MECKLENBURGER METALLGUSS
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Mecklenburger<br />
Metallguss GmbH<br />
Qualitätsmanagement – Handbuch<br />
4.5. Lenkung von Aufzeichnungen<br />
Seite 13 von 28<br />
Aufzeichnungen sind der Nachweis dafür, dass Forderungen erfüllt sind und das QM-System effektiv<br />
arbeitet. Eingeschlossen sind Aufzeichnungen vom Lieferanten.<br />
Die Verfahren zur Kennzeichnung und Aufbewahrung von Aufzeichnungen, Erstellung, Kennzeichnung,<br />
Sammlung, Ablage, Archivierung, Schutz, Wiederauffindung, Aufbewahrungsfristen und Beseitigung<br />
von Aufzeichnungen sind in VA-QW-430 „Lenkung von Qualitätsaufzeichnungen“ und in VA-<br />
QW-430-A01 „Aufzeichnungsmatrix“ festgelegt.<br />
5. Verantwortung der Leitung<br />
Qualitätspolitik und Qualitätsziele sollen als Leitlinie für das Handeln im gesamten Unternehmen gelten.<br />
Den Rahmen für die Verwirklichung der Qualitätspolitik und das Erreichen der Qualitätsziele bildet das<br />
QM-System. In ihm werden Zuständigkeiten, Aufbau- und Ablauforganisation im Unternehmen festgelegt,<br />
qualitätsrelevante Tätigkeiten im Unternehmen geplant und auf den Kunden ausgerichtet, um<br />
diesen langfristig an das Unternehmen zu binden.<br />
Schriftlich fixierte Vorgaben und deren interne Kommunikation sollen Klarheit für alle Handlungen im<br />
Unternehmen schaffen. Durch Aufzeichnungen sollen die wirksame Funktion des QM-Systems und<br />
die Erfüllung der Kundenanforderungen nachvollziehbar gemacht und nachgewiesen werden.<br />
Durch die Schaffung der Funktion des Beauftragten der obersten Leitung (im Organigramm GQ) und<br />
durch die regelmäßige Überprüfung des QM-Systems durch organisatorisch unabhängige Personen<br />
soll die Wirksamkeit des QM-Systems sichergestellt werden.<br />
Die regelmäßige Durchführung von Bewertungen durch das Management soll die fortdauernde Eignung,<br />
Angemessenheit und Wirksamkeit des QM-Systems sicherstellen.<br />
5.1. Verantwortung der Leitung<br />
In Kapitel 2 dieses QM-Handbuches ist das Netzwerk der Geschäftsprozesse unseres Unternehmens<br />
dargestellt. Es ist Teil der Leitungsverantwortung, die Prozessführung kundenorientiert zu gestalten.<br />
Das bedeutet, dass sich alle Tätigkeiten im Unternehmen unter Beachtung wirtschaftlicher Aspekte<br />
am Kundennutzen orientieren.<br />
Die Unternehmensleitung demonstriert ihr Engagement bei der Erfüllung der Kundenanforderungen<br />
durch:<br />
� Vermittlung der Bedeutung der Erfüllung der Kundenanforderungen sowie gesetzlicher und<br />
behördlicher Forderungen<br />
� Festlegung der Qualitätspolitik und von Qualitätszielen<br />
� Aufbau, Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung eines Qualitätsmanagementsystems<br />
� Durchführung von Managementbewertungen<br />
� Sicherstellung der Verfügbarkeit der erforderlichen Ressourcen<br />
5.2. Kundenorientierung<br />
Kundenbedürfnisse und -erwartungen sind zu ermitteln und in Form festgelegter Forderungen zu spezifizieren<br />
mit dem Ziel, das Vertrauen des Kunden in die durchgeführte Lieferung bzw. die erbrachte<br />
Dienstleistung zu erreichen.<br />
Die Kundenbedürfnisse und -erwartungen werden ermittelt durch:<br />
� Individuelle Ermittlung in der Anfrage / Angebotsphase<br />
� Kundenbefragungen<br />
� Marktanalysen<br />
Entsprechende Festlegungen enthält der Abschnitt „Kundenbezogene Prozesse“ im Kapitel 7 des QM-<br />
Handbuches und die zugehörigen Verfahrensanweisungen.<br />
Nicht registrierte ausgedruckte Exemplare unterliegen keinem Änderungsdienst<br />
Rev. E vom 30.08.2009 Druck: 30.11.10 16:28