Frauen - wesentlich schlechter gestellt werden. Mitarbeitende mit kleinen Einkommen<br />

kommen mit dem erhöhten Koordinationsabzug weniger oder überhaupt nicht mehr in den<br />

Genuss einer Rente. Im Budget 2008 sind die Zahlen der Variante 1 eingesetzt, weil wir zum<br />

damaligen Zeitpunkt die Mehrkosten für die Variante 2 noch nicht kannten. Wir werden Sie an<br />

der Budgetsitzung darüber orientieren können. Die finanziellen Auswirkungen sind nicht Gegenstand<br />

der heutigen Vorlage.<br />

Rahmenkredit<br />

Wir haben die Form des Rahmenkredits gewählt, weil wir noch nicht ganz sicher sind, ob sich<br />

noch weitere Institutionen melden, die Anspruch auf eine Ausfinanzierung haben. Ebenso<br />

werden die definitiven Zahlen der APK erst nach dem 31.12.<strong>2007</strong> bekannt sein.<br />

Besitzstandswahrung<br />

Dieses Thema ist anlässlich der Orientierung nur am Rand gestreift worden. Deshalb möchte<br />

ich dazu noch einige Erklärungen abgeben und auch noch eine Korrektur anbringen.<br />

In der Frage der Besitzstandswahrung entscheidet nicht der Kanton, sondern jede einzelne<br />

<strong>Gemeinde</strong> oder Institution für sich. Von der Regelung der Teilbesitzstandsregelung profitieren<br />

alle Mitarbeitenden ab Alter 50. Die 60jährigen mit mindestens drei Dienstjahren und älter<br />

kommen in den Genuss des vollen Besitzstandes. Dies gilt für Teil- und Vollzeitbeschäftigte. Bei<br />

uns sind von dieser Regelung etwa die Hälfte der Mitarbeitenden betroffen. Im Grossen Rat<br />

sind verschiedene Varianten zur Diskussion gestanden. Der Regierungsrat hat vorgeschlagen,<br />

den Teilbesitzstand bereits ab Alter 40 zu gewähren. Dies hätte für <strong>Obersiggenthal</strong> Kosten von<br />

rund 1.5 Mio. Franken zur Folge gehabt, also etwa 300'000 Franken mehr, als jetzt in der Vorlage<br />

aufgeführt sind. Dem Grossen Rat war dieser Vorschlag zu grosszügig. Er hat festgelegt,<br />

dass nur Personen über Alter 50 von dieser Regelung profitieren dürfen. Die Versicherten

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!