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MECKLENBURGER METALLGUSS

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Mecklenburger<br />

Metallguss GmbH<br />

Qualitätsmanagement – Handbuch<br />

4.5. Lenkung von Aufzeichnungen<br />

Seite 13 von 28<br />

Aufzeichnungen sind der Nachweis dafür, dass Forderungen erfüllt sind und das QM-System effektiv<br />

arbeitet. Eingeschlossen sind Aufzeichnungen vom Lieferanten.<br />

Die Verfahren zur Kennzeichnung und Aufbewahrung von Aufzeichnungen, Erstellung, Kennzeichnung,<br />

Sammlung, Ablage, Archivierung, Schutz, Wiederauffindung, Aufbewahrungsfristen und Beseitigung<br />

von Aufzeichnungen sind in VA-QW-430 „Lenkung von Qualitätsaufzeichnungen“ und in VA-<br />

QW-430-A01 „Aufzeichnungsmatrix“ festgelegt.<br />

5. Verantwortung der Leitung<br />

Qualitätspolitik und Qualitätsziele sollen als Leitlinie für das Handeln im gesamten Unternehmen gelten.<br />

Den Rahmen für die Verwirklichung der Qualitätspolitik und das Erreichen der Qualitätsziele bildet das<br />

QM-System. In ihm werden Zuständigkeiten, Aufbau- und Ablauforganisation im Unternehmen festgelegt,<br />

qualitätsrelevante Tätigkeiten im Unternehmen geplant und auf den Kunden ausgerichtet, um<br />

diesen langfristig an das Unternehmen zu binden.<br />

Schriftlich fixierte Vorgaben und deren interne Kommunikation sollen Klarheit für alle Handlungen im<br />

Unternehmen schaffen. Durch Aufzeichnungen sollen die wirksame Funktion des QM-Systems und<br />

die Erfüllung der Kundenanforderungen nachvollziehbar gemacht und nachgewiesen werden.<br />

Durch die Schaffung der Funktion des Beauftragten der obersten Leitung (im Organigramm GQ) und<br />

durch die regelmäßige Überprüfung des QM-Systems durch organisatorisch unabhängige Personen<br />

soll die Wirksamkeit des QM-Systems sichergestellt werden.<br />

Die regelmäßige Durchführung von Bewertungen durch das Management soll die fortdauernde Eignung,<br />

Angemessenheit und Wirksamkeit des QM-Systems sicherstellen.<br />

5.1. Verantwortung der Leitung<br />

In Kapitel 2 dieses QM-Handbuches ist das Netzwerk der Geschäftsprozesse unseres Unternehmens<br />

dargestellt. Es ist Teil der Leitungsverantwortung, die Prozessführung kundenorientiert zu gestalten.<br />

Das bedeutet, dass sich alle Tätigkeiten im Unternehmen unter Beachtung wirtschaftlicher Aspekte<br />

am Kundennutzen orientieren.<br />

Die Unternehmensleitung demonstriert ihr Engagement bei der Erfüllung der Kundenanforderungen<br />

durch:<br />

� Vermittlung der Bedeutung der Erfüllung der Kundenanforderungen sowie gesetzlicher und<br />

behördlicher Forderungen<br />

� Festlegung der Qualitätspolitik und von Qualitätszielen<br />

� Aufbau, Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung eines Qualitätsmanagementsystems<br />

� Durchführung von Managementbewertungen<br />

� Sicherstellung der Verfügbarkeit der erforderlichen Ressourcen<br />

5.2. Kundenorientierung<br />

Kundenbedürfnisse und -erwartungen sind zu ermitteln und in Form festgelegter Forderungen zu spezifizieren<br />

mit dem Ziel, das Vertrauen des Kunden in die durchgeführte Lieferung bzw. die erbrachte<br />

Dienstleistung zu erreichen.<br />

Die Kundenbedürfnisse und -erwartungen werden ermittelt durch:<br />

� Individuelle Ermittlung in der Anfrage / Angebotsphase<br />

� Kundenbefragungen<br />

� Marktanalysen<br />

Entsprechende Festlegungen enthält der Abschnitt „Kundenbezogene Prozesse“ im Kapitel 7 des QM-<br />

Handbuches und die zugehörigen Verfahrensanweisungen.<br />

Nicht registrierte ausgedruckte Exemplare unterliegen keinem Änderungsdienst<br />

Rev. E vom 30.08.2009 Druck: 30.11.10 16:28

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